- Sanierungsmanagement Bartholomä
- Umbau Heizungsanlage in den öffentlichen Gebäuden
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat durch das seit dem Jahr 2019 eingesetzte Sanierungsmanagement zahlreiche Prüfungen zur Rentabilität
eines Wärmenetzes in verschiedenen Ausdehnungen in Bartholomä durchführen lassen. Diese Überlegungen wurden aus verschiedensten
Gründen (Kosten, Wirtschaftlichkeit, Bürgerinitiative, eigene Planungen größerer Anschlussnehmer) immer wieder verändert.
Zuletzt war der Gemeinderat der Ansicht, die öffentlichen Liegenschaften in der Ortsmitte an ein Nahwärmenetz anzuschließen. Dazu
hat die Gemeinde das Sanierungsmanagement Bartholomä, das Büro Tilia mit dem Steinbeis Transferzentrum, beauftragt, eine
Machbarkeit unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten auszuarbeiten. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass eine Sanierung der
Wärmeversorgung in den öffentlichen Liegenschaften der Kommune dringlicher wird, bis hin zu akut ausfallgefährdeten Kesseln im
alten Rathaus.
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2020 eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsrechnung der Investition in ein Wärmenetz zwischen den
öffentlichen Liegenschaften (Laubenhartschule, Feuerwehr, altes Rathaus, neues Rathaus, Kindergarten) oder in eine dezentrale
Ersatzinvestition in die Heizungsanlagen erarbeitet. Der Vergleich kam damals zu fast identischen Investitionskosten. Unter dieser
Voraussetzung hat sich der Gemeinderat damals für die Umsetzung eines Nahwärmenetzes ausgesprochen. Eine Detailplanung eines
Nahwärmenetzes sollte dann nähere Daten liefern. Zuletzt wurde im Lenkungskreis auch die Standortfrage einer zentralen Heizanlage
erörtert, nachdem klar war, dass innerhalb des öffentlichen Gebäudebestandes eine Zentrale nicht ausreichend Platz hat.
Sehr aktuell hat sich nun die Situation auf Seiten der vom Staat angebotenen Förderungen deutlich geändert: Dezentrale
Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien genießen aktuell einen sehr hohen Fördergrad von bis zu 45% auf die
Investitionskosten. Das neue Bundesgesetz effiziente Gebäude (BEG) hat hier sehr gute Förderbedingungen geschaffen. Auf der anderen
Seite hat sich die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze auch entwickelt und bietet grundsätzlich gute Förderbedingungen.
Allerdings sind in der jetzigen Förderrichtlinie mehr Gebäudeanschlüsse für diese besser geförderte Version vorgesehen und somit
ist die Förderung nicht für das konzipierte Netz der öffentlichen Gebäude Bartholomä erhältlich.
Aus diesem Grund empfiehlt das Sanierungsmanagement der Gemeinde, nun in naher Zukunft die günstigste Variante einer
Wärmeversorgung für die öffentlichen Liegenschaften umzusetzen. Nach jetziger Lage entspräche dies jeweils einem dezentralen
Holzpellet-Kessel.
B. Beratung und Beschlussfassung
André Ludwig und Michael Mirisch vom Büro Tilia haben in der öffentlichen Sitzung nähere Ausführungen zu den aktuellen
Förderbedingungen gegeben. Nachdem das Gremium dazu einige Verständnisfragen gestellt hat, hat der Gemeinderat einstimmig
beschlossen, die näheren Details dazu im „Lenkungskreis Energie“ mit dem Sanierungsmanagement ausarbeiten und dem
Gemeinderat zur konkreten Beschlussempfehlung wieder vorlegen.
- Landesweiter Biotopverbund
- Förderung der Planung und Maßnahmenumsetzung über die Landschaftspflegerichtlinie
A. Sachverhalt
Den Kommunen kommt bei der Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds eine bedeutende Rolle zu. Nach dem Naturschutzgesetz (NatSchG)
erstellen die Gemeinden Biotopverbundpläne oder passen ihre Landschafts- oder Grünordnungspläne entsprechend an. Durch eine
Verbundplanung sollen vorhandene Biotope miteinander vernetzt werden. Dieser Verbund soll u.a. über die Schaffung von
Verbindungsachsen, Trittsteinen und die Entwicklung weiterer Lebensräume erfolgen. Die Schaffung eines funktionalen Biotopverbunds
soll dabei maßgeblich zur Stärkung der biologischen Vielfalt beitragen. Die Planungskosten für die Erstellung von
Biotopverbundplänen werden mit 90 % gefördert. Die Erstellung der Pläne erfolgt dabei über eine Ausschreibung und die anschließende
Vergabe der Planung an ein Planungsbüro, welches für die Kommune den Biotopverbundplan erstellt. Dieser wiederum liefert dann
konkrete Maßnahmenflächen zur Entwicklung des räumlich funktionalen Biotopverbunds.
Als Umsetzungsinstrumente für die ausgearbeiteten Maßnahmen kommt primär die Landschaftspflegerichtlinie als Förderung zum Einsatz.
Die Förderung der Maßnahmenumsetzung liegt bei 70 %. Zusätzlich können Maßnahmen dem kommunalen Ökokonto gutgeschrieben werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der öffentlichen Sitzung hat die Vertreterin des Landschaftserhaltungsverbandes im Ostalbkreis, Julia Zwick, über den
landesweiten Biotopverbund informiert. Der Vorsitzende erkundigte sich nach dem Verhältnis der Biotopplanung zu den Belangen der
Land- und Forstwirtschaft. Dazu meinte Frau Zwick, dass sie eine frühe Einbindung der Landwirtschaft in die Überlegungen zur
Konzeption und die Kommunikation mit den Landwirten für wichtig halte. Aus der Mitte des Gremiums wurden weitere Fragen, etwa wie
viel Prozent der Gemarkung Bartholomäs bereits für Biotope gewidmet seien, gestellt.
Nach weiterer Aussprache und Diskussion beauftragte das Gremium die Verwaltung, den Förderantrag für die Erstellung einer
Biotopkonzeption zu stellen und auf der Grundlage der Bewilligung, Angebote von Fachbüros einzuholen.
- Abwasserzweckverband Lauter- Rems
- Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Neben der Gemeinde Bartholomä sind die Gemeinden Essingen, Böbingen a. d. Rems, Mögglingen, sowie die Stadt Heubach Mitglieder des
Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems, der einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bildet.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet anfallenden, häuslichen und gewerblichen, wie auch industriellen Abwässer
von den Mitgliedsgemeinden zu übernehmen und vor ihrer Einleitung in den Vorfluter zu reinigen.
Das Hauptorgan des Verbandes ist die Verbandsversammlung.
Auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung, die am 2. Dezember in Bartholomä stattfindet, stehen unter anderem neben einem
Geschäftsbericht die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2022.
Der Haushaltsplan 2022 ist nun zum dritten Male, erstmals im Jahr 2020, auf doppischer Grundlage erstellt. Im Zuge der Umstellung
auf das NKHR änderte sich Grundlegendes bei der Finanzierung.
Laut Plan beträgt die Betriebskostenumlage 1.091.900,--€.
Für unsere Gemeinde Bartholomä wird mit einer Betriebskostenumlage mit insgesamt 87.535,45 € gerechnet.
Die gesamte Investitionsumlage 2022 ist mit 176.000,-- € deutlich geringer als in den Vorjahren geplant. Die größte
Investitionsmaßnahme 2022 stellt die Modernisierung diverser Regenüberlaufbecken in den Gemeinden dar.
Die Tilgungs- und Investitionsumlage beträgt für Bartholomä für das Jahr 2022 demnach 13.156,23 €.
Die anteilige Gesamtumlage 2022 (einschl. Betriebskosten-, Zins-, Afa-, Investitions- und Tilgungsumlage) ist für die Gemeinde
Bartholomä sodann mit einem Betrag von 100.691,68 € geplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung den gestellten Anträgen
zuzustimmen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
Gemäß gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen, nahm der Gemeinderat von den geleisteten
Spenden in Höhe von 1.155,--€ zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr Kenntnis und beschloss ausdrücklich deren Annahme.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses am 27.10.2021
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 27.10.2021, die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem
Gemeinderat bekannt gegeben wurden:
5.1. Vermietung der Museumsscheune
Da Anfragen örtlicher Vereine zur Nutzung der Innenräume der Museumsscheune Bartholomä vorlagen, wurde das Thema der Vermietung der
Museumsscheune im Verwaltungsausschuss beraten.
Dazu hat der Verwaltungsausschuss nach Anhörung der Amalienhof-Museumsrentner und nach ausgiebiger Beratung einstimmig beschlossen,
an der seitherigen Praxis festzuhalten und das Museum nicht für Fremdnutzungen zu öffnen.
5.2. Seniorenadventsfeier
Seit Mitte der 1960er Jahre wird eine Seniorenadventsfeier in der Gemeinde angeboten.
Im vergangenen Jahr 2020 durfte diese schöne und traditionelle Veranstaltung infolge der Coronapandemie erstmals nicht durchgeführt
werden. Alternativ hat die Gemeinde den Seniorinnen und Senioren ein Advents-Geschenk überbracht.
Ob es in diesem Jahr – unter strengen Auflagen und Bedingungen – möglich sein wird, eine besinnliche
Adventsveranstaltung für die Seniorinnen und Senioren in der TSV-Halle anzubieten, hat der Verwaltungsausschuss intensiv beraten.
Da Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Gesundheit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer geäußert wurden, hat der
Verwaltungsausschuss beschlossen, die Entscheidung über eine Durchführung am 12. Dezember auf den Gemeinderat zu übertragen, auch,
um in der Zwischenzeit die weitere Entwicklung zu beobachten.
Der Gemeinderat kam nun nach intensiver Beratung mehrheitlich zum Ergebnis, die Seniorenadventsfeier in der TSV-Halle zu planen,
allerdings unter der Maßgabe strenger Hygiene – und Ordnungsmaßnahmen und unter dem jederzeitigen Widerruf, die Veranstaltung
gfs. kurzfristig abzusagen, falls sie sich mit dem weiteren Infektionsgeschehen nicht mehr verantwortbar vereinbaren lässt.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
6.1. Jugendbeiratssitzung am 02.11.2021 – Bericht über die Themen
Der Vorsitzende informierte über Inhalte der Jugendbeiratssitzung: Von den Jugendlichen wurde die neue Ampel angesprochen, deren
Lichtsignale von einzelnen Verkehrsteilnehmern ignoriert werde. Dabei sei es schon zu gefährlichen Situationen gekommen, da
einzelne Verkehrsteilnehmer bei ROT weiterfahren. Er informiert die Gemeinderäte, dass er die Polizei bitten wird, die Einhaltung
der Verkehrsregelungen zu kontrollieren. Weiterhin informierte er, dass noch in diesem Jahr eine Veranstaltung des Jugendbeirats
für alle Kinder und Jugendliche geplant sei. Anregungen des Beirats waren außerdem eine bessere Ausstattung des KJG-Jugendkellers
und freies WLAN rund um das Rathaus.
6.2. Antragstellung einer neuen Sirenenanlage auf dem Feuerwehrhaus
Der Bürgermeister gab bekannt, dass in Anlehnung an die in der letzten Sitzung gegebene Information
„Starkregenkonzept“, die Gemeinde Bartholomä nun den Förderantrag des Sonderförderprogramms des Bundes für eine neue
Sirene am Feuerwehrhaus gestellt habe. Die Gemeindeverwaltung rechne mit Kosten von rd. 10.500,--€ und eine mögliche
Bezuschussung von bis zu 70% dieser Kosten.
6.3. Wintersport Bartholomä – Parkraumbewirtschaftung
Bei der Vereinsvorständeversammlung Ende Oktober wurde die Parkraumbewirtschaftung im Winter angesprochen. Diskutiert wurde, ob auf
den öffentlichen Parkplätzen Parkgebühren gegen eine finanzielle Beteiligung von den Vereinen kassiert werden. Die Resonanz der
Vereine zu diesem Vorschlag war überschaubar. Die Vorstände hätten angeregt, eine Bewirtung mit Speisen und Getränken der
Wintersportgäste vorort anzubieten.
Nach kurzer Diskussion und Beratung war der Gemeinderat einhellig der Ansicht, kein Kassieren an den Parkplätzen durchzuführen,
weiterhin auf die freiwillige Spendenbereitschaft der Gäste und Wintersportler über die „Aktion Loipe“ zu setzen und
der Gastronomie und den Vereinen eine Bewirtung zu ermöglichen.
6.4. Corona – Einnahmen und Ausgaben für Schutzmaterial
Der Vorsitzende berichtete über die Kosten der Gemeinde für Schutzmaterialien und -maßnahmen aufgrund der Coronapandemie. Diese
direkten Kosten belaufen sich auf über 53.000 €. Diese Aufwendungen stehen in Zusammenhang mit der kompletten Organisation
und Durchführung der Testungen im Testzentrum Bartholomä, die regelmäßigen Tests an der Schule, in den Kindergärten und für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf der anderen Seite stünden Einnahmen durch die staatlichen Stellen, wie die Kassenärztliche
Vereinigung, vom Bund und dem Land zur Entschädigung dieser Kosten. Die Gemeinde Bartholomä hat beim Testzentrum auch von den
Entschädigungssätzen anteilig profitiert.
- Anfragen der Gemeinderäte
Gastspiel eines Zirkus in Bartholomä
Eine Anfrage aus der Mitte des Gremiums richtete sich zu dem derzeit in Bartholomä gastierenden Zirkus.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.