an unserer Laubenhartschule und an den
Kindergärten
Die Schließung der Schule, des kommunalen Betreuungsangebots und der Kindergärten infolge der Corona-Pandemie erfordert für Eltern
und Alleinerziehenden besondere Anstrengungen. In dieser Situation ist die Solidarität unserer Bürgerinnen und Bürger besonders
gefordert: Wie kann die Betreuung in der Familie, in der Nachbarschaft, in der Verwandtschaft organisiert werden. Es ist auch die
solidarische Anforderung an alle Arbeitgeber gestellt, in dieser Ausnahmesituation familienfreundliche Angebote zu schaffen.
Die Gemeinde Bartholomä bietet in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und der Laubenhartschule eine Notbetreuung an, um in den
Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern
müssten, aufrecht zu erhalten.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere
Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende/r,
in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind.
Mit der 6. Änderungsverordnung zur CoronaVO
wird das Angebot der Notbetreuung erweitert auf Eltern, bei denen beide Elternteile
aufgrund ihres Berufs einen bestätigten Bedarf ihres Arbeitgebers haben. Der Anspruch auf Notbetreuung gilt damit grundsätzlich ab
Montag, 27.04.2020, auch für Kinder, bei denen beide Elternteile bzw. die oder der Alleinerziehende
einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber bestätigt als unabkömmlich gelten.
Es bedarf der Erklärung beider Erziehungsberechtigter bzw. von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder
anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Ausgeschlossen sind Kinder, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder in den vorausgegangenen 14 Tagen gestanden
haben oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur haben.
Diese Notbetreuung erfolgt je von Montag - Freitag in der Zeit von 7 Uhr - 13 Uhr.
In der Laubenhartschule findet die Betreuung während der Zeiten gemäß Stundenplan durch das Lehrerkollegium - gfs. in den
erforderlichen Randzeiten vor und nach dem Regelunterricht - durch das Personal unserer kommunalen Betreuung, statt.
Im Kindergarten „Arche Noah“ und Kindergarten „Fantadu“ stehen jeweils die Erzieherinnen der Einrichtungen
ebenfalls in der Zeit von 7 Uhr – 13 Uhr für eine Notbetreuung zur Verfügung.
Das Anmeldeformular bitten wir Sie mit den entsprechenden Anlagen zu beachten und bei Bedarf auszufüllen. Bitte setzen Sie sich bei
Bedarf mit der Laubenhartschule und den Kindergärten zunächst telefonisch in Verbindung.
Laubenhartschule Bartholomä: 07173 / 7889 oder 07173 / 979087
Kindergarten „Arche Noah“, Krauthof: 07173 / 7734
Kindergarten „Fantadu“, Marktwiese: 07173 / 979024
Von dort erhalten Sie weitere detaillierte Informationen.
Hinweise:
Auch mit der 6. Änderung der CoronaVO vom 17.03.2020 bleibt dieses Angebot eine Notbetreuung und kann mit Blick auf den
Gesundheitsschutz wie bisher nur in kleinen Gruppen durchgeführt werden. Im Einzelfall kann es dazu kommen, dass die räumlichen und
personellen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen.
Es werden folgenden Kindern Vorrang eingeräumt:
Treten Symptome auf, die auf eine Coronainfektion hinweisen können, ist der Besuch der Notbetreuung ausgeschlossen, bzw. kann dem Kind der Besuch der Notbetreuung untersagt werden.
Anmeldung
Notbetreuung (149 KB)
Anmeldung zur Notbetreuung während der Schließung der Betreuungseinrichtungen