- Sanierung und Tiefbau der Heubacher Straße/Hauptstraße
- Vorplanung
A. Sachverhalt
Die Heubacher Straße und Teile der westlichen Hauptstraße müssen dringend erneuert werden.
Da es sich um eine Landesstraße in der Ortsdurchfahrt handelt ist hierfür grundsätzlich der Straßenbaulastträger, also das Land
Baden-Württemberg, zuständig.
Im Zuge der Sanierung der Straße ist weiterhin die Auswechslung des Abwasserkanals, die Erneuerung der Wasserleitung und die
Verkabelung für die Telekommunikation (Breitband) erforderlich. Diese Aufgaben liegen in der Zuständigkeit der Gemeinde.
Dieser Tiefbau hat drei Ziele: die schadhafte Straße zu erneuern, eine dorfgerechte Gestaltung unter Einbeziehung des Wohnumfelds
zu erreichen und für eine bessere Verkehrssicherheit zu sorgen. Bei allen Planungen im Straßenbereich verlangt der Gesetzgeber
zwischenzeitlich auch danach, die Situation der Radfahrer zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die Anlegung eines
Fahrrad-Schutzstreifen geboten ist.
Seit mehreren Jahren hat die Gemeinde Bartholomä diese große Tiefbaumaßnahme ins Auge gefasst, wegen der sehr hohen Kosten
zeitlich jedoch geschoben. Auch daher muss die Maßnahme auf mehrere Jahre aufgeteilt werden und wird nur dann darstellbar sein,
sofern Zuschüsse herangezogen werden können. Vorbehaltlich der Finanzierung gilt nachfolgender Zeitplan:
2020: Vorplanung – Öffentlichkeitsbeteiligung - Zuschussantragsstellung
2021: Entscheid über die Bewilligung(en)
2022: Beginn der Bauarbeiten (1. Bauabschnitt westl. Heubacher Straße)
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn erinnerte an den dringenden Handlungsbedarf zur Sanierung und informierte, dass es sich momentan um eine
Vorplanung handele, die zuerst mit der Bürgerschaft zu erörtern ist.
Sodann stellte Helmut Kolb vom Ingenieurbüro Kolb diese Vorplanungen vor. Zur Gestaltung der Straße seien einzelne Grünbereiche
vorgesehen, im Belag könne auch im Gehwegbereich mit Pflaster gearbeitet werden, es sei ab der Einmündung Böhmenkircher Straße
ein Zweizeiler angedacht. Zu einer höheren Verkehrssicherheit sei am Ortseingang eine zusätzliche Querungshilfe geplant, die
Busbuchten würden grundsätzlich ausgebaut, um die Geschwindigkeiten zu verlangsamen, ein Fahrradschutzstreifen würde für die
Sicherheit der Radfahrer einerseits aber auch für geringere Geschwindigkeiten des Durchgangsverkehrs andererseits sorgen können.
Eine neue Ampel werde von der Straßenbehörde im Bereich der Querung Heubacher Straße aufgebaut. Die Gesamtkosten vom westlichen
Ortsrand bis zur Einmündung der Amtsgasse in die Hauptstraße bezifferte der Ingenieur auf rund 2,4 Mio. €.
Der Bürgermeister dankte der Straßenverkehrsbehörde, dass die von der Gemeinde geforderte Ampelanlage gebaut werde. Diese werde
aufgrund der gebotenen Sicherheit für die Fußgänger der Gesamtsanierung zeitlich vorgezogen. Weiterhin dankte er den Anliegern,
die dem Standort vor ihren Häusern zugestimmt haben.
Aus der Mitte des Gremiums wurde von einzelnen Gemeinderäten der Zweizeiler kritisch gesehen. Warum der Vorentwurf öffentliche
Stellplätze berücksichtige, die im Zweifel ausschließlich von Anwohnern genutzt werden, wurde hinterfragt. Zu beiden Punkten
wurde das Ingenieurbüro beauftragt, die einzelnen Kosten dem Gremium nachzuliefern.
Während ein Gemeinderat sich aus gestalterischen Gründen für den Zweizeiler stark machte, erkundigte sich ein weiterer nach der
Möglichkeit, die Ortsdurchfahrt auf 40 km/h oder 30 km/h zu reduzieren. Die Geschwindigkeit in einer Ortsdurchfahrt unter 50 km/h
zu begrenzen, sei straßenrechtlich aus zwei Gründen machbar: entweder es sei die Verkehrssicherheit nicht gegeben und könne nur
durch die Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Abschnitt gewährleitet werden oder der Straßenlärm liege über den zulässigen
Grenzwerten, so der Vorsitzende. Letzteres lasse die Gemeinde derzeit anhand eines Lärmgutachtens prüfen.
Nach weiterer Diskussion und Beratung, billigte sodann der Gemeinderat unter den genannten Maßgaben die Vorplanungen für die
Sanierung mit Tiefbauarbeiten/Straßenarbeiten der Heubacher Straße/Hauptstraße und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeit
durch den Aushang der Vorentwurfs-Pläne zu beteiligen.
- Modernisierung des Kinderspielplatzes „Baronenbergweg“
- Vorstellung der Planung und Beauftragung
A. Sachverhalt
Im Zuge der Erschließung und der Aufsiedlung des Wohnbaugebiets „Westliches Brunnenfeld“ wurde am Baronenbergweg ein
Kinderspielplatz Mitte/Ende der 1990er Jahre angelegt. Der Spielplatz liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich.
In dem Wohngebiet und in dem weiteren Quartier sind aktuell viele junge Familien wohnhaft. Der öffentliche Kinderspielplatz ist
damit ein Treffpunkt der Familien, vor allem ein wohnortnaher Spielbereich für die Kinder bis zu 12 Jahren. Die Einrichtung ist für
das direkte und weitere Wohngebiet daher sehr wichtig.
Aufgrund einer Elterninitiative mit einer Unterschriftsliste wurde die Gemeinde gebeten, für eine Verbesserung/Modernisierung des
Platzes zu sorgen. Hierzu sollen die bestehende Sandgrube geändert werden, das Betonrohr entfernt, die Reckstangen ebenfalls
entfernt/bzw. in der Lage geändert werden. Es wird gewünscht, dass die Spiellandschaft durch ein neues Gerät aufgewertet und ein
Außentrampolin installiert wird, eine Kugelbahn gebaut werden soll und sowohl eine Feder- wie eine Standwippe aufgestellt wird.
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hatte sich in einem Bürgergespräch vorort im Herbst ein aktuelles Bild des
Kinderspielplatzes gemacht und dabei festgestellt, dass eine Überarbeitung/Modernisierung des Platzes geboten ist. Insbesondere
haben die Eltern bei dem Gespräch zugesagt, in Eigeninitiative zu unterstützen.
Schließlich wurde mit einer Fachfirma die Anforderungen an Sicherheit und der Spielgeräte entwickelt und hierfür eine beschränkte
Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis aufgestellt und durchgeführt. Unter fünf zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Firmen,
lag bis zum Ende der Abgabefrist ein Angebot vor.
Dabei bietet die Firma Heinzmann aus Schwäbisch Gmünd-Degenfeld die Lieferung und Montage der angefragten Elemente zum Preis von
17.191,- €, zuzügl. geltender MwSt., an.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion zeigte sich das Gremium mit der Planung und dem Angebot der Fachfirma einverstanden und vergab den Auftrag
für Lieferung und Montage an die Firma Heinzmann zum Angebotspreis von 17.191,-- €, zuzügl. Mwst.
- Wohnbaugebiet „Hirschrain Nord – Erste Erweiterung“
- Bildung einer Abrechnungseinheit gemäß Kommunalabgabengesetzes (KAG)
A. Sachverhalt
Der Bebauungsplan „Hirschrain Nord – Erste Erweiterung“ mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im
Geltungsbereich des Bebauungsplans sind seit Februar 2019 rechtskräftig.
Innerhalb des Geltungsbereiches der Satzungen liegen die Erschließungsanlagen „Bärenbergblick“, „Dachsweg“
und „Hirschrain“. Die Grundstücke werden zu einem Festpreis verkauft. Mit den Erwerbern werden Ablösevereinbarungen
getroffen.
Gemäß dem Abgabenrecht kann die Gemeinde die beitragsfähigen Erschließungskosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen
und Wohnwege zusammengefasst ermitteln (Abrechnungseinheit). Die Zusammenfassung der Erschließungsanlagen in einer
Abrechnungseinheit führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der Erschließungskosten. Das Baugebiet „Hirschrain Nord –
Erste Erweiterung“ wird in zwei zeitlich auseinanderliegenden Bauabschnitten erschlossen. Daher ist die Bildung jeweils einer
Abrechnungseinheit für den ersten und zweiten Bauabschnitt erforderlich.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die beitragsfähigen Erschließungskosten des Baugebietes
„Hirschrain Nord – Erste Erweiterung“ für die einzelnen Erschließungsanlagen jeweils für den ersten und zweiten
Bauabschnitt als Abrechnungseinheit gemäß des Verwaltungsvorschlages mit dortiger Abgrenzung zu ermitteln.
- Wohnbaugebiet „Hirschrain Nord – Erste Erweiterung“
- Zuteilung von Wohnbauplätzen im neuen Baugebiet
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord – Erste Erweiterung“ sind im ersten Bauabschnitt (1. BA) durch die
erfolgte Erschließung 18 attraktiven Wohnbauplätzen vorhanden. In einem zweiten Abschnitt können bei entsprechendem Bedarf
voraussichtlich 11 weitere Wohnbauplätze erschlossen werden. Der Grundstückspreis beträgt im 1. BA momentan 125,--€/m²,
erschlossen.
Die Erschließungsarbeiten für den 1. Abschnitt haben Mitte Mai 2019 begonnen und sind im 1. BA abgeschlossen. Aktuell erfolgt die
Erschließung im 2. BA.
Angefragt ist die Zuteilung von Bauplätzen im 1. Bauabschnitt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat teilte einstimmig an die Interessenten die Bauplätze zu.
- Bartholomäusmarkt
- Entscheidung über die Abhaltung am Montag, 24. August 2020
A. Sachverhalt
Die Anfangszeiten des Bartholomäusmarkts in Bartholomä sind eng mit der Entstehung von Bartholomä verbunden. Ende des 15.
Jhdt./Anfang des 16. Jhdt. etablierten sich die Freiherren von Woellwarth in Bartholomä und wurden schließlich Ortsherren. In diese
Zeit fällt auch die Verlegung des Marktes von Essingen nach Bartholomä.
Damit findet unser Bartholomäusmarkt seit über 500 Jahre hier statt. Anfangs wurde der Bartholomäusmarkt als Vieh- und Krämermarkt
durchgeführt und wandelte sich zunehmend zu einem heute reinen Krämermarkt. Das Marktrecht fußt im Gültbuch von 1689 (angelegt im
Rahmen des Verkaufs des Dorfes), in dem das Marktrecht definitiv Bartholomä zugerechnet wird.
Seit 1869 unterliegt der Bartholomäusmarkt, wie alle heutigen Märkte, der Gewerbeordnung. Damit wandelte sich auch die
Begrifflichkeit vom Marktrecht hin zur Marktfestsetzung aufgrund Gewerbeordnung. Die aktuelle Dauerfestsetzung regelt die Verfügung
aus den 1960er Jahren.
In Folge der Coronakrise wurde seit dem Auftreten des Virus in Deutschland von den Sicherheitsbehörden und den Regierungen
verschiedene Beschränkungen, Vorschriften und Verbote erlassen, auch zu Großveranstaltungen.
Zweifelsohne handelt es sich bei unserem Bartholomäusmarkt in der bekannten Form um eine Großveranstaltung. Gemäß der
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung und den aktuellen Ausführungen des Landratsamts Ostalbkreis sind die Durchführung von
Märkten, vor allem mit größeren Besucheraufkommen bei mehr als 500 Teilnehmern bislang bedingungslos verboten. Es müsste daher mit
Blick auf die organisatorischen Gegebenheiten zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über die Durchführung/Absage des Markts
getroffen werden, die momentan auf „Absage“ lauten müsste.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr engagiert diskutierte das Gremium das Für und Wider einer Durchführung oder Absage. Einig war sich der Gemeinderat, nochmals
die weitere rechtliche Entwicklung abzuwarten. Jedenfalls lässt sich der Markt in bisheriger Form aufgrund des zu erwartenden
Besucheraufkommens und der fehlenden Abstände in keinem Falle durchführen. Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, eine
Begrenzung der Besucher mit geänderter Örtlichkeit – z.B. Marktwiese – zu prüfen. Das Gremium hat mit der Aussicht auf
eine günstigere Rechtslage die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung Ende Juli vorerst vertagt.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Gemäß gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen hat der Gemeinderat formal alle Spenden durch
Einzelbeschluss festzustellen. Für das Sozialprojekt „miteinander-füreinander in Bartholomä“ und für die Feuerwehr sind
Spenden im Wert von insgesamt 800,--€ anzunehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende sprach seinen Dank an alle Spenderinnen und Spender aus; der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig die formale
Annahme der Spenden.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ informierte Bürgermeister Kuhn zu den nachfolgenden Punkten:
7.1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sind die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in der nächsten öffentlichen
Sitzung bekannt zu geben, sofern keine Gründe gegen die Bekanntgabe sprechen. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17.06.2020
Beschlüsse gefasst, die bekannt gegeben wurden:
Erlass von Kindergartenbeiträgen/Entgelt der Ganztagesbetreuung der Eltern
Infolge der Corona-Pandemie und der Schließung von Kindergärten und Schulen /Betreuungsangeboten ab dem 16. März 2020 hat der
Gemeinderat beschlossen, für die nicht in der Betreuung befindlichen Kinder, den Eltern die Entgelte für die Monate April, Mai,
Juni 2020 zu erlassen. Für die in der Notbetreuung/reduzierten Regelbetriebs betreuten Kinder in den Kindergärten wird den
kirchlichen Kindergartenträgern empfohlen, anteilige Gebühren zu erheben. Gleiches gilt für die kommunale Ganztagesbetreuung.
Festlegung der Vergaberichtlinie und des Bauplatzpreises für den 2. Bauabschnitt „Hirschrain-Nord – Erste
Erweiterung“.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Vergabe der freien Wohnbauplätze an bauwillige Bartholomäer Bewerber entsprechend
der Reihenfolge der Interessensbekundung vorzunehmen. Die anschließend freien Bauplätze werden an auswärtige Bewerberinnen und
Bewerber entsprechend der bekannten zeitlichen Interessensbekundung vorgenommen.
Weiterhin hat der Gemeinderat den Bauplatzpreis mit 145,--€/m² festgelegt. Nachdem im Jahr 2020 grundsätzlich ein staatliches
Baukindergeld besteht, hat der Gemeinderat bestimmt, für die Wohnbauplätze im 2. Bauabschnitt kein kommunales
Baukindergeld/Familiengeld anzubieten.
7.2. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 23.06.2020
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2020 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Grundstück Flst. Nr. 61/3, Wiesenweg
Für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren eingereicht. Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Beratung dazu sein Einvernehmen erteilt, wenn die Garage von der
Grundstücksgrenze zum Fußweg abgerückt wird.
- Erstellung einer Stützmauer, Grundstück Flst. Nr. 627/23, Rehweg
Der Bauherr will die Erstellung einer 1,6 m hohen Stützmauer mit einer Absturzsicherung als Zaun, der eine Höhe von 1,23 m hat
genehmigen lassen. Es liegen Nachbareinwendungen vor. Mit Blick auf nachbarliche Belange wurde dem Zaun nur bis zur festgesetzten
Höhe gemäß des Bebauungsplanes zugestimmt.
- Erstellung eines Holzzaunes und einer Gerätehütte, Grundstück Flst. Nr. 790, Ponyweg
Der Bauherr plant die Errichtung eines Holzzaunes sowie die Erstellung einer Gerätehütte und hat ein Baugesuch eingereicht. Der
Technische Ausschuss hat einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
- Abbruch und Wiederaufbau eines Dachgeschosses, Grundstück Flst. Nr. 2/2, Gaisgasse
Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch und Wiederaufbau des Dachgeschosses. Das Satteldach soll durch ein Pultdach ersetzt, das
Obergeschoss soll verbreitert werden. Dazu wurde ein Baugesuch eingereicht. Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Beratung
einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
- Antrag auf Ausnahme der Veränderungssperre „Brunnenfeld – Änderung und Erweiterung“ – Errichtung einer
Rankhilfe, Grundstück Flst. Nr. 51/1, Helmut-Ginzkey-Weg
Als Unterstützung für die Weinreben sind Rankhilfen zu erstellen. Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Beratung dazu
mehrheitlich beschlossen, momentan noch keine Ausnahme von der rechtskräftigen Veränderungssperre zu erteilen und erst das weitere
Bebauungsplanverfahren zu betreiben.
- Neubau einer Garage, Grundstück Flst. Nr. 55, Krauthof
Der Bauherr plant den Neubau einer Garage für ein Wohnmobil und hat ein Baugesuch eingereicht. Der Technische Ausschuss hat
einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
- Erstellung einer Sitzplatzüberdachung, Grundstück Flst. Nr. 194/8, Obere Bärenbergstraße
Der Bauherr möchte eine Sitzplatzüberdachung erstellen und hat ein Baugesuch eingereicht. Der Technische Ausschuss hat nach
Beratung einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
7.3. Zuschuss über 40.500,--€ aus dem Tourismusprogramm
Der Bürgermeister informierte, dass der Antrag der Gemeinde aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes für das Projekt
„PULS 3“ erfolgreich war und Bartholomä einen Zuschuss von knapp 40.500,--€ erhalten werde. PULS 3 steht für die
drei Bewegungs-/Freizeitbereiche Wandern – Radfahren – Nordic.
7.4. Zuschuss über vorläufig 923.701 € zum Breitbandausbau
Eine sehr hohe Fördersumme erhalte die Gemeinde Bartholomä zum Breitbandausbau. Die vorläufige Bewilligungssumme liege bei über
923.000,--€. Damit könnten in Zukunft nun alle sog. „weißen Flecken“ – also Gebiete, die unter 30 M/Bit
Sekunde mit Breitband versorgt seien, von der Gemeinde ausgebaut werden, so der Bürgermeister.
7.5. Neufassung der Hauptsatzung ist rechtmäßig
Über die Prüfung der Kommunalaufsicht und den Rechtmäßigkeitsvermerk des Landratsamts informierte der Vorsitzende das Gremium.
7.6. Gemeindeverbindungsstraße Rötenbach-Weißenstein
Über eine Verkehrsmengenzählung auf der Gemeindeverbindungstraße nach Weißenstein durch den Verein Radsportfreunde Bartholomä
informierte der Bürgermeister. Trotz der Sperrung der Straße an Sonn- und Feiertagen habe die Zählung ergeben, dass an einem
Sonntag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr insgesamt 83 Verkehrsteilnehmer diese gesperrte Straße befahren. Die Polizei wurde informiert,
dort zu kontrollieren, auch deshalb, weil zeitgleich zu diesen Verstößen viele Erholungssuchende, Wanderer, Spaziergänger,
Radfahrer arglos seien (die Zählung ergab mehr als 270 Radfahrer) und daher der Schutz von Fußgängern und Radfahrern ernsthaft
bedroht sei.
7.7. Aktuelles zur CoronaVO
Über die aktuell seit 1. Juli geltende neue Verordnung informierte der Bürgermeister.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.