– nur land- und
forstwirtschaftlicher Verkehr ist zulässig
In jüngster Zeit muss leider vermehrt festgestellt werden, dass private Kraftfahrzeuge land- und forstwirtschaftliche Wege in
Bartholomä befahren. Dies betrifft vor allem die Wege rund um den Wirtsberg.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass bei Feldwegen, die durch Verkehrszeichen Nr. 260 gemäß Straßenverkehrsordnung
„Verbot für Kraftfahrzeuge“ gesperrt sind (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) kein Befahren zulässig ist.
Nur die Land- und Forstwirtschaft darf den Weg berechtigt und zulässig nutzen.
Die Gemeindeverwaltung wird die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in nächster Zeit verstärkt überwachen. Sollten Sie Verstöße
feststellen, so nimmt die Gemeinde Bartholomä Hinweise auf. Sofern das Rathaus nicht erreichbar ist (abends, an den Wochenenden) so
ist mit dem zuständigen Polizeivollzugsdienst in Heubach, bzw. Schwäbisch Gmünd besprochen, dass Mitteilungen auch dorthin gegeben
werden können (Polizei Heubach, 07173-8776, Polizei Schwäbisch Gmünd,
07171-358-0).