Mitte des Jahres sind den Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken Informationsschreiben zur Grundsteuerreform von ihrem
Finanzamt zugegangen. Seit 01.07.2022 können die Grundsteuererklärungen über Elster abgegeben werden. Der ursprüngliche Termin für
die Abgabe der Erklärungen (geplant bis zum 31.10.2022) wurde nun durch das Land Baden-Württemberg nochmals um drei Monate auf
längstens
31.01.2023 verlängert.
Wir möchten Ihnen nochmals folgende Informationen bzw. Hinweise hierzu geben:
- Die Grundsteuer in Deutschland muss nach einem Urteil des BVG neu ermittelt werden
- Die Basis für die Grundsteuer bildet der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag
Dieser Grundsteuermessbetrag muss derzeit von den Finanzämtern neu ermittelt werden. Basis hierfür sind die neuen Bodenrichtwerte
- Die Finanzämter haben die Eigentümer der Grundstücke (bzw. einen der Eigentümer) angeschrieben.
Es ist Aufgabe des Grundstückseigentümers, den Bodenrichtwert für sein Grundstück aus den Bodenrichtwertkarten heraus zu
ermitteln und den richtigen Bodenrichtwert dem Finanzamt mitzuteilen
- Den für die neue Grundsteuer maßgeblichen Bodenrichtwert für ihr Grundstück finden Sie im Internet unter
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
(„Bartholomä“ ist bereits voreingestellt, anschließend kann das jeweilige Flurstück abgerufen/auf der Karte ausgewählt
werden. Über "Neue Suche/Produktwechsel" kann auch eine Adresse bzw. ein Flurstück eingegeben werden.)
- Der von Ihnen ermittelte Bodenrichtwert muss dann vom Eigentümer dem Finanzamt mitgeteilt werden (z.B. online über
www.elster.de)
- Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter
www.grundsteuer-bw.de.
Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärungen, wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos
und Beispielfälle
- Die Erklärung ist über ELSTER elektronisch einzureichen. In Ausnahmefällen können auch Papiervordrucke genutzt werden.
Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt
- Bei weiteren Fragen erreichen Sie Ihr Finanzamt über das jeweilige Kontaktformular
kontakt.fv-bwl.de
bzw. können Sie die Telefonnummer der zuständigen Stelle beim Finanzamt Ihrem Informationsschreiben entnehmen