- Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Am Donnerstag, 06.05.2021, ist die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (VG) geplant.
In der Verwaltungsgemeinschaft (VG), die seit dem 18.02.1972 in der Rechtsform des Gemeindeverwaltungsverbandes geführt wird, sind
neben der Gemeinde Bartholomä die Stadt Heubach und die Gemeinden Böbingen a.d.Rems, Heuchlingen und Mögglingen Mitglieder. Die VG
erledigt anstelle ihrer Mitglieder die Aufgaben der Kämmerei und ist damit ein wichtiger Dienstleister für die Gemeinde
(Erledigungsaufgaben). Darüber hinaus erfüllt sie Aufgaben als Baurechtsbehörde, einer Musikschule und bislang als Gutachterstelle
mit Gutachterausschuss (Erfüllungsaufgaben).
1.1. Flächennutzungsplan
hier: 10.Änderung FNP-Fortschreibung (Böbingen)
Für die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für seine Mitgliedsgemeinden zuständig. Der
aktuell gültige Flächennutzungsplan wurde für den Zeitraum bis zum Jahr 2015 aufgestellt.
Bei der 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Böbingen handelt es sich insgesamt um geplante Ausweisungen
für Wohnen mit 7,3 ha und geplante Ausweisungen Gewerbe mit 8,6 ha.
1.2. Gutachterausschuss
In der Verbandsversammlung ist die Beratung über die Auflösung des Gutachterausschusses in der VG Rosenstein zum 30.09.2021 geplant
(vgl. auch TOP 2 „Gutachterausschuss“).
1.3. Überprüfung Musikschulgebühren/ Änderung Musikschulgebührensatzung
Die Musikschulgebühren wurden zuletzt im Jahr 2019 geändert.
Turnusgemäß werden die Musikschulgebühren alle zwei Jahre überprüft und angepasst. Um die prognostizierten Kostensteigerungen im
Personalbereich abzudecken, wäre jetzt ein ca. 5%-Aufschlag notwendig.
Der Verwaltungsrat hat sich mit der Kalkulation der Musikschulgebühren beschäftigt.
Vor dem Hintergrund der Pandemie und der damit verbundenen schwierigen Situation vieler Eltern bei der Musikschule, schlägt der
Verwaltungsrat vor, die Gebührenerhöhung für das kommende Schuljahr 2021/2022 auszusetzen.
Eine erneute Überprüfung der Gebührensätze soll dann im Jahr 2022 erfolgen.
Die Musikschulgebührensatzung sollte wegen kleinerer redaktioneller Änderungen bezüglich der Möglichkeiten eines Onlineunterrichts
angepasst werden.
1.4. Jahresrechnung 2019
Die Jahresrechnung 2019 wurde Ende Juni 2020 aufgestellt. Da es sich um die letzte kamerale Jahresrechnung handelt, wurden alle
Haushaltsreste, sowie die allgemeine Rücklage aufgelöst.
Die Jahresrechnung 2019 konnte im Ergebnis günstiger abschließen als geplant.
Die Umlage 2019 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich rd. 119.000,-- €. Sie fällt deutlich günstiger aus als in
den Vorjahren. Dies hängt wesentlich mit der Auflösung der allgemeinen Rücklage zusammen.
1.5. Haushaltsplan 2021
Trotz höherer Einnahmen aus dem Bereich der Baugenehmigungsgebühren sinken die eigenen Erträge insgesamt um rd. 26.000 €.
Die höheren Aufwendungen für die Betriebskostenumlage kann durch eine Reduzierung der geplanten Investitionen kompensiert werden.
Der Haushaltsplan sieht eine Verbandsumlage von 2.180.000 € vor und ist damit unverändert zum Jahr 2020.
Der Stellenplan weist mit 36,2 Stellen nur eine geringe Änderung zum Vorjahr mit 36,47 Stellen auf.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 196.100,--€ geplant. Darin enthalten sind die
Anteile für die Musikschule 25.800,--€ (2020: 30.500,--€) und die Investitionsumlage mit 900,--€
(2020: 3.200,--€).
1.6. Änderung der Verbandssatzung
Die Verbandssatzung soll den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Geändert werden soll der Aufgabenkatalog in Zusammenhang mit der Beendigung der Aufgabe als selbstständiger Gutachterausschuss zum
30.09.2021 und damit die Erledigungsaufgaben zur Unterstützung der Bearbeitung von Anfragen des Gutachterausschusses. Ebenso sind
Regelungen zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum aufzunehmen.
1.7. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Bei Änderung der Verbandssatzungssatzung sollte auch die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit angepasst werden.
1.8. Annahme von Spenden
Der Musikschule ist eine Sachspende (gebrauchtes Klavier) angeboten worden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Leiter der Verbandskämmerei und Geschäftsführer der VG Rosenstein, Thomas Kiwus, trug dem Gremium die Inhalte ausführlich vor.
Aus der Mitte des Gremiums wurden zu den einzelnen Punkten Verständnisfragen gestellt. Der Gemeinderat beauftragte sodann nach
Beratung einstimmig die Vertreter in der Verbandsversammlung, den Beschlussanträgen zuzustimmen.
- Gutachterausschuss
- Beitritt der Gemeinde zum gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd
A. Sachverhalt
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse. Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten
für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken gehören dazu insbesondere die Ermittlung von Bodenrichtwerten
und die Ableitung von sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten.
Um diese gesetzlichen Daten verlässlich ermitteln zu können, ist eine ausreichende Anzahl an Kauffällen erforderlich, die in der
Kaufpreissammlung erfasst und ausgewertet werden müssen. Die notwendigen Fallzahlen bedingen einen entsprechend großen
Zuständigkeitsbereich. Mittlerweile wird der Bereitstellung von verlässlichen Grundstücksmarktdaten eine immer größere Bedeutung
beigemessen. Hier sind insbesondere die neue Grundsteuerreform sowie das Erbschaftssteuergesetz zu nennen, die rechtlich und
fachlich eine korrekte Ableitung der Bodenrichtwerte voraussetzen, sodass diesen dadurch eine zentrale Bedeutung für die Bemessung
der Steuer zukommen wird. Darüber hinaus sind auch die Anforderungen gestiegen, die Daten deutschland-, auch europaweit
bereitzustellen.
Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd mit den Kommunen Schwäbisch Gmünd, Waldstetten, Eschach, Göggingen,
Iggingen, Leinzell, Obergröningen, Schechingen und Lorch erfüllt bereits heute die gesetzlichen Anforderungen.
Nun ist geplant, dass die Gemeinde Bartholomä dem gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd zum 1.10.2021 beitritt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßte der Bürgermeister den Leiter des Geschäftsbereichs der Gutachterstelle Schwäbisch
Gmünd, Jürgen Weiß.
Herr Weiß ging auf die Aufgaben des Gutachterausschusses kurz ein und darauf, wie bei seiner Stadtverwaltung die Gutachten bisher
organisiert sind.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, einer zu beschließenden Auflösung des Gutachterausschusses bei der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein zum 30.09.2021 zuzustimmen und in Erfüllung der Auflösung des bisherigen Ausschusses bei der VG
ab 01.10.2021 dem Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd beizutreten. Dazu hat das Gremium einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag beschlossen und die Gutachten-Gebührensatzung der Stadt Schwäbisch Gmünd ebenso wie die dargestellten Kosten und die
Finanzierung gebilligt. Der Gemeinderat schlägt einstimmig GR Rudi Grimmbacher und GR Martin Gröner und als Stellvertreter GR
Tobias Weber und GR Steffen Widmann als Gutachter zur Wahl in den neuen gemeinsamen Ausschuss ab 01.10.2021 vor.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Gemäß den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen sind vom Gemeinderat weitere Spenden
formal zu beschließen. In Höhe von insgesamt 375 € sind zugunsten von „miteinander-füreinander in Bartholomä“ und
der „Aktion Loipe“ Spenden eingegangen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister dankte allen Unterstützern, Spenderinnen und Spendern sehr herzlich. Ohne weitere Aussprache wurden die Spenden
sodann formal vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 20.04.2021
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
Bausachen:
4.1. Wohnhausanbau mit Garage, Grundstück Flst.Nr. 99/1, Am Wirtsberg
Das geplante Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Da die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Nachbarn dem
Vorhaben zugestimmt haben, hat der Ausschuss das kommunale Einvernehmen erteilt.
4.2. Errichtung Lagerschuppen, Grundstück Flst.Nr. 215, Abenholzweg
Die Errichtung des Nebengebäudes ist in der im Bebauungsplan Brunnenfeld, 5. Änderung und 1. Erweiterung festgesetzten Grünfläche
geplant. Da sich auch auf anderen Grundstücken Nebengebäude, bauliche Anlagen und Einrichtungen befinden, die nicht genehmigt sind,
hat die Baurechtsbehörde darauf verwiesen, dass eine Befreiung im konkreten Fall ausscheidet, weil die Grundzüge des Bebauungsplans
berührt sind. Die Baurechtsbehörde hält das Vorhaben dann für zulässig, sofern eine Änderung für die Festsetzung der Grünfläche
erfolgt. Dazu hat der Technische Ausschuss beschlossen, bevor über eine Änderung des Bebauungsplans beraten und entschieden wird,
zunächst den Bestand der baulichen Anlagen im Bebauungsplangebiet zu erfassen. Insoweit wurde das Einvernehmen zu dem Vorhaben
versagt und die Baurechtsbehörde beauftragt, den Bestand im gesamten Gebiet zu erfassen und gfs. baurechtlich zu beaufsichtigen.
In nicht-öffentlicher Sitzung hat der Technische Ausschuss den nachfolgenden Beschluss gefasst:
4.3. Bebauungsplan „Amalienhof“
- Bestandserfassung
Der Bebauungsplan „Amalienhof“ mit dem Feriendorf wurde zuletzt im Jahr 1992 geändert. Die Festsetzungen der Satzung
sind an dem Charakter „Feriendorf“ orientiert. Die bauliche Entwicklung im Amlienhof nimmt in den vergangenen Jahren
weniger Rücksicht auf diesen Gebietscharakter. Der Bedarf orientiert sich mehr an dem eines Wohngebiets.
Dies ist Anlass, im Gemeinderat die Frage nach einer Bebauungsplanänderung zu stellen und zu erörtern, ob ein Änderungsverfahren
erforderlich wird.
Bevor eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, ist die Gemeinde der Ansicht, zunächst den baulichen Bestand im Amalienhof
zu erfassen.
Dazu hat der Technische Ausschuss beschlossen, das Büro Viscan Solutions, Mögglingen mit einer Befliegung zu beauftragen. Das Büro
Viscan liefert auf dieser Grundlage der Gemeinde einen Bestandsplan, der Grundlage für die weiteren Beratungen des Gemeinderats in
der Frage zur möglichen Aufstellung eines Bebauungsplans-Änderungsverfahrens bildet.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
5.1. Coronalage Bartholomä
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ berichtete der Bürgermeister über die derzeitige Coronalage und die vielfältigen
örtlichen Maßnahmen zur Bewältigung dieser Pandemie. So informierte er, dass am Testzentrum Bartholomä die Öffnungszeiten ab Mai
deutlich auf jeden Werktag ausgeweitet werden. Weiterhin dankte der Vorsitzende für die Unterstützung der Corona-Impftermine für
über 80-Jährige Anfang April und informierte über das aktuelle Angebot der Gemeinde für über 70-Jährige, sich vom Mobilen Impfteam
Mitte Mai impfen lassen zu können. Schließlich ging er auf die Corona bedingte Notbetreuung in den Kindergärten und der
Laubenhartschule ein und auf das dortige gut funktionierende kommunale Angebot zur Testung des Personals und aller Kinder. Aktuell
informierte er über die Corona-Fallzahlen in Bartholomä und bat alle Bürgerinnen und Bürger, die Einrichtungen und Betriebe durch
ihren konkreten Beitrag zur Beachtung der Maßnahmen und Regelungen zur schnellen Bewältigung dieser ernsten Krise mitzuhelfen.
5.2. Einwohnerfragestunde
Aufgrund einer durch Email gestellten Anfrage aus der Bürgerschaft legte der Bürgermeister dar, warum derzeit auf den
Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ bei den Sitzungen aufgrund der wirklich sehr hohen Inzidenzzahlen im
Landkreis Ostalbkreis verzichtet wird. Je größer der aktuelle Verzicht, desto besser und schneller kommen wir aus dieser dritten
Welle wieder heraus, so der Vorsitzende. Aus der Mitte des Gremiums wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, aktuelle Anfragen an den
Gemeinderat per Email, durch Brief oder Telefon richten zu können.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.