Gemeinde Bartholomä

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Beckengasse-Feuerwehrhaus“ Bartholomä
28.01.2022
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am 22.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Beckengasse-Feuerwehrhaus“ und die Örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufzustellen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist es, insbesondere für die Zukunft eine leistungsfähige Feuerwehr sicherzustellen. Der Gesetzgeber verlangt eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die gesetzlichen Anforderungen an die Ausstattung, der Gesundheitsschutz für die Kameradinnen und Kameraden und arbeitsstättenrechtliche Vorgaben erfordern eine Flächenerweiterung des Feuerwehrgebäudes; zudem ist den vergangenen Jahren die Anzahl der Kameradinnen und Kameraden gestiegen. Um eine moderne und bedarfsgerechte Bebauung zu ermöglichen, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Plangebiet liegt zwischen der „Amtsgasse“ im Norden und der „Beckengasse“ im Westen und umfasst das Flurstück 130/6 und Teilbereiche der Flurstücke 130/3, 127 und 128.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,31 ha und ist aus der beigefügten, nicht maßstäblich verkleinerten Karte ersichtlich.
Bartholomä, 25.01.2022
gez. Thomas Kuhn, Bürgermeister
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Beckengasse-Feuerwehrhaus“
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