Bei der Fragestunde gab es mehrere Anfragen bzw. Anregungen des einen Zuhörers:
Er bat darum, den Bassenweg zu asphaltieren, nachdem der Weg eine wichtige innerörtliche Fußwegeverbindung darstellt. Weiterhin
erkundigte er sich, dass seiner Kenntnis nach aus dem Steinbruchbetrieb keine Zahlungen an die Gemeinde kommen würden, da diese nur
für die ersten Jahre nach Erweiterungsgenehmigung vereinbart wurden. Schließlich wies er auf den schlechten Zustand des Gehwegs an
der Böhmenkircher Straße hin und darauf, dass dort eine Barriere für Rollstuhlfahrer gegeben sei. Auch beklagte er die seiner
Ansicht nach zunehmende Verschmutzung der Feldwege infolge der Felderbearbeitung durch die Landwirtschaft.
Bürgermeister Kuhn meinte, dass es sich bei dem Bassenweg um eine wichtige fußläufige Verbindung im Dorf handle und erklärte, dass
im Haushaltsplanentwurf für Straßenbaumaßnahmen ein Ausgabeansatz für das Jahr 2021 aufgenommen sei. Sofern der Haushaltsplan so
verabschiedet werde und keine andere wichtigeren – auch kurzfristigen – Straßenbaumaßnahmen anfallen, so werde sich der
Gemeinderat im kommenden Jahr zu dem Bassenweg beraten. Die Gemeinde erhalte vom Steinbruchbetreiber nach wie vor laufende
Zahlungen, die jährlich jedoch in der Höhe schwankten. Dies hänge mit der jeweiligen unterschiedlichen Menge an jährlich
angelieferten Aushubmaterial und verkauftem Schottermaterial zusammen. Für die ersten fünf Betriebsjahre war ein Betrag mit
insgesamt 40.000,--€/Jahr vertraglich garantiert; danach bewegte sich die Zahlung bei etwa durchschnittlich ca.
20.000,--€ - 25.000,--€/Jahr. Der Steinbruchbetreiber leiste jetzt und in Zukunft weiterhin vertragsgemäß Zahlungen an
die Gemeinde. In Bezug auf den Gehweg der Böhmenkircher Straße und vor allem wegen der von dem Zuhörer angesprochenen Barriere bot
der Bürgermeister an, bei einem gemeinsamen Termin nach Lösungen zur Abhilfe zu suchen. Tatsächlich könne durch die Feldbestellung
eine Verschmutzung der Wege gegeben sein. Dies sei jedoch nicht generell der Fall. Es gelte die Einzelfälle konkret anzusprechen
und hier Abhilfe vom Verursacher zu schaffen, sofern er die Verschmutzung nicht selber beseitigt.
- Abwasserbeseitigung Bartholomä
Hier: Änderung der Abwassergebühren
A. Sachverhalt
Die Abwassergebühr ist eine Benutzungsgebühr im Sinne des Kommunalabgabengesetzes. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden,
dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Zu diesen Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und
eine angemessene Abschreibung.
Sollten sich Kostenüberdeckungen einstellen, so sind sie innerhalb von fünf Jahren auszugleichen, d.h. den Gebührenzahlern wieder
„zurückzugeben“.
Über die Höhe des Gebührensatzes, hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken zu
beschließen.
Im Wesentlichen geht es um drei Kostenblöcke
1. Straßenentwässerungsanteil (ist von den Gesamtkosten abzuziehen und nicht gebührenfähig)
2. Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung/-reinigung
3. Kosten für die Regenwasserbeseitigung/-reinigung
Der Bereich der Abwasserbeseitigung weist gebührenrechtlich aus dem Jahr 2019 einen Überschuss von rd. 43.500 € auf und
verteilt sich auf die Kostenträger Schmutzwasser: 21.260,53 € und Niederschlagswasser: 22.299,86 €.
Diese Überschüsse sind innerhalb von fünf Jahren (also bis spätestens im Jahr 2024) zurückzugeben.
Für das Jahr 2020 hat keine Gebührenkalkulation wegen Einführung des neuen kommunales Haushaltsrecht (NKHR) stattgefunden.
Für das kommende Jahr 2021 zeichnen sich jetzt schon Kostenerhöhungen ab. Die Kostenobergrenze für die Schmutzwassergebühr liegt
danach kalkulatorisch sogar bei 2,39 €/m³ und beim Niederschlagswasser bei 0,33 €/m². Tatsächlich erhoben wird seit
nahezu zwei Jahren eine Gebühr von 1,96 €/m³ / 0,23 €/m². Ohne eine Anpassung der Gebühren fehlen der Gemeinde
Erträge von rd. 56.800 € im Jahr 2021; dieser Fehlbetrag müsste ohne eine Anpassung ansonsten aus dem kommunalen Haushalt
beim laufenden Betrieb allgemein finanziert werden.
Für das Jahr 2021 steht aus dem Jahr 2018 noch ein Gewinn im Bereich des Schmutzwassers mit 7.583,92 € und aus dem Jahr 2019
ein Gewinn mit 21.260,53 € zur Verfügung.
Im Bereich des Niederschlagswassers ist aus dem Jahr 2018 ein Gewinn mit 18.400,01 € und aus dem Jahr 2019 ein Gewinn mit
22.299,86 € vorhanden.
Die Überschüsse aus dem Jahr 2018 sollen komplett in die Kalkulation 2021 eingeworfen werden, um sie den Gebührenzahlern über eine
geringere Gebühr wieder zurückzugeben. Aus dem Überschuss des Jahres 2019 soll zunächst ein Betrag von 16.260,53 € beim
Schmutzwasser und 12.299,86 € beim Niederschlagswasser eingebracht werden.
Dadurch kann die kalkulatorische Kostenobergrenze beim Schmutzwasser von rechnerisch 2,39 €/m³ auf 2,11 €/m³ gesenkt
werden. Die Niederschlagswassergebühr könnte von 0,33 €/m² auf 0,17 €/m² gesenkt werden.
Für die Kalkulation des Jahres 2022 stehen dann noch die restlichen Gebührenüberschüsse aus dem Jahr 2019 als kleiner
„Puffer“ zur Verfügung.
Die bisherigen Abwassergebühren betrugen seit 01.01.2019 unverändert:
Schmutzwassergebühr je m³ Schmutzwasser mit 1,96 € / m³
Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche 0,23 € / m²
Unter Anrechnung der oben beschriebenen Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 sollten im Jahr 2021 die Schmutzwassergebühr auf
2,11 € / m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,17 €/ m² versiegelte Fläche angepasst werden.
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Gebührenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger in Bartholomä im Mittelfeld der
anderen Städte und Gemeinden des Landkreises liegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister hieß Kämmerer Thomas Kiwus im Gremium willkommen. Herr Kiwus sei bereits von 1993 bis 2013 für die Finanzen der
Gemeinde zuständig gewesen. Nach der personellen Umorganisation werde er nun wieder für seine frühere Gemeinde zuständig. Herr
Kiwus ging sodann ausführlich auf die Kalkulation der Gebühren ein. Nachdem seitens des Gremiums einzelne Verständnisfragen
gestellt wurden, billigte sodann der Gemeinderat den Verwaltungsvorschlag mit den neu kalkulierten Abwassergebühren.
- Abwasserbeseitigung Bartholomä
hier: Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
A. Sachverhalt
Neben den gebührenrechtlichen Anpassungen soll die Abwassersatzung auch an aktuelle Erfordernisse der Vollstreckung offener
Forderungen angepasst werden.
Dazu schlägt die Verwaltung vor, den Satzungstext redaktionell zu verändern, wonach auch die Vorauszahlungen auf dem Grundstück als
öffentliche Last ruhen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Änderung der Abwassersatzung (64 KB)
- Wasserversorgung Bartholomä
hier: Änderung der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2021
- Feststellung des Ergebnisses 2019
- Kalkulation der Verbrauchsgebühr für das Jahr 2021
A. Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr (Wasserzins) ist eine Benutzungsgebühr im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung zählt die Wasserversorgung zu den wirtschaftlichen Unternehmen und soll nach den gesetzlichen
Vorschriften der Gemeindeordnung einen Ertrag für den Haushalt abwerfen.
Über die Höhe des Gebührensatzes, hat der Gemeinderat zu beschließen.
Nachdem die Gebühr zwei Jahre lang konstant war, soll die Wasserversorgungsgebühr von 3,00 €/m² auf 3,20 € /m³, zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer, festgesetzt werden. Dieser Preis würde einen angemessenen Ertrag für den allgemeinen Haushalt
ergeben. Es würde damit ein Ertrag von rund 28.000 Euro erwartet.
Für das Rechnungsjahr 2019 wies die Wasserversorgung laut Jahresrechnung einen Überschuss von rd. 80.000 € auf.
Im Jahr 2020 wird die Wasserversorgung mit einem Gewinn von ca. 55.000 € abschließen. Ursache für den höheren Gewinn sind
Steuerrückerstattungen aus dem Jahr 2018 mit rd. 30.000 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte, dass die Verwaltung eine Beispielrechnung für ein durchschnittliches Wohnhaus (Grundstück mit 700m²,
Verbrauch von rd. 144 m³/Jahr) gerechnet habe und zum Ergebnis kommt, dass ab dem Jahr 2021 eine höhere Gebühr von rd.
3,30 €/Monat gemeinsam für Abwasser und Wasser entsteht. Mit Blick darauf, dass die Gebühren zwei Jahre konstant waren, sei
dies eine sehr moderate Anpassung. Nachdem der Kämmerer die Kalkulation und die Ermittlung des Wasserzinses näher erläutert hatte,
billigte der Gemeinderat sodann einstimmig die vorgeschlagene Anpassung des Wasserzinses auf 3,20 €/m³.
- Wasserversorgung Bartholomä
hier: Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
A. Sachverhalt
Neben den gebührenrechtlichen Anpassungen soll die Wasserversorgungs¬satzung auch an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. Diese
betreffen die Ableseverpflichtung, sowie Regelungen zur Vollstreckung offener Forderungen.
Das Ableseverhalten hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Während früher die Gemeinde die Ablesung mit eigenem Personal
durchgeführt hat, wird nun fast in jeder Kommune die Selbstablesung praktiziert. Dies hat sich bewährt. Die
Wasserversorgungssatzung sollte daher auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt werden. Wie bei der Abwassersatzung auch, soll die
Wasserversorgungssatzung auch an aktuelle Erfordernisse der Vollstreckung offener Forderungen angepasst werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsatzung.
Änderung der Wasserversorgungssatzung (84 KB)
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2021
hier: Einbringung und Beratung des Entwurfs 2021
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan-Entwurf 2021 wurde auf Basis der aktuellen Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2020 und dem
Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg vom 14.10.2020 erstellt.
Der Ergebnishaushalt verfehlt die Einhaltung der geänderten gesetzlichen Vorgaben des NKHR (neuen kommunalen Haushaltsrechts) um
rd. 400.000 Euro. Der Schuldendienst kann aber aus dem Zahlungsmittelüberschuss finanziert werden.
Eine Hebesatzerhöhung ist im Haushaltsplan 2021 nicht geplant. Es ist vorgesehen, die geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahme
zu finanzieren. Damit kann die Verschuldung der Gemeinde auch im kommenden Jahr noch weiter zurückgeführt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Dass die Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2021 vor Herausforderungen stehe, lasse sich schon aus dem Plan 2021, vor allem aber aus der
mittelfristigen Finanzplanung sehen, so der Bürgermeister. Im Ergebnishaushalt sollten sich Erträge und Aufwendungen grundsätzlich
ausgleichen. Nun sei aber festzustellen, dass im Jahr 2021 die ordentlichen Erträge bei 4,7 Mio. € liegen, während die
ordentlichen Aufwendungen 5,1 Mio € ausmachen. Damit stehe die Gemeinde vor einer strukturellen Problemstellung, das dem
neuen Haushaltsrecht und der Frage geschuldet sei, wie eine Gemeinde nach kaufmännischen Gesichtspunkten die Abschreibungen ihres
Anlagenvermögens mit auskömmlichen Erträgen gegenfinanzieren könne, um nicht langfristig von der Substanz zu leben.
Beim Finanzhaushalt zeichnet sich ab, dass die Gemeinde das Jahr 2021 noch ganz passabel finanzieren kann. Es entsteht zwar ein
Finanzbedarf von rund 1 Mio. €, d.h. dass die Auszahlungen für die Investitionen in die Gemeinde mit 3,06 Mio € höher
als die Einnahmen/Einzahlungen mit 2 Mio.€ sind. Doch dieser Finanzierungsbedarf werde die Gemeinde aus der bestehenden
Liquidität nehmen, um eine Kreditaufnahme zu vermeiden. Damit könne die Verschuldung weiter gesenkt werden. Ende des Jahres 2021
betrage diese gerade noch rd. 45,--€/Einwohner.
Ein Blick auf die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Bartholomä zeigt, dass bei gleichbleibender Systematik spätestens Ende
des Jahres 2023 diese liquiden Mittel aufgebraucht sind. In eine solche Situation dürfe Bartholomä nicht geraten, so der
Bürgermeister. Daher schlage er dem Gremium vor, Mitte des Jahres eine Finanzklausur abzuhalten.
Weiterhin stellte er das Investitionsprogramm 2021, das er für sehr ambitioniert hielt, vor (Beträge über 50.000,--€ jeweils
in Klammern): Die Anschaffung eines Ratsinformationssystems, Netzwerk und Server für die Kernverwaltung, eine Industriespülmaschine
(Dorfsaal), notwendige Anschaffungen im Fuhrpark des Bauhofs, Grunderwerb (mit 100.000,--€), die Kosten für die weitere
Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr und die Laubenhartschule, eine Brandwarnanlage fürs Museum, eine Teilpflasterung des
Kulturhofs, für das Betreute Wohnen/Mehrgenarationenwohnen ( 250.000,--€), für die weitere Sicherung der ärztlichen
Versorgung (400.000,--€), ein Investitionszuschuss für Maßnahmen am kath. Kindergarten Arche Noah, Zahlungen des kommunalen
Baukindergeldes an Bauherren, die Schlusskosten für die Erschließung des Baugebiets „Hirschrain-Nord, Erste
Erweiterung“ (mit rd.217.000 €), die Planungs- und erste Baukosten für die Sanierung der Heubacher Straße (rd.
88.000,-- €), für das Sanierungsmanagement ein Betrag (100.000,--€), für den Breitbandausbau vom Rathaus zum Amalienhof
(160.000,-- €) und für den Breitbandausbau „Weiße Flecken - Gesamtort“ (Kosten mit rd. 1,2 Mio.€), die
Schaffung der baulichen Verbesserung beim Grüncontainer, für das Abwasserpumpwerk (frührere Kläranlage) und die Anbindung einer
Fernwirktechnik des Regenüberlaufbeckens Brunnenfeld (mit 70.000,--€), erste Planung einer ELR-Maßnahme Rötenbach, sonstiger
Straßenbau (mit 50.000,--€), weitere Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (60.000,--€), neue Bestattungsform
(Gemeinschaftsurnengrabfeld) im Friedhof und schließlich die Umsetzung des Tourismuskonzepts (mit 144.000,--€).
Kämmerer Thomas Kiwus ging sodann auf das Zahlenwerk im Einzelnen ein.
Aus der Mitte des Gremiums wurde nach dem Zweck des Sanierungsmanagements kritisch nachgefragt. Dazu hatte das Gremium damals einen
Lenkungskreis unter Beteiligung von Gemeinderäten berufen. Die große Mehrheit zeigte sich nun in der aktuellen Beratung überzeugt,
dass das Management konkrete Maßnahmen/Planungen sinnvoll umsetzen müsse, jedoch in der jetzigen Phase nützlich für die Gemeinde
ist. Weiterhin wurde von einem Gemeinderat kritisch gefragt, ob die hohen Kosten des Breitbandausbaus den Vorteil der
Glasfaseranbindung wirklich rechtfertige. Dazu war das Gremium nach der Diskussion mehrheitlich der Überzeugung, dass zwar der
Ausbau der Telekommunikation keine Pflichtaufgabe der Gemeinde darstellt, weil diese klassisch den privaten Unternehmen zufällt,
jedoch bei dieser zeitlich begrenzten hohen Zuschussquote mit 90 % eine Zukunftschance vergeben würde, wenn die Gemeinde hier nicht
handelt. Eine Anregung aus der Mitte des Gremiums, wonach ein Planungsansatz für den weiteren qualitativen Ausbau der
Kinderbetreuung aufgenommen werden soll, wurde vom Gemeinderat positiv aufgenommen.
Auf Vorschlag der Verwaltung wurden sodann die Ziele im kommenden Haushaltsjahr gemeinsam definiert. Dies sind: die weitere
Sicherung der ärztlichen Versorgung – die Unterstützung beim Mehrgenerationenwohnen und die Förderung des Breitbandausbaus.
Die Verwaltung wurde sodann nach weiterer Beratung beauftragt, auf Basis des Beratungsergebnisses die endgültige Fassung des
Haushaltsplans 2021 zur Beschlussfassung im Januar auszuarbeiten.
A. Sachverhalt
Die Amtszeit von Bürgermeister Thomas Kuhn endet nach acht Jahren im August 2021. Nach den gesetzlichen Vorschriften wird die Wahl
des Bürgermeisters aufgrund des Ablaufs der Amtszeit frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle
durchgeführt. Bei den Bürgermeisterwahlen bestimmt der Gemeinderat den Wahltag und beschließt die für die Durchführung der Wahl
notwendigen Punkte, wie die Bildung des Gemeindewahlausschusses, die Festlegung des Endes der Einreichungsfrist, die Ausschreibung
der Stelle und ob eine öffentliche Bewerbervorstellung durchgeführt wird.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der stellvertretende Bürgermeister, Rudi Grimmbacher, stellte dem Gremium die einzelnen Punkte zur Vorbereitung der
Bürgermeisterwahl vor. Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Termin für die Wahl des
Bürgermeisters auf Sonntag, 13. Juni 2021, und den Tag einer Neuwahl auf Sonntag, 04. Juli 2021, festzusetzen. Der
Gemeindewahlausschuss wird wie folgt gebildet:
Vorsitzender: Rudi Grimmbacher
stellvertretender Vorsitzender: Martin Gröner
Beisitzer: Holger Biebl
Stellvertreter des Beisitzers: Sybille Gößele
Beisitzer: Josef Maier
Stellvertreter des Beisitzers: Uwe Ammerl
Beisitzer: Markus Mezger
Stellvertreter des Beisitzers: Tobias Weber
Beisitzer: Sandra Knoblauch
Stellvertreter des Beisitzers: Steffen Widmann
Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird auf 17.05.2021 festgelegt; im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist am
14.06.2021 und endet am 16.06.2021. Mit zwei Gegenstimmen wurde der Wortlaut der Stellenausschreibung mehrheitlich beschlossen. Die
freiwerdende Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Bartholomä wird offiziell im Staatsanzeiger – Wochenzeitung für
Wirtschaft, Politik und Verwaltung Baden-Württemberg in der Ausgabe Nr. 11/2021 mit dem Zusatz „Der Stelleninhaber bewirbt
sich wieder“ ausgeschrieben. Weiterhin erfolgt nachrichtlich die Ausschreibung auch im Amtsblatt, und Internet. Das Gremium
beschloss, über die Durchführung einer öffentlichen Versammlung zur persönlichen Bewerbervorstellung zu einem späteren Zeitpunkt zu
entscheiden. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird nach der geltenden Satzung vorgenommen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschuss am 24. November 2020
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
8.1. Baugesuche
a.) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Grundstück Flst.Nr. 61/7, Wiesenweg
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Löchlen II“ und weicht von dessen Festsetzungen ab.
Der Technische Ausschuss hat die erforderlichen Befreiungen einstimmig erteilt, weil das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist.
Nachbareinwendungen wurden keine vorgetragen.
b.) Garagenanbau mit Terrasse, Grundstück Flst.Nr. 12/1, Lauterburger Straße
Für einen geplanten Anbau und einer auf dem Flachdach geplanten Terrasse wurde ein Bauantrag eingereicht. Es liegt kein
Bebauungsplan vor. Da sich das Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt hat der Technische Ausschuss einstimmig das
kommunale Einvernehmen, vorbehaltlich dem Ergebnis aus der Nachbarbeteiligung, beschlossen.
8.2. Lärmaktionsplan der Gemeinde Essingen - Anhörung und Stellungnahme der Gemeinde
Die Nachbargemeinde Essingen hat einen Lärmaktionsplan als Entwurf aufgestellt und beteiligt dazu die Träger öffentlicher Belange
und die Nachbargemeinden.
Es bestand die Möglichkeit, zu dem Entwurf des Aktionsplanes bis 30.11.2020 eine Stellungnahme abzugeben. Das Maßnahmenkonzept
stellt eine Verbesserung der bestehenden Fahrbahnbeläge als mittelfristige Maßnahme und ein Lärmschutzfensterprogramm zur
Diskussion. Weiterhin wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h (alternativ: 40 km/h), kombiniert mit einer stärkeren
Verkehrsüberwachung als kurzfristige Maßnahme vorgeschlagen.
Schließlich geht das Konzept dahin, Verkehrsbeschränkungen zu thematisieren und alternative Verkehrsmittel darzulegen.
Sehr langfristig wird eine Umfahrung Essingen und Lauterburg erörtert.
Grundsätzlich sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen auch für die Ortsdurchfahrt Forst und Lauterburg gelten.
Der Technische Ausschuss hat die Maßnahmenvorschläge zur Kenntnis genommen und einstimmig festgestellt, dass bezüglich der
Vorschläge keine Bedenken aus Sicht der Gemeinde Bartholomä gegeben sind.
8.3. Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“
Die Gemeinde hat zu Angeboten aufgefordert, wobei ein Anbieter erklärt hat, kein Angebot abzugeben. Es liegt daher ausschließlich
ein Angebot, nämlich das von der EnBW ODR vor. Das Angebot beinhaltet die Lieferung der zehn LED-Leuchten, die Masten und die
Montage. Das Angebot der EnBW ODR ist preislich identisch mit dem Angebot von vor fünf Jahren (LED: Mini Luma). Damals ging auch
die ODR bei der beschränkten Angebotseinholung als günstige Anbieterin hervor. Das Ing.Büro Kolb hat das Angebot geprüft und kommt
zum Ergebnis, dass die Preise und das Angebot marktüblich sind.
Für die Straßen in beiden Bauabschnitten liegt der Bruttoendbetrag bei 9.944,33 € für insgesamt zehn Lampenstandorte, d.h.
dass pro Standort ein Preis von unter 1.000,--€ entsteht. Damit liegt das Angebot auch innerhalb der ursprünglichen
Kostenschätzung der Gemeinde.
Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Diskussion den Auftrag an die EnBW ODR erteilt.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Bei diesem Tagesordnungspunkt informierte der Bürgermeister über die nachfolgenden Punkte:
9.1. Annahme von Spenden und Sponsoring
Für die Bücherei, für die Pflege des bestehenden Soldatengrabes, für das Sozialprojekt „Miteinander-Füreinander in
Bartholomä“ und für die Kultur- und Sportstiftung sind Spenden im Gesamtwert von 858,30 € bei der Gemeinde
eingegangen. Der Vorsitzende dankte herzlich allen Spenderinnen und Spendern für ihre Unterstützung. Der Gemeinderat beschloss
danach förmlich die Annahme der Spenden.
9.2. Hauptsatzungsänderung - Bestätigung durch LRA Ostalbkreis
Der Bürgermeister informierte, dass das Kommunalamt die Satzung vom 4.11.2020 geprüft und die Rechtmäßigkeit bestätigt habe.
9.3. Landtagswahl 2021 - Information über vorbereitende Maßnahmen
Über die bisherigen Planungen zur Landtagswahl am 14.03.2021 informierte der Vorsitzende: demnach wird für Bartholomä weiterhin ein
allgemeiner Wahlbezirk bestehen bleiben. Es ist mit einem deutlichen Anstieg bei den Briefwählern zu rechnen. Das Wahllokal
befindet sich im barrierefrei zugänglichen Rathaus – Säle Bärenberg und Wirtsberg im Erdgeschoss. Bei der Berufung von
weiteren Wahlhelfern war das Gremium nach kurzer Diskussion der Ansicht, gerne einen Aufruf im Amtsblatt zu veröffentlichen.
9.4. Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ - Förderung für Mountain-Bike-Trail durch das Land Baden-Württemberg
Erfreulich sei, dass der Antrag der Radsportfreunde und des Skiclubs zur Förderung eines Mountain-Bike-Trails vom Land bewilligt
wurde. Bei knapp 30.000,--€ Gesamtkosten fördere das Land mit einem Betrag von rd. 26.000,--€. Momentan würden die
Vereine und die Gemeinde mit den Fachbehörden aus der Forstverwaltung, dem Naturschutz und der Jagdgenossenschaft die rechtlichen
Punkte besprechen, bevor der Gemeinderat abschließend als Grundstückseigentümer das Thema berate.
9.5. Rankhilfen für Weinreben, Grundstück Flst.Nr. 51/1, Helmut-Ginzkey-Weg – Erteilung der Ausnahme von der Veränderungssperre
Die Gemeinde hatte mit Blick auf das laufende Bebauungsplanverfahren eine Ausnahme von der kommunalen Veränderungssperre für
Rankhilfen bereits abgelehnt. Diese kommunale Versagung habe nun die zuständige Baurechtsbehörde der VG Rosenstein ersetzt, so der
Vorsitzende, da sie keinen Verstoß gegen die kommunale Planungshoheit der Gemeinde mit dem Antrag erkenne und meine, dass ein
rechtlicher Anspruch auf die Erstellung der Rankhilfen gegeben sei.
9.6. Naturschutzrechtliche Begutachtung der Hirschrainhülbe
Über eine Aufzeichnung der jeweiligen Wasserstände der Hirschrainhülbe setzte der Vorsitzende das Gremium in Kenntnis und
berichtete mit Blick auf eine geplante Pflegemaßnahme über einen alsbaldigen Ortstermin unter Beteiligung der Naturschutzbehörde.
9.7. Digitales Ratsinformationssystem – Festlegung eines Leistungsverzeichnisses
Um die passende Hardware für das neue Ratsinformationssystem vor der Kostenausschreibung zu definieren, stimmte das Gremium zu,
dass zwei Vertreter, Gemeinderäte Uwe Ammerl und Steffen Widmann, die Komponenten gemeinsam mit der Verwaltung festlegen.
9.8. Sitzungsplan des Gemeinderats 2021
Der vom Bürgermeister vorgelegte Sitzungsplan mit den Terminen der Gemeinderatssitzungen und den Sitzungen des Technischen
Ausschusses und des Verwaltungsausschusses für das Jahr 2021 wurden im Gremium gebilligt.
- Anfragen der Gemeinderäte
Auf die Anfrage eines Gemeinderats nach dem Bearbeitungsstand durch den TÜV für die Lärmgutachten der Ortsdurchfahrten und zum
Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße, 1. Änderung und Erweiterung“, informierte der Vorsitzende, dass beide Gutachten beim
TÜV noch in Bearbeitung ständen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.10 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.