Gemeinde Bartholomä

Zurückschneiden von Büschen, Sträuchern und Bäumen an Straßen, Wegen, Feldwegen und Plätzen!
23.10.2020

Die Gemeinde Bartholomä führt regelmäßig im gesamten Gemeindegebiet eine Kontrolle des Lichtraumprofils durch. Unser Feuerwehrfahrzeug mit dem wir die Kontrolle in der vergangenen Woche durchgeführt haben, konnte an einzelnen Grundstücken nicht problemlos vorbeifahren. Auch der anstehende kommunale Winterdienst kann dadurch nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Da auch die Müllautos immer größer und größer werden, haben die Müllfahrzeuge hier ebenfalls Probleme.
Daher ergeht der Appell an alle Grundstückseigentümer, bitte halten Sie das vorgegebene Lichtraumprofil ein.
Bei Gefahr in Verzug kann die zuständige Straßenbaubehörde die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden den verantwortlichen Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
1. Beachten Sie vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie ausreichend großen Abstand zur Grundstücksgrenze.
2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig bis zur Grundstücksgrenze zurück. Beachten Sie auch das sog. "Lichtprofil", das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über den Gehweg / Radweg ragen. Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 Metern frei bleiben.
3. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereich von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdung ausgeschlossen (höchstens 80 cm Wuchshöhe) sind. Achten Sie auch hier darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
4. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.
5. Als Eigentümer eines Grundstückes, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das sog. Sichtdreieck freigehalten wird.
Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Wir wollen gemeinsam unsere Verkehrssicherungspflicht nicht leichtsinnig vernachlässigen.
Ihre
Gemeindeverwaltung Bartholomä

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