Wie angenehm es ist, sich auf die Ruhezeiten verlassen zu können, zeigt sich gerade da, wo jetzt viele Familien,
Gebäudeeigentümer und Mieter zuhause sind.
Für dieses Verständnis und das gute Miteinander sagt Ihnen die Gemeindeverwaltung herzlichen Dank. Denn sehr viele Mitbürgerinnen
und Bürger beachten und respektieren die Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr. Diese Regelung der Ruhezeiten ist ein guter Teil unserer
Lebens- und Wohnqualität im Ort.
Nach der aktuellen Polizeiverordnung der Gemeinde Bartholomä dürfen private Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen
Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 20 Uhr (während der Sommerzeit von 21 Uhr) bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14
Uhr und an Sonn- und Feiertagen n i c h t ausgeführt werden.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise vor allem das Rasenmähen, Heckenschneiden, das Holzspalten und -sägen.
Den Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch
hier nachlesen.
Für Ihr Verständnis und der gegenseitigen, nachbarschaftlichen Rücksichtnahme danken wir Ihnen.