Gemeinde Bartholomä

Informationen Steuern / Abgaben
24.06.2022

Wasser/Abwasser Schwimmpools

Hierzu einige verbindliche Informationen:
Befüllung:
Die Befüllungen von privaten Schwimmpools und ähnlichem übernimmt weder die Gemeinde Bartholomä, noch die Freiwillige Feuerwehr.
Jeder Eigentümer ist für die Befüllung selber verantwortlich. Die Gemeinde Bartholomä empfiehlt das langsame Befüllen mit einem Gartenschlauch. Diese Befüllung des Pools über einen, bei der Gemeinde Bartholomä als Gartenwasserunterzähler hinterlegten Unterzähler, ist nicht zulässig.
Der Tag der Befüllung und die Wassermenge (m³) ist an dem Tag zu melden, an dem die Befüllung erfolgt ist. Bitte richten Sie diese E-Mail an
 info@wasserverband-ha sowie auch an  Frau Müller.
Entleerung:
Die Entleerung des Schwimmpools muss über die örtliche Kanalisation erfolgen, eine "Absetzung" der Abwassergebühr ist nicht möglich, da sich die Ortslage von Bartholomä in einem Wasserschutzgebiet befindet.
 Gemeindeverwaltung Bartholomä | Brunnenfeldstraße 1 | 73566 Bartholomä | Tel.: 07173 97820-0 | Fax: 07173 97820-22 |  Kontakt |  Datenschutz