- Bürgermeisterwahl vom 13. Juni 2021
- Verpflichtung von Bürgermeister Thomas Kuhn für die dritte Amtsperiode
A. Sachverhalt
Bei der am 13. Juni 2021 durchgeführten Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Bartholomä wurde Amtsinhaber
Thomas Kuhn erneut zum Bürgermeister der Kommune gewählt. Seine neue 8-jährige Amtszeit schließt sich deshalb nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unmittelbar an das Ende der vorausgegangenen Amtszeit an. Ein vom Gemeinderat gewähltes
Mitglied verpflichtet den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung. Zur Vornahme und Durchführung dieser Verpflichtung wurde
Gemeinderat Rudi Grimmbacher am 28. Juli 2021 einstimmig gewählt. Durch die Verpflichtung wird der Bürgermeister in feierlicher
Form auf seine besonderen Amtspflichten gegenüber der Gemeinde und ihren Einwohnern sowie dem Staat hingewiesen. Diese
Verpflichtung gilt nur für das jeweilige Amt und die jeweils bestimmte Amtszeit/Dauer.
B. Beratung und Beschlussfassung
Für die nächste, dritte, Amtsperiode wurde Bürgermeister Thomas Kuhn in der öffentlichen Gemeinderatssitzung entsprechend der
Gemeindeordnung erneut verpflichtet. Hiernach erfolgte die Verpflichtung mit folgendem Wortlaut: „Ich gelobe Treue der
Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde
gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. So wahr mir Gott helfe.“
Landrat Dr. Joachim Bläse gratulierte dem neu verpflichteten Bürgermeister herzlich, dankte für sein großes Engagement und wünschte
ihm alles Gute für seine weitere Arbeit. Dem Dank schloss sich das gesamte Gremium, wie auch die anwesenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und stellvertretend für die Vereine und Gruppen und der Feuerwehr-Kommandant Thorsten Sperrle mit besten Wünschen an.
Bürgermeister Kuhn sprach abschließend seinen Dank allen aus. Er dankte für das hohe Vertrauen durch die Bürgermeisterwahl und
erklärte, er freue sich, für die Gemeinde zu arbeiten. Sein Dank galt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Gemeindeverwaltung, den Damen und Herren Gemeinderäten, allen Betrieben und Unternehmen, Dienstleistern in unserer Gemeinde, den
Kirchen und allen Vereinen, Gruppen und allen Ehrenamtlichen, die ihre Zeit für die Gemeinde und andere einsetzen.
Eine Zuhörerin beklagte die teilweise hohen Geschwindigkeiten an den Ortseingängen und erkundigte sich nach einer stationären
Geschwindigkeitsmessanlage an der Lauterburger Straße. Darüber hinaus sprach sie die diesjährige Verteilung des
Sommerferienprogramms an und bat darum, dieses wieder flächendeckend an alle Haushalte in der Gemeinde zu verteilen. Weiterhin
wollte sie den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahren „Lauterburger Straße –Stern“ in Erfahrung bringen.
Der Bürgermeister meinte, dass einzelne Verkehrsteilnehmer, vor allem in der Lauterburger-, Böhmenkircher-, Heubacher-, Steinheimer
Straße, auch im Bereich der Gaisgasse, teils zu schnell und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Er verstehe den Wunsch
nach Kontrollen. Jedoch könne nicht an jeder Stelle eine stationäre Anlage aufgebaut werden, zumal die Aufstellkosten der Anlagen
nicht bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde liegen, sondern grundsätzlich von der Gemeinde aufgebracht werden müssten.
In Bezug auf das Sommerferienprogramm habe die Verwaltung erstmals in diesem Jahr diese Verteilung zielgenau über die Kindergärten
und die Schule organisiert, um Ressourcen und Kosten zu sparen.
Zu dem laufenden Verfahren im Gebiet „Lauterburger Straße-Stern“ stehe eine artenschutzrechtliche Prüfung zur
Fledermauspopulation aus, so der Bürgermeister. Hier rechne er für Ende November mit Ergebnissen.
- Modernisierung des Spielplatzes „Brunnenfeldstraße“
- Vergabe weiterer Arbeiten
A. Sachverhalt
Der Spielplatz an der Brunnenfeldstraße wurde im Zuge des Baus der STB-Halle und der Außenanlagen in den Jahren 1989/1990
hergestellt.
Von einzelnen Eltern wurde eine dringende Modernisierung des Spielplatzes angeregt.
Zu den Kosten der Modernisierung erhält die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Förderprogramm Ganztagesbetreuung des Landes
Baden-Württemberg in Höhe von 70%, also knapp 60.000,--€, da der Spielplatz das in Bartholomä bestehende ganztägige Bildungs-
und Betreuungsangebot qualitativ aufrundet und unterstützt.
Mit der Planung zur Modernisierung hat die Gemeinde Bartholomä unter diesen Maßgaben die freie Landschaftsarchitektin Margot
Rieg-Zweig beauftragt. Geplant ist eine naturnah gestaltete Anlage mit Blumenwiese, Spielrasen und verschiedenen Bankplätzen, mit
einer Tampenschaukel, ein großer Sitzkreis mit Steinquadern, ein multifunktionales Spielgerät mit verschiedenen
Aufstiegsmöglichkeiten, Holzstämme und andere Geräte zum Balancieren. Für den erforderlichen Tiefbau wurde eine beschränkte
Ausschreibung durchgeführt, wozu Anbieterfirmen für ein Angebot aufgefordert wurden.
Nach Prüfung der Angebote für den Tiefbau ergibt sich das nachfolgende Ergebnis (Angebotspreise einschl. Mehrwertsteuer, in €):
1. Fa. Waibel, Schwäbisch Gmünd 42.577.01
2. Anbieter 2 44.844,85
3. Anbieter 3 56.955,--
Für die Lieferung und Montage der Spielgeräte/Ausstattung wurden drei Firmen aufgefordert, es wurden zwei Angebote abgegeben, wie
folgt (Angebotspreise einschl. Mehrwertsteuer, in €):
1. Fa. Heinzmann, Schwäbisch Gmünd 24.270,-
2. Anbieter 2 31.201,36
B. Beratung und Beschlussfassung
Frau Rieg-Zweig ging nochmals auf die Planung ein. Der Gemeinderat gab sodann zur Gestaltung und Anordnung der Spielgeräte noch
einzelne Anregungen und beschloss einstimmig, den Tiefbau an die Firma Waibel und die Lieferung und Montage der
Spielgeräte/Ausstattung an die Firma Heinzmann zu vergeben.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Rötenbach“
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2021 das Thema der PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich
beraten und nach ausführlicher Erörterung und unter Beteiligung und Anhörung des PV-Netzwerks Baden-Württemberg beschlossen, sich
einer Errichtung von PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich positiv und aufgeschlossen zu zeigen, sofern kommunale Kriterien Beachtung
finden.
Es wurden im Juni 2021 im Gemeinderat verschiedene Kriterien dazu festgelegt.
Das Planungsbüro PUNCTOplan hatte anhand dieser Kriterien im Auftrag der Energiebauern GmbH eine Standortbewertung vorgelegt, die
der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung im Juli beraten und grundsätzlich dabei festgestellt hatte, dass das Standortkonzept
den kommunalen Kriterien entspricht.
Nun beantragt der Vorhabenträger die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dabei das Grundstück Flst.Nr. 1102 umfassen und eine Gesamtfläche von rd. 16,7
ha aufweisen, wovon die Bebauung mit PV-Anlagen auf einer Fläche von rd. 10,8 ha geplant ist.
Ziele und Zwecke der Planung sind, eine kostengünstige und effiziente Energieerzeugung durch erneuerbare Energie zu gewährleisten
und weiterhin durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage einen Beitrag zum Klimaschutz, zum Natur- und Artenschutz zu schaffen
und dabei die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche nach wie vor zu sichern.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur vollumfänglichen Übernahme von Kosten, die im Zuge des Bauleitplanverfahrens durch z. B.
die Erbringung von Planungsleistungen, Erstellung von Gutachten und Umweltbericht anfallen. Zudem verpflichtet sich der
Vorhabenträger zur Übernahme sämtlicher Kosten für Erschließung und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die sich aus dem
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergeben.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Rötenbach“.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sepp Bichler von der Energiebauern GmbH stellte dem Gremium den Vorentwurf ausführlich dar. Dabei ging er auf alle Fragen des
Gremiums ein und erklärte, dass die geplanten ökologischen Maßnahmen bei weitem den eigentlichen Eingriff in Natur und Landschaft
ausgleichen.
Nach weiterer kurzer Beratung nahm das Gremium vom Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rötenbach“
Kenntnis, beschloss einstimmig den Aufstellungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit einzuleiten.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Rötenbach“
- Kostenübernahme und Durchführungsvertrag
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat einen Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark
Rötenbach“ gefasst.
Zur Klarstellung, dass die im Zuge der Planung und Errichtung der Photovoltaikanlage anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger,
die Energiebauern GmbH zu tragen sind, soll eine Kostenübernahme vereinbart werden.
Zur gegebener Zeit ist schließlich noch ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache dem Abschluss des vorliegenden Kostenübernahmevertrages zu.
- Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „Photovoltaik“
- Antrag der Gemeinde Bartholomä
A. Sachverhalt
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet des künftigen Bebauungsplans „Solarpark Rötenbach“, als
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Nun ist dort ein Solarpark geplant. Damit ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, an die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein den Antrag zu stellen, den Flächennutzungsplan zu ändern und für
den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Rötenbach“ im Flächennutzungsplan die Darstellung einer
Sonderbaufläche mit der Zweckbindung „Photovoltaik“ aufzunehmen. Die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wird gebeten,
in dieses Änderungsverfahren einzusteigen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, an die Verwaltungsgemeinschaft den Antrag zu stellen, den
Flächennutzungsplan zu ändern.
- PV- Freiflächenanlagen in Bartholomä
- Standortbewertung für die Grundstücke Flst.Nr.1094 (Gewann Kühburren) und
Flst.Nr. 1100 (Gewann Schopf)
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2021 das Thema der PV-Freiflächenanlagen beraten und nach
ausführlicher Erörterung beschlossen, sich einer Errichtung von PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich positiv und aufgeschlossen zu
zeigen, sofern kommunal Kriterien Beachtung finden.
Es wurden im Gemeinderat verschiedene Kriterien festgelegt:
So dürfen innerhalb eines Bereiches um die „Ortslage Bartholomä“ im Abstand von mind. 1.100 m zur nächst gelegenen
Wohnbebauung keine PV-Freiflächen entstehen, zu einzelnstehenden Häuser/Gehöfte/Ortsteile des Außenbereichs sind mind. 300 m
einzuhalten.
Es gilt eine Obergrenze mit der Gesamtbebauung von 0,75 % der Gemarkungsfläche, d.h. eine Bebauung ist nicht zulässig, sofern mehr
als 0,75 % der Gemarkungsfläche der Gemeinde Bartholomä (2075 ha) mit PV-Freiflächen-Anlagen bereits beplant bzw. bebaut sind.
Die Energiebauern GmbH plant in Zusammenarbeit mit dem Flächeneigentümer auf dem Grundstück Flst.Nr. 1102, Gemarkung Bartholomä,
Gewann „Schopf“ die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Mit Plandatum vom 09.08.2021 ging der Gemeinde Bartholomä ein weiterer Antrag für PV-Freiflächenanlage/n „Solarpark
Bartholomä“ der wpd onshore GmbH & Co.KG, zu.
Der Antrag sieht die Planung und den Bau auf den privaten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken Flst.Nr. 1094 (Gewann
Kühburren) und Flst.Nr. 1100 (Gewann „Schopf“) vor.
Es lässt sich erkennen, dass dieser Antrag im Grundsatz die von der Gemeinde Bartholomä definierten Kriterien einhält, mit
Ausnahme des Kriteriums, ob und inwieweit die Gesamtbebauung die vom Gemeinderat Bartholomä definierte Größe von 0,75 % der
Gemarkungsfläche berücksichtigt.
Dies lässt sich nur in einer Gesamtschau und erst nach festgestellter Bauleitplanung für das Grundstück 1102 – Solarpark
Rötenbach – verbindlich sagen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat diskutierte intensiv diesen Antrag und stellte fest, dass der von der wpd gewünschte „Solarpark
Bartholomä“ in der nächsten Priorität aufgenommen wird. Ob und inwieweit der Antrag die vom Gemeinderat definierten Kriterien
einhält, könne heute nicht festgestellt werden, da noch keine rechtskräftige Bauleitplanung zum „Solarpark Rötenbach“
vorliege. Insofern hat der Gemeinderat einstimmig den Antrag „Solarpark Bartholomä“ zunächst zurückgestellt.
- E-Auto in der Gemeinde
- Beratung über die Fortführung des E-Fahrzeugs
A. Sachverhalt
Bartholomä besitzt seit Anfang des Jahres 2018 ein E-Auto, das als Dorf-Auto dient und von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt
werden kann.
Die damalige Überlegung in unserer Gemeinde war es, für ein Car-Sharing-Modell ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das die
Mobilität unserer Bürgerschaft unterstützt und zugleich umweltfreundlich ist. Die Idee zur Bereitstellung des Fahrzeugs stammte
vom Arbeitskreis Energie, der die damaligen Gespräche mit dem Autohaus Baur, Mutlangen geführt hatte.
Die Auslastung des E-Dorf-Autos in Bartholomä ist seit Beginn des Nutzungsvertrags gering. Die bisherige Belegung und Nutzung ist
so nicht wirtschaftlich. Daher hat das Autohaus Baur – nachdem seit Beginn der Nutzung keine pauschale Miete erhoben wurde
– in den vergangenen Monaten ein Entgelt bei der Gemeinde erhoben, wohl wissend, dass ab August 2021 ein Fahrzeugwechsel
ansteht und deshalb ohnehin eine grundsätzliche Entscheidung über die Zukunft des Dorf-Autos zu beraten sein wird.
Die Auslastung des E-Autos in den vergangenen Jahren sieht wie folgt aus:
Um eine Rentabilität des Fahrzeugs herzustellen, ist eine Auslastung von mind. 25 % erforderlich.
Damit eine größere Attraktivität im Angebot erfolgt, hat das Autohaus den Fahrzeugwechsel vorgenommen und seit 01.08.2021 einen
Ford Kuga – Hybrid der Gemeinde Bartholomä zur Verfügung gestellt.
Dieses Angebot ist jedoch bei weitem nicht zu den bisherigen Konditionen erhältlich, hierfür müsste die Gemeinde knapp
5.000,--€/Jahr aufbringen.
Um Kirchengemeinden, Vereinen bzw. private Gruppen eine Möglichkeit zu bieten, hat die Gemeindeverwaltung zu dem ersten Angebot auf
der Grundlage Ford Kuga – Hybrid, um ein weiteres Angebot für ein Ford Custom (9-Sitzer-Bus) gebeten. Das dazu vorgelegte
Angebot zeigt, dass die Kosten für den 9-Sitzer bei mind. 7.000,--€/Jahr liegen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte den Sachverhalt im Gremium dar und erklärte, dass das E-Auto in der Gemeinde nicht genug nachgefragt
wird, um wirtschaftlich zu sein. Die anschließenden Meinungen im Gemeinderat gingen dazu, dass nicht zu erwarten sei, die
Auslastung des E-Autos wesentlich steigern zu können – es müsste eine mind. fünfmal so hohe Auslastung gegeben sein. Diese
sei mit Blick auf eine Rentabilität erforderlich. So stelle das Fahrzeug auch nach den ersten drei Jahren keinen positiven Effekt
dar. Aus der Mitte des Gremiums wurde vorgeschlagen, grundsätzlich an dem Thema E-Mobilität festzuhalten und zu prüfen, ob bei
einer der anstehenden Ersatzbeschaffungen im Fuhrpark der Gemeinde/Gemeindebauhof auf einen „Stromer“ zugegangen werden
kann.
Ansonsten solle jedoch jetzt der Vertrag mit dem Autohaus in Bezug auf das bestehende E-Fahrzeug nicht verlängert werden.
Nach kurzer weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den aktuellen Mietvertrag zu beenden.
- Qualifizierter Mietspiegel für Bartholomä
A. Sachverhalt
Nachdem die Gemeinde Bartholomä dem gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd beigetreten ist, besteht die
Möglichkeit, über die dortige Verwaltungsorganisation einen Mietspiegel zu erarbeiten.
Dort besteht bereits ein gemeinsamer Mietspiegel. Die Nutzung und Anwendung des gemeinsamen Mietspiegels hat sich dort seit dessen
Ersterstellung im Jahre 2018 sehr bewährt.
Die Neuerstellung des Mietspiegels in dem die Gemeinde Bartholomä beinhaltet ist, soll durch das EMA-Institut für empirische
Marktanalysen, Sinzig, vorgenommen werden. Dabei werden von Seiten des EMA-Instituts die Voraussetzungen für die Anerkennung zum
qualifizierten Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung des Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden bei
Datenerhebung und Datenauswertung erfolgt.
Für die Erstellung wurde vom EMA-Institut ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Die Kosten zur Neuerstellung des qualifizierten
Mietspiegels in analoger Form sowie als Onlineprodukt belaufen sich für alle Beteiligten Städte und Kommunen auf rund 67.650
€, netto, einschließlich der Datenerhebung durch das EMA-Institut.
Es besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen
der Förderung von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden. Die Förderung sieht dabei einen Festbetrag von 0,25 € pro
Einwohner vor.
Durch eine mögliche finanzielle Förderung verbleibt bei den beteiligten Städten und Gemeinden ein sehr geringer und damit
vertretbarer Eigenanteil. Für die Gemeinde Bartholomä wird sich der Betrag auf voraussichtlich rd. 530,--€ belaufen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm den Sachvortrag des Bürgermeisters zum qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Bartholomä zur Kenntnis
und stimmte der Erstellung einstimmig zu.
- Baugesuch
- Nachtrag zur Baugenehmigung wegen der geänderten Dacheindeckung, Grundstück Flst.Nr. 148/13, Gaisgasse
Für eine vom Bauherrn gewünschte Dacheindeckung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Marktwiese, 1.
Änderung“ erforderlich. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, hat der Gemeinderat mehrheitlich die Verwaltung
beauftragt, die Nachbarn zu hören.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
a.) Bartholomäusmarkt 2021 – Kostenabrechnung
Der Bürgermeister ging auf die sehr positive Wirkung des diesjährigen Marktes ein. Endlich hieß es wieder "der Bartholomäusmarkt
findet statt". Allerdings war der Aufwand aufgrund des geforderten Hygiene- und Maßnahmenkonzepts und der Organisation mit den
Zugangskontrollen immens. Es sind hierfür Honorar- und Personalkosten in Höhe von rd. 11.000,--€ angefallen, die bei weitem
nicht durch die eingenommenen Marktgebühren gedeckt sind.
b.) Änderung der Friedhofsordnung und der Bestattungsgebührenordnung
- Rechtmäßigkeitsvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Satzungen rechtmäßig zustande gekommen sind. Das Landratsamt habe keine Beanstandung.
c.) Überprüfung des „Grauen Flecken Programms“ zum Breitbandausbau
- Beantragung Gutschein
Ergänzend zum „Weiße-Flecken-Programm“ wird vom Bund und Land ein „Graues-Flecken-Programm“ aufgelegt, das
Bereiche mit einer Breitbandversorgung bis zu 100 Mbit/Sek. umfasst. Nach kurzer Beratung stimmte das Gremium dem Vorschlag des
Bürgermeisters zu, für notwendige Planungs- und Beratungsleistungen erst einen Zuschuss bei der Breitbandstelle einzureichen.
d.) Starkregenkonzept Bartholomä – Information
Die Freiwillige Feuerwehr hat unmittelbar nach den Katastrophenereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein für
Bartholomä abgestimmtes Starkregenkonzept erarbeitet, das der Bürgermeister dem Gremium in den wesentlichen Grundzügen vorstellte.
Das Gremium nahm dieses Konzept wohlwollend zur Kenntnis.
e.) Antrag auf Zusatznamen „Das Dorf am Rande des Himmels“ – Mitteilung des Innenministeriums
Das Innenministerium hat den Antrag der Gemeinde auf Zusatznamen geprüft und beabsichtigt, unseren Antrag abschlägig zu bescheiden.
Über eine entsprechende Mitteilung hat der Vorsitzende das Gremium informiert. Der Gemeinderat wird sich zum weiteren Vorgehen
alsbald beraten.
f.) Digitale Mitfahr-Plattform PENDLA
Ein Vorschlag für eine Mitfahrzentrale „PENDLA“ auf einer digitalen Plattform hat der Gemeinderat nach Information
durch den Bürgermeister positiv aufgenommen. Die Gemeinde wird ihr Interesse über die Landkreisverwaltung daran anmelden.
g.) Löschwasserrückhaltung am Düngermittellager, Grundst. Flst.Nr. 441/2, Wentalweg
Über den momentanen Sachstand informierte der Vorsitzende. Gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer prüfe die Gemeinde intensiv, das
Grundstück an eine ordnungsgemäße Entsorgung anzuschließen.
h.) Bebauungsplanverfahren „Lauterburger Straße –Stern“ – artenschutzrechtliche Untersuchung
Ergänzend zur Einwohneranfrage informierte der Vorsitzende, dass eine detaillierte Untersuchung der Fledermauspopulation für Mitte
November vorgesehen ist. Parallel dazu werden die weiteren Planungen vorangetrieben.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.40 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.