Eine Zuhörerin erkundigte sich nach dem erfolgten Anbau der Fluttreppe am Rathaus und ob die Gestaltung so verbleibe. Sodann sprach
sie die weitere Verwendung des alten Rathauses an und wollte die weiteren Pläne der Gemeinde dazu wissen. Sie regte überdies an, im
Winter einzelne landwirtschaftliche Wege für Spaziergänger freizumachen und erkundigte sich in dem Zusammenhang nach dem
Planungsstand zur Erweiterung des Parkplatzes Adelheids Stoile an der L 1162. Nach ihrer Prüfung bestehe im Bereich der Siedlung
Bedarf, da die Internetgeschwindigkeit in der Unteren Bärenbergstraße nicht ausreichend sei.
Der Vorsitzende meinte, dass der Gemeinderat die vorhandene Gestaltung der Fluchttreppe als baulicher Rettungsweg ausführlich
beraten und Verbesserungsmaßnahmen beschlossen habe. Diese wurden durch die Pflanzung von zwei Bäumen zur optischen Aufwertung und
dem Anbringen von Verschlusskappen an den Gitterstäben umgesetzt. Freilich sei das Verschließen der Stäbe nicht so
erfolgversprechend wie gewünscht, da bei starkem Wind das Gitter noch Wind- und Pfeifgeräusche verursache. Das alte Rathaus sei in
der Coronazeit sinnvoll, da Ausweichräume für die Musikschule und Vereine zur Verfügung stehen, solange die Nutzung der Vereins-
und Mehrfachräume in der Laubenhartschule Corona bedingt nicht möglich sei. Es gäbe derzeit noch keinen konkreten Einzelbeschluss
über die langfristige Verwendung des Gebäudes. Sofern es die prioritären Aufgaben des Winterdienstes, nämlich an den
verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen zuerst zu räumen und zu streuen, zeitlich erlauben, so werden im Bereich Bärenberg und
im Bereich Hirschrain Wege zum Spazierengehen vom Gemeindebauhof freigemacht, so der Bürgermeister. Zur Planung des angesprochenen
Parkplatzes an der L 1162 könne die Gemeinde wegen einer Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Anbauverbot an die
Landesstraße die Planung nicht wie gewünscht umsetzen. Eine alternative Planung sei daher in der Prüfung. Um in dem konkreten
geschilderten Fall, die unterschiedlichen Daten zur Internetgeschwindigkeit abzugleichen, bot der Bürgermeister der Zuhörerin ein
Gespräch an.
- Wasserversorgung Bartholomä
hier: Änderung der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2022
A. Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr (Wasserzins) ist eine Benutzungsgebühr im Sinne des Kommunalabgabengesetzes. Im Gegensatz zur
Abwasserbeseitigung zählt die Wasserversorgung zu den wirtschaftlichen Unternehmen und soll nach den gesetzlichen Vorschriften
einen Gewinnertrag für den Haushalt abwerfen.
Dem Gemeinderat ist bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren überall dort ein
Beurteilungsspielraum eingeräumt, wo sich diese Kosten nicht rein rechnerisch, sondern im Wege von Schätzungen oder
finanzpolitischen Bewertungen ermitteln lassen. Dazu gehört beispielhaft die Ermittlung des Satzes für die Verzinsung des
Anlagekapitals und des angemessenen Satzes für die Abschreibung.
Die Verwaltung schlägt dem Gremium vor, einen Gewinnertrag von rund 15.000 € im Haushaltsplan 2022 zu errechnen und auf
dieser Annahme die Wasserzinsen zu kalkulieren.
Um diese Vorgaben zu erfüllen, müsste die Wassergebühr von 3,20 € auf 3,50 € erhöht werden.
Bei den Personalkosten wurde mit einer jährlichen Steigerung von ca. 2 % kalkuliert. Eine deutliche Erhöhung erfährt der
Planansatz 2022 für den Wasserbezug durch die Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung. Der Einkaufspreis soll um rd. 11% steigen (ca.
0,16 € je cbm).
Die Steuerungsumlage stellt mit 63.600 € nach dem Fremdwasserbezug die zweitgrößte Aufwandsposition dar. Eine Folge des neuen
kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist die höhere Kostenbelastung der Produkte durch die Weitergabe der zentralen
Aufwendungen.
Für die Abschreibungen des Leitungsnetzes wurde ein durchschnittlicher Abschreibungssatz von 2,5 % zugrunde gelegt.
Bei der Verzinsung des Anlagekapitals wurde mit einer 2,75% igen Verzinsung (Vorjahr 3,25 %) gerechnet.
Die prognostizierte Jahreswassermenge 2022 orientiert sich an der Verbrauchsabrechnung 2020 und wird mit 98.000 cbm geschätzt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Kämmerer Thomas Kiwus ging auf die Kalkulationsgrundlagen ein. Die Gemeinde habe nach der Verpflichtung des neuen Haushalts- und
Rechnungswesen zur intergenerativen Gerechtigkeit sämtliche mit der Wasserbereitstellung in Verbindung stehenden Kosten in die
Preise einzurechnen. Die Verwaltung sehe eine Erhöhung der Wassergebühr als unumgänglich an und schlage diese von 3,20 € auf 3,50 €
vor.
Der Bürgermeister merkte grundsätzlich an, dass der Preis für 1.000 Liter reines, jederzeit verfügbares Trinkwasser äußerst günstig
sei. Wasser sei Lebensmittel, das bei uns gut überwacht und jederzeit in bester Qualität zur Verfügung stehe.
Das Gremium teilte in der weiteren Beratung mehrheitlich den Vorschlag der Verwaltung, über die Wasserversorgung einen positiven
Beitrag im Gesamthaushalt zu erzielen. Kritisch wurde von einem Gemeinderat angemerkt, dass damit eine nicht akzeptable Erhöhung
der Gebühren für unsere Bürger verbunden ist.
Nach weiterer Beratung und Diskussion stimmte sodann das Gremium mehrheitlich mit einer Gegenstimme der Kalkulation zu und
beschloss, den Wasserzins mit 3,50 €/m³ festzulegen.
- Wasserversorgung Bartholomä
hier: Änderung der Wasserversorgungssatzung
A. Sachverhalt
Aufgrund der gebührenrechtlichen Anpassungen wird die Wasserversorgungssatzung an aktuelle Erfordernisse angepasst.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Aussprache und Diskussion fasste der Gemeinderat die Änderungssatzung einstimmig zum Beschluss.
Änderung der Wasserversorgungssatzung (81 KB)
- Abwasserbeseitigung Bartholomä
hier: Änderung der Abwassergebühren
- Feststellung der Ergebnisse 2020
- Kalkulation der Abwassergebühren 2022
A. Sachverhalt
Die Abwassergebühr ist eine Benutzungsgebühr im Sinne des Kommunalabgabengesetzes. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen
werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.
Kostenüberdeckungen sind innerhalb von fünf Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen können innerhalb von fünf Jahren
ausgeglichen werden.
Die Gebührenkalkulation erfolgt in drei Schritten:
1. Feststellung des vorläufigen (letzten) Abrechnungsergebnisses (hier 2020)
Der Bereich der Abwasserbeseitigung weist gebührenrechtlich einen vorläufigen Abmangel von rd. 75.900 € auf und verteilt sich
auf die Kostenträger Schmutzwasser -59.300 € und Niederschlagswasser -16.600 €. Der Verlust resultiert überwiegend aus
veränderten Abschreibungszeiträumen (Landeszuweisungen), die im Rahmen der erstmaligen Bilanzerstellung durchgeführt wurden (NKHR).
Der Abmangel kann innerhalb von fünf Jahren (bis 2025) aufgeholt werden.
2. Kalkulation der Kosten für das Jahr 2022 unter Berücksichtigung der Kostenstruktur des laufenden Geschäftsjahres (2021) und
Ermittlung der Kostenobergrenze
Die Kostenentwicklung der Abwasserbeseitigung verläuft im Jahr 2021 bisher plangemäß.
Für das Jahr 2022 zeichnet sich eine Kostenerhöhung ab, da die Planansätze für Abschreibung und Auflösungen (Abschreibungen aus den
Landeszuweisungen) sich deutlich verändern.
Durch die direkte Zuordnung von Personalkosten und der Anteil der Steuerungsumlage für den Produktbereich Abwasser (als Neuerung
des NKHR) steigen die Kosten gegenüber dem Jahr 2020 ebenso an.
Die Kostenobergrenze für die Schmutzwassergebühr liegt danach bei 2,63 € (Vorjahr 2,39 €) und beim Niederschlagswasser
bei 0,35 € (Vorjahr 0,33 €). Allerdings konnten im Vorjahr größere Beträge aus Überschüssen der Vorjahre
gebührensenkend berücksichtigt werden. Tatsächlich erhoben wird derzeit eine Gebühr von 2,11 € / 0,17 €.
Ohne eine Anpassung der Gebühren fehlen Erträge von rd. 85.900 € im Haushaltsplan 2022!
3. Festlegung der Gebühr(en) für das Jahr 2022 unter Berücksichtigung der Kostenobergrenze und den möglichen Ausgleichsbeträgen aus
den Vorjahren (Ausgleich von Überschüssen oder Verlusten)
Für das Jahr 2022 steht aus dem Jahr 2019 noch ein Gewinn im Bereich des Schmutzwassers mit 5.000 € zur Verfügung.
Im Bereich des Niederschlagswassers steht aus dem Jahr 2019 ein Gewinn mit 10.000 € zur Verfügung.
Vorgeschlagen wird, dass die Überschüsse aus dem Jahr 2019 komplett in die Kalkulation 2022 eingeworfen werden und damit komplett
dem Gebührenzahler „zurückgegeben“ werden.
Dadurch könnte die Kostenobergrenze beim Schmutzwasser und bei der Niederschlagswassergebühr jeweils um rd. 0,05 € gesenkt
werden.
Für die Kalkulation 2022 muss dann der voraussichtliche Verlust aus dem Jahr 2020 mit ca. 59.300 € beim Schmutzwasser mit
16.600 € berücksichtigt werden.
Vorgeschlagen wird mit der Aufholung des Verlustes ab dem Jahr 2022 zu beginnen und einen Betrag von rd. 17.000 €
einzukalkulieren (Schmutzwasser 10.000 €; Niederschlagswasser 7.000 €).
Unter Anrechnung der oben beschriebenen Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020 sollten im Jahr 2022 die Schmutzwassergebühr auf 2,70
€/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,33 €/m² versiegelte Fläche angepasst werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte klar, dass mit der Abwassergebühr eine volle Kostendeckung erzielt werden solle. Sollten die
Gebühreneinnahmen die Kosten tatsächlich überschreiten, so werde die Gemeinde diese Überschreitung konsequent wieder den Bürgern
zurückgeben. Kämmerer Kiwus erklärte die Zahlen der Kalkulation und die Ermittlung der Abwassergebühr. Nach weiterer Beratung
stimmte sodann das Gremium mehrheitlich mit einer Gegenstimme der Kalkulation zu und beschloss, die Schmutzwassergebühr auf 2,70
€/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,33 €/m² versiegelte Fläche festzulegen.
- Abwasserbeseitigung Bartholomä
hier: Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
A. Sachverhalt
Aufgrund der gebührenrechtlichen Anpassungen wird die Abwassersatzung an die aktuellen Erfordernisse angepasst.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion erhob der Gemeinderat die Änderungssatzung einstimmig zum Beschluss.
Änderung der Abwassersatzung (62 KB)
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2022
- Einbringung und Beratung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan-Entwurf 2022 wurde auf Basis der aktuellen Ergebnisse der Steuerschätzung (Nov. 2021), dem Haushaltserlass des
Landes vom 04.08.2021 und dem Haushaltserlass des Landratsamtes erstellt.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung liegt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde noch nicht vor und auch ein Jahresabschluss 2020
ist noch nicht vorhanden. Große Teile des Anlagevermögens sind inzwischen erfasst und bezüglich der geplanten Abschreibungen und
Auflösungen (Abschreibungen der Zuschüsse) besteht eine höhere Planungssicherheit.
Wegen des fehlenden Jahresabschlusses 2020 sind zahlreiche Werte im Ergebnishaushalt unvollständig (fehlende Verbuchung der
Abschreibungen und Auflösungen, sowie aller internen Verrechnungen).
Der Ergebnishaushalt verfehlt die Einhaltung der geänderten gesetzlichen Vorgaben des NKHR (neuen kommunalen Haushaltsrechts) um
rd. 140.000 Euro. Der Schuldendienst kann aber aus dem Zahlungsmittelüberschuss finanziert werden.
Es ist vorgesehen, die geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahme zu finanzieren.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bei der Einbringung des Haushalts erklärte der Bürgermeister, dass die Gemeinde auch im Haushaltsjahr 2022 vor Herausforderungen
stehe.
Der Entwurf zeige, dass ein ausgeglichener Ergebnishaushalt Jahr 2022 nicht gelingen könne: während die ordentlichen Erträge bei
rd. 5,2 Mio. € lägen, betragen die ordentlichen Aufwendungen mehr als 5,3 Mio. Das bedeute, dass der Ergebnishaushalt negativ
ist und mit einem Minus von etwa 140.000,--€ abschließe. Auch in den kommenden Jahren bestehe ein gesetzlich verordnetes
Problem: Durch die gesetzlichen Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) ist die Gemeinde verpflichtet, beim
Anlagenvermögen Abschreibungen zu erzielen.
Doch: Wo solle dieser Ertrag zur Deckung des Wertverlusts herkommen? Wenn beispielsweise für den Schulträger erhebliche Kosten für
den Bau und die Modernisierung des Schulgebäudes und der Ausstattung entstehen oder wenn den Kosten und der Abschreibung auf das
Vermögen von Straßen, Wegen, Plätze keine Erträge gegenüberstehen? Die Fragen seien nicht beantwortet. Hier müsse das Land
Baden-Württemberg reagieren und die Kommunen so stellen, dass ein ausgeglichener Ertragshaushalt möglich ist. Die Gemeinde
Bartholomä sei nicht allein, denn vor diesem Problem stehen weite Teile der Städte und Gemeinden in ganz Baden-Württemberg.
Im Finanzhaushalt 2022 habe die Verwaltung Investitionen in Höhe von rd. 4 Mio. Euro geplant. Diese sind insbesondere:
- Digitalisierung Bartholomä: Breitbandausbau „Weiße Flecken“
- Infrastruktur: Sanierung Heubacher Straße, 1.BA (von Heubach kommend…mit Kanal, Wasserleitungserneuerung-,
Breitbandverlegung) und Gestaltung des Wohnumfeldes
- Erholungsort Bartholomä: Umsetzung des Touristischen Konzepts „Puls 3“ –Wandern-Radfahren-Nordic
- Energieeinsparung/Umwelt: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
- Ärztliche Versorgung Bartholomä: Erwerb von neuen Räumlichkeiten für eine Arztpraxis und betreutem Wohnen
Aus Verkaufserlösen und Landeszuweisungen sind zur Finanzierung rd. 1 Mio € geplant.
Zur Finanzierung könne die Gemeinde Gelder aus der bestehenden Liquidität entnehmen. Im Jahr 2022 ist voraussichtlich keine
Fremdfinanzierung über Kredite nötig, so der Bürgermeister. Durch eine überschaubare Tilgung (10.700,--€), gelingt es, die
Verschuldung noch weiter zu senken. Auf Ende des Jahres 2022 ist diese mit rd. 34,--€/Einwohner geplant.
Ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass bei gleichbleibender Systematik spätestens mit dem Ende des Jahres 2023
die liquiden Mittel aufgebraucht sind. Für die Finanzierung der dortigen Investitionen entsteht bereits im Jahr 2023 ein Saldo von
knapp 2 Mio Euro, der mit einer Kreditaufnahme von rd. 860.000,--€ finanziert ist.
Ein Ausblick auf die weiteren geplanten Investitionsprojekte in diesem zeitlichen Rhythmus der mittelfristigen Finanzplanung, würde
die Gemeinde Bartholomä finanziell überfordern: So wird die Verschuldung/Einwohner in Dimensionen vorstoßen, die die Gemeinde
finanziell nicht eingehen kann (Jahr 2024: 1.382 €; 2025: 1.526 €). Es ist also zu prüfen, Investitionen zeitlich nach
hinten zu verschieben, so der Bürgermeister.
Thomas Kiwus ging sodann auf die einzelnen Zahlen des Haushaltsentwurfs ein. Das Jahr 2022 sei finanziell machbar. Allerdings müsse
heute der Blick über das anstehende Haushaltsjahr hinaus auf die mittelfristige Finanzplanung gelegt werden. Er schlug vor, die für
das Jahr 2023 eingeplante Investition im Bereich Feuerwehrhaus um ein Jahr zu schieben, um Fremdfinanzierung und Verschuldung
zeitlich zu strecken. Die Rechtsaufsicht werde mit Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung dennoch warnen.
Das Gremium stimmte sodann den seitens der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalten zu und beauftragte auf Basis des
Beratungsergebnisses den Haushaltsplan 2022 auszuarbeiten und dem Gremium zur Beschlussfassung im Januar vorzulegen.
- Bebauungsplan und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Lauterburger Straße – Stern“
- Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf
A. Sachverhalt
Durch das Planungsbüro Josef Rupp, Heuchlingen, besteht die Möglichkeit, auf den privaten Grundstücken Flst.Nr. 36 und 36/1,
Lauterburger Straße, eine Gesamtplanung voranzubringen, die gleich mehrere Komponenten in einer Gesamtbebauung am Standort
vorsieht:
Die Einrichtung einer Tagespflege, betreutem Wohnen, Mehrgenerationenwohnen und ein „Ärztehaus“ (Arztpraxis mit
geplanter Physiotherapie, Fußpflege, u.a.).
Diese Planung liegt im Interesse der Gemeinde Bartholomä. Daher hat der Gemeinderat im Jahr 2020 einen Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Lauterburger Straße – Stern“ gefasst.
Ein Vorentwurf des Bebauungsplans wurde der Öffentlichkeit frühzeitig bekanntgegeben und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung informiert.
Aus der Offenlage und der Beteiligung der Öffentlichkeit sind der Gemeinde keine Stellungnahmen zugegangen.
Zudem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten.
Aus der Beteiligung der Behörden gingen Stellungnahmen zu.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende zeigte sich erleichtert, dass im Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung dargelegt werden kann,
dass es sich bei dem Fledermaus-Quartier um ein gelegentlich genutztes Männchen-Quartier handelt – es liege also keine
„Fledermaus-Wochenstube“ vor. Damit können nicht nur die abschließenden Arbeiten um die Erstellung des Umweltberichts
vorgenommen werden, sondern vor allem sei nun der Weg für das weitere Bebauungsplanverfahren frei.
Julia Menz vom Ing. Büro Kolb stellte dem Gremium die Abwägung zu den Stellungnahmen vor. Dazu gab es einzelne Rückfragen aus dem
Gremium.
Josef Rupp vom gleichnamigen Planungsbüro berichtete über den aktuellen Stand seiner Gespräche mit Investor und Betreiber. Er bat,
ein sog. „Staffelgeschoss“ in dem Bebauungsplan festzusetzen.
Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat die Abwägung anhand der Vorschläge Verwaltung und Planer und stimmte zu, in den
Bebauungsplan das „Staffelgeschoss“ festzusetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den
Entwurf einzuarbeiten und zur Billigung durch den Gemeinderat wieder vorzulegen.
- Errichtung eines Grünsammelcontainers am Gemeindebauhof
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä bestehen zwei Standorte für Grünabfallcontainer zur Beseitigung der Grünabfälle/Grünschnitt aus privaten
Haushaltungen.
Der Standort am Gemeindebauhof, Brunnenfeldstraße, wird von der für Abfälle/Wertstoffe zuständigen Gesellschaft im Ostalbkreis für
die Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) betrieben.
Der weitere Standort am Ende der Wolf-Hirth-Straße im Amalienhof, wird von der Gemeinde anstelle der GOA zusätzlich und in
freiwilliger Aufgabenerfüllung mit einer Ausnahmegenehmigung vorgehalten.
Die GOA bietet seit Jahren die sog. „Gartentonne“ gebührenpflichtig für die privaten Haushalte an, die zunehmend in der
Bürgerschaft nachgefragt wird.
Nach einem Gespräch mit dem damaligen Geschäftsführer der GOA, Herrn Forster, wurde deutlich, dass die zuständige
Abfallbewirtschaftungsgesellschaft sich nicht um bauliche Fragen kümmert, vielmehr diese Aufgabe bei der Gemeinde sieht.
Seit geraumer Zeit befasst sich daher die Gemeinde Bartholomä mit der Überlegung, wenigstens einen Abfallstandort umzubauen und
kundenfreundlicher anzubieten.
Momentan besteht ein hoher Einwurf am Container, der nur über eine Treppe erreichbar ist. Eine Lösung ist es, den Standort so
abzusenken, dass die Barriere und damit der hohe Einwurf für die Bürgerinnen und Bürger entfällt.
Daher hat die Gemeinde Bartholomä das Ing.büro Kolb beauftragt, eine bauliche Lösung für den Standort am Gemeindebauhof zu finden.
Erste Planvarianten wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Mai durch das Ing.büro Kolb vorgestellt.
Eine erste Kostenschätzung ging damals von einem Kostenaufwand von rd. 78.000,--€ für den – barrierefreien –
Umbau aus.
In der ersten Beratung wurden vom Gremium verschiedene Punkte und Anregungen gegeben, die nun vom Planungsbüro eingearbeitet
wurden.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Gemeinderatssitzung hat Ing.Helmut Kolb eine so geänderte Planung für die Aufstellung eines Containers, ohne Inanspruchnahme
des östlichen Grundstücks vorgestellt.
Der Gemeinderat hat diesen Entwurf nach ausgiebiger Beratung gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung über den
Gemeindebauhof unter fachlicher Anleitung eines erfahrenen Tiefbauers auszuführen.
9.1 Umbau bestehendes Wohnhaus, Grundstück Flst.Nr. 512, Brunnenfeldstraße
Für die Zulässigkeit des Vorhabens sind Befreiungen und Ausnahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans
„Brunnenfeldstraße“ erforderlich. Da das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist, hat der Gemeinderat einstimmig die
Befreiungen/Ausnahmen erteilt.
9.2 Umbau bestehendes Wohnhaus zu drei Wohneinheiten, Grundstück Flst.Nr. 11/1, Lauterburger Straße
Das Vorhaben liegt im sog. unbeplanten Innenbereich, d.h. ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Da sich das Vorhaben nach der Art
und dem Maß der baulichen Nutzung einfügt, hat der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen ausgesprochen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen, nahm der Gemeinderat von
geleisteten Spenden in Höhe von 7.950,--€ zugunsten der Laubenhartschule, von „miteinander-füreinander in
Bartholomä“ und zugunsten der „Aktion Loipe“ Kenntnis. Der Vorsitzende dankte allen Spendern, sodann beschloss
das Gremium ausdrücklich die Annahmen.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Aktuelle Coronalage
Der Vorsitzende informierte über die aktuelle Coronalage im Land, im Landkreis und in der Gemeinde. Er verwies auf die am 20.12.
geplante Impfaktion der Gemeinde in der TSV-Halle, diese könne auch von allen, die noch nicht geimpft sind, gerne genutzt werden.
Er dankte ausdrücklich den Mitgliedern des DRK Bartholomä und allen Helferinnen und Helfern, und Frau Preusche und ihrem Team für
den Betrieb des seit Mitte November wiedereröffneten Testzentrums Bartholomä und für diese wertvolle und engagierte Dienstleistung
mit den Testangeboten.
Mit Blick auf die drohende Überforderung der Intensivstationen in Baden-Württemberg brachte er eine Sorge zum Ausdruck und
appellierte, Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen dahingehend zu prüfen, ob diese wirklich notwendig seien. Es sei
jetzt klug, eine Veranstaltung auch mal zu verschieben, sofern diese nicht wirklich erforderlich sei, um dadurch Kontakte aktuell
zu reduzieren.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.