Das Land Baden-Württemberg hat unlängst für
anerkannte Kurorte die Möglichkeit eröffnet, mit ihrem Prädikat des „Kurorts“ stärker zu werben und dies sichtbar an
ihren Ortseingängen oder beispielsweise auf den offiziellen Briefbögen zu verwenden. Es ist die erklärte Absicht des Landes,
örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde mit einer entsprechenden
Zusatzbezeichnung grundsätzlich zu erlauben, diesen Namenszusatz deutlicher hervorheben. Dies verspricht positive Wirkungen auf die
Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Gemeinde, auf das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort – und auch auf den Tourismus.
Gemeinderat und Bürgermeister in Bartholomä sind der Überzeugung, dass dies auch für anerkannte Erholungsorte, wie für die Gemeinde
Bartholomä, möglich sein wird. Sofern dies die Bürgerschaft erkennt und dies auch möchte.
Mit einer solchen Zusatzbezeichnung erkennt der Gemeinderat eine Chance, mit dem „Prädikat“ des Erholungsortes stärker
zu werben.
„Bartholomä – unser Gemeindenamen allein ist schon einmalig in ganz Deutschland – doch bin ich der Meinung, wir
können noch mehr erreichen“, so Bürgermeister Thomas Kuhn in einem Aufruf an die Bürgerschaft.
Der Gemeinderat möchte ganz bewusst alle Bürgerinnen und Bürger einbinden und Sie um Ihre Meinung bitten: Sollen wir uns diesem
Thema annehmen und diese Möglichkeit eines weiteren Namens, eines Zusatznamens weiterverfolgen?
Sofern die Bereitschaft bei Ihnen dazu gegeben ist – also Ja – so wird der Gemeinderat in weiteren Schritten
Vorschläge, Begriffe, Namen, gemeinsam mit der Bartholomäer Bürgerschaft suchen.
Maßgebender Verfahrensakt ist dann anschließend ein Gemeinderatsbeschluss und ein Antrag an das Innenministerium, diesen weiteren
Namen, diese „Überschrift“ führen zu dürfen.
Sollen wir uns jetzt um einen solchen Namen, eine schöne, für uns passende Überschrift bemühen ?