Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele
Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behördenangelegenheiten, wenn möglich, online zu erledigen oder zu
verschieben. Hier finden Sie Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen
ablaufen sollte:
Innerhalb Deutschlands können Sie sich – wie gewohnt – entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem
gültigen Reisepass ausweisen.
Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass abgelaufen und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument mehr zur Verfügung,
benötigen Sie aber dringend ein gültiges Identitätsdokument, können Sie in jedem geöffneten Bürgeramt ein neues Dokument beantragen
und dort abholen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €; Reisepass:
doppelte Gebühr) anfällt. Hat die Behörde an Ihrem Wohnsitz – neben der Reduzierung des Publikumsverkehrs – aufgrund
des Infektionsschutzes auch die büromäßige Bearbeitung komplett eingestellt, können auch bei unzuständigen, geöffneten Bürgerämtern
Anträge auf Ausstellung von Personalausweis und Reisepass nicht bearbeitet werden.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und
Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als
Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der
Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen u.a. Belgien, Frankreich,
Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Eine Reisegarantie ist mit
diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit
gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen
antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.
Link
auf der Internetseite des BMI