- Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2021 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom Landratsamt Ostalbkreis - Wald und Forstwirtschaft – wurde für den Gemeindewald Bartholomä der Bewirtschaftungsplan 2021
aktuell aufgestellt und der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt.
Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis mit einem geplanten Überschuss von 1.350,--€ (Vorjahr: +
2.200,--€) vor. Planmäßig sind Einnahmen durch den Einschlag von Holz und durch dessen Verkauf in Höhe von 9.450,--€
(VJ: 12.800,--€; 2019: 17.550,--€; 2018: 36.700,--€) vorgesehen. Damit bewegen sich das geplante
Betriebsergebnis und die geplanten Einnahmen 2021 unter den geplanten Zahlen der Vorjahre. Auf der Ausgabenseite sind im
Bewirtschaftungsplan Kosten von insgesamt 9.650,--€ (VJ: 10.600,-- €) eingeplant. Die geplanten Ausgaben bewegen sich
leicht unter denen des Vorjahres. Der geplante Forstverwaltungsbeitrag wird dabei mit 3.150,--€ ausgewiesen.
Insgesamt ist das Volumen des gesamten Bewirtschaftungsplans 2021 geringer als der Vorjahresplan.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nähere Erläuterungen über den derzeitigen Waldzustand und zum abgelaufenen/ laufenden Wirtschaftsjahr 2020/21 haben der Leiter der
Forst-Außenstelle Schwäbisch Gmünd, Jens-Olaf Weiher und der seit letztem Jahr für unseren Gemeindewald zuständige Förster, Jörg
Hirsch in der Sitzung gegeben.
Herr Weiher meinte, dass bundesweit aufgrund der letzten drei Dürrejahre erhebliche Mengen Schadholz eingeschlagen werden mussten.
Auf unserer Ostalb habe sich die Trockenheit überschaubar gestaltet, hier war rd. die Hälfte des Einschlags Schadholz. Dennoch sei
der Holzpreis auch hier eingebrochen und für die kommenden Jahre sei mit einem unruhigen Marktgeschehen zu rechnen. Das
prognostizierte Gewinnziel habe sich im Jahr 2020 nicht erreichen lassen, der Überschuss falle für das zurückliegende Jahr geringer
als geplant aus. Revierförster Hirsch ging sodann auf den konkreten Plan 2021 ein.
Nach kurzer Beratung nahm sodann der Gemeinderat von dem Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres Kenntnis und beschloss
einstimmig den Bewirtschaftungsplan 2021.
- Anlegung von Mountainbike-Trails am Wirtsberg
A. Sachverhalt
Beim Ideenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg „Gemeinsam:Schaffen“ haben sich die Radsportfreunde Bartholomä e.V.
und der Skiclub Heubach-Bartholomä e.V. mit einem gemeinsamen Projekt „Bau von Mountainbike-Trails“ am Wirtsberg im
Juli 2020 beworben.
Das Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat mit dem Bescheid vom Oktober 2020 diesen Antrag bewilligt und den
Vereinen einen Zuschuss in Höhe von rd. 26.700,-- €, also 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben positiv beschieden.
Die Trails sollen nahe dem Skihang in der angrenzenden südlichen Waldfläche errichtet werden. Der vorhandene Forstweg kann hier
als Zuweg zum Streckeneinstieg genutzt werden. Nach Erteilung des Bewilligungsbescheids haben die Vereine ein Fachplanungsbüro
beauftragt, um die Strecken fachlich zu planen.
Erste Gespräche mit den Fachbehörden (Naturschutz, Forstbehörde) und der Jagdgenossenschaft sind sehr konstruktiv. Es macht den
Anschein, dass es für die beteiligten Stellen keine größeren Bedenken zu dem Projekt gibt.
Für die Anlegung der Montainbike-Strecken ist zunächst die Zustimmung der Gemeinde Bartholomä erforderlich. Die Gemeinde ist
sowohl privatrechtlich als Grundstückseigentümerin des Wirtsbergs, wie auch im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche
Planungshoheit aufgefordert, über den Antrag zu beraten.
Darüberhinaus sind die Trails forstrechtlich zur Genehmigung zu beantragen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Dr. Martin Ruff, Vorsitzender des Skiclubs und Dr. Stefan Vogt, Vorsitzender der Radsportfreunde erläuterten die Planung dem
Gremium. Demnach sind zwei Strecken geplant: ein sog. Flowtrail, eine Strecke, die sich auch für ungeübte Fahrer eignet und eine
„Jump-Line“ mit einer Streckenführung, die technisch anspruchsvoller ist und größere Sprünge erlaubt.
Forstamtsleiter Jens-Olaf Weiher begrüßte ganz grundsätzlich die Planung, die zu dem Erholungsort Bartholomä passe, den Vereinen
für ihre Jugendarbeit nützlich sei und eine Waldfläche berücksichtige, in der der Eingriff in die Natur verträglich gestaltet
werden könne. Dazu benötige die Forstbehörde näherer Details, um eine Bewertung abgeben und die abschließende forstrechtliche
Erlaubnis erteilen zu können.
Einzelne Gemeinderäte äußerten sich sehr positiv zu der vorgestellten Planung und dem Engagement der Vereine. Sie gaben Hinweise
zur Verkehrssicherungspflicht, zur Einbindung des Projekts in das touristische Programm „Puls 3“ und der
Haftungsfragen. Nach weiterer Diskussion schließlich stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Projekt zu und beauftragte die
Verwaltung, mit der unteren Forstbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde und beiden Vereinen die erforderlichen Voraussetzungen
zur Erteilung der forstrechtlichen Genehmigung zu klären.
- Breitbandausbau Bartholomä
- Sachstand Förderprogramm „Weißen Flecken“ und weitere Beschlüsse
A. Sachverhalt
Das Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde im Jahr 2019
weiterentwickelt und gibt für die Bereiche der sog. „Weißen Flecken“ (verfügbare Bandbreite < 30 Mbit/s) einen
Zuschuss von 50 % der Kosten. Das Bundesprogramm lässt sich mit dem Landesprogramm „Breitbandförderung“ (Zuschuss von
40 % als Ko-Finanzierung) kombinieren.
Voraussetzung für die Bewilligung war u.a. die Durchführung einer Markterkundung und diese Zuschussantragsstellung noch im Jahr
2019 vorzunehmen.
Die Markterkundung hatte die Gemeindeverwaltung für diese „Weißen Flecken“ im Oktober 2019 eingeleitet. Nach der
dreimonatigen Frist (bis Mitte Dezember 2019) war keine Interessensbekundung eines privaten Telekommunikations-Versorgers gegeben.
Um diese unterversorgten Gebiete dann dennoch zu erschließen, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom Dezember 2019 die Verwaltung
beauftragt, die Breitbandüberlegungen für die „weißen Flecken“ weiter fortzuführen, um schließlich für diese Bereiche
die Zuschussanträge fristgerecht zu stellen.
Für die Erschließung der weißen Flecken entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 1.847.000,--€ (netto, zuzügl.
Mehrwertsteuer).
Durch das Bundesförderprogramm des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Gemeinde Bartholomä mit
Bewilligungsbescheid im Juni 2020 einen Zuschuss in Höhe von 923.700,--€ bewilligt erhalten (50%ig Bundes-Förderung). Analog
wurde im Juli 2020 der Antrag beim Land Baden-Württemberg für eine 40%-Ko- Förderung eingereicht. Die Gemeinde rechnet mit einem
Landeszuschuss in Höhe von rd. 738.900,--€.
Die bisherigen und aktuellen Planungs- und Beratungsleistungen des Ing.büro Kolb können vom Bund gefördert werden. Die Gemeinde hat
dazu auf ihren Antrag einen entsprechenden Gutschein über 50.000,--€ erhalten. Damit können u.a. die vom Büro Kolb erbrachten
bzw. zu erbringende Leistungen der Ist-Situation, der Vergleich von Ausbauszenarien und eine Kostenschätzung finanziell bezuschusst
werden.
Für die konkrete Planung zum weiteren Ausbau der „Weißen Flecken“ ist im nächsten Schritt nun eine Ausschreibung der
Planungsleistungen durchzuführen. Dazu sind mind. drei Planungsbüros zur Abgabe eines qualifizierten Honorarangebots aufzufordern
und auf dieser Grundlage ein Planungsbüro auszuwählen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Christopher Staudenmaier vom Ing.büro Kolb stellte dem Gemeinderat den Stand der aktuellen Planungen vor. Die „weißen
Flecken“ würden sich im Bereich der Steinheimer Straße und der östlichen Hauptstraße befinden. Die Erschließung in Richtung
Westen sei über die Böhmenkircher Straße geplant. Weiterhin seien der Möhnhof, der Äußere Möhnhof, der Innere Kitzing, der Äußere
Kitzing, Tannenhof und der Ortsteil Rötenbach zu erschließen. Die Trassenplanung erfolge überwiegend in öffentlichen Wegen;
vereinzelt biete es sich an, die Trassenführung über landwirtschaftliche Grundstücke zu legen, insbesondere dort, wo bereits in den
1990ziger Jahren die Abwasserdruckleitung eingelegt wurde, so Herr Staudenmaier.
Wolfgang Hirsch vom Breitbandkompetenzzentrum des Landkreises gab dem Gemeinderat sodann wertvolle Hinweise zum weiteren Verfahren.
Insbesondere nahm er Stellung dazu, dass es seiner Ansicht nach nicht sinnvoll sei, eine parallel der Gemeindeverbindungsstraße
Möhnhof - Kitzing vorhandene Glasfaserleitung eines privaten Telekommunikationsunternehmens in die kommunalen Überlegungen
einzubinden.
Der Gemeinderat bewertete den vorgelegten Zeitplan bis zur baulichen Fertigstellung als sehr ambitioniert. Der Bürgermeister meinte,
dass der Terminplan aufgrund der Zielvorgaben des Bewilligungsbescheides sehr eng getaktet sei. Sollten im weiteren Verfahren
Unwägbarkeiten auftreten, so müsse ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden. Nach weiterer intensiver Beratung beauftragte der
Gemeinderat die Verwaltung für die Planungs- und Dienstleistungen im weißen-Flecken-Programm qualifizierte Angebote einzuholen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Gemäß gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen, sind vom Gemeinderat aktuell drei Spenden
formal zu beschließen. In Höhe von insgesamt 1.000,--€ sind zugunsten unserer Kultur- und Sportstiftung und zugunsten von
„miteinander-füreinander in Bartholomä“ Spenden eingegangen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Allen Unterstützern, Spenderinnen und Spendern gilt ein herzlicher Dank. Ohne weitere Aussprache wurden die Spenden sodann formal
vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 16. Februar 2021 und
vom Verwaltungsausschuss vom 17. Februar 2021
Die beiden beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats Bartholomä, der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 16.02.2021 und der
Verwaltungsausschuss am 17.02.2021, haben in ihren öffentlichen Sitzungen die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Technischer Ausschuss
1.1. Neubau eines Abstellgebäudes, Grundstück Flst. Nr. 148/13, Gaisgasse
Der Bauherr plant den Neubau eines Abstellgebäudes mit ca. 16 m x ca. 12 m Grundfläche. Das Baugrundstück liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Marktwiese, 1. Änderung“ und weicht in mehreren Punkten von den Festsetzungen der
rechtskräftigen Satzung, insbesondere auch mit einer deutlichen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze, ab. Der Technische
Ausschuss hat mehrheitlich dem Vorhaben zugestimmt.
1.2. Geländeauffüllungen, Grundstück Flst. Nr. 1177 und 1178, Äußerer Möhnhof
Auf den beiden Grundstücken im Gewann „Kreuzburren“ beim Äußeren Möhnhof, ist eine Geländeauffüllung geplant. Die
Grundstücke liegen im Außenbereich, wobei die Baurechtsbehörde davon ausgeht, dass die Auffüllung einem landwirtschaftlichen
Betrieb dient und daher als zulässig gilt. Nachdem der Technische Ausschuss in seiner öffentlichen Sitzung im Januar das
Einvernehmen vorläufig versagt hatte, da nach Ansicht der Gemeinde die Erschließung über die Gemeindeverbindungsstraße als nicht
gesichert angesehen wurde, hat sich das Gremium nochmals mit dem Antrag unter Beteiligung eines Sachverständigenbüros und unter
Anhörung des Antragsstellers befasst. Unter der Maßgabe eines vorhergehenden Beweissicherungsverfahrens, der vorherigen
Aufschotterung der Straßenbankette durch den Antragsteller und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages, hat der Technische
Ausschuss das Einvernehmen nun einstimmig gegeben.
2. Verwaltungsausschuss
2.1. Kinderbetreuung - Elternentgelte während der Schließung
Seit dem 16.12.2020 waren die Kindergärten und die Schulen in Baden-Württemberg infolge der kritischen Coronalage geschlossen.
Dies ist nach der Schließung zum 15.03.2020 die zweite Sperrung aller öffentlichen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen infolge
der derzeitigen Pandemie. Die Kindergärten und die Grundschulen haben seit Montag, 22.02.2021, - also nach mehr als zweimonatiger
Schließung - wieder geöffnet.
Eine Notbetreuung wurde seit Dezember sowohl in der Schule, der Ganztagesbetreuung und den Kindergärten für Familien angeboten,
denen aus beruflichen Gründen eine Betreuung der Kinder nicht möglich war.
Für die Familien, für die Kinder und Eltern, ist die Situation teils sehr belastend.
Der Verwaltungsausschuss beriet den Sachverhalt und die Frage nach den Elternentgelten während der Schließung in der Sitzung
ausführlich und beschloss sodann, die Elternentgelte für Kindergärten und Ganztagesbetreuung für zwei Monate (Januar, Februar
2021) denjenigen Familien zu erlassen, die während der seit Dezember geltenden Schließung keine Betreuung in Anspruch nehmen
onnten. Für die in Anspruch genommene Notbetreuung in den Kindergärten, wie in der Ganztagesbetreuung wurde ein Tagessatz für
die tatsächliche Nutzung festgelegt.
2.2. Zusatznamen auf Ortsschildern
Seit Dezember 2020 dürfen prädikatisierte Kurorte in Baden-Württemberg zukünftig ihr Kurort-Prädikat auf den Ortstafeln an den
Ortseingängen führen. Die Verleihung von Zusatzbezeichnungen soll außerdem zukünftig für alle Städte und Gemeinden in
Baden-Württemberg flexibler und damit leichter werden.
Das Innenministerium Baden-Württemberg kann auf Antrag an Gemeinden diese sonstigen Bezeichnungen (sogenannte Zusatzbezeichnungen)
verleihen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden beruhen. Diese
Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über
die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Die seitherige zurückhaltende Verwaltungspraxis – es wurden in der
Vergangenheit im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen –
soll im Zuge der jetzigen Gesetzesänderung gelockert werden.
Seit dem Jahr 1991 führt die Gemeinde Bartholomä das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Mit der
vorgeschlagenen Erleichterung zur Führung von Zusatzbezeichnungen erkennt die Gemeindeverwaltung die geplante Neureglung als
Chance, vermehrt mit unserem Prädikat unseres Erholungsortes zu werben.
Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde in
gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde
und ihrer Bürgerschaft im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft.
Es ist die Absicht des Landes Baden-Württemberg, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer
Gemeinde mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft zu ermöglichen und diesen Namenszusatz deutlicher hervorheben zu
können. Die vorgeschlagene Änderung verspricht positive Wirkungen auf die Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Gemeinde, auf
das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und nicht zuletzt auch auf den Tourismus.
Maßgeblicher Verfahrensakt ist ein Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller
Mitglieder. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer
Zusatzbezeichnung auf eine breite demokratische Legitimation und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt.
Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf schließlich dann der Genehmigung des Innenministeriums.
Der Verwaltungsausschuss hat nach Beratung beschlossen, alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage einzubinden und zu befragen, ob
von Seiten unserer Bevölkerung ein solches Verfahren zur Findung eines Zusatznamens gewünscht ist.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Punkt gab der Bürgermeister die nachfolgenden Informationen bekannt:
a.) Genehmigte Haushaltssatzung 2021 durch Landratsamt Ostalbkreis - Durchführung einer Finanzklausurtagung
Das Kommunalamt hat die vorlegte Haushaltssatzung 2021 genehmigt. Das Landratsamt merkt an, dass der Ergebnishaushalt nicht
ausgeglichen ist. Der Gemeinde hat jedoch liquide Mittel zum Haushaltsausgleich zur Verfügung, allerdings sind die liquide Mittel
der Gemeinde nicht unendlich einsetzbar. Daher bittet das Landratsamt um einen Bericht der ohnehin geplanten Finanzklausur des
Gemeinderats.
b.) Corona-Pandemie – Aktuelles und Aussicht auf Durchführung von Veranstaltungen verschiedener Art
Der Gemeinderat erhielt wieder einen aktuellen Überblick über die Anzahl der in Bartholomä an Corona Erkrankten, die Anzahl der als
Erstkontakt in Quarantäne befindlichen Personen, über die aktuelle Öffnung der Kindergärten und Schule und die Versorgung mit
FFP-2-Masken, die Corona-Testung und eine Information der vorgezogenen Impfung des pädagogischen Personals. Weiterhin sprach der
Vorsitzende die Anfragen der Vereine zur Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen an, auch die geplanten öffentlichen
Veranstaltungen, wie Flurputzete, Maibaum und das Dorf- und Kinderfest. Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen und der
Coronamutationen ist es weiterhin wichtig, die Maßnahmen einzuhalten.
- Anfragen der Gemeinderäte
a.) Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Gaisgasse
Ein Gemeinderat regte an, die Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Gaisgasse bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.10 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.