Ein Zuhörer erkundigte sich, ob das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen
Rötenbach und Lauterstein regelmäßig kontrolliert wird. Außerdem wollte er wissen, ob im Rahmen der überörtlichen Umleitung auch
Kontrollen Im Schopf und An der Heide stattfinden. Der Vorsitzende bestätigte, dass das Fahrverbot kontrolliert wurde und Verstöße
geahndet wurden. Er werde die untere Straßenverkehrsbehörde und die Polizei auf weitere Kontrollen aufmerksam machen. Die aktuelle
Verkehrssituation in den Straßen „Im Schopf“ und „An der Heide“ sei auf Grund der Anliegerregelung
schwerlich zu überprüfen.
Ein anderer Bürger erinnerte an die Gemeinderatsitzung am 05.04.2023 bei welcher die Fertigstellung der Baumaßnahme in der
Heubacher Straße auf Ende Juli 2023 terminiert wurde. Der Bürger erkundigte sich über mögliche Mehrkosten, die durch die verzögerte
Fertigstellung auf die Gemeinde zukommen. Außerdem wollte er wissen, ob mit Fertigstellung der Maßnahme auch alle anliegenden
Häuser auf die erdgebundene Stromversorgung umgestellt sein werden. Bürgermeister Kuhn erläuterte, dass die Maßnahme nach Leistung
und nicht nach Arbeitszeit ausgeschrieben wurde, weshalb aufgrund der Verzögerung keine höheren Kosten auf die Gemeinde zukommen.
Mit Mehrkosten sei aber aufgrund der zusätzlichen Mehrleistungen und voraussichtlich aufgrund der Entsorgung des Erdaushubs. Für
den Anschluss der Häuser an das neue erdgebundene Stromnetz ist die Netze ODR und nicht die Gemeinde zuständig, erklärte der
Vorsitzende abschließend.
Aus der Mitte der Zuhörerschaft kam die Bitte an den Vorsitzenden, bei Tagesordnungspunkt „Asphaltierung des
Bassenweges“ zu erläutern, zu welchem Zweck der Bassenweg asphaltiert werden soll und wer die Kosten trägt.
- Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
- aktueller Bericht
A. Sachverhalt
Die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä wurde im Jahr 1996 als unselbständige Stiftung der Gemeinde Bartholomä gegründet und geht
auf den Stifter, die Familie Heinz Höfliger zurück. Der Anlass für die Entstehung der Stiftung lag in der Sorge um den Erhalt des
Bartholomäer Hallenbads begründet, welches aus Kostengründen geschlossen werden sollte.
Diese Stiftung will vor allem Kinder und Jugendliche in Bartholomä in sportlicher und kultureller Hinsicht fördern und
unterstützen. Ebenso werden Projekte und Maßnahmen, die zielgenau der Stärkung von Sport und Kultur in unserer Gemeinde dienen,
gefördert.
Seit 2017 wird dazu der Stiftungsförderpreis ausgelobt.
Mit diesem Stiftungsförderpreis werden Projekte gefördert, welche den folgenden Kriterien entsprechen:
Das Hauptkriterium für die Teilnahme am KuSpo-Förderpreis lautet: "Es möge dem Dorfe nutzen".
Das Projekt…
…muss mit Kultur in Verbindung stehen
…muss mit Sport in Verbindung stehen
…fördert Kinder und Jugendliche
Anbei ein Rückblick über die bislang erfolgten Projekte:
- 2007 Schaffung KUSPO-Logo
Erster Stiftungsabend
- 2008 Ausstellung Kunst & Jugend“
- 2008 Erster Heimatkalender (aktueller Heimatkalender 2023, 16.Auflage)
- 2014/2015 Schaffung einer Abendloipe am Skizentrum Wirtsberg
- 2016 Zweiter Stiftungsabend
- 2017 Erster Förderpreis:
Finanzielle Unterstützung zur Schaffung des „Bike-Park“ im Gebiet Gänsteich
- 2018 Zweiter Förderpreis:
Finanzielle Unterstützung zur Anschaffung einer Hüpfburg für Vereinsveranstaltungen
- 2019 Dritter Förderpreis:
Finanzielle Unterstützung zur Schaffung einer Italien AG (Sprach- und Kochkurse, Kunst – und Musikprojekte usw.)
- 2020 Vierter Förderpreis:
Schaffung eines Lapidariums
- 2021 Fünfter Förderpreis:
Anschaffung eines „Start/Ziel“- Portals
- 2022 Sechster Förderpreis:
Anlegung Waldspielplatz am Wirtsberg
Auch in diesem Jahr hat die Stiftung wieder einen Förderpreis ausgeschrieben, wiederum dotiert mit 2.500,--€.
Im Jahr 2022 wurde auch erstmals das Wirtsbergfestival auf dem Kulturhof Amalienhof von der Stiftung durchgeführt. Die vier
unterschiedlichen Bands/Musikgruppen haben auf ihre Gage verzichtet. Der gesamte Erlös der Veranstaltung wurde dem
Stiftungsvermögen zur Verfügung gestellt.
Für das Jahr 2024 plant die Stiftung mit Unterstützung durch den Arbeitskreis Kunst & Kultur die zweite Auflage des
Wirtsbergfestivals.
Durch verschiedene Zustiftungen und Spenden, insbesondere auch über die Raiffeisenbank Rosenstein, hat sich aktuell das
Stiftungskapital auf eine Summe von rd. 194.500,-- € angesammelt.
Dennoch ist noch eine weitere große Anstrengung vonnöten, möchte die Stiftung ihr Stiftungsziel, bei einer etwaigen Sanierung des
Hallenbades einen namhaften Betrag zur Verfügung stellen zu können, erreichen. Spenden und Zustiftungen können gerne sowohl als
Geld- oder Sachspende geleistet werden und sind herzlich willkommen.
Aktuell liegt auch eine notariell beglaubigte Erklärung eines zukünftigen privaten Nachlasses vor.
Bankverbindung der Stiftung:
IBAN: DE43 6136 1722 0065 3750 17
BIC: GENODES1HEU
Verwendungszweck: Spende
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Karl Magenau, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung erstattete einen aktuellen Bericht über die Kultur- und Sportstiftung.
Ohne Diskussion und Beratung nahm das Gremium den Bericht sodann zur Kenntnis.
- Breitbandausbau in Bartholomä
- Ausschreibung der Arbeiten „Weiße Flecken“
A. Sachverhalt
Mit der kreisweiten Breitband-Netzplanung, in die auch die Gemeinde Bartholomä einbezogen ist, liegt im Ostalbkreis seit Mitte des
Jahres 2015 die Grundlage für die Investitionen des Landkreises und der Kommunen in die Breitbandinfrastruktur vor.
Die kreisweite Netzplanung umfasst eine Backbone-Grobplanung, eine FTTC-Planung (FTTC = Fiber to the curb) für unterversorgte
Gebiete sowie eine flächendeckende FTTB-Feinplanung (FTTB = Fiber to the building) für das Gewerbe, öffentliche Gebäude und für
alle privaten Haushalte. Schon seit dem Jahr 2008 verlegt die Gemeinde aufgrund einer damals in Auftrag gegebenen Grobplanung vom
Büro GEO DATA bei allen Tiefbauarbeiten parallel und konsequent Leerrohre für den Ausbau des Breitbandnetzes mit.
So wurden bereits im Jahr 2008 Leerrohre – zunächst ohne LWL (Lichtwellenleiter)-Einzug – in der Lauterburger Straße,
im darauffolgenden Jahr im Bereich der Beckengasse verlegt. Teile dieser Leerrohre konnten nun aktuell für die Anbindung an das
beim Rathaus erstellte POP-Gebäude genutzt werden. Weitere für FTTC /FTTB- Ausbau vorhandene Bereiche waren:
Dorfgebiete: Hirschgasse (2012), Gaisgasse (2013 und 2014),
Wohngebiete: „Brunnenfeld“ (Helmut-Ginzkey-Weg, 2008/09), „Hirschrain-Nord“ (Dachsweg, Fuchsäckerstraße,
Rehweg, 2013 und 2014 und „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ (Hirschrain, Dachsweg, Bärenbergblick, 2019/2020).
Im Frühjahr 2017 wurde eine Ausschreibung über den Betrieb des Glasfasernetzes über Komm.pakt.net. durchgeführt. Die Gemeinde ist
Mitglied in dieser öffentlich-rechtlichen Anstalt. Auf der Grundlage der vorgelegten Ausschreibungsergebnisse wurde dieser
Betreiberauftrag an die Net Com BW GmbH, Ellwangen, vergeben.
Zuletzt hatte die Gemeinde den Ausbau des Netzes sowohl im neuen Baugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ und in
Zusammenarbeit mit dem Landkreis auf der Trasse Dorfhaus – Gewerbegebiet „Gänsteich“ / bis zum Amalienhof
durchgeführt. Diese Verbindung wurde im Jahr 2020 fertiggestellt und ist baulich abgenommen.
Diese Trasse liegt auf einer kreisweiten Backbone-Linie; während dieser „Backbone“ durch den Ostalbkreis erfolgte,
übernahm die Gemeinde im eigenen System den Ausbau der Hausanschlüsse. Dabei wurden nach Möglichkeit die Synergien bei der
Verlegung von Backbone und Gemeindenetz genutzt.
Das Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde im Jahr 2019
weiterentwickelt und gibt für die Bereiche der sog. „Weißen Flecken“ (verfügbare Bandbreite < 30 Mbit/s) einen Zuschuss
von 50 % der Kosten.
Das Bundesprogramm lässt sich mit dem Landesprogramm „Breitbandförderung“ (Zuschuss von 40 % als Ko-Finanzierung)
kombinieren.
Voraussetzung für die Bewilligung war u.a., diese Antragsstellung noch im Jahr 2019 vorzunehmen, dem voraus musste eine sog.
Markterkundung durchgeführt werden.
Diese Markterkundung hatte die Gemeindeverwaltung für diese „Weißen Flecken“ im Oktober 2019 eingeleitet. Nach der
dreimonatigen Frist (bis Mitte Dezember 2019) war keine Interessensbekundung eines privaten Telekommunikations-Versorgers gegeben.
Um diese unterversorgten Gebiete dennoch zu erschließen, hat der Gemeinderat Bartholomä daher mit Beschluss vom Dezember 2019 die
Verwaltung beauftragt, die Breitbandüberlegungen für die „weißen Flecken“ weiter fortzuführen, um schließlich für diese
Bereiche einen Zuschussantrag fristgerecht zu stellen.
Bei den damals voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erschließung der weißen Flecken entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von
1.847.000,--€ (netto, zuzügl. Mehrwertsteuer).
Auf dieser Grundlage hat die Gemeindeverwaltung den Zuschussantrag ausgearbeitet und eingereicht. Durch das Bundesförderprogramm
des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Gemeinde Bartholomä mit Bewilligungsbescheid von 02.06.2020
einen Zuschuss in Höhe von 923.700,--€ bewilligt erhalten (50%ig Bundes-Förderung).
Analog wurde im Juli 2020 der Antrag beim Land Baden-Württemberg für eine 40%-Ko-Förderung eingereicht. Das Land –
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg – hat einen Landeszuschuss in Höhe von
738.961,20,--€ bewilligt.
Beide Förderprogramme müssen bis spätestens 2024 vollständig abgerechnet werden.
Zuletzt wurden nun mit allen Grundstückseigentümern die Gespräche wegen der Inanspruchnahme der privaten Flächen geführt. Es ist
erfreulich, dass alle Eigentümer einer Einlegung bzw. Inanspruchnahme ihrer Grundstücke zugestimmt haben.
Das wiederum machte den Weg frei, die Ausschreibung der Bauarbeiten weiter vorzubereiten.
Das Büro Kolb Ingenieure stellt in der Sitzung den aktuellen Sachstand zum „Weißen Flecken-Programm“ und das
Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Baumaßnahme vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Helmut Kolb vom Büro Kolb Ingenieure informierte das Gremium über den Sachstand im „Weiße Flecken-Programm“.
Nach kurzer Diskussion und Beratung beschloss das Gremium einstimmig die Ausschreibung der Baumaßnahme zur Erschließung der „Weißen Flecken“.
- Breitbandausbau in Bartholomä
- Vorstellung des „Graue-Flecken-Programms“
A. Sachverhalt
Bartholomä ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Ulm). Als
Netzbetreiber in Bartholomä steht die NetCom BW GmbH, Ellwangen aufgrund einer (kreis-)weiten Ausschreibung fest.
Die Gemeinde Bartholomä beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „Graue Flecken“ zu beseitigen und dazu
für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen.
Für die Gemeinde Bartholomä wurde im Jahr 2021 eine Markterkundung nach den Vorgaben des Grauen Flecken Förderprogramms
durchgeführt.
Diese Markterkundung 2021 kam grundsätzlich zu dem Ergebnis, dass in der Gemeinde „Graue Flecken“ vorhanden sind (vor
allem der Bereich des Feriendorfs Amalienhof) und es aktuell keinen privaten Telekommunikationsanbieter gibt, der in der nächsten
Zeit diese Grauen Flecken ausbaut, bzw. beseitigt.
Damit stellte sich die Frage, diese „Grauen Flecken“ durch die Gemeinde Bartholomä selber auszubauen. In Rede stand,
dass hier wie im „Weißen Flecken-Programm“ in der Kombination der Bundes- und der Landesförderung bis zu 90 % der
Kosten bezuschusst werden.
Somit hatte die Gemeinde nach der Beratung im Gemeinderat im Juli 2022 beschlossen, dass Büro Büro BK Teleconsult aus Backnang mit
den Planungs- und Beratungsleistungen zu beauftragen, insbesondere einen Zuschussantrag für die geplante Umsetzung des Ausbaus der
Grauen Flecken auszuarbeiten.
Der bereits weit fortgeschrittene – nahezu fertiggestellte – Antrag wurde jedoch der Gemeinde Bartholomä verwehrt, da
die Bundesregierung im Oktober 2022 kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung das Förderprogramm gestoppt hat.
Nun liegt seit Anfang April 2023 eine neue Förderrichtlinie vor, über die das Büro BK Teleconsult und das Breitbandkompetenzzentrum
des Landkreises in der öffentlichen Sitzung den Gemeinderat unterrichten werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Tobias Geier vom Büro BK Teleconsult und Herr Werner Riek vom Breitbandkompetenzzentrum des Ostalbkreises unterrichteten den
Gemeinderat über die neuen Förderrichtlinien des Bundes. Herr Geier erklärte, dass nach diesen Richtlinien noch 10% der Kosten bei
der Gemeinde liegen. Herr Riek stellte eine vom Breitbandkompetenzzentrum erstellte Clusterbildung vor, durch welche alle Kommunen
im Ostalbkreis profitieren und dadurch eine möglichst hohe Förderung erhalten sollen. Aus der Mitte des Gremiums wurden Bedenken
geäußert, dass die Gemeinde kurzfristig viele andere kostenintensive Vorhaben zu stemmen hat.
Nach kurzer Diskussion und Beratung beschloss das Gremium bei einer Enthaltung, die vom Breitbandkompetenzzentrum vorgeschlagene
Clusterbildung und beauftragte die Verwaltung die Markterkundung in die Wege zu leiten.
- Sanierung der Heubacher Straße
- Vorstellung der Planung der weiteren Bauabschnitte
Herr Helmut Kolb vom Büro Kolb Ingenieure stellte die Planung der weiteren Bauabschnitte entlang der Heubacher Straße vor.
Geplanter Beginn der Maßnahmen soll im Frühjahr 2025 sein.
Nach intensiver Beratung und Diskussion beschloss das Gremium einstimmig, zum jetzigen Zeitpunkt keine Förderanträge zu
stellen. Das Büro Kolb wurde beauftragt, die Entwurfsplanung zu den Punkten Bushalt, Asphalt-und Pflasterflächen, öffentliche
Stellplätze bzw. Grünbereiche zu ergänzen, um für eine weitere Beratung eine Planungsgrundlage zu haben.
- Asphaltierung des Bassenweges
A. Sachverhalt
Seit längerer Zeit besteht der Wunsch, den wassergebundenen Belag des Bassenweg zu ersetzen, indem der Weg asphaltiert wird.
Zweifelsohne ist das eine sinnvolle Maßnahme, dient diese einer besseren Fußläufigkeit und einer höheren Barrierefreiheit.
Doch stehen dem Vorhaben Kosten entgegen, die in Vergangenheit deshalb schwer aufzubringen waren, da Förderprogramme nicht
einschlägig waren und dennoch an den Weg auch technische Anforderungen im Aufbau gestellt waren.
Der Gemeinderat hat sich jedoch zuletzt darauf verständigt, die Baumaßnahme auf einfache Weise ohne größere Sanierung des Aufbaus
des Weges mit einer Asphaltierung durchzuführen und möglichst dies mit einem Anschlussauftrag an die derzeit in Bartholomä tätige
Baufirma Scharpf GmbH & CO KG zu verbinden.
Bevor die Asphaltarbeiten durchgeführt werden, sollen einzelne punktuelle Kanalsanierungen im bestehenden Kanal vorausgehen.
Angefragt ist dazu die Fa. Scharpf, sowohl diese Kanalarbeiten, wie auch die Asphaltierung anzubieten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Helmut Kolb vom Büro Kolb Ingenieure erklärte, dass es sich bei der Asphaltierung um einen Anschlussauftrag an die Fa. Scharpf
handle und deshalb das Einholen von anderen Angeboten nicht notwendig ist. Die Kosten für eine punktuelle Kanalsanierung und für
die Asphaltierung liegen bei rund 80.000 € und somit weit unter den geschätzten Kosten für dieses Vorhaben, erläuterte Herr
Kolb weiter.
Bürgermeister Kuhn kam auf die Frage in der Einwohnerfragestunde zurück und sagte, dass auf die Anwohner deshalb keine
Erschließungsbeitragspflichten zukommen, jedoch teilweise privatrechtliche Vereinbarungen vorliegen.
Bei zwei Enthaltungen beschloss sodann das Gremium, den Auftrag an die Fa. Scharpf zu vergeben.
- Errichtung einer Arztpraxis
A. Sachverhalt
Zum Ende des Jahres 2019 hatte der mehr als 34 Jahre lang in Bartholomä sehr erfolgreich arbeitende und beliebte Arzt, Dr.
Christian Sommer, seine Hausarztpraxis in jüngere Hände gelegt und seine Praxis in der Marktwiese an Nicole Hauptmann übergeben.
Damit ist ein sehr reibungsloser und zukunftsfähiger Übergang der ärztlichen Tätigkeit an eine junge Ärztin erfolgt, wie es in
kleinen Gemeinden im ländlichen Raum aktuell eher die Ausnahme darstellt und daher auch für unsere Bürgerschaft und das Gemeinwohl
eine sehr glückliche und sehr zufriedenstellende Situation darstellt.
Die Gemeinde Bartholomä möchte diese ärztliche Versorgung nachhaltig für unser Dorf sichern, vor allem Frau Hauptmann in ihrer
ärztlichen Ausübung unterstützen. Diese Unterstützung liegt im hohen öffentlichen Interesse.
Damit war auch die vom Gemeinderat beschlossene Aufstellung des Bebauungsplans „Lauterburger Straße – Stern“
motiviert, u.a. das Baurecht für die Errichtung einer neuen Arztpraxis dort zu schaffen. Da dieser Bebauungsplan seit Mitte des
letzten Jahres Rechtskraft erreicht hat, besteht grundsätzlich für die Arztpraxis im Bereich „Lauterburger Straße –
Stern“ Baurecht.
Dieser Bebauungsplan verschafft auf den privaten Grundstücken an der Lauterburger Straße dort auch Baurecht für künftige Nutzungen,
wie Pflege, betreutes Wohnen und Wohnungen.
Private Initiatoren planen nun aktuell, dort eine Gesamtidee voranzubringen. Verteilt auf drei Baukörper mit jeweils einer
dreigeschossigen Bebauung soll eine moderne Form des „Pflegewohnens“ entstehen.
Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Mittwoch Abend, 24. Mai 2023, TSV-Halle, ist vorgesehen, durch den privaten
Investor und den geplanten privaten Betreiber zu dem aktuellen Stand der Planungsüberlegungen einer künftigen Bebauung
„Lauterburger Straße – Stern“ zu einer modernen und zukunftsfähigen Projektidee des „Pflegewohnen“ zu
berichten.
Mit diesen privaten Initiatoren wurde durch die Gemeinde die Frage zur Realisierung einer neuen Arztpraxis am Standort Lauterburger
Straße aktuell erörtert. Diese Ärzteräumlichkeiten wären am dortigen Standort grundsätzlich realisierbar.
Doch hat sich in dem jüngsten Gespräch gezeigt, dass es aus mehreren Gründen, nicht zuletzt aus Platzgründen heraus, als sinnvoll
erscheint, die geplante Arztpraxis an einem anderen Standort auf einer kommunalen Liegenschaft zu realisieren.
Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde als „eigenständige“ Bauherrin in dieses Verfahren eintritt und sich einerseits
damit auch die direkte Planungs- und Bauentwicklung der geplanten Arztpraxis auf ihrem eigenen Grundstück sichert. Andererseits ist
die Gemeinde dann mehr gefordert, sich als Bauherrin verantwortlich und voll umfänglich zu kümmern.
Als möglicher Standort der neuen Praxis kommt das „alte Rathaus“ in den Blick. Da das Gebäude leer steht und die
Verwendung des bebauten Grundstücks nicht abschließend und verbindlich beschlossen ist, schlägt die Verwaltung vor, den Standort
„Beckengasse 14“ mit Blick auf eine dort mögliche Realisierung einer Arztpraxis untersuchen zu lassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte, dass bereits ein Gespräch mit der Ärztin Frau Hauptmann und dem Planer stattgefunden hat. Aus der
Mitte des Gremiums wurde sich für den Erhalt des alten Rathauses ausgesprochen, jedoch wurden von einigen Mitgliedern des Gremiums
auch die hohen Erhaltungskosten des alten Gebäudes bedacht.
Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium einstimmig, den Standort „altes Rathaus“, Beckengasse 14, für die Errichtung
einer neuen Arztpraxis untersuchen zu lassen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 2. Mai 2023 und des Verwaltungsausschusses vom 3. Mai 2023
A. Beschlüsse Technischer Ausschuss
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Baugesuche
1.1. Erstellung Carport mit Dachterrasse, Grundstück Flst.Nr. 241/1, Albuchweg
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 264/1 die Errichtung eines Carports, auf diesem soll eine Dachterrasse entstehen.
Der Technische Ausschuss hat dazu einstimmig die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
1.2. Erstellung eines Gebäudes für eine Nahwärmeversorgung, Grundstück Flst.Nr. 579, Böhmenkircher Straße
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 579 ist die Erstellung eines Gebäudes für eine privat getragene Nahwärmeversorgung geplant. Das
Vorhaben richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch, wonach gefordert ist, dass es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
„einfügt“. Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen für diese Bauvoranfrage einstimmig hierzu erteilt.
2. Unterhaltung der Feldwege
- Beauftragung einer Baufirma
Die Gemeinde Bartholomä unterhält ein großes Netz an öffentlichen Feldwegen, sowohl in wassergebundener Form (geschottert), wie mit
Asphaltbelag, - bzw. teilweise auch in Betonplatten. Regelmäßig müssen die Feldwege ausgebessert, bzw. saniert werden. Hierzu hat
der Technische Ausschuss zur Beauftragung der Instandsetzung des Feldweges „Badhülbenweg“ und „Am
Bärenweiler“ Firma Peter Grundler, Neresheim einstimmig zugestimmt.
3. Bebauungsplangebiet „Gänsteich-Nord“
- Errichtung eines Geh- und Radweges, Beauftragung eines Planungsbüros
Der Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ setzt im Plangebiet zwischen der Otto-Höfliger-Straße und den gewerblichen
Bauflächen einen Geh- und Radweg fest, der bisher nicht hergestellt wurde. Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan 2010 wurde
der Verlauf des Geh- und Radweges vor allem im östlichen Teil durch ein Bebauungsplanänderungsverfahren angepasst. Er soll auf der
vorhandenen Gasdruckleitung geführt werden. Der Geh- und Radweg wird, den Richtlinien entsprechend, mit einer Breite von 2,50 m
geplant.
Die Bebauungsplanänderung trat am 27.05.2022 in Kraft.
Für dieses Änderungsverfahren wurde das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen beauftragt. Das Büro hat das preisgünstigere Angebot
abgegeben. Daher hat die Gemeindeverwaltung dieses Büro aufgefordert, auch für die Planung und Bauleitung des Geh- und Radweges ein
Honorarangebot vorzulegen. Das Büro bietet diese Leistung in Honorarzone II, Mitte an. Der Technische Ausschuss hat hierzu das
Angebot von den Stadtlandingenieuren einstimmig beschlossen und beauftragt.
4. Anschaffung eines E-Fahrzeugs für den Gemeindebauhof
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 hat sich das Gremium darauf verständigt, ein zusätzliches Fahrzeug im Gemeindebauhof
anzuschaffen. In Kombination mit einer PV-Anlage beim Gemeindebauhof könnte die Gemeinde sowohl die Unterhaltskosten eines
ansonsten gegebenen Fahrzeugs mit Verbrennermotor signifikant senken und ein Zeichen setzen, dass ein Teil des Fuhrparks der
Gemeinde einen aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom nutzt. Der Technische Ausschuss hat hierzu den Antrag zur Anschaffung
eines E-Fahrzeuges zurückgestellt, da die PV-Anlage bislang noch nicht entschieden wurde.
B. Beschlüsse Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Kindergartenangelegenheiten; Anschaffung Außenspielgerät und Laptops im kath. Kindergarten „Arche Noah“
Zur Finanzierung der Investitionsausgaben, nach dem Vertrag über den Betrieb eines Kindergartens, leistet die Gemeinde einen
Zuschuss in Höhe von mindestens 65 % des durch sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Aufwands.
Hierzu wurde ein Antrag auf bereits angeschaffte Investitionen, rückwirkend, gestellt. Die Investitionen betreffen ein
Außenspielgerät und zwei Laptops für die Erzieherinnen.
Der Verwaltungsausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Außenspielgerät nachträglich zuzustimmen, während eine Zustimmung für die
zwei Laptops bei zwei Dafürstimmen, mehrheitlich abgelehnt wurde.
2. Jugendbeirat – Sitzung vom 3. April 2023
Die Ergebnisse aus der Jugendbeiratssitzung wurden im Verwaltungsausschuss wie folgt bekannt gegeben und vom Ausschuss einstimmig
zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungsausschuss hat sich mit den Themen
- Freies WLAN im Jugendkeller/Rathaus
- Eines möglichen Basketballplatzes
- Schülerbusverbindungen
- Teilnahme zum Friedensweg am Volkstrauertag
- Ertüchtigung des Waldspielplatzes Wirtsberg
- Fahrt in den Freizeitpark
- Beteiligung des Jugendbeirats beim Ostalbtag (6. Mai), Kinderfest (15. Juli)
- Fortbildungsprogramm JugendleiterIn
beraten.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte über die nachfolgenden Punkte:
a.) Private Nahwärmeversorgung – Anschluss von Schule und Kindergarten
Der Bürgermeister informierte, dass diese Wärmeleitung noch vor Beginn der Arbeiten für den An- und Umbau des Kindergarten
Marktwiese erfolgen sollen und dazu die Gemeinde die Grunddienstbarkeit für die Realisierung des Projekts erhalten könne. Zwischen
Juli und August 2023 sollen die Arbeiten stattfinden. Auf Nachfrage teilte der Bürgermeister mit, dass die derzeit vorhandene
Heizungsanlage in der Schule überprüft wurde und die Kapazität der Anlage auch den Kindergarten mit Wärme versorgen kann.
b.) Termin Informationsveranstaltung Projekt „Stern“
Am 24.05.2023 findet in der TSV-Halle eine Informationsveranstaltung zum Bauprojekt auf dem Stern-Areal statt. Der Vorsitzende lud
das Gremium und die gesamte Bürgerschaft ein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
c.) Einweihung STB Campus
Der Vorsitzende lud das Gremium am 04.07.2023 auf den STB Campus ein.
d.) Änderung der Wasser- und Abwassersatzungen
Bürgermeister Kuhn informierte, dass das Landratsamt die Rechtmäßigkeit der Änderung der Wasser- und Abwassersatzungen bestätigt
hat.
e.) Sanierung der Heubacher Straße – Fußweg „An der Heide“
Im Rahmen der Sanierung der Heubacher Straße wird in der Straße „An der Heide“ entlang der Westseite ein neuer Fußweg
installiert. Aufgrund der Gehsteigbreite von 1,5m wird sich die Fahrbahnbreite an der engsten Stelle auf 5 m minimieren.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.