Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen
13.05.2022
In unserer Gemeinde werden aktuell bis Ende November 2022 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat
(FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag des Landes, durch die
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Dabei wird unsere Gemeindefläche Bartholomä nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen
Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das
Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und
Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen
Schutzflächen abgegrenzt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige
Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw.
nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten
Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.
Falls Rückfragen bestehen, so können Sie sich gerne entweder ans Rathaus Bartholomä oder an die LUBW in Karlsruhe,
0721 5600 1304, wenden.