- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Rötenbach“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
- Billigung der Entwurfsplanung
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Satzung über
örtliche Bauvorschriften „Solarpark Rötenbach“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 15.10.2021, Ausgabe Nr. 41/2021 ortsüblich bekanntgemacht. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wurde zudem nach öffentlicher Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 41/2021 in der Zeit vom
25.10.2021 bis 29.11.2021 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 18.10.2021 unter
Fristsetzung bis zum 29.11.2021.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister begrüßte Elke Felmann vom Planungsbüro „Energiebauern GmbH“. Frau Felmann erklärte, dass keine
Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zum Vorentwurf eingegangen sind. Sie stellte das Projekt anhand einer Präsentation vor und ging
hierbei auf die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange näher ein. Frau Felman betonte, dass die
Beteiligung insgesamt positiv verlaufen ist.
Nach kurzer Diskussion im Gremium wurde einstimmig den vorgeschlagenen Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen
zugestimmt und die Billigung des Entwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
- Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
- Billigung der Entwurfsplanung
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat am 12.10.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“
gefasst und infolge ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Ziel des Bebauungsplans „Brunnenfeldstraße“ war es, den
industriellen Altstandort „Areal Ginzkey“ zu beseitigen und die baurechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung des
Gebiets und die anschließende Bebauung mit Wohnhäusern im südlichen Plangebiet durch die Festsetzung „allgemeines
Wohngebiet“ zu ermöglichen. Der Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ trat mit seiner öffentlichen Bekanntgabe am
20.06.2008 in Kraft.
Im Bereich des Gemeindebauhofs Bartholomä soll nun ein eingeschränktes Gewerbegebiet festsetzt werden. Diese Fläche soll für eine
Erweiterung des Gemeindebauhofs bzw. für Gemeinbedarfsnutzungen zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus sind auf dem privaten Grundstück Flurstück Nr. 51/1 – teilweise festgesetzt im Bebauungsplan
„Brunnenfeldstraße“ mit Pflanzgebot, Parkierung und privater Grünfläche, teilweise bis vor der Bebauung im
bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegend – und auf dem Grundstück Flst.Nr. 51, das weitgehend dem unbeplanten
Innenbereich zugeordnet ist, bauliche Entwicklungen erfolgt, die es zweckmäßig erscheinen lassen, diese privaten Grundstücke in ein
Bebauungsplanverfahren einzubinden, um dort bauplanungsrechtlich Rechtssicherheit und Klarheit zu verschaffen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erklärte den Sachstand im Verfahren und ging ausführlich auf die einzelnen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Träger öffentlicher Belange ein.
Anschließend begrüßte er Klaus Meyer als Sachverständigen des TÜV. Herr Meyer erläuterte das vom TÜV erstellte Lärmgutachten und
erklärte, dass sich durch die Festsetzungen von Lärmkontingenten das Thema der Schallimmissionen im Bauplanungsrecht bewältigen
lasse.
Aus der Mitte des Gremiums wurden Bedenken zu den im Bebauungsplan geplanten drei Geschossen geäußert. Herr Meyer meinte, dass bei
Betrachtung der momentanen Gebäudehöhen derzeit zwei Geschosse ausreichen könnten, um einen Lärmschutz für die anliegenden
Wohngebäude zu erzielen. Allerdings erlaube der rechtskräftige Bebauungsplan 2008 eine über den jetzigen Bestand höhere Bebauung,
sodass dieser Umstand ebenfalls in die Abwägung – ob zwei- oder dreigeschossig – einfließen solle.
Außerdem wurden aus der Mitte des Gremiums Fragen zu den Bestimmungen der Nebenanlagen gestellt. Der Vorsitzende erklärte, dass der
Entwurf insofern klarer formuliert werde und schlug eine Ergänzung dazu vor. Nach weiterer ausführlicher Diskussion im Gremium
wurde mehrheitlich entschieden, diese Ergänzung im Entwurf aufzunehmen und im Entwurf die Geschosshöhe auf drei Geschosse
festzusetzen.
Das Gremium beschloss sodann, den geänderten Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzugeben, billigte den geänderten Entwurf und
beschloss, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu diesem Entwurf einzuleiten.
- Gemeinsamer Qualifizierter Mietspiegel für die Städte Schwäbisch Gmünd, Lorch und Heubach und den Gemeinden Mutlangen und
Waldstetten sowie der Gemeinde Bartholomä und den weiteren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein und
Leintal-Frickenhofer Höhe für den Zeitraum 2022-2024
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 der Erstellung eines gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels
zugestimmt. Bei der Neuerstellung des qualifizierten Mietsspiegels 2022 werden neben den bereits beteiligten Städten und Gemeinden
erstmals auch die beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen
a.d.Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen
einbezogen.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß der Bundesregierung das zuverlässigste Instrument zur Feststellung der ortsüblichen
Vergleichsmiete. An diesen werden entsprechend erhöhte Anforderungen gestellt. Neben der Erfüllung der wissenschaftlichen
Grundsätze muss er von der Gemeinde oder von den Interessensvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt werden. Die Nutzung und
Anwendung des Mietspiegels hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt.
Bei der Erstellung des neuen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels wurden von Seiten des beauftragten EMA- Instituts die
Voraussetzungen für die Anerkennung zum qualifizierten Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung des Mietspiegels nach
anerkannten wissenschaftlichen Methoden bei Datenerhebung und Datenauswertung erfolgte. Die Datenerhebung basiert hier auf einer
Zufallsauswahl von Haushalten, die ein repräsentatives Abbild des Wohnungsmarkts garantieren. Aus diesen Haushalten wurden nur
mietspiegelrelevante Wohnungen berücksichtigt. Durch den Einsatz standardisierter Fragebögen und die schriftliche Erhebung wurden
weitere Qualitätskriterien bei der Mietspiegelerstellung erfüllt. Als Auswertungsmethodik wird die Regressionsanalyse verwendet,
die in den „Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln“ des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen als ein von
der Wissenschaft anerkanntes statistisches Auswertungsverfahren genannt wird.
Die Gesamtkosten für den gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel belaufen sich für alle beteiligten Kommunen auf 50.464,87 €
brutto.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte den Mietspiegel vor und erklärte, dass die Miete in Bartholomä rund 5% unter der
Durchschnitts-Nettomiete des Mietspiegels für die VG Rosenstein in Höhe von 7,05 €/m², liegt.
Der Gemeinsame Qualifizierte Mietspiegel für die Städte Schwäbisch Gmünd, Lorch und Heubach und den Gemeinden Mutlangen und
Waldstetten sowie der Gemeinde Bartholomä und den weiteren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und
Leintal-Frickenhofer Höhe für den Zeitraum 2022-2024 wurde sodann vom Gemeinderat beschlossen.
- Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über die Sanierung der Ortsdurchfahrt Heubacher Straße, Hauptstraße und
Steinheimer Straße
A. Sachverhalt
Die Ortsdurchfahrt Bartholomä mit der L 1162 und L 1165 befindet sich in einem insgesamt schlechten Erhaltungszustand. Es ist daher
geboten, diese Landesstraße zu sanieren.
Nach mehreren Jahren der Planung und vor allem des Aufbaus der erforderlichen Finanzierung – zu der die Gemeinde Bartholomä
auch Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock Baden-Württemberg und dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum beantragt hat und erhalten
wird – wird mit einem ersten Bauabschnitt in der Heubacher Straße nun begonnen.
Da diese Sanierung jedoch Hand in Hand zwischen dem Land Baden-Württemberg mit der von der Gemeinde erforderlichen
Kanalsanierung/Wasserleitungssanierung und weiterer Tiefbauarbeiten (z.B. Verlegung Leerrohre für künftiges Breitband) und vor
allem mit einer dorfgerechten Gestaltung erfolgt, ist eine Vereinbarung mit dem Land über diese Maßnahme, insbesondere auch zur
Kostentragung, erforderlich.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss nach kurzem Sachvortrag die vorliegende Vereinbarung einstimmig.
A. Sachverhalt
Der Finanzzwischenbericht basiert auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung des Bundes und der anschließend erfolgten
Regionalisierung (= Berechnung der Auswirkungen innerhalb des Bundeslandes).
Der Bericht teilt sich in die Bereiche Erträge, Aufwendungen und Investitionstätigkeiten/Liquidität auf:
Zu den wichtigsten Erträgen des Haushalts gehören die Einkommensteuer, die Leistungen aus dem Finanzausgleich und die
Gewerbesteuer. Bei allen Erträgen ist kein Rückgang oder sogar eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen.
Alle wesentlichen Aufwandspositionen (wie z.B. Personal, Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen, Geschäftsausgaben und
Transferaufwendungen (Umlagen an Kirchengemeinden, VG Rosenstein, Abwasserzweckverband) haben sich bisher plangemäß entwickelt.
Für die Finanzierung des Haushalts sind vor allem die Sicherung der Einnahmen aus dem Bereich der geplanten Bauplatzverkäufe von
besonderer Bedeutung. Alle geplanten Bauplatzverkäufe konnten bereits im ersten Halbjahr realisiert werden.
Die Auszahlungen im Bereich der Investitionen liegen noch deutlich unter den Planansätzen.
Die Liquidität mit rd. 4,1 Mio. Euro ist zur Jahresmitte sehr gut.
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus erläuterte den Finanzzwischenbericht und erklärte, dass die Haushaltswirtschaft derzeit planmäßig
bzw. mit deutlicher Verbesserung (Gewerbesteuer) verläuft und vorerst keinen Anlass zur Sorge bereitet. Jedoch wies er darauf hin,
dass die zukünftigen Entwicklungen derzeit nicht abschätzbar sind.
Der Finanzzwischenbericht wurde vom Gremium sodann zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
6.1. Nahwärmezentrale Rathaus und Sanierungsmanagement
Der Bürgermeister gab bekannt, dass das Sanierungsmanagement ausläuft. Eine Fachfirma wurde beauftragt, zwei Angebote für die neue
Heizungsanlage zu erstellen. Ein Angebot soll eine Heizungsanlage mit 120 kW im Rathaus beinhalten, welche durch eine Fernleitung mit
dem alten Rathaus verbunden ist. Ein zweites Angebot umfasst eine Heizungsanlage im Rathaus und einer separaten Anlage im alten
Rathaus.
6.2. Reparatur Mecalac-Bagger
Der Vorsitzende informierte, dass die Großreparatur des Mecalac-Baggers rund 32.000 € gekostet habe. Nun fielen zusätzliche
Kosten für Ersatzgeräte in erheblicher Höhe an. Aus der Mitte des Gremiums wurde kritisiert, dass die Verwaltung solch hohe
Mietkosten nicht ohne Beteiligung des Gremiums eingehen könne.
6.3. Tiefenbohrung im Regenrückhaltebecken
Der Bürgermeister informierte, dass die Tiefenbohrungen im Regenrückhaltebecken im Baugebiet „Hirschrain-Nord, 1. Erweiterung“
am 26.07.2022 beginnen.
6.4. Fußgängerüberwegs in der Gaisgasse
Der Vorsitzende informierte, dass der geplante Fußgängerüberweg in der Gaisgasse durch das Landratsamt angeordnet wurde und
erläuterte die Maßnahme anhand des Lageplans.
6.5. Seniorenadvent
Da die Seniorenadventsfeier nicht wie geplant stattfinden konnte, berichtete der Bürgermeister über eine Ersatzveranstaltung: Die
Gemeinde organisiert eine Besichtigung- und Informationsfahrt durch die Gemeinde. Die Fahrt findet voraussichtlich am 21.07.2022
statt.
- Anfragen der Gemeinderäte
Straßenbeleuchtung in der Gaisgasse
Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass im Bereich der Gaisgasse die Straßenbeleuchtung nicht funktioniert.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.