Hierzu einige verbindliche Informationen:
Befüllung:
Die Befüllungen von privaten Schwimmpools und ähnlichem übernimmt weder die Gemeinde Bartholomä, noch die Freiwillige Feuerwehr.
Jeder Eigentümer ist für die Befüllung selber verantwortlich. Die Gemeinde Bartholomä empfiehlt das langsame Befüllen mit einem
Gartenschlauch. Diese Befüllung des Pools über einen, bei der Gemeinde Bartholomä als Gartenwasserunterzähler hinterlegten
Unterzähler, ist nicht zulässig.
Der Tag der Befüllung und die Wassermenge (m³) ist an dem Tag zu melden, an dem die Befüllung erfolgt ist. Bitte richten Sie
diese E-Mail an
info@wasserverband-ha
sowie auch an
Herrn Haller.
Entleerung:
Bei der Entleerung des Schwimmpools ist eine
"Absetzung" der Abwassergebühr nicht möglich, da sich die Ortslage von
Bartholomä in einem Wasserschutzgebiet befindet.