Gemeinde Bartholomä

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“
08.07.2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in öffentlicher Sitzung am 29. Juni 2022 auf Grund einer leicht erweiterten Abgrenzung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ in Bartholomä einen erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ in Bartholomä in der Fassung vom 29.06.2022 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha mit den Flurstücken Nr. 191, 208, 208/2, 51/1, 51, 47, 48, 49, 50, 51/6 und 51/7 sowie einer Teilfläche von 51/5.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Flurstück Nr. 206 und den öffentlichen Weg Flurstück Nr. 205
Im Osten: durch die öffentliche Verkehrsfläche der Beckengasse
Im Süden: durch die Flurstück Nr. 51/5, 55/2, 208/5, 191/8 und durch die öffentlichen Verkehrsflächen Helmut-Ginzkey-Weg Flurstück Nr. 208/1 und Brunnenfeldstraße Flurstück Nr. 554
Im Westen: durch die Flurstücke Nr. 211 und 209
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.06.2022 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am Bodensee) aus Langenargen.
Ziel und Zwecke der Planung:
Der Gemeinderat Bartholomä hat am 12.10.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ gefasst und infolge ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Ziel des Bebauungsplans „Brunnenfeldstraße“ war es, den industriellen Altstandort „Areal Ginzkey“ zu beseitigen und die baurechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung des Gebiets und die anschließende Bebauung mit Wohnhäusern im südlichen Plangebiet durch die Festsetzung „allgemeines Wohngebiet“ zu ermöglichen. Der Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ trat mit seiner öffentlichen Bekanntgabe am 20.06.2008 in Kraft.
Darüber hinaus sind auf den privaten Grundstücken Flurstück Nr. 51/1 – teilweise festgesetzt im Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ mit Pflanzgebot, Parkierung und privater Grünfläche, teilweise bis vor der Bebauung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegend – und auf dem Grundstück Flst.Nr. 51, das weitgehend dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet ist, bauliche Entwicklungen erfolgt, die es zweckmäßig erscheinen lassen, diese privaten Grundstücke in ein Bebauungsplanverfahren einzubinden, um dort bauplanungsrechtlich Rechtssicherheit und Klarheit zu verschaffen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll vorrangig der bislang gewachsene Bestand erhalten bleiben, aber es sollen auch Nachverdichtungen ermöglicht werden.
Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Bartholomä, Brunnenfeldstraße 1, Flur im Erdgeschoss, in 73566 Bartholomä

vom 18.07.2022 bis 19.08.2022

während der Öffnungszeiten (Montag 8.00 Uhr-12.00 Uhr und 14.00 Uhr-19.00 Uhr, Dienstag 8.00 Uhr-10.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr-12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.30 Uhr-17.00 Uhr) statt.
Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Bartholomä abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Bartholomä, 05.07.2022
gez. Thomas Kuhn, Bürgermeister
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