und örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am 30.09.2020 beschlossen, den Bebauungsplan
„Lauterburger Straße – Stern“ aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist es die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit
betreutem Wohnen und eine Tagespflegeeinrichtung, sowie für die Errichtung von Mehrgenerationenwohnen und einem Ärztehaus zu
schaffen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen der Bebauungsplanvorentwurf „Lauterburger
Straße - Stern“ und der Satzungsentwurf der örtlichen Bauvorschriften: Karte vom 30.09.2020 mit Textteil vom 30.09.2020 und
Begründung vom 30.09.2020 gefertigt von Ingenieurbüro Helmut Kolb
je einschließlich im Rathaus Bartholoma, Brunnenfeldstraße 1, im Erdgeschoss während der öffentlichen Dienststunden zur
Einsichtnahme aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Die ausliegenden Unterlagen können zusätzlich hier eingesehen werden:
Bebauungsplan „Lauterburger Straße – Stern“ (2,21 MB)
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten, nicht maßstäblich verkleinerten Karte ersichtlich.
Bartholomä, den 12.10.2020
gez. Thomas Kuhn, Bürgermeister