Gemeinde Bartholomä

Fußgängerampel Heubacher Straße
20.11.2020

Schon mehrfach hat die Gemeinde Bartholomä den Anlauf genommen, im Bereich der Heubacher Straße einen Zebrastreifen zur sicheren Querung der Straße zu erhalten.
Genauso mehrfach wurde der Antrag der Gemeinde von der unteren Straßenverkehrsbehörde in den vergangenen Jahren abgelehnt. Ein erneuter Antrag im zurückliegenden Jahr war nun jedoch erfolgreich. Dies hängt mit den geänderten Landesrichtlinien zusammen, wonach nicht mehr ein bestimmtes Fußgängerquorum pro Stunde erreicht sein muss, sondern vielmehr besonders schützenswerte Personen, wie unter anderem Kinder oder Senioren, die genau hier die Straße queren. Gerade im Bereich der Heubacher Straße ist es erforderlich für Kinder und Jugendliche, die zu und von den Sportanlagen im Schopf kommen, für eine sichere Querung der Landesstraße zu sorgen. Daher hat die Straßenbehörde festgelegt, dort eine Ampelanlage zu errichten. Dafür dankt die Gemeinde der Straßenbehörde, wie auch den Anwohnern, die sehr verantwortlich diese Verkehrseinrichtung unterstützen. Der Bau der Ampel verträgt mit Blick auf die dadurch zu erreichende höhere Sicherheit auch keinen weiteren Aufschub, auch nicht auf die geplante Sanierung in ein paar Jahren.
Derzeit erfolgen die Stromleitungsarbeiten. In der kommenden Woche ist geplant, dass die Lichtsignale installiert werden und die Ampel danach ihrer Bestimmung übergeben werden kann.

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