- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Rötenbach“
- Durchführungsvertrag
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark
Rötenbach“ aufgestellt.
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung im Herbst 2021 hat der Gemeinderat zuletzt im Juni 2022 nach Abwägung aller Belange
den Entwurf des Bebauungsplans mit Plandatum vom 09.06.2022 gebilligt und die Offenlage der Entwürfe beschlossen.
Gemäß des Baugesetzbuches (BauGB) ist für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Voraussetzung, dass ein sog. Durchführungsvertrag
geschlossen wird, in dem sich der Vorhabenträger gegenüber der Gemeinde bereit erklärt, u.a. und die Planungs- und
Erschließungskosten ganz oder teilweise zu übernehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erläuterte die Inhalte des Durchführungsvertrags und erklärte, dass der Satzungsbeschluss voraussichtlich im
Oktober 2022 geschlossen werden kann.
Ohne weitere Diskussion wurde der Durchführungsvertrag, der auch eine Beteiligung der Bürgerschaft zum Inhalt hat, einstimmig im
Gremium beschlossen.
- Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Bartholomä durch das Landratsamt Ostalbkreis
A. Sachverhalt
Bei der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2019 der Gemeinde Bartholomä durch die Kommunalaufsicht des
Landratsamtes Ostalbkreis haben sich keine wesentlichen Beanstandungen ergeben.
Das Landratsamt hat der Gemeinde Bartholomä die Bestätigung gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für
diese Jahre erteilt. Das Prüfungsverfahren ist somit abgeschlossen.
Über den wesentlichen Inhalt des Abschlussberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erläuterte, dass die Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Bartholomä ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde
und sprach ein Kompliment an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und der Verbandskämmerei aus.
Der Gemeinderat nahm von der überörtlichen Prüfung und dem positiven Abschlussbericht der Jahresrechnungen 2016-2019 sodann
zustimmend Kenntnis.
- Energieversorgungskrise
- Energieeinsparung im öffentlichen Bereich
A. Sachverhalt
Infolge der geringeren und schließlich ausbleibenden Gaslieferungen Russlands ist in diesem Winter in Deutschland eine
Gasmangellage nicht auszuschließen. Daher ist die Bevölkerung, öffentliche Hand und Gewerbe zur Energieeinsparung aufgerufen.
Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung wurden mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig
wirksame Maßnahmen“ für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 jüngst durch den Bund festgelegt. Die
Verordnung umfasst Maßnahmen, die sehr kurzfristig umgesetzt werden können und zielt auf Einsparungen ab, die bereits in dieser
Heizsaison zur Verringerung des Energiebedarfs beitragen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei Maßnahmen durch die
öffentliche Hand, die aufgrund ihrer öffentlichen Einrichtungen und Anlagen einen Beitrag zur Einsparung leistet und damit ihrer
Vorbildfunktion nachkommt. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten oder ähnliche Einrichtungen bestehen
meist Ausnahmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn erklärte, dass die Vorgaben der Verordnung in den öffentlichen Gebäuden, sowie den Schulräumen bereits
angewendet werden.
Nach ausführlicher Diskussion im Gremium, wurde beschlossen, dass wenigstens im Feuerwehrhaus ein Raum (Feuerwehrsaal) weiterhin
beheizt wird und auch an der Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum festgehalten wird. Das Hallenbad soll über die Wintermonate
geöffnet bleiben, jedoch wird die Wassertemperatur von bisher rd. 29 Grad Celsius um ca. 2 Grad heruntergenommen.
- Touristisches Programm „Puls 3“
Hier: Sanierung und Erweiterung Wanderparkplatz Adelheid Stoile
A. Sachverhalt
Im Sinne der Umsetzung des Gesamtkonzepts „Puls 3“ besteht die Möglichkeit, die Sanierung und Erweiterung des
Wanderparkplatzes „Adelheid Stoile“ nicht in der aktuellen Tranche umzusetzen, sondern herauszulösen und in eigener
Tranche zu realisieren. Dazu ist ein separater Zuschussantrag unter Kostenermittlung aktueller Daten bis zum 30.09.2022 dem
Regierungspräsidium im Landesprogramm „Tourismusinfrastrukturprogramm“ vorzulegen.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, mit neuer Kostenschätzung erneut für den „Wanderparkplatz“ eine Förderung
durch das Tourismusinfrastrukturprogramm für das Haushaltsjahr 2023 zu beantragen.
Für dabei voraussichtlich entstehenden Kosten von knapp 130.000,--€ wird mit einem Landeszuschuss in Höhe von rd.
73.500,--€ gerechnet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss nach Beratung die Einreichung des Zuschussantrags einstimmig.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 20.09.2022
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2022 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Baugesuche
1.1. Einzäunung, Grundstück Flst.Nr. 246, Brunnenfeldstraße
Es ist die teilweise Einzäunung des Grundstücks durch Stabmattenzaun geplant. Der Technische Ausschuss hat die dazu erforderliche
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
1.2. Anlegung eines Stellplatzes, Grundstück Flst.Nr. 805, Holsteinerweg
Der Bauherr beantragt im Feriendorfgebiet die Anlegung eines Stellplatzes. Dieser ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans nur
ausnahmsweise zulässig. Über die Ausnahme hat der Technische Ausschuss noch keine abschließende Entscheidung getroffen, da der
Stellplatz in einer Größe geplant ist, die deutlich über eine normale PKW-Stellplatzgröße hinausgeht. Die Verwaltung wurde
beauftragt, Gespräche mit dem Bauherrn zu führen.
1.3. Stellplatz, Grundstück Flst.Nr. 1173/28, Schimmelweg
Über die Erschließung der Wolf-Hirth-Straße ist die Anlegung eines Stellplatzes beantragt. Hierzu ist für den Ausnahmefall die
Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Der Technische Ausschuss hat mehrheitlich diese Ausnahme beschlossen.
1.4. Errichtung eines Stellplatzes, Grundstück Flst.Nr. 789, Wolf-Hirth-Straße
An der Wolf-Hirth-Straße ist die Anlegung eines Stellplatzes beantragt. Hierzu ist für den Ausnahmefall gemäß der Satzung
„Feriendorf Amalienhof“ die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Der Technische Ausschuss hat einstimmig diese
Ausnahme beschlossen.
1.5. Sanierung und Dachausbau im bestehenden Mehrfamilienhaus, Grundstück Flst.Nr. 574, Böhmenkircher Straße
Der Bauherr plant das bestehende Gebäude zu sanieren und Wohnungen einzubauen. Das Vorhaben liegt im sog. Innenbereich; es besteht
kein Bebauungsplan. Im Innenbereich unterliegen daher alle Vorhaben der Zustimmung durch die Gemeinde. Der Technische Ausschuss hat
einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
1.6. Umbau / Änderung Wohnhaus (2WE) und Abbruch Scheune, Garagen- / Treppenhausanbau, Flst.Nr. 109/0, Gaisgasse
An der Gaisgasse ist ein Umbau des bestehenden Gebäudes mit Modernisierung von Wohnungen und Teilabriss geplant. Das Vorhaben liegt
im Innenbereich; es besteht kein Bebauungsplan. Der Technische Ausschuss hat einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
2. Bebauungsplangebiet „Gänsteich-Nord“
- Beauftragung eines Ingenieurvertrages für die wasserrechtliche Erlaubnisplanung
Für die ausstehende wasserrechtliche Erlaubnis im „Gänsteich-Nord“ ist ein Wasserrechtsgesuch durch ein Fachbüro
auszuarbeiten. Dazu hat die Gemeindeverwaltung ein Angebot eines Fachplaners eingeholt. Der Technische Ausschuss hat nach Beratung
dazu die Verwaltung beauftragt, ein Angebot eines weiteren Büros einzuholen und zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
6.1. Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
Der Bürgermeister gab bekannt, dass derzeit 30 Geflüchtete in der Gemeinde untergebracht sind, was einer überdurchschnittlichen
Quote entspricht. Er sprach seinen Dank an alle Wohnungsgeber aus und hob das besondere und hohe ehrenamtliche Engagement der
Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe hervor.
6.2. Tempolimit im Einmündungsbereich Rötenbach/ Weißensteiner Straße
Der Vorsitzende informierte, dass die Straßenmeisterei auf der Landesstraße 1221 den Bereich der Einmündung
Rötenbach/Weißensteiner Straße mit einer neuen 70 km/h-Beschränkung ausgeschildert habe.
6.3. Fußgängerüberwegs in der Gaisgasse
Der von vielen Familien/Fußgängern gewünschte und beantragte Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Gaisgasse werde derzeit
vorbereitet und in den nächsten Tagen durch den Gemeindebauhof installiert, so der Bürgermeister.
6.4. Ausbaggern/Entschlammung der Hülbe im Inneren Kitzing
Die Baggerarbeiten zur Entschlammung der Hülbe im Inneren Kitzing sind mittlerweile erfolgt. Eine zusätzliche technische
Einrichtung zur besseren Löschwasserbevorratung wird mit der Feuerwehr geklärt.
6.5. Roßtag am 27.08.2023
Der Vorsitzende erklärte, dass das Roßtagsteam einstimmig beschlossen hat, einen Bartholomäer Roßtag am Sonntag, 27.08.2023,
anzubieten.
6.6. Tiefenbohrung im Regenrückhaltebecken, Bärenbergblick
Der Bürgermeister informierte, dass die Tiefenbohrungen im Regenrückhaltebecken im Baugebiet „Hirschrain-Nord, 1.
Erweiterung“ erfolgreich waren und in der Tiefe von ca. 28 Metern wasserabführende Schichten gefunden wurden. Nun könne
das Regenrückhaltebecken entsprechend umgebaut werden.
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Themen:
7.1. Aufgrabung infolge schadhaftem Breitband im Hirschrain-Nord, 1. Erweiterung
7.2. Grabarbeiten im Bankett durch fremde Baufirma an der Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof-Kitzing
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.