Ein Zuhörer monierte, dass die Termine der Gemeinderatssitzung erst kurzfristig und deutlich nach Veröffentlichung im
Mitteilungsblatt auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht wurden. Der Bürgermeister meinte, dass es sich im konkreten
Einzelfall offensichtlich um ein Versehen handelt, da alle Veröffentlichungen (Mitteilungsblatt, Internet, facebook) normalerweise
zeitgleich erfolgen.
Ein anderer Zuhörer wies darauf hin, dass aufgrund der Sanierung der Heubacher Straße der Straßenverkehr durch die Wohngebiete
enorm angestiegen ist und Schwerlastverkehr durchs Wohngebiet fahre; jedoch keine Polizeikontrollen feststellbar sind. Der
Vorsitzende informierte anhand des genehmigten Umleitungsplans der Straßenverkehrsbehörde über die überörtlich eingerichteten
Umleitungsstrecken. Er verwies darauf, dass die letzten zwei Wochen die Umleitungen nicht komplett und korrekt ausgeschildert waren,
was in der Verantwortung der beauftragten Firma lag. Mittlerweile ist nach deutlicher Kritik durch die Gemeinde die
Umleitungsbeschilderung korrekt umgesetzt und das Wohngebiet für den Schwerlastverkehr gesperrt. Es ist bemerkbar, dass die
Maßnahmen besser greifen, so der Bürgermeister.
Ein weiterer Zuhörer regte an bereits am Ortseingang Bartholomä von Heubach kommend, den Schwerlastverkehr abzuweisen, da es keine
Wendemöglichkeiten für den Schwerlastverkehr im Gebiet gebe. Der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Gremiums bestätigten,
dass ein Verbotsschild bereits angebracht ist.
- Breitbandausbau in Bartholomä
- Beauftragung eines Planungsbüros im Programm „Graue Flecken“
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „Graue Flecken“ zu beseitigen und dazu
für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen.
Die Markterkundung 2021 kommt grundsätzlich zu dem Ergebnis, dass es aktuell keinen privaten Telekommunikationsanbieter gibt, der
in der nächsten Zeit diese Grauen Flecken ausbaut, bzw. beseitigt.
Damit stellt sich die Frage, diese Bereiche durch die Gemeinde Bartholomä selber auszubauen.
Dies kann überhaupt nur dann dargestellt werden, sofern die Gemeinde Bartholomä die bestmöglichen Zuschüsse durch die beim Bund und
dem Land Baden-Württemberg vorhandenen Förderprogramme erhält. In Rede steht, dass hier wie bereits im
„Weißen-Flecken-Programm“ in der Kombination der Bundes- und der Landesförderung bis zu 90 % der Kosten bezuschusst
werden. Allerdings ist momentan fraglich, wie lange diese Förderlandschaft (noch) besteht. Zur Sicherung der Finanzierung wäre es
daher geboten, sich zeitnah einen (vorläufigen) Förderbescheid geben zu lassen, um damit die hohen Förderquoten
„abzusichern“. Für den Bereich der Beratungs- und Planungsleistungen liegt der Gemeinde Bartholomä bereits eine
Bewilligung vor. Daher kann dieser Beratungsgutschein genutzt werden, um die Förderanträge auszuarbeiten und einzureichen.
Die Gemeindeverwaltung hat daher Honorarangebot eingeholt. Inhalt einer durchgeführten Angebotseinholung war ausschließlich die
Beratungsleistung für die Erstellung eines Infrastrukturförderantrags für die „hell-grauen Flecken“ der Gemeinde
Bartholomä (Bundesförderung) inkl. dem Kofinanzierungsantrag auf Landesebene Baden-Württemberg.
Das Planungsbüro BK Teleconsult, Backnang hat mit einer Angebotssumme von 4.000,-- €, zuzügl. Mwst. das preisgünstigste
Angebot eingereicht.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister sprach zunächst ein Kompliment an alle Eigentümer aus, die der Überbauungen und Inanspruchnahme ihrer Grundstücke
beim Weißen-Flecken-Programm zugestimmt hatten. Dies sei die Grundlage um nun weiter voranzukommen, so der Vorsitzende. Der
Bürgermeister erklärte, was unter dem Begriff „Graue Flecken“ zu verstehen ist, nämlich eine Bandbreite unter
100 Mbit/Sek.
Aus der Mitte des Gremiums wurde von einem Mitglied kritisiert, dass die Gemeinde derzeit vor ganz anderen und großen
Herausforderungen stehe und daher das „Graue-Flecken“-Programm nicht in Angriff nehmen solle. Andere Gemeinderäte waren
der Ansicht, jetzt auf alle Fälle die Beratungsleistung zu beauftragen. Denn die Gemeinde könne dann immer noch zu einem späteren
Zeitpunkt entscheiden, ob sie diese Herausforderung zum Ausbau der Grauen Flecken leisten könne, insbesondere dann, wenn die
voraussichtlichen Kosten für diesen Ausbau einmal bekannt sind.
Nach weiterer Aussprache und Diskussion fasste das Gremium bei einer Gegenstimme mehrheitlich den Beschluss, das Büro BK
Teleconsult mit den Planungsleistungen zu beauftragen.
- Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Lauterburger Straße – Stern“
- Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Auf der Grundlage von Planungen durch das Büro Josef Rupp, Heuchlingen, besteht die Möglichkeit auf den privaten Grundstücken Flst.
Nr. 36 und 36/1 mit Teilflächen von Grundstück Flst. Nr. 19/1, Lauterburger Straße, gleich mehrere Komponenten in einer
Gesamtbebauung an einem Standort anzubieten:
Die Einrichtung eines Seniorenpflegeheims mit betreutem Wohnen und Pflegeeinrichtungen mit der Möglichkeit der Kurzzeit-, Tages-
und Vollpflege, sowie Wohnungen und eine Arztpraxis an einem Standort.
Diese Planung liegt im Interesse der Gemeinde Bartholomä. Deshalb ist der Gemeinderat Bartholomä auch bereit, die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen.
Daher hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2020 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die
Satzung über örtliche Bauvorschriften „Lauterburger Straße – Stern“ gefasst.
Zuletzt hatte nun der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.06.2022 einen geänderten Entwurf gebilligt
und die erneute öffentliche Auslegung sowie die nochmalige Beteiligung der Behörden beschlossen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit lag der Entwurf des Bebauungsplans mit der Entwurfssatzung der örtlichen Bauvorschriften erneut
in der Zeit vom 20.06.2022 bis 21.07.2022 öffentlich aus.
Zeitgleich wurde die nochmalige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die nun eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung und des Bebauungsplaners in einer Abwägungsliste mit den
entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und Planer zusammengefasst.
Relevante Stellungnahmen, die zu einer nochmaligen Änderung der Entwürfe führen sind nach Ansicht von Verwaltung und Planer nicht
erkennbar.
Es wurde lediglich ein Hinweis nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz in den Entwurf aufgenommen, der dem Gemeinderat so vorgeschlagen
wird.
Da es sich lediglich um einen redaktionellen Hinweis / Ergänzung handelt, kann diese Ergänzung vorgenommen werden, ohne dass es
hierzu einer erneuten Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende ging ausführlich auf die Stellungnahmen der Behörden und auf die Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein und
erklärte die Höhe der Bebauung noch einmal genau anhand des Lageplans. Aus der Mitte des Gremiums wurden von einem
Gemeinderatsmitglied Bedenken zur geplanten Größe des Pflegeheims geäußert. Hierbei wurde vor allem auf den Pflegekräftemangel
aufmerksam gemacht.
Der Vorsitzende erläuterte, dass die Gemeinde mit dem Bebauungsverfahren lediglich das Baurecht schafft.
Weitere Mitglieder im Gremium verwiesen darauf, dass die Gemeinde im Rahmen ihres Planungsrechts die Voraussetzungen schafft, dass
überhaupt gebaut werden kann. Wie dieser Rahmen sinnvoll und nachhaltig ausgefüllt werde, liege bei den Planern, Investoren und
Betreibern.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss das Gremium bei einer Gegenstimme den Bebauungsplan „Lauterburger Straße
- Stern“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
- Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Brunnenfeldstraße - Änderung und Erweiterung“
- nochmalige Verlängerung
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä beschloss in öffentlicher Sitzung am 10.04.2019 für mehrere Grundstücke im Bereich der Brunnenfeldstraße
einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Entwurfssatzung über örtliche Bauvorschriften lauten auf
die Bezeichnung „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“.
Zur Sicherung der Planung für das zukünftige Plangebiet hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 31.07.2019 sodann eine
Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ gemäß § 14
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Satzung über diese Veränderungssperre wurden im Mitteilungsblatt vom 09.08.2019 öffentlich bekanntgemacht. Mit der
Bekanntmachung trat diese Veränderungssperre in Kraft.
Gemäß § 17 BauGB tritt eine Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr
verlängern (vgl. hierzu § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
Davon hat die Gemeinde Gebrauch gemacht und die Verlängerungssatzung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 30.06.2021
beschlossen.
Mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ausgabe Nr. 31/2021 trat die Verlängerungssatzung am
06.08.2021 in Kraft.
Der Gesetzgeber erlaubt es, wenn besondere Umstände es erfordern, die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals zu verlängern (vgl.
§ 17 Abs. 2 BauGB).
Ursprünglich war geplant, in dem Bebauungsplanverfahren schneller voranzukommen. Insbesondere ist im Bebauungsplanverfahren ein
Schallgutachten sinnvoll, dessen Ergebnis ursprünglich früher erwartet wurde. Tatsächlich hat die Bearbeitung des Gutachtens nun
bis ins Frühjahr 2022 gedauert. Infolge der seit März 2020 andauernden Coronapandemie mit teils gravierenden Auswirkungen auf alle
gastronomischen Betriebe, wurde auch der Zeitplan zur Fertigstellung des Gutachtens tangiert.
Hierin erkennt die Gemeindeverwaltung in dem seitherigen Verfahren eine Ungewöhnlichkeit, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Bebauungsplans und dem Erlass der Veränderungssperre nicht bekannt war.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erklärte das Prinzip einer Veränderungssperre und empfahl die Veränderungssperre bis längstens zum 31.12.2022 zu
verlängern. Aus der Mitte des Gremiums wurde einerseits erklärt, dass es nicht zumutbar sei, eine weitere Veränderungssperre zu
erlassen; während es für ein anderes Mitglied sinnvoll erschien, die Satzung komplett nochmals ein ganzes Jahr festzulegen.
Bei drei Gegenstimmen beschloss das Gremium sodann mehrheitlich die Verlängerung der Veränderungssperre bis zum 31.12.2022.
- Ganztagesbetreuung in Bartholomä
- Einführung eines digitalen Buchungssystems für An- und Abmeldungen und Buchung Mittagessen
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä besteht ein kommunales Angebot für alle Eltern mit einer Möglichkeit zur Ganztagesbetreuung ihrer Kinder,
i.d.R. an Schultagen von montags bis freitags von 7:00 Uhr – 16:00 Uhr. Weiterhin ist dort ein Mittagessensangebot gegeben.
Diese Angebote sind freiwillig und bedarfsgerecht buchbar, vor allem sie sind nicht verpflichtend.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2022 dieses Thema erörtert und bereits beschlossen.
Nun hat es erhebliche Kritik bei den Eltern/Erziehungsberechtigen an dem neuen Modell, insbesondere zu den neuen Entgelten gegeben,
denn teils weil die beschlossenen Sätze in der gesamten Summe für Familien sehr hoch seien, teils wegen einer fehlenden
Praktikabilität.
Nach Prüfung und Gesprächen mit den Elternvertretern schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat ein sehr ausdifferenziertes
Entgeltsystem vor:
(Entgelt in € pro betreutem Kind. Anzahl der Kinder/Jugendlichen in der Familie unter 18 Jahren):
Frühbetreuung von 7.00-8.30 Uhr und von 12.00-13.00 Uhr (2,5 Stunden Betreuungszeit)
Für Familien mit einem Kind 3,80 €
mit zwei Kindern 3,20 €
mit drei Kindern 2,50 €
mit vier oder mehr als vier Kindern 1,80 €
Nachmittagsbetreuung von 13.00-16.00 Uhr (3 Stunden Betreuungszeit)
Für Familien mit einem Kind 4,20 €
mit zwei Kindern 3,50 €
mit drei Kindern 2,80 €
mit vier oder mehr als vier Kindern 2,20 €
Erweiterte Nachmittagsbetreuung von 12.00-16.00 Uhr (4 Stunden Betreuungszeit)
Für Familien mit einem Kind 5,50 €
mit zwei Kindern 4,60 €
mit drei Kindern 3,70 €
mit vier oder mehr als vier Kindern 2,90 €
Ganztagesbetreuung von 7.00-16.00 Uhr (5,5 Stunden Betreuungszeit)
Für Familien mit einem Kind 7,50 €
mit zwei Kindern 6,20 €
mit drei Kindern 4,90 €
mit vier oder mehr als vier Kindern 4,00 €
Weiterhin wird ein Zeitfenster-Entgelt mit 60 Minuten (1,0 Stunde) angeboten.
Dieses kann in einem Einzelfall, (auch summiert auf 2,0 Stunden), innerhalb der angebotenen Betreuungszeit gebucht werden
(1,0 Stunde Betreuungszeit)
Für Familien mit einem Kind 1,60 €
mit zwei Kindern 1,40 €
mit drei Kindern 1,10 €
mit vier oder mehr als vier Kindern 0,80 €
Mittagessen 4,20 €/Tag
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erklärte, dass die Preise im Vergleich zum seitherigen Entgelt höher sind. Er verwies darauf, dass durch die
Möglichkeit der bedarfsgerechten Buchung, die Kosten für die Eltern individueller und flexibler seien.
Nach kurzer Aussprache fasste das Gremium einstimmig die Entgelte für die Angebote in der Betreuung, für die Frühbetreuung, die
Nachmittags- und erweiterte Nachmittagsbetreuung, die Ganztagesbetreuung und für das Buchungsfenster mit 1,0 Stunde.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse
a.) des Verwaltungsausschusses vom 12.07.2022
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.07.2022 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurde:
Kindergartenangelegenheiten - Anpassung der Elternentgelte für das Kindergartenjahr 2022 / 2023
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben
sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt.
Unabhängig von der Corona-Pandemie gibt es steigende Personal- und Sachkosten, sowie besondere Kosten, um die Hygieneanforderungen
während der Pandemie zu bewältigen. Die oben genannten Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese
Kostensteigerung zu einem gewissen Teil zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 zu berücksichtigen
und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.
In den vergangenen Jahren hat die katholische sowie die evangelische Kirche den Abrechnungsrhythmus mit 12 Monaten durchgeführt.
Somit ist die Berechnungsgrundlage mit 12 Monaten.
Folgend die aktuellen Elternbeiträge des Kindergartenjahres 2021/2022 und die Neuberechnung für das Kindergartenjahr 2022/2023:
Tabelle 1 Regelbetreuung
Die Elternbeiträge ab September 2022/2023 entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände. |
Regelbetreuung (RG) |
2021/2022 |
3,90 % |
2022/2023 |
1 Kind unter 18 Jahre* |
122 € |
5 € |
127 € |
2 Kinder unter 18 Jahre* |
95 € |
4 € |
99 € |
3 Kinder unter 18 Jahre* |
63 € |
3 € |
66 € |
4 Kinder unter 18 Jahre* |
21 € |
1 € |
22 € |
*Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. |
Tabelle 2 Verlängerte Öffnungszeiten VÖ6 und VÖ7
Die aktuelle Empfehlung der Spitzenverbände wurde nun mit 3,9 % umgesetzt. |
Verlängerte Öffnungszeiten VÖ6 |
2021/2022 |
3,90 % |
2022/2023 |
1 Kind unter 18 Jahre |
148 € |
6 € |
154 € |
2 Kinder unter 18 Jahre |
113 € |
4 € |
117 € |
3 Kinder unter 18 Jahre |
75 € |
3 € |
78 € |
4 Kinder unter 18 Jahre |
25 € |
1 € |
26 € |
|
Verlängerte Öffnungszeiten VÖ7 |
2021/2022 |
3,90 % |
2022/2023 |
1 Kind unter 18 Jahre |
173 € |
7 € |
180 € |
2 Kinder unter 18 Jahre |
132 € |
5 € |
137 € |
3 Kinder unter 18 Jahre |
87 € |
3 € |
90 € |
4 Kinder unter 18 Jahre |
29 € |
1 € |
30 € |
Tabelle 3 Altersgemischte Gruppen
Folgende Beitragssätze werden erhoben: |
Altersgemischte Gruppe |
2021/2022 |
3,90 % |
2022/2023 |
1 Kind unter 18 Jahre |
234 € |
9 € |
243 € |
2 Kinder unter 18 Jahre |
179 € |
7 € |
186 € |
3 Kinder unter 18 Jahre |
119 € |
5 € |
124 € |
4 Kinder unter 18 Jahre |
40 € |
2 € |
42 € |
Tabelle 4 Kinderkrippe U3 (VÖ)
Im vergangenen Jahr wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass die Elternentgelte für
die Krippengruppen stärker an den Empfehlungssätzen der Spitzen von Städten, Gemeinden und Kirchen zu orientieren. Vor
Jahren war die Gemeinde hier teils deutlich unter den Empfehlungen geblieben.
Die „Aufholung“ zu den Empfehlungen der Spitzenverbände wurde im Kindergartenjahr 2021/2022 realisiert. So wird
nun der Empfehlung der Spitzen in Höhe von 3,9 % erhöht. |
Kinderkrippe U3 (VÖ) |
2021/2022 |
3,90 % |
2022/2023 |
1 Kind unter 18 Jahre |
362 € |
14 € |
376 € |
2 Kinder unter 18 Jahre |
269 € |
10 € |
279 € |
3 Kinder unter 18 Jahre |
182 € |
7 € |
189 € |
4 Kinder unter 18 Jahre |
72 € |
3 € |
75 € |
b.) des Technischen Ausschusses vom 19.07.2022
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Baugesuche
1.1. Errichtung eines überdachten Stellplatzes, Grundstück Flst.Nr. 61/8, Albuchweg
Der Bauherr plant die Errichtung eines überdachten Stellplatzes neben dem bereits erbauten Schuppen. Das Baugrundstück liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans „In den Löchlen II“. Danach ist das Baugrundstück als Fläche für Gemeindebedarf
(Kindergarten) festgesetzt.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig eine Befreiung erteilt, auch wenn der geplante Carport verfahrensfrei ist, da er unter
30 m² ist.
1.2. Neubau Einfamilienhaus, Grundstück Flst.Nr. 640/20, Bärenbergblick
Auf dem Wohnbauplatz, Grundstück Flst.Nr. 640/20, ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage geplant.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hirschrain Nord, 1. Erweiterung“ und weicht hinsichtlich
der Festsetzungen in einzelnen Punkten ab.
Der Technische Ausschuss hat grundsätzlich dem Vorhaben zugestimmt, in einem Punkt vorbehaltlich einer ausstehenden Stellungnahme
durch das Planungsbüro des Bebauungsplanes.
2. Gestaltung des öffentlichen Grünstreifens im Baugebiet „Hirschrain-Nord, 1. Erweiterung“
Grundstückseigentümer im Dachsweg, deren Grundstücke an die im Osten des Plangebiets festgesetzte öffentliche Grünfläche angrenzen,
haben eine Anfrage gestellt.
Sie planen, einen Teil der festgesetzten Grünfläche in die Gartengestaltung einzubeziehen und das Grundstück durch die Errichtung
von L-Steinen zu sichern. Im Gegenzug erklären sich die Eigentümer bereit, die verbleibende öffentliche Grünfläche anzulegen und
dauerhaft in ihre Unterhaltungspflege zu übernehmen.
Die informelle Anfrage hat der Technische Ausschuss beraten und war der Ansicht, der Anfrage nicht stattgeben zu können. Vor allem
betrifft die festgesetzte Eingrünung des Wohngebiets einen Grundzug der Planung, der nicht aufgegeben werden solle, so das Gremium.
3. Gemeindefriedhof - Werkvertrag über das Öffnen und Schließen der Grabstellen
Für die Herstellung der Gräber auf dem Gemeindefriedhof Bartholomä wurde im Jahr 2017 mit einer privaten Grünbaufirma ein
Werkvertrag abgeschlossen. In regelmäßigen Abständen überprüft die Gemeindeverwaltung die Kosten, bzw. prüft die Aktualität der
Preise.
Entscheidend dabei ist die schnelle Reaktionszeit der privaten Firma. Die Gemeinde hat aktuell nun zwei Angebote eingeholt, wobei
sich zeigt, dass das Angebot der Fa. Baur aus Heubach das preisgünstigere Angebot darstellt.
Nach kurzer Aussprache hat der Technische Ausschuss den Auftrag an die Fa. Baur erteilt.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte über die nachfolgenden Punkte:
a) Kreisjubiläum 50-Jahre Ostalbkreis
Der Bürgermeister informierte über das Kreisjubiläum 2023. Er erklärte, dass die Auftaktveranstaltung am 06.05.2023 in Bartholomä
stattfinden wird und rief alle Vereine, die Kirchengemeinden, Gewerbetreibende und alle Bürger dazu auf, Ideen zur Durchführung der
Auftaktveranstaltung einzubringen.
b) Energiekrise
Bei einer drohenden Energiekrise gibt es die Ansätze zur Energieeinsparung einerseits und die Energiegewinnung andererseits,
informierte der Bürgermeister. Er lud alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich bereits jetzt Gedanken zu machen, wie jeder
Einzelne Energie einsparen kann. Auch die Gemeinde Bartholomä werde das Thema beraten, z.B. durch das Absenken der Raumtemperatur
der öffentlichen Gebäude, der Einschränkung von Straßenbeleuchtung und Reduzierung von Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen,
usw..
Andererseits werde sich die Gemeinde auch weiterhin informieren und beraten, bei den erneuerbaren Energien noch mehr als bislang
schon zu machen.
c.) Sitzung des Jugendbeirats am 05.07.2022
Der Vorsitzende lobte die Arbeit der Jugendlichen des Jugendbeirats und betonte, dass die Jugendlichen tolle Ideen und viele neue
Anregungen in die Arbeit der Gemeindeverwaltung einbringen. Er informierte das Gremium über die Beratungsthemen der letztmaligen
öffentlichen Beratung des Jugendbeirats.
d.) Flüchtlingssituation in der Gemeinde
Der Bürgermeister informierte, dass derzeit 31 Geflüchtete aus der Ukraine in Bartholomä leben, was einem Anteil von mehr als 1,5 %
unserer Bürgerschaft entspricht. Der Vorsitzende lobte das große Engagement der Ehrenamtlichen in unserer Gemeinde zur
Flüchtlingshilfe und die gute Zusammenarbeit mit den freiwilligen Helferinnen und Helfern und den vielen Wohnungsgebern. Ohne diese
freiwillige Unterstützung würde bei der Verwaltung deutlich mehr Arbeit anfallen; wiewohl kaum nach außen merklich viele Aufgaben
dabei auf die Verwaltung fallen.
e.) Verwaltungspraktikantin
Ab dem 01.09.2022 wird Frau Angela Knaus ihr 6-monatiges Einführungspraktikum bei der Gemeinde Bartholomä beginnen, so der
Bürgermeister.
f.) Informationsfahrt für die Senioren der Gemeinde am 18.08.2022
Der Vorsitzende erinnerte an die Informationsrundfahrt für die Senioren und erklärte, dass der Termin am 18.08.2022 stattfinden
wird. Er sprach eine herzliche Einladung zur Teilnahme aus.
- Anfragen der Gemeinderäte
a.) Losedüngermittellager auf dem privaten Grundstück Flst.Nr. 441/2, Wentalweg
Aus der Mitte des Gremiums wurde die Frage nach dem Sachstand zum abwassertechnischen Anschluss des privatbetriebenen Lagers
gestellt, die der Vorsitzende beantwortete.
b.) Verkehrsbelastung auf den Umleitungsstrecken aufgrund der Sanierung der Heubacher Straße
Das Thema der verkehrlichen Belastung im Wohngebiet und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung von allen Teilnehmern war Thema
auch einer Anfrage der Gemeinderäte.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.