Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2020
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Zuhörer: 6
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 19.40 Uhr
 
  1. Einwohnerfragestunde
Eine Zuhörerin erkundigte sich nach dem Stand der Planungen für ein betreutes Wohnen in Bartholomä. Darüber hinaus fragte sie nach dem im Winter im Neubaugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ vorhandenen Hochwasser auf den Baugrundstücken und schließlich nahm sie Bezug auf den Tagesordnungspunkt, der Auftragserteilung für Tablets für die Schüler unserer Laubenhartschule. Dazu wollte sie wissen, ob sich unter den nicht zum Zuge kommenden Firmen eine ortsansässige bzw. regionaler Anbieterin befinde, wonach sie der Meinung ist, die Vergabe an dieses Angebot zu erteilen.
Zur Frage nach dem Planungsstand des betreuten Wohnens zeigte sich der Bürgermeister zuversichtlich, dass das private Planungsbüro alsbald seine Planungen so zur Reife bringe, dass es der Gemeinde ermögliche, den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren zu fassen. Es bestehe mit den Grundstückseigentümern grundsätzliches Einvernehmen. In jüngster Zeit konnten aufgrund der aktuellen Lage keine Gespräche geführt werden, nun sei für Anfang Juni ein Besprechungstermin mit dem Planer vereinbart, um die weiteren Schritte mit ihm festzulegen. Er hoffe, dass die Gemeinde noch vor der Sommerpause in das Bebauungsverfahren einsteigen könne.
Die starken Niederschläge über den Winter hätten das neuerschlossene Baugebiet teils in eine Seenlandschaft verwandelt. Sorge habe der Gemeinde die geringe Durchlässigkeit des Oberbodens beim Regenrückhaltebecken bereitet. Eine Prüfung habe nun ergeben, dass das Becken zu stark verdichtet, bzw. wasserundurchlässiger Humus eingebaut wurde. Der Mangel wurde bei der Bauabnahme zur Beseitigung beantragt, so der Vorsitzende.
Die Vergabe jedes öffentlichen Auftrags müsse selbstverständlich vergabekonform erfolgen, so der Bürgermeister. Dies beachte die Gemeinde auch im Falle der Beauftragung der Tablets. Dabei sei eine Ortsansässigkeit des Anbieters rechtlich kein Kriterium. Weiterhin dürfen unterlegene Anbieter nach Wettbewerbsrecht öffentlich nicht genannt werden.
  1. Coronavirus
    - Lagebericht Bartholomä
Bürgermeister Kuhn sprach von einem guten Erfolg durch die rechtzeitig ergriffenen Maßnahmen - vom 23. März bis zum 17. Mai gab es in Bartholomä wechselnd infizierte Personen. Bartholomä hatte in dieser Zeit insgesamt sieben Erkrankte. 19 Personen waren vorsorglich in häuslicher Isolation. Leider habe die Gemeinde eine mit Corona verstorbene Person zu verzeichnen.
Wie aufmerksam, achtsam wir weiterhin das Virus nehmen müssen zeige die Tatsache, dass seit letzter Woche eine erkrankte Person neu gemeldet sei und aktuell 14 Personen vorsorglich unter häuslicher Quarantäne stehen. Bei den 14 Bürgerinnen und Bürgern handele es sich nicht um erkrankte Personen.
Der Bürgermeister erinnerte an den Beginn der Krise. Die dynamische Lage der vergangenen Wochen ab dem 16. März, mit der sehr kurzfristigen Schließung unserer Laubenhartschule und der Kindergärten, allen öffentlichen Einrichtungen mit Kinderspielplätzen und Sportanlagen, er verwies auf die Einrichtung einer Notbetreuung, der Organisation von Schutzausrüstung für Gemeindeverwaltung Bauhof, Reinigung, Schule, Kindergarten, Ganztagesbetreuung und Feuerwehr, sowie auf den notwendigen Schichtbetrieb im Rathaus und der Arbeit in zwei Teams des Gemeindebauhof, um die öffentliche Infrastruktur gesichert bedienen und aufrecht zu erhalten.
Er dankte sodann nicht nur seinen Kolleginnen und Kollegen für den besonderen Einsatz, sondern auch den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit in einer schwierigen Zeit, seinen beiden Stellvertretern, hier vor allem Gemeinderat Rudi Grimmbacher, der bei den vielen kleinen und größeren Entscheidungen hilfreich beratend zur Seite stehe.
Dass diese Zeit eine große Belastung für die Bürgerinnen und Bürger darstelle, sei unbestritten. Umso mehr hob der Bürgermeister das Positive hervor: die große Solidarität im Dorf, wo deutlich mehr Hilfe angeboten werde, als gefragt sei, die Spendenbereitschaft und der Zusammenhalt in der Gesellschaft allgemein, ebenso wie die große Leistung unseres Gesundheitssystems, der Ärzte, der Pflegekräfte, denen großer Respekt gebühre. Natürlich werde sich diese Corona-Pandemie auch auf den kommunalen Haushalt auswirken, so der Verwaltungschef weiter. Wir kennen das gesamte Ausmaß noch nicht. Aktuell sind jetzt schon geringere Einnahmen durch Steuern, Gebühren, Entgelte von rd. 85.000,--€ vorhanden, andererseits auch schon Corona bedingte Mehrausgaben – mit rund rd. 31.000,--€. Mittelfristig sind steigende Kosten des Sozialsystems gegeben, bei geringeren Zuweisungen an die Gemeinde aufgrund des gesetzlichen Finanzausgleichs. Darauf müssen wir uns einstellen. Wir werden uns im Gemeinderat zu gegebener Zeit intensiv beraten müssen, wie wir Auswirkungen abfedern, so der Bürgermeister. Wobei eines völlig unbestritten ist: Das Ausmaß dieser Pandemie zu schultern wird uns nicht gelingen können: Wir benötigen die dringende und kräftige Unterstützung durch den Bund und das Land Baden-Württemberg.
  1. Eilentscheidungen des Bürgermeisters
A. Sachverhalt
Mit dem von der Bundes- bzw. der Landesregierung verordneten „Lock-down“, also dem zeitweisen und befristeten Herunterfahren des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland infolge der Corona-Pandemie hat der Gemeinderat Bartholomä und seine Ausschüsse seit der letzten öffentlichen Sitzung am 4. März nicht mehr ordentlich, also unter Beachtung der gebotenen Öffentlichkeitsgrundsätzen, getagt.
Es sind dadurch die Sitzungseinheiten „April“ und „Mai“ ausgefallen. Zwar gewährt die gültige Corona-Verordnung dem Hauptgremium der Gemeinde für die erforderliche Zusammenkunft des Gemeinderats eine Ausnahme von der gültigen Kontakteinschränkung – jedoch hatte die Gemeinde für diese Zeit eine Abwägung getroffen, wonach nur bei wirklich schwerwiegend wichtigen und dringenden Angelegenheiten eine Gremiumssitzung durchgeführt wird.
Dennoch gibt es einzelne Fälle, die dringlich waren. Für diese Angelegenheiten stehen die Instrumente der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zur Verfügung, wonach Beschlüsse in einem schriftlichen Umlaufverfahren oder durch die Eilentscheidung des Bürgermeisters getroffen werden können.
Von einem schriftlichen Umlaufverfahren hat die Gemeindeverwaltung in bisher zwei Einheiten Gebrauch gemacht: bei den Mitgliedern des Technischen Ausschusses in Bausachen und im Gemeinderat zu verschiedenen anderen Angelegenheiten. Zu beiden Verfahren wurden schriftlichen Vorlagen den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt, die Rückantworten/Abstimmungen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte erfolgte schriftlich per Email und der Bürgermeister informierte anschließend das Gremium über das Ergebnis dieser Abstimmung. Über den Sachverhalt und die so ergangenen Beschlüsse, wurde eine Niederschrift erstellt und die Öffentlichkeit durch einen „Sitzungsbericht“, durch den Internetauftritt, durch facebook und durch die schriftlichen Aushänge am Rathaus informiert.
In der öffentlichen Sitzung berichtete nun der Bürgermeister über seine gefassten Eilentscheidungen:
  • Einzugsstopp der Kindergartenbeiträge/Elternbeiträge Ganztagesbetreuung für die Monate April, Mai und Juni
  • Einkauf von Schutzausrüstung, insbesondere Mund- und Nasenschutz für jeden Bürger
  • Artenschutzrechtliches Gutachten für den Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm die vom Bürgermeister dargelegten Eilentscheidungen zur Kenntnis.
  1. Neufassung der Hauptsatzung
A. Sachverhalt
Unter den Satzungen der Gemeinde nimmt nach ihrem Inhalt und ihrer Bezeichnung die Hauptsatzung einen besonderen Rang ein. Die Hauptsatzung gilt auch als sog. Verfassungsstatut der Gemeinde. Für die Gemeinde Bartholomä ist die Hauptsatzung eine Pflichtsatzung, weil u.a. diese Satzung auch die Bildung der beschließenden Ausschüsse regelt.
Die Hauptsatzung muss sich hinsichtlich ihres Inhaltes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen halten. Innerhalb dieser kann die Gemeinde nach Ermessen entsprechend den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen über den Inhalt der Hauptsatzung entscheiden. Ist nach der Gemeindeordnung eine Regelung in der Hauptsatzung vorgesehen, kann diese Angelegenheit auch nur in der Hauptsatzung, nicht anderweitig geregelt werden.
In der bisherigen Hauptsatzung der Gemeinde vom April 2005, zuletzt geändert im Jahr 2015, ist neben dem Technischen Ausschuss der beschließende „Ausschuss für Soziale Angelegenheiten“ bestimmt. Dieser Ausschuss wurde im April 2005 durch die damalige Neufassung der Hauptsatzung konstituiert. Aufgrund der gesellschaftlichen Gegebenheiten, der kommunalpolitischen Entwicklungen in der Gemeinde ist nun geplant, diesem Ausschuss weitere und klar definierte Geschäftsbereiche und Kompetenzen zu übertragen. Außerdem erhält damit der Ausschuss die neue Bezeichnung: „Verwaltungsausschuss“.
Die Verwaltung schlägt vor, die jetzige Änderung zum Anlass zu nehmen, die bisherigen Änderungen vom Oktober 2005 (Erhöhung der Sitzzahl der beschließenden Ausschüsse), März 2011 (Verzicht auf die Regelung in der Hauptsatzung „persönlicher Stellvertreter“) und Januar 2015 (Änderung der Bewirtschaftungsbefugnisse) aufzunehmen und mit den jetzt aktuellen Änderungen die Hauptsatzung komplett neu zu fassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte, dass der Gemeinderat die Satzung in einer früheren Beratung bereits vorbesprochen habe. Nach kurzer Beratung beschloss sodann der Gemeinderat den Hauptsatzungsentwurf als neue Satzung.
Hauptsatzung vom 27.05.2020 (112 KB)
  1. Laubenhartschule Bartholomä
    - Anschaffung von Tablets für die Schüler
A. Sachverhalt
Die Laubenhartschule Bartholomä ist im EDV-Bereich gut ausgestattet. Zu Beginn des Jahres 2016 wurden von der Gemeinde 15 PC-Schulungsplätze im Computerraum und in jedem Klassenraum je ein weiterer PC-Arbeitsplatz eingerichtet und notwendige Software gemäß der Musterlösung des Landes beschafft. Zwischenzeitlich ist jedes Klassenzimmer auch mit einer Dokumentenkamera ausgestattet. Es ist im Musikraum ein elektronisches White-Board vorhanden.
Auf der Grundlage eines vom Land freizugebenden Medienentwicklungsplans (MEP) gewährt das Land Baden-Württemberg aus dem sog. Digital-Pakt den Schulträgern Zuschüsse zur Verbesserung der EDV-Ausstattung.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hatte sich bereits Mitte des Jahres 2019 über den Stand des MEP informiert, als auch in einer weiteren Sitzung zu diesem Thema im Februar des Jahres. Dabei hatte das Gremium den von Schulleiter Bernd Pfrommer mit seinem Kollegium erstellten MEP zur zustimmenden Kenntnis genommen und beschlossen, die Ausschreibung zur Anschaffung von 35 Tablets (ein Klassensatz, einschl. Tablets für Lehrerkollegium) und die Einrichtung von WLAN an der Laubenhartschule durchzuführen.
Auf dieser Grundlage hat die Schule nun Angebote für die Anschaffung von 35 Tablets eingeholt. Dabei zeigt sich, dass die Firma acs, alpha computer sales, Ottobrunn, mit ihrem Preis in Höhe von 22.107,25 € das preisgünstigste Angebot abgegeben hat.
Die Gemeinde Bartholomä erhält aus dem Förderprogramm des Digital-Pakts verschiedene Zuwendungen. Die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, eine Versicherung der Tablets nochmals zu prüfen.
Ohne weitere große Diskussion erteilte sodann der Gemeinderat einstimmig den Auftrag für die Lieferung der Tablets an die Firma alpha computer sales zu dem von ihr angebotenen Preis.
  1. 18. Bartholomäer Roßtag 2019
    - Kostenabrechnung
A. Sachverhalt
Der Bartholomäer Roßtag wird seit 1987 in der Gemeinde gefeiert. Anfangs wurde der Roßtag jährlich durchgeführt; ab dem Jahr 1989 im zweijährigen Rhythmus.
Veranstalter dieses Tages ist die Gemeinde, die von Vereinen, den Kirchengemeinden, vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und vor allem den Ehrenamtlichen des Roßtagsteams unterstützt wird. Der Bartholomäer Roßtag stellt eine Großveranstaltung dar, zu der jeweils mehrere tausende Besucher nach Bartholomä kommen. Diese Veranstaltung gilt als „Aushängeschild“ der Gemeinde.
Der Roßtag, der auch als Treffen der Fuhrleute zu verstehen ist, genießt nach wie vor hohe Zustimmung und hat eine große Anziehungskraft in der gesamten Region.
Der personelle Aufwand für diese Großveranstaltung ist für die beteiligten Vereine, den Sicherheitskräften der Polizei, und der Feuerwehren, den Hilfsdiensten von DRK, Not- und Tierarzt, dem Roßtagsteam und der Gemeindeverwaltung einschließlich Gemeindebauhof eine logistische Herausforderung.
Der Aufwand, die Veranstaltung durchzuführen nimmt in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu. Insbesondere das Thema der Sicherheit für die Fuhrleute und für die vielen tausenden Gäste und der Besucher des Roßtags nimmt mehr und mehr Raum ein. Seit ein paar Veranstaltungen ist dazu auch ein jeweiliges Sicherheitskonzept gefordert, das gemeinsam mit der Polizei, dem DRK und der Feuerwehr von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet und aufgestellt wird.
Der 18. Bartholomäer Roßtag fand im August 2019 statt. Zwischenzeitlich liegt die Gesamtabrechnung der Großveranstaltung vor: Bei Gesamteinnahmen von rd. 45.500,--€ und Gesamtkosten von über 69.000,--€ ist ein nicht gedeckter Betrag von über 23.500,--€ entstanden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte allen Beteiligten und allen Helferinnen und Helfern, vor allem dem Roßtagsteam, ohne die diese Großveranstaltung nicht durchgeführt werden könne. Das Roßtagsteam habe sich intensiv mit den Einnahmen und Ausgaben befasst und aktuell konkrete Vorschläge zur Kosteneinsparung erarbeitet.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass diese Großveranstaltung auch für die Vereine sehr wichtig sei. Über die Corona bedingte Verschiebung des Roßtags solle mit den Vereinen bei einer nächsten Zusammenkunft gesprochen werden.
Sodann nahm der Gemeinderat die Kostenabrechnung einstimmig zur Kenntnis.
  1. Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein - Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Die VG Rosenstein erledigt anstelle ihrer Mitglieder die Aufgaben der Kämmerei und ist damit ein wichtiger Dienstleister für die Gemeinde. Darüber hinaus erfüllt sie Aufgaben als Baurechtsbehörde, einer Musikschule und als Gutachterstelle mit Gutachterausschuss.
Unter anderem sind in der geplanten Verbandsversammlung die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020, eine Änderung der Verbandssatzung und Festlegungen zur Einführung des NKHR über die Teilhaushalte und die Bewertungseckpunkte zu beraten und zu entscheiden.
Der Haushaltsplan 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein stellt sich erstmals nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) dar. Wegen dieser neuen Systematik fällt ein Vergleich mit den seitherigen Planzahlen aus den Vorjahren schwer.
Der Gesamthaushalt gliedert sich in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt.
Y Der Gesamtbetrag für die ordentlichen Erträge und Aufwendungen wird mit einem Volumen von 3.090.600,--€ geplant (Ergebnishaushalt).
Die Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit liegen insgesamt geplant bei 3.069.200,--€; die Investitionstätigkeit (vor allem für die EDV) wird mit 35.000,--€ geplant (Finanzhaushalt).
Der Haushaltsplan geht von nicht durch (verbands-)eigene Erträge gedeckten Aufwand in Höhe von 2.180.000,--€ (2019: 1.860.900,--€) aus.
Im Jahr 2019, auch schon in den Vorjahren, war der nicht gedeckte Aufwand geringer, da Rücklagenentnahmen (im Jahr 2019 in Höhe von 292.200,--€) eine deutliche Reduzierung des Aufwands ermöglichten. Die Rücklage musste rechtlich aufgelöst werden und steht damit im Jahr 2020 nicht mehr zur Verfügung.
Dieser Betrag von 2.180.000,--€ wird durch die Umlage satzungsgemäß auf die Mitgliedskommunen aufgeteilt.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 191.100,--€ geplant (2019: 164.625,--€).
Im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Bartholomä ist vorsorglich ein Betrag in Höhe von 205.000,-- € eingestellt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn informierte über die Inhalte der geplanten Verbandsversammlung. Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf verweisen, dass die Verwaltungsgemeinschaft zwar die Digitalisierung der Bebauungspläne für alle Mitgliedsgemeinden erledige, diese Aufgabe jedoch bisher nicht für alle Gemeinden zum Abschluss gebracht wurde.
Nach weiterer Diskussion beauftragte sodann der Gemeinderat einstimmig die Vertreter in der Verbandsversammlung den vorgeschlagenen Beschlussanträgen zuzustimmen, mit dem Zusatz, die Digitalisierung der Bebauungspläne der Gemeinde Bartholomä beim Verband nochmals dringlich zu machen.
  1. Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“
    - Zuteilung von Wohnbauplätzen im neuen Baugebiet
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, erste Erweiterung“ sind im ersten Bauabschnitt (1. BA) durch die erfolgte Erschließung 18 attraktiven Wohnbauplätzen vorhanden. In einem zweiten Abschnitt können bei entsprechendem Bedarf voraussichtlich 11 weitere Wohnbauplätze erschlossen werden. Der Grundstückspreis beträgt im 1. BA momentan 125,--€/m², erschlossen.
Die Erschließungsarbeiten für den 1. Abschnitt haben Mitte Mai 2019 begonnen und sind im 1. BA abgeschlossen. Aktuell erfolgt die Erschließung im 2. BA.
Angefragt ist die Zuteilung eines Bauplatzes im 1. Bauabschnitt.
Bei diesem Bauplatz war zuletzt der Zuschlag an einen anderen Bewerber ergangen. Dieser hat seine Bewerbung wieder zurückgezogen, sodass nun aufgrund der zeitlichen Reihenfolge des Bewerbereingangs die Entscheidung des weiteren Zuschlags erfolgt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat teilte einstimmig an die Interessenten den Bauplatz zu.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Gemäß gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen hat der Gemeinderat formal alle Spenden durch Einzelbeschluss festzustellen. Für das Sozialprojekt „miteinander-füreinander in Bartholomä“ sind vier Spenden im Wert von insgesamt 230,--€ anzunehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende sprach seinen Dank an alle Spenderinnen und Spender aus; der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig die formale Annahme der Spenden.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ informierte Bürgermeister Kuhn zu den nachfolgenden Punkten, bzw. der Gemeinderat fasst nach seinem Sachvortrag nach kurzer Beratung jeweils Beschluss:
10.1. Baugesuch: Anbau mit barrierefreiem Zugang und Carport, Grundstück Flst. Nr. 146 + 146/1, Gaisgasse
Der Bauantrag sieht die Überschreitung der im Bebauungsplan „Marktwiese“ festgesetzten Baugrenzen vor. Da das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und keine Nachbareinwendungen vorliegen, hat der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem gestellten Antrag einstimmig erteilt.
10.2. Anlegung eines Gemeinschaftsurnengrabfeldes auf dem Friedhof – Angebote für das Material (Platten und Steine)
Landschaftsarchitektin Sigrid Bombera hat im Auftrag der Gemeinde für die Anlegung des Gemeinschaftsurnengrabfeld am Friedhof Bartholomä die Kostenangebote für die Lieferung der Plattenbeläge und für die Muschelkalksteine eingeholt.
Während beim Plattenbelag die Firma Raab Karcher, Aalen unter drei Bietern mit 4.378,01 € das günstigere Angebot abgegeben hat, liegt bei den Muschelkalkquadern die Firma Apprich Hagebau, Böbingen mit 4.106,88 € unter den vier Angeboten am günstigsten. Der Gemeinderat erteilte einstimmig diesen Bietern jeweils den Auftrag.
10.3. Ausbauangebot der vodafone für Baugebiet Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung
Der Vorsitzende informierte das Gremium über ein Ausbauangebot der Firma vodafone zur Erschließung des Wohnbaugebiets „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung, 2. Bauabschnitt“ zur Breitbandversorgung. Da die Firma eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde wünsche, scheidet eine Beauftragung allein aus diesem Grunde aus.
10.4. LED-Lampeninstallation im Gebiet „Westliches Brunnenfeld“
Über den Austausch von 75 Straßenbeleuchtungsköpfe informierte der Bürgermeister. Auf die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums teilte der Vorsitzende mit, dass ein Tausch der Lampen für die Wegleuchten im Bereich STB-Halle/Bassenweg geprüft wurde, jedoch dies technisch aktuell nicht mit der ausgeschriebenen LED-Leuchte realisierbar sei.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
11.1. Breitbandausbau Bartholomä – Dorfhaus – Gewerbegebiet Gänsteich
Die beauftragte Firma Kellner Telekom ist aktuell dabei, die Abschlussarbeiten auf der Trasse Dorfhaus – Gewerbegebiet zu erledigen. Beim Breitbandausbau „weiße Flecken“, der vor allem auch die Außengehöfte versorgen soll, sind alle Zuschussunterlagen komplett eingereicht und die Gemeinde wartet nun auf den Bewilligungsbescheid für diese Gesamtmaßnahme, informierte der Bürgermeister.
11.2. Fußgängerampel in der Heubacher Straße
Der Bürgermeister freute sich, dass die Straßenverkehrsbehörde an der Heubacher Straße die Fußgängerampel grundsätzlich genehmigt habe. Über den konkreten Standort wird sich die Behörde und die Gemeinde mit den Anwohnern verständigen.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr. Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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