Bartholomä ist Teil der neuen LEADER-Gebietskulisse "Brenzregion"
18.11.2022

V. l.: Markus Söhnlein, Bürgermeister Thomas Kuhn, Landrat Peter Polta, Erster Landesbeamter Markus Möller und Landrat Dr. Joachim
Bläse nehmen die LEADER-Anerkennung für Förderperiode 2023 bis 2027 von Minister Peter Hauk MdL (4. v. l.) in Empfang
Mit dem Leitbild „Brenzregion: lebendig – nachhaltig – zukunftsorientiert“ bewarb sich die
LEADER-Brenzregion seit Herbst 2021 mit ihrem Regionalentwicklungsverein und den zwei Landkreisen Heidenheim und Alb-Donau-Kreis
sowie der Gemeinde Bartholomä aus dem Ostalbkreis um die neue LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027.
Im Rahmen einer festlichen Veranstaltung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
(MLR) im Neuen Schloss in Stuttgart wurden nun die erfolgreichen LEADER-Regionen verkündet, unter Ihnen auch erneut die
LEADER-Brenzregion, die somit zum wiederholten Mal Teil der baden-württembergischen Förderkulisse ist und in der kommenden
LEADER-Periode durch das EU-Programm gefördert wird. Die Gemeinde Bartholomä hat sich um die Aufnahme in die Brenzregion beworben
und ist nun Teil dieser neuen Fördergebietskulisse.
Landrat Peter Polta als Vorsitzender des Vereins Regionalentwicklung Brenzregion e.V. nahm die entsprechende Urkunde von Herrn
Minister Hauk MdL entgegen. Landrat Dr. Joachim Bläse und Bartholomäs Bürgermeister Thomas Kuhn als Vertreter des Ostalbkreises
sowie Erster Landesbeamter Markus Möller als Repräsentant des Alb-Donau-Kreises und der Geschäftsführer der LEADER-Brenzregion,
Markus Söhnlein, waren an der feierlichen Übergabe der Urkunde beteiligt.
Im Rahmen der Veranstaltung zur Bekanntgabe der neuen LEADER-Förderkulisse in Baden-Württemberg gratulierte Minister Peter Hauk MdL
den LEADER-Regionen zur erfolgreichen Bewerbung und der Aufnahme in das Förderprogramm. Er betonte, dass die ländlichen Regionen
„wichtige und attraktive Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume“ seien. Das EU-Regionalentwicklungsprogramm LEADER
trage hierbei „mit seinem großen bürgerschaftlichen Engagement erheblich dazu bei, diese zu stärken und
weiterzuentwickeln“, so Minister Hauk. Gerade für die Zukunft sähe er den ländlichen Raum „vor große
Herausforderungen“ gestellt. Große Zukunftsthemen, wie beispielswiese „die Digitalisierung, die nachhaltige
Daseinsvorsorge oder den Klimaschutz“ könnten „nur mit einem leistungsfähigen ländlichen Raum“ gelöst werden.
„Programme, wie LEADER“, so Minister Hauk „geben unseren Regionen wichtige Instrumente an die Hand, um mit
innovativen Lösungen und kreativen Konzepten diesen Aufgaben begegnen zu können.“
In Baden-Württemberg werden in der neuen Förderperiode von 2023 bis 2027 künftig 20 statt bisher 18 LEADER-Aktionsgruppen
gefördert. Die Auswahl für die Aufnahme der 20 Regionen in die LEADER Förderkulisse erfolgte nach einer gutachterlichen Bewertung
mit anschließendem Auswahlgremium, das aus Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Vertretenden der Verwaltung bestand.
Den LEADER-Aktionsgruppen stehen laut MLR in der Förderperiode 2023 bis 2027 insgesamt rund 46 Millionen Euro an EU-Mitteln zur
Verfügung. Somit verfügt jede Aktionsgruppe für die Umsetzungsphase von fünf Jahren über ein EU-Mittel-Budget von 2,3 Millionen
Euro. Das Land unterstützt LEADER mit weiteren 12,5 Millionen Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und somit mit
zusätzlich 625.000 Euro je LEADER-Aktionsgruppe. Hinzu kommen Landesmittel aus den Programmen Innovative Maßnahmen für Frauen und
der Landschaftspflegerichtlinie.
Seit über 20 Jahren war die Brenzregion bisher in unterschiedlicher Zusammensetzung bereits LEADER-Förderkulisse. Auch in der
dritten Dekade will die Geschäftsstelle LEADER, die im Landratsamt Heidenheim ihren Sitz hat, die Projektträger aus dem
öffentlichem und privaten Leben bei allen Fragen unterstützen und die Begleitung während des gesamten Prozesses, wie dieser im
Regionalen Entwicklungskonzept erarbeitet wurde, sicherstellen. Die neu beschriebenen Förderschwerpunkte wollen Ideen aus den
Bereichen „Naturerbe bewahren“, „regionale Wertschöpfung und Kultur fördern“, „nachhaltige Mobilität
ermöglichen“ und „das Zusammenleben und Zusammenwirken vielfältig und zukunftsfähig gestalten“ fortschreiben.
Zukünftig werden dabei Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung stärker als bisher berücksichtigt, die den „Green
Deal“ in vielfältiger Art und Weise widerspiegeln.