- Freiwillige Feuerwehr
- Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten
A. Sachverhalt
Im Juli 2022 fand die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr statt. Dabei wurde die Wahl des stellvertretenden Kommandanten
durchgeführt.
Bei dieser geheim durchgeführten Wahl wurde Herr Tobias Kalbantner mit überwältigend großer Mehrheit zum stellvertretenden
Kommandanten von den aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt.
Nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes und der Feuerwehrsatzung bedarf die Wahl der Zustimmung durch den Gemeinderat. Danach
kann der stellvertretende Feuerwehrkommandant vom Bürgermeister förmlich bestellt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Wahl von Tobias Kalbantner zu. Durch Handschlag bestellte sodann der Bürgermeister Herrn
Kalbantner zum stellvertretenden Kommandant. In seiner Ansprache zeigte der Bürgermeister auf, dass Herr Kalbantner sehr große und
nachhaltige Unterstützung der aktiven Feuerwehrkameradinnen und –kameraden genießt. Die erneute Wiederwahl vom Juli dürfe er
als hervorragende Bestätigung seiner bisherigen sehr guten und langjährigen Arbeit werten, die er bereits schon seit dem Jahr 2007
ausübe. Bürgermeister Kuhn dankte dem stv. Kommandanten für seine zuverlässige und kompetente Arbeit mit einem kleinen Präsentkorb
und wünschte ihm stets Gesundheit und erfolgreiche und unfallfreie Einsätze. Stellvertretend dankte der Bürgermeister namens des
gesamten Gemeinderats sodann der gesamten Feuerwehr für ihren wertvollen Dienst in unserer Bürgerschaft.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Rötenbach“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung im September 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Solarpark Rötenbach“ beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach fristgerechter Bekanntmachung im Juli/August 2022 durchgeführt. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben unter Fristsetzung bis zum 19.08.2022.
Die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das Planungsbüro und die Gemeindeverwaltung ausgewertet und mit entsprechenden
Abwägungsvorschlägen dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßte der Bürgermeister die Vertreter der Energiebauern GmbH, Sepp Bichler und Elke
Felmann in der Sitzung. Herr Bichler dankte für die zügige und sehr konstruktive Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens und
stellte in Aussicht, im Herbst 2023 den Solarpark zu realisieren.
Sodann ging Frau Felmann auf die vorliegenden Stellungnahmen ein und trug den Abwägungsvorschlag dem Gremium vor, der schließlich
einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde. Kritisch wurde aus der Mitte des Gemeinderates angemerkt, dass der Bau der Anlage
erst für Herbst 2023 geplant und eine mit Blick auf die allgemeine Klima- und Energiekrise deutlich frühere Realisierung gewünscht
sei. Herr Bichler verwies auf die technischen und bürokratischen Hürden, der in Süddeutschland schwach ausgebauten Stromnetze mit
wenigen Einspeisepunkten und die verwaltungsrechtlichen Verfahren der Genehmigung des Bebauungsplanes und des anschließenden
Bauantragsverfahrens, das in Baden-Württemberg trotz vorhandenem rechtskräftigen Bebauungsplan zusätzlich durchgeführt werden
müsse.
Nach weiterer kurzer Beratung beschloss sodann der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark
Rötenbach“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht als Satzung.
- Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035
- Vorstellung der Fortschreibung
A. Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2022 die Durchführung
des Beteiligungsverfahrens für die Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 für die Region Ostwürttemberg
(Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis) gemäß des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetz beschlossen.
Mit der Gesamtfortschreibung des neuen Regionalplans 2035 soll der seit dem Jahr 1998 verbindliche Plan abgelöst werden.
Mit dem formellen Beteiligungsverfahren gibt die Regionalverbandsverwaltung der Gemeinde Bartholomä als Trägerin öffentlicher
Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Inhalt der Planungsdokumente umfasst den Textteil mit Plansätzen, Begründungen und Anhängen, die Raumnutzungskarte, die
Strukturkarte sowie den Umweltbericht.
Der Beteiligungszeitraum wurde bis 1. Dezember 2022 festgesetzt.
Auf der Website des Regionalverbandes Ostwürttemberg unter
www.ostwuerttemberg.org
sind zudem Informationen zu finden: die Plandokumente, die Datenschutzerklärung, Informationen zur Nutzung der
Online-Beteiligungsplattform sowie ein Hinweispapier als Empfehlung zur effektiven Anwendung der Online-Beteiligung.
Die Festlegungen sind entsprechend ihrer Kennzeichnung zu unterscheiden:
- Ziele der Raumordnung (Z) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom
Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und
Sicherung des Raums. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie Entscheidungen öffentlicher Stellen
sind die Ziele der Raumordnung zu beachten. Die Bauleitpläne der kommunalen Planungsträger sind den Zielen der Raumordnung
anzupassen.
- Grundsätze der Raumordnung (G) sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende
Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie Entscheidungen
öffentlicher Stellen sind die Grundsätze der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.
Die gebietskonkreten Festlegungen in der Raumnutzungskarte erfolgen in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten:
- Die als Ziel der Raumordnung (s. o.) festgelegten Vorranggebiete sind für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen
vorgesehen. In diesen Gebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen
oder Nutzungen nicht vereinbar sind.
- In den als Grundsatz der Raumordnung (s. o.) festgelegten Vorbehaltsgebieten haben bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder
Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht.
- Der Regionale Grünzug ist als Ziel der Raumordnung festgelegt; geringfügige Abweichungen sind dort im Rahmen der kommunalen
Ausformung dennoch möglich.
Die Gemeinde Bartholomä ist in der Fortschreibung des Regionalverbandes wie folgt festgesetzt/berücksichtigt:
2.1.2.2. Ländlicher Raum im engeren Sinne (N/Z, S. 13)
Im Landesentwicklungsplan 2002 ist die Gemeinde Bartholomä dem ländlichen Raum im engeren Sinne festgelegt. Dies berücksichtigt die
aktuelle Fortschreibung.
2.4.2. Gemeinden mit Eigenentwicklung (Z, S.21)
Im Regionalplan wird die Gemeinde Bartholomä weiterhin als Gemeinde mit Eigenentwicklung festgelegt.
3.1. Regionale Grünzüge (Z, S. 63 ff)
Wirklich breiten Raum nimmt in der Fortschreibung das Ziel des Regionalen Grünzugs ein.
Die Gemarkung Bartholomäs ist mit diesem Regionalen Grünzug nahezu komplett „flächenhaft“ festgesetzt.
3.5. Gebiete für Rohstoffvorkommen (G, S.108)
Der Teilregionalplan Rohstoffsicherung wird unverändert in die Fortschreibung übernommen und ist nicht Teil der
Gesamtfortschreibung.
Hierbei ist auf Gemarkung der Gemeinde Bartholomä in der Teilfortschreibung 2018 ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher
Rohstoffe für den Steinbruch Bartholomä eine Fläche mit 6 ha, und als Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen ist eine Fläche
mit 4 ha festgelegt.
4.2.2. Erneuerbare Energie (S.135)
Mit der Fortschreibung des Teilregionalplans werden einzelne Bestandteile des Teilregionalplans erneuerbare Energien aus dem Jahr
2014 fortgeschrieben.
In Nr. 4.2.2.1. Z, „Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen (VRG) ist im Gewann „Falkenberg“ ein
Vorranggebiet festgelegt.
Mit dem Plansatz 4.2.2.2., G, Photovoltaik wird der Teilregionalplan ergänzt: Hier berücksichtigt die Raumnutzungskarte der
Fortschreibung das Gebiet des Bebauungsplans „Solarpark Rötenbach“.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende hieß zur Beratung des Tagesordnungspunktes den Verbandsdirektor des Regionalverbandes, Thomas Eble willkommen. Der
Verbandsdirektor stellte sodann dem Gremium die Gesamtfortschreibung ausführlich vor. Herr Eble legte dar, dass Anstrengungen zur
verdichteten Innenentwicklung durch den neuen Regionalplan zukünftig „belohnt“ würden, während bei einer weiteren
Außengebietsentwicklung Gemeinden keine zusätzlichen Wohnflächenbedarf erwarten könnten; in dem Zusammenhang sprach er von einem
„agilen System“, das alle drei Jahre für jede Kommune überprüft werde. In Bezug auf die Klimaneutralität sollen 2,3
Prozent der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaik und Windkraft gewidmet werden. Anhand einer Karte von
Bartholomä benannte Eble sodann die jeweiligen Raumnutzungen.
Der Bürgermeister merkte an, dass das Flächenmonitoring des Verbands zur Innenentwicklung seit zehn Jahren bestehe; die Gemeinde
Bartholomä habe schon Jahre zuvor ein Gebiet der Innenentwicklung aktiviert, jedoch in den vergangenen zehn Jahren vornehmlich das
Wohngebiet „Hirschrain“ und damit ein Gebiet der Außenentwicklung umgesetzt. Das sei jetzt nachteilig. Die Gemeinde
trage darüber hinaus verschiedene Lasten für die gesamte Region, wie die Rohstoffsicherung, die Windkraft und zuletzt auch die
Photovoltaikfreiflächen. Dazu regte der Bürgermeister an, zu diesen Themen ein Benefitsystem im neuen Regionalplan einzubauen, das
einen modernen Ansatz einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Entwicklung entspreche. Aus der Mitte des Gremiums wurde zudem
angeregt, auf Festlegungen jenseits der Gemarkungsgrenzen ein Augenmerk zu richten. Hier trage der Regionalverband besondere
Verantwortung in der Rücksichtnahme und dem gegenseitigen Ausgleich der interkommunalen Interessen.
Nach weiterer Beratung und Diskussion wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Stellungnahme auszuformulieren, um die
Interessen Bartholomäs fristgerecht dem Regionalverband vorzulegen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 18.10.2022
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2022 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, der dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
4.1. Baugesuche
a.) Errichtung von Gartenhaus und Holzlager, Grundstück Flst.Nr. 703/3, Württembergerweg
Für die bereits errichteten zwei Holzlager und für das Gartenhaus wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
„Amlienhof“ gestellt. Der Bebauungsplan lässt an der beantragten Stelle keine Nebenanlagen zu, daher ist eine Befreiung
für die Zulässigkeit der Vorhaben erforderlich. Der Technische Ausschuss hat nach Beratung das kommunale Einvernehmen zu der
begehrten Befreiung nicht erteilt.
b.) Errichtung eines Gartenhauses, Stellplatz und Rückbau Holzzaun, Grundstück Flst.Nr. 703/4, Württembergerweg
Der Bauherr beantragt eine Befreiung für ein Gartenhaus und wünscht die Anlegung eines PKW-Stellplatzes. Weiterhin hat er erklärt,
den erstellten Holzzaun auf eine Höhe von 1,20 m zurückzubauen.
Für alle Vorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Amalienhof“ erforderlich. In Bezug auf das
Gartenhaus in direkter Lage zum Ferienhaus hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen erteilt und hat weiterhin auch dem Rückbau
des Zauns zugestimmt. In Bezug auf den Stellplatz bittet das Gremium um nähere Angaben über die Lage und Größe.
4.2. Sanierung der Ortsdurchfahrt L 1162/ L 1165
- Beauftragung Kanaluntersuchung
Aktuell läuft die Sanierung der Heubacher Straße im 1. Bauabschnitt, zwischen der Einmündung Böhmenkircher Straße und dem
Ortseingang vom Möhnhof kommend.
Dieser erste Abschnitt ist Teil einer in den kommenden Jahren angelegten Gesamtsanierung der Ortsdurchfahrt der L1162/L1165
(Heubacher Straße, Hauptstraße und Steinheimer Straße). Für die Sanierung der weiteren Abschnitte der Ortsdurchfahrt bis zur
Einmündung „Am Wirtsberg“ besteht eine Entwurfsplanung.
Um die darüber hinaus weiteren Streckenabschnitte zu planen sind zunächst Grundlagen zu ermitteln, vor allem, dass sich die
Gemeinde Daten über den Zustand des bestehenden Abwasserkanals beschafft.
Daher schlägt die Verwaltung eine Kanalbefahrung vor.
Als Ergebnis einer durchgeführten Ausschreibung zeigt sich, dass die Fa. Kanal Eisenring, Sontheim a.d.Brenz, das günstigste
Angebot abgegeben hat.
Einstimmig hat der Technische Ausschuss den Auftrag für die Kanalbefahrungen an die Fa. Eisenring vergeben, die für diese
Gesamtbefahrung Kosten von rd. 28.200 € ansetzt.
4.3. Grüncontainer am Gemeindebauhof
Die Gemeinde plant, den vorhandenen Grünsammelcontainer so zu versetzen, dass eine nahezu barrierefreie bzw. eine leichtere
Entsorgung des Grüngutes möglich wird. Dazu ist der Platz nördlich des Bauhofgebäudes mit der bestehenden Rampe für eine Umfahrung
herzurichten.
Für diese Tiefbauarbeiten hat der Technische Ausschuss den Auftrag an die Fa. Gaugel Gartengestaltung vergeben. Es wird mit Kosten
von rd. 38.800,--€ gerechnet.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 19.10.2022
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2022 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, der dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
5.1. Volkstrauertag am Sonntag, 13. November 2022
Der Verwaltungsausschuss spricht sich dafür aus, die Kranzniederlegung am Ehrenmal auf dem Wirtsberg mit dem von den
Kirchengemeinden geplanten Friedensweg zu bündeln. Somit findet die Kranzniederlegung um 16.30 Uhr und damit unmittelbar zeitlich
vor dem Friedensweg (17 Uhr) am Nachmittag statt.
5.2. Seniorenadventsfeier am Sonntag, 11. Dezember 2022
Der Verwaltungsausschuss hat sich einstimmig für die Durchführung der Seniorenadventsfeier ausgesprochen und in der Sitzung die
Details der Vorbereitung festgelegt.
5.3. Anschaffung von interaktiven Tafeln für die Laubenhartschule
Der Verwaltungsausschuss hatte sich bereits im Mai zu dem Thema beraten, allerdings die Beschaffung nochmals zurückgestellt, da
seitens der Laubenhartschule ein technisch anderes Modell geprüft und schließlich favorisiert wurde.
Der Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig, mit der Lieferung und Installation der vier interaktiven Tafeln auf Basis des
Modells Promethean das Angebot der Fa. Betzold, Ellwangen zum Preis von 28.915,22 € zu beauftragen.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
6.1. Kündigung der Trägerschaft der Bücherei durch die Kirchengemeinden
Der Vorsitzende informierte über ein Schreiben der beiden Kirchengemeinden, dass diese sich ausschließlich wegen finanziellen
Gründen aus der seitherigen gemeinsamen Trägerschaft der Bücherei zurückziehen.
6.2. Umstellung des Ausleihsystems der Bücherei auf digitale Plattform
Derzeit arbeitet das Büchereipersonal daran, das manuelle Ausleihesystem auf ein elektronisches umzustellen. Mehrere tausend Medien
werden aktuell erfasst und im System eingepflegt. Ziel ist es, dass sich alle Leserinnen und Leser von zuhause aus bzw. mobil einen
Überblick verschaffen und eine Reservierung der Leihe vornehmen können.
6.3. Strukturentwicklungsprogramm LEADER – Ernennung der neuen Aktionsgruppen 2023 - 2027
Der Bürgermeister berichtete, dass am kommenden Montag, 7. November, durch den Landesminister Herrn Peter Hauk, MdL, bekanntgegeben
wird, welche Bewerbungen für die künftigen Aktionsgebiete berücksichtigt werden. Er sei zuversichtlich, dass die Brenzregion und
damit die Gemeinde Bartholomä zum LEADER-Gebiet ernannt werde.
6.4. Breitbandausbau – Stopp des Förderprogramms „Graue Flecken“
Sehr enttäuscht zeigte sich der Vorsitzende hingegen, dass die Bundesregierung unvermittelt und plötzlich die Breitbandförderung
gestoppt hat. Der Gemeinde ist es dadurch verwehrt, den seit Juli erarbeiteten und zwischenzeitlich fertiggestellten Zuschussantrag
einzureichen. Ob dadurch die gesamte Arbeit zu den „GrauenFlecken“ von Planungsbüro und Gemeindeverwaltung vergebens
ist, ist derzeit nicht bekannt. Nun müsse abgewartet werden, ob im neuen Jahr ein neues Förderprogramm für die „Grauen
Flecken“ aufgelegt werde, so der Bürgermeister.
6.5. Sanierung Heubacher Straße – Aktueller Stand
Der neue Kanal ist zwischen den Einmündungsbereichen „Böhmenkircher Straße“ und „An der Heide“ eingelegt.
Aktuell sind die Wasserleitungsarbeiten im Gange. Priorität hat nun gleichzeitig der Straßenbau im Einmündungsbereich Böhmenkircher
Straße, um für den Winter eine Umfahrung zur Verfügung zu haben.
6.6. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Antragsverfahren Programmjahr 2023
Der Vorsitzende informierte, dass die Gemeindeverwaltung fristgerecht drei privat-wohnbauliche Anträge beim Regierungspräsidium
eingereicht hat. Mit der ELR-Programmentscheidung werde voraussichtlich für März/April 2023 gerechnet.
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richtete sich zu dem nachfolgenden Thema:
7.1. Weiterhin aufgestellte Umleitungsbeschilderungen anlässlich einer Straßensperrung in Essingen
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.