Die Gemeinde Bartholomä hat das Büro Viscan
mit einer Befliegung beauftragt.
Das Büro hat aktuell mitgeteilt, dass sich der ursprüngliche Termin wetterbedingt nochmals verschoben hat und nun am Freitag,
18. Juni, stattfinden wird.
Eine erste Vermessungsbefliegung wurde bereits Mitte Mai durchgeführt. Das Büro teilt aktuell der Gemeinde mit, dass eine
nochmalige Befliegung des nördlichen Teils zum Feriendorf Amalienhof erforderlich ist. Geplant ist – abhängig der Wetterlage
– diese Teil-Befliegung am Freitag, 11. Juni, durchzuführen.
Warum ist eine Befliegung erforderlich?
Der Bebauungsplan „Amalienhof“ mit dem Feriendorf wurde zuletzt im Jahr 1992 geändert. Die Festsetzungen der Satzung
sind an dem Charakter „Feriendorf“ orientiert. Die bauliche Entwicklung im Amalienhof nimmt in den vergangenen Jahren
weniger Rücksicht auf diesen Gebietscharakter mit dem Feriendorf, vielmehr orientiert sich der Bedarf hin zu dem eines Wohngebiets.
Aktuell gibt es daher Überlegungen im Gemeinderat, die Frage nach einer Bebauungsplanänderung zu erörtern.
Bevor eine Entscheidung darüber im Gremium getroffen wird, ist die Gemeinde der Ansicht, zunächst den baulichen Bestand im
Feriendorf Amalienhof zu erfassen.
Daher hat die Gemeinde das Büro Viscan Solutions, Mögglingen mit einer Vermessungs-Befliegung beauftragt. Das Büro Viscan liefert
auf dieser Grundlage der Gemeinde einen Bestandsplan, der Grundlage für weitere Beratungen des Gemeinderats in der Frage zur
möglichen Aufstellung eines Bebauungsplans-Änderungsverfahrens bildet. Die Gemeinde informiert in dem Zusammenhang, dass von dem
Büro keine Bilder geliefert werden dürfen. Die Gemeindeverwaltung erhält ausschließlich nur den baulichen Bestand anhand eines
Vermessungsplans geliefert. Die Befliegung ist durch die Luftaufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart rechtlich
genehmigt und zulässig.
Falls Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne mit dem Büro Viscan, 07576 962976-50 oder mit der
Gemeindeverwaltung Bartholomä in Verbindung setzen.