Die Verwaltung
weist aus gegebenem Anlass auf die Friedhofsatzung § 3 (2) Nr. 4 der Gemeinde Bartholomä hin, wonach das Mitbringen von Tieren
(außer Assistenzhunde) nicht gestattet ist.
Dennoch wurde Hundekot auf den Fußwegen am Friedhof gefunden.
Die Gemeindeverwaltung bittet, die Regelungen der Friedhofsatzung zu beachten.