Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Rötenbach“
08.07.2022
mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am 29.06.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Solarpark Rötenbach“ nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit), die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung
und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen zu schaffen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 16,7 ha und liegt südwestlich von Bartholomä. Es umfasst das Flurstück 1102 der Gemarkung
Bartholomä. Die Lage und der Flächenumgriff sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Lageplan des Plangebietes
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Rötenbach“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen
Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 09.06.2022– sowie die nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten, liegen in der Zeit
vom 18.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022
im Rathaus der Gemeinde Bartholomä, Brunnenfeldstraße 1, 73566 Bartholomä, im Flur des Erdgeschosses, während der Öffnungszeiten
(Montag 8.00 Uhr-12.00 Uhr und 14.00 Uhr-19.00 Uhr, Dienstag 8.00 Uhr-10.00 Uhr, Mittwoch und Freitag
08.00 Uhr-12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.30 Uhr-17.00 Uhr) öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen
werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgeben.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung. Da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des
Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Solarpark Rötenbach“ unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o. g. Bauleitplanung berührt werden kann,
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem
LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im
Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bartholomä, 05.07.2022
gez. Thomas Kuhn, Bürgermeister