Aus Bartholomä

Neues Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg verabschiedet
06.11.2020
Als eines der ersten Bundesländer hat Baden-Württemberg im Jahr 2013 ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Im Oktober 2020 wurde es nun novelliert und vom Landtag verabschiedet. Wir informieren Sie über die Neuerungen

PV auf Nicht-Wohngebäuden
Oberstes Ziel des neuen Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg ist die nachhaltige Reduzierung der schädlichen Treibhausgas-Emissionen. Bis zum Jahr 2030 soll als Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität eine Einsparung von 42 Prozent der Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 erreicht werden. Bisher hat Baden-Württemberg den CO2-Ausstoß seit dem Referenzjahr 1990 um lediglich 15 Prozent zurückgefahren. Doch wie genau und mit welchen Maßnahmen soll laut neuem Klimaschutzgesetz nun dieser große Schritt in Richtung CO2-Neutralität gelingen? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
1) Solarpflicht für neue, gewerblich genutzte Gebäude und Parkplätze
Für Gebäude, deren Wohnanteil fünf Prozent der überbauten Gesamtfläche nicht überschreitet, wird es zukünftig eine sogenannte „Solarpflicht“ geben. Die Solarpflicht oder solare Baupflicht bezeichnet den verpflichtenden Einbau von solarthermischen Anlagen oder Photovoltaik-Anlagen aus Klimaschutz-Gründen. Auch bei der Errichtung großer Parkplätze und Parkhäuser wird künftig die Solarpflicht greifen. Diese Regelung wird für Bauvorhaben ab dem Jahr 2022 gelten.
2) Verpflichtende kommunale Wärmeplanung
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind zukünftig zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Dazu gehört zunächst eine Bestandsanalyse über den aktuellen Wärmebedarf sowie über die vorhandene Wärmeinfrastruktur. Auf Basis dieser Daten können im Anschluss eine Potenzialanalyse erstellt und sinnvolle Maßnahmen für eine effiziente Wärmeversorgung im Gemeindegebiet erarbeitet werden.
Die energiebedingten Emissionen machen deutschlandweit etwa 85 % der Treibhausgas-Emissionen aus. Neben dem positiven Effekt der Erreichung von CO2-Einsparungspotentialen bietet ein kommunales Wärmekonzept auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer effizienten und ökologischen Wärmeversorgung. Das gibt den Hauseigentümern Planungssicherheit und schont den Geldbeutel.
3) Gründung einer Klimaschutzstiftung
Das Ziel der geplanten Klimaschutzstiftung für Baden-Württemberg, in die das Land für seine eigenen CO2-Emissionen Geld einzahlt, ist die Investition in Klimaschutzmaßnahmen. Der finanzielle Grundstock von 50 Millionen Euro wurde bereits im Landesetat eingeplant.
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