Eine Zuhörerin erkundigte sich nach dem Sachstand der Planung zur Modernisierung des Kinderspielplatzes
„Baronenbergweg“.
Bürgermeister Kuhn meinte, dass sich der Technische Ausschuss über den Zustand des Platzes bei einem Ortstermin informiert habe und
mit den Eltern wegen einer Überarbeitung des Bestands und auch wegen neuer Spielelemente gesprochen habe. Weiterhin sei auch ein
Gespräch mit einer Fachfirma eines Geräteherstellers erfolgt. Er danke den Eltern für die zugesagte Unterstützung. Die Kosten der
Modernisierung des Spielplatzes würden von der Gemeindeverwaltung auf rd. 25.000,--€ geschätzt. Es gelte mit Blick auf die
desaströsen Zahlen im Entwurf des Haushaltsplans 2020 ernsthaft erst zu beraten, die Modernisierung im aktuellen Haushalt
darzustellen.
Eine weitere Zuhörerin wies auf eine aus ihrer Sicht fragliche Verkehrssicherheit im Bereich Rosensteinstraße infolge privater
Anpflanzungen hin. Weiterhin bat sie darum, den Fußweg vom Wohngebiet „Westliches Brunnenfeld“ zur Querungshilfe an der
Landesstraße L 1162 im Hinblick auf Rad fahrende Kinder einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Während die Prüfung des Bewuchs aus privaten Grundstücken durch das Bürgermeisteramt selber vorgenommen wird, müsse bei der Frage
der Sicherheit des Fußweges zur Landesstraße hin die untere Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger beteiligt werden,
so der Bürgermeister. In beiden Fälle sagte er eine Überprüfung zu.
- Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2020 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom Landratsamt Ostalbkreis - Wald und Forstwirtschaft – wurde für den Gemeindewald Bartholomä der Bewirtschaftungsplan 2020
aufgestellt und der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt.
Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis mit einem geplanten Überschuss von 2.200,--€ vor.
Planmäßig sind Einnahmen durch den Einschlag von 550 fm und durch deren Verkauf in Höhe von 12.800,--€ vorgesehen.
Damit bewegen sich das geplante Betriebsergebnis und die geplanten Einnahmen 2020 deutlich unter den geplanten Zahlen der Vorjahre.
Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Kosten von insgesamt 10.600,--€ eingeplant. Die geplanten Kosten bewegen
sich leicht über denen des Vorjahres.
Insgesamt ist das Volumen des gesamten Bewirtschaftungsplans 2020 geringer als der Vorjahresplan.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nähere Erläuterungen zur Umsetzung der Organisationsreform Forst gab der Leiter der Forst-Außenstelle Schwäbisch Gmünd, Jens-Olaf
Weiher in der Sitzung. Der bisheriger Förster, Henning Fath, informierte über das abgelaufene Betriebsjahr 2019. Sodann stellte
sein Nachfolger, Jörg Hirsch, den aktuellen Waldbewirtschaftungsplan 2020 vor.
Bürgermeister Thomas Kuhn bedankte sich bei Herrn Fath für die stets kompetente Betreuung des Gemeindewalds in den vergangenen elf
Jahren. Herr Fath übernimmt seit 1.1.2020 im Zuge der Forstreform die Aufgaben im Staatswald und leitet die Pflanzschule
„Kitzing“. Sein Nachfolger ist Jörg Hirsch, den der Bürgermeister willkommen hieß und ihm für seine Arbeit im
Gemeindewald alles Gute wünschte. Die personelle Veränderung ist der aktuellen Forstreform geschuldet, die u.a. eine Trennung der
Betreuung von Staats- und Kommunal- und Privatwald vorsieht.
Abschließend stimmte der Gemeinderat dem Bewirtschaftungsplan 2020 einstimmig zu.
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020 mit mittelfristiger Finanzplanung
- Einbringung des Entwurfs und Beratung
A. Sachverhalt
Erstmals bringt die Verwaltung den Haushaltsplan nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in den Gemeinderat
ein. Dazu ist die Gemeinde Bartholomä rechtlich verpflichtet, spätestens in diesem Jahr dieses neue Haushalts- und Rechnungswesen
anzuwenden.
Der Finanzhaushalt wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderats im November 2019 bereits schon mit seinen wesentlichen
Investitionen vorberaten. Es lassen sich dort vor allem fünf größere Investitionsvorhaben aus dem Entwurfsplan ablesen:
- Erschließung eines zweiten Bauabschnitts im Baugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“
- Breitbandausbau in der Gemeinde
- Ärztliche Versorgung
- Tourismuskonzept „Puls 3“
- Energie-Sanierungsmanagement
Der Vorentwurf sieht im Finanzhaushalt Investitionsausgaben in Höhe von 2,26 Millionen € vor. Auf der Einnahmenseite werden
mit Einnahmen in Höhe von 1,26 Millionen € gerechnet.
Dass die Einführung eines neuen Systems „immer zur Unzeit kommt“, zeigt sich vor allem am neuen
„Ergebnishaushalt“. Die Gemeinde muss über diesen Ressourcen sichernden Ansatz des neuen Systems nun sämtliche
Abschreibungen auf alle Vermögenswerte refinanzieren. Damit muss die Gemeinde erstmals zusätzlich Aufwendungen von rd.
460.000,--€ (rd. 230,--€/Einwohner) zusätzlich aufbringen, um den neuen Haushalt wenigstens ausgeglichen gestalten zu
können.
Da die Gemeinde Bartholomä jedoch zuletzt vergleichsweise solide Steuereinnahmen hatte, ist nach der Systematik des gesetzlichen
Finanzausgleichs in diesem Jahr ein deutlicher Einbruch bei den Zuweisungen des Landes an die Gemeinde gegeben. Bei erstmals
höheren Aufwendungen aufgrund der zu erwirtschaftenden Abschreibungen einerseits und bei deutlichen geringeren Erträgen aufgrund
mangelnder Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) auf der anderen Seite ist der Ergebnishaushalt 2020 sehr deutlich
negativ.
Es gilt daher, bei allen laufenden Aufwendungen und Kosten, und bei allen Unterhaltungsmaßnahmen sehr kritisch die Erforderlichkeit
zu prüfen, um nur das Dringende und Notwendige zu erledigen.
Ob im Rahmen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens, das an die kaufmännische Buchführung sehr stark angenähert ist, dauerhaft
ein Haushaltsausgleich ausschließlich durch eine regide Mittelbewirtschaftung möglich sein wird, muss sehr kritisch hinterfragt
werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der neue Ergebnishaushalt zeige sich deutlich unterfinanziert, so Kämmerin Monika Löhn. Bei ordentlichen Erträgen in Höhe von rd.
4,58 Millionen Euro und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 5,23 Millionen klaffe im Haushalt ein Loch von rd.
650.000,--€. Die Gründe sah die Kämmerin in dem Einbruch der Zuweisungen durch das Land (rd. 500.000,--€ weniger),
einem erhöhten Abmangelbetrag für die Kindergärten (geplanter Abmangel mit rd. 700.000,--€) und den neuen und zusätzlichen
Aufwendungen für die Abschreibungen auf Vermögenswerte. Im Entwurf des Haushalts 2020 seien daher Aufwendungen in einem reduzierten
Umfang enthalten – so bei eingesparten Geschäftsausgaben und einem verkürztem Umfang bei den Unterhaltungsarbeiten wie der
Straßen- und Feldwegesanierung, Sanierung Kinderspielplätze, Fluchttreppe, ..) einem geringeren Ansatz für das Brauchtum und bei
deutlicher geringeren Kosten für Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen (Hülben,..).
Beim Finanzhaushalt – der die investiven Maßnahmen darstellt – müsse sorgsam überlegt werden, wo gespart werden könne.
Der Entwurf gehe von 2,26 Millionen Euro Gesamtvolumen aus und sieht eine Kreditaufnahme von rd. 1,2 Millionen vor. Die
Verschuldung würde damit auf 643,--€/Einwohner zum 31.12.2020 ansteigen, so die Kämmerein.
Beim Tourismuskonzept „Puls 3“ stellte der Bürgermeister die ursprüngliche Variante mit geschätzten Gesamtkosten von
310.000,--€ oder abweichend davon eine kleinere Variante bei Gesamtkosten von lediglich 140.000,--€ zur Diskussion.
Sehr intensiv befasst sich sodann das Gremium mit den Planzahlen und stimmte der Verwaltung zu, bei den Geschäfts- und
Unterhaltungsausgaben deutlich zu sparen. Mehrheitlich sprach sich das Gremium für die Hereinnahme des Kinderspielplatzes mit
einem Ansatz von 25.000,--€ aus, während der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, die kleine Variante beim
Tourismusprogramm einzustellen, einstimmig folgte.
- Wohnbaugebiet Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung
- Information über die Erschließung des zweiten Bauabschnitts
- Vergabe der Erschließungsarbeiten
A. Sachverhalt
Die Erschließung des ersten Bauabschnitts wurde im Mai begonnen und Ende Oktober 2019 abgeschlossen. Da von den 18 Wohnbauplätzen
bereits 14 Grundstücke verkauft sind, soll der zweite Bauabschnitt nun zeitnah erschlossen werden. Dort stehen elf weitere
Wohnbauplätze zur Erschließung an.
Das Ingenieurbüro Kolb, Steinheim, hat das Leistungsverzeichnis für diese Erschließungsarbeiten für die Kanalisation im Trennsystem,
die Wasserversorgung- und Kabel- und Straßenbauarbeiten erstellt. Es wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Beim
Submissionstermin lagen Mitte Dezember sechs Angebote zur Öffnung vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ingenieur Helmut Kolb informierte über die geplanten Erschließungsanlagen im zweiten Bauabschnitt. Aufgrund der Topografie und der
Höhenlage des Kanals scheidet dort eine Entwässerung der Untergeschosse im Freispiegel aus. Weiterhin informierte Herr Kolb
ausführlich über das bereits angelegte Regenrückhaltebecken. Der Gemeinderat beauftragte nach ausführlicher Beratung das
Ingenieurbüro gemeinsam mit dem Bodengutachter die Versickerungsleistung des Beckens nochmals zu überprüfen. Sodann beschloss der
Gemeinderat einstimmig, die preisgünstigste Anbieterfirma, Fa. Scharpf Tiefbau GmbH & Co KG, Zöschingen, mit den
Erschließungsarbeiten des zweiten Bauabschnitts zum Angebotspreis von 266.201,--€ (einschl MwSt.) zu beauftragen.
- Wohnbaugebiet Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung
- Beauftragung Abschlussarbeiten für Breitband
A. Sachverhalt
Im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ wurden bauseits die Leerrohre für eine
künftige Glasfaser vorverlegt.
Da sich kein Telekommunikationsunternehmen an der Erschließung beteiligt hat, liegt die Versorgung des Gebiets mit
Telekommunikation ausschließlich auf der geplanten Glasfaser.
Daher hat die Gemeindeverwaltung für die Abschlussarbeiten bzw. die Hausanschlüsse für das Breitband bei Tiefbaufirmen Angebote
erbeten.
Diese Angebotsanfrage wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe an drei Interessenten versandt. Es wurden Angebote von zwei
Bietern abgegeben.
Die Ausschreibung beinhaltet das übergabereife Herstellen von angenommenen 20 Breitbandhausanschlüssen für die im Jahr 2020
durchzuführenden Arbeiten im Baugebiet.
Nach Verlegung des vorbeschriebenen Leerrohres durch den Hauseigentümer bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter erfolgt die
Fertigstellung der Leistung „Breitbandanschluss“ durch den von der Gemeinde beauftragten Unternehmer mit folgenden
Leistungen:
- Kalibrierung und Dichtheitsprüfung der verlegten Leerrohre vom Netzverteiler bis ins Gebäude
- Einblasen von LWL-Kabeln
- Montage der APL-Dosen in den jeweiligen Hausanschlussräumen
- Spleißarbeiten im Netzverteiler und in den APL-Dosen in den jeweiligen Hausanschlussräumen
- Durchgängigkeitsmessung der LWL-Kabel
Nach Abschluss der vorgenannten Maßnahmen erfolgt eine Fertigstellungsmeldung durch die Gemeinde an den landkreisweit beauftragten
Netzbetreiber NetcomBW zur Inbetriebnahme.
Die Inbetriebnahme erfolgt gemäß den festgelegten Zeiträumen (i.d.R. 5 Monate nach Fertigstellungsmeldung).
Es zeigt sich dabei, dass das Angebot der Fa. Kellner Telecom GmbH mit 27.874,80 € (einschl. MwSt.) das wirtschaftlichere
Angebot darstellt.
Die entstehenden Kosten für die Abschlussarbeiten und die Hausanschlüsse sollen entsprechend mit einem Baukostenzuschuss auf die
künftigen Anschlussnehmer umgelegt werden. Für die 20 angefragten Hausanschlüssen ist kostendeckend pro Anschluss/Abschlussarbeit
ein Betrag von rd. 1.200,-- €, netto, zu erheben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach der Diskussion beauftragte der Gemeinderat die preisgünstigste Anbieterfirma, Fa. Kellner Telecom GmbH, mit den Arbeiten und
legte zugleich bei drei Gegenstimmen den Baukostenzuschuss pro Anschluss mit 1.200,--€, netto, fest.
- Wohnbaugebiet Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung
- Zuteilung von Wohnbauplätzen im neuen Baugebiet
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, erste Erweiterung“ ist im ersten Bauabschnitt die Erschließung von 18
attraktiven Wohnbauplätzen erfolgt. In einem zweiten Abschnitt können bei entsprechendem Bedarf voraussichtlich 11 weitere
Wohnbauplätze erschlossen werden. Der Grundstückspreis beträgt momentan 125,--€/m², erschlossen.
Angefragt ist die Zuteilung des nachfolgenden Bauplatzes: Bauplatz Nr. 13 Grundstück Flst. Nr. 640/14 mit 793 m².
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung teilte der Gemeinderat einstimmig an die Interessenten den Bauplatz zu.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 21.01.2020 und des Ausschusses für soziale Angelegenheiten vom 22.01.2020
1. Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.01.2020 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Baugesuch:
Nutzungsänderung: Zimmereinbau in Tenne im OG, Grundstück Flst. Nr. 58, Brunnenfeldstraße
Der Bauherr plant die Nutzungsänderung der Tenne im Obergeschoss in zwei Zimmern und hat ein Baugesuch eingereicht. Der Technische
Ausschuss hat nach kurzer Beratung dazu einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
2. Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten hat in seiner Sitzung am 22.01.2020 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Kindergarten „Arche Noah“ Eingruppierung des pädagogischen Personals und Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetz“
Im katholischen Kindergarten „Arche Noah“ bestehen derzeit drei Kindergartengruppen. Die neue Krippengruppe wurde zum
01.10.2019 eingerichtet. Während die Gemeinde Bartholomä für die beiden schon vorher bestehenden Gruppen (Regelgruppe bzw. Gruppe
mit verlängerten Öffnungszeiten/altersgemischte Gruppe) anteilig den Abmangelbetrag übernimmt, ist für die neue Krippengruppe
vereinbart, dass die Gemeinde Bartholomä die volle Finanzierung trägt – diese Regelung galt bereits für die zwischenzeitliche
vor Jahren eingerichtete „Kleingruppe“.
Die katholische Kirchengemeinde ist auf die Gemeinde Bartholomä nun mit nachfolgenden Anträgen bzw. Informationen zum Kindergarten
„Arche Noah“ zugegangen:
Die Aufgabe des Kindergartenwesens unterliegt ständig verändernde gesetzlicher Regelung. So ist neu gesetzlich festgelegt, dass den
Leitungen eine Freistellung zusteht. Weiterhin ist durch die Gesetzesänderung zusätzlich dem jeweiligen Kindergartenträger bzw.
Betreiber von den Städten und Gemeinden für die Kooperation mit der Grundschule ein Pauschalbetrag von jährlich 1.000 Euro zu
bezahlen. Da die Nachfrage nach pädagogischem Personal weiterhin ständig wächst, ist für die Arbeitsmarktsituation die
Eingruppierung bzw. Bezahlung ein wesentliches Merkmal. Die katholische Kirchengemeinde Bartholomä beantragt, die weiteren
pädagogischen Fachkräfte daher höher als bisher einzugruppieren, sofern die Beschäftigten mindestens die staatliche Anerkennung als
ErzieherIn haben.
Weiterhin beantragt die katholische Kirchengemeinde den Abschluss eines neuen Kindergartenvertrages für den laufenden Betrieb, mit
dem Ziel, den Kostenanteil der Kirchengemeinde zu verringern.
Bei Abschluss eines neuen Kindergartenvertrages soll ein einheitlicher Abmangelsatz für die gesamte Einrichtung festgelegt werden,
um nicht mehr unterschiedliche Sätze für die unterschiedlichen Gruppen zu haben.
Daher schlägt die Kirchengemeinde vor, eine Beteiligung am Abmangel mit 4 %, bei einer Beteiligung der Gemeinde Bartholomä mit 96 %
am Abmangel (Saldo der Ausgaben abzüglich der Einnahmen) im Gesamten vorzunehmen.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat nach eingehender Diskussion beschlossen, dem Antrag der Kirchengemeinde statt zu
geben und die gesetzlichen Anforderungen im katholischen Kindergarten Arche Noah umzusetzen. Insbesondere stimmte der Ausschuss zu,
dass die kath. Kirche das weitere pädagogische Personal bei Qualifikation als Erzieher/In höher einzugruppieren, sofern
gewährleistet ist, dass die Erzieherinnen die gleichen Tätigkeiten erfüllen. Schließlich wurde auch zugestimmt, den
Kindergartenvertrag entsprechend mit einer höheren und einheitlichen Abmangelbeteiligung durch die Gemeinde neu zu fassen.
Der Ausschuss konnte bei der gesamten Diskussion nicht verhehlen, dass mit den damit verbundenen höheren Kosten der Gemeinde eine
entsprechend den Empfehlungssätzen der Spitzen von Gemeindetag und Städtetag und der Diözese / Landeskirche angepasste
Elternentgelte ab dem neuen Kindergartenjahr 2020/21 einhergehen müssen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen öffentlich gemacht werden und hierzu im
Gemeinderat eine förmliche Annahme erfolgt. Für das Sozialprojekt von „miteinander-füreinander in Bartholomä“ und für
die Kultur- und Sportstiftung der Gemeinde gingen Spenden mit insgesamt 100,--€ bei der Gemeinde ein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte sehr herzlich allen Spenderinnen und Spendern; ohne weitere Aussprache nahm sodann der Gemeinderat förmlich
die Spenden an.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ informierte der Bürgermeister zu den nachfolgenden Punkten:
9.1. Umbau und Modernisierung des „Turnerheims“ - Gaubensatzung
Über den Stand der Planung zum Umbau des Turnerheims informierte der Vorsitzende. Die Planung sieht u.a. vor, im Dachgeschoss
weitere Zimmer einzubauen. Dazu ist ein Dachaufbau einer Gaube erforderlich.
Da das Vorhaben städtebaulich sehr gefällig wirkt und das Hauptgebäude des Turnerheims als eigenständiges Solitärgebäude dasteht,
hat der Gemeinderat einer Abweichung von der rechtskräftigen Satzung zugestimmt.
9.2. Eröffnung einer weiteren Ladestation für E-Fahrzeuge
Die EnBW ODR hat auf Antrag der Gemeinde beim Sport- und Bildungszentrum eine Ladesäule errichtet. Zur Eröffnung am 10.02.2020, 15
Uhr, sind alle Gemeinderäte eingeladen.
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte bezogen sich auf die nachfolgenden Punkte:
- Friedhof - Pflege einer öffentlichen Grabstelle
- Verkehrssicherungspflicht an gemeindeeigenen Bäumen
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.