- Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2023
A. Sachverhalt
Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs in den Teilhaushalten
und im Gesamthaushalt zu unterrichten. Der Finanzzwischenbericht basiert auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung des Bundes und
der anschließend erfolgten Regionalisierung (= Berechnung der Auswirkungen innerhalb des Bundeslandes).
Der Bericht teilt sich in die Bereiche Erträge, Aufwendungen, Investitionstätigkeiten/ Liquidität und Zielerreichung auf:
Erträge
Zu den wichtigsten Erträgen des Haushalts gehören die Einkommensteuer, die Leistungen aus dem Finanzausgleich und die Gewerbesteuer.
a) Einkommensteuer
Bundesweit weist das Aufkommen der Einkommensteuer ein stabiles Verhalten auf. Allerdings wird sich das Aufkommen gegenüber der
Prognose im Herbst 2022 etwas verringern. Aktuell würde man von landesweit rd. 237 Mio. Euro ausgehen. Für Bartholomä bedeutet dies
umgerechnet Mindereinnahmen von rd. 48.000 Euro.
b) Leistungen aus dem Finanzausgleich
Die Schlüsselmassen des Finanzausgleichs zeigen im Mai entwickeln sich analog der Einkommensteuer. Es ist mit geringen
Verschiebungen der einzelnen Zuweisungsbeträge zu rechnen. Saldiert dürfte sich bezüglich der Gesamtzuweisung aus dem FAG keine
Änderung ergeben.
c) Gewerbesteuer
Das Aufkommen der Gewerbesteuer liegt mit rd. 992.000 € Anfang Juli deutlich über dem Planansatz von 800.000 €. Die
aktuelle Ergebnisverbesserung (abzüglich Gewerbesteuerumlage) würde rd. 174.000 € bedeuten. Erfahrungsgemäß kommt es
unterjährig immer wieder zu erheblichen Schwankungen beim Gewerbesteueraufkommen.
d) Zweitwohnungssteuer
Die gesteckten Ziele bei der Überarbeitung der Besteuerungsgrundlagen bei der Zweitwohnungssteuer konnten noch nicht erreicht
werden. Ursächlich sind fehlende Personalressourcen beim Kämmerer und in der Gemeindeverwaltung. Das erhöhte Steueraufkommen von
25.000 Euro wird sich 2023 nicht realisieren lassen. Hier werden zum Jahresende Mindereinnahmen von 13.000 Euro zu berücksichtigen
sein.
Aufwendungen
Alle wesentlichen Aufwandspositionen (wie z.B. Personal, Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen, Geschäftsausgaben und
Transferaufwendungen (Umlagen an Kirchen gemeinden, VG Rosenstein, Abwasserzweckverband) haben sich bisher plangemäß entwickelt
bzw. liegen unter den Planansätzen (z.B. VG Rosenstein mit rd. 19.000 Euro unter dem Planansatz).
Investitionstätigkeiten/Liquidität
Die Auszahlungen im Bereich der Investitionen liegen noch deutlich unter den Planansätzen, da große Investitionsvorhaben (z.B.
Breitband, Heubacher Straße) nur langsam vorankommen bzw. Abschlagszahlungen in geringerem Umfang angefordert werden.
Die Liquidität mit rd. 4,5 Mio. Euro ist zur Jahresmitte sehr gut.
Nachdem nun auch wieder Festgeld-Zinsen am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden können, kann mit rd. 30.000 Euro zusätzlichen
Zinseinnahmen bis zum Jahresende 2023 gerechnet werden.
Finanzwirtschaftliches Fazit
Ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer können zum Zeitpunkt des Finanzberichts Mehrerträge von rd. 86.000 Euro bis zum Jahresende
erwartet werden. Die Mehrerträge resultieren aber alle aus einmaligen Finanzierungsvorgängen und verbessern die Finanzsituation mit
Blick auf die kommenden Jahre nicht nachhaltig!
Erreichen der Zielvorgaben im Haushaltsjahr
m Haushaltsplan 2023 wurden als Zielvorgaben für das Haushaltsjahr folgende Bereiche genannt:
1) Sicherung der ärztlichen Versorgung
2) Gestaltung und Verbesserung des Wohnumfeld in der Heubacher Straße
3) Schaffung weiterer Kindergartenplätze – Erweiterung um eine Ganztagesgruppe (KiTa Fantadu)
Alle Zielvorgaben stehen im Mittelpunkt des bisherigen Verwaltungshandeln und die Zielerfüllung ist aktuell nicht gefährdet.
Zusammenfassung
In allen wichtigen Finanzbereichen verläuft die Haushaltswirtschaft derzeit plangemäß bzw. mit Verbesserung (Gewerbesteuer) und
bereitet vorerst keinen Anlass zur Sorge.
Bei den anstehenden investiven Maßnahmen kommt es zu zeitlichen Verschiebungen, einzelne Maßnahmen (wie z.B. Interimsgruppe
Kindergarten) wurden über- bzw. außerplanmäßig angegangen und führen zukünftig zu höheren Kosten. Im Herbst 2023 muss daher im
Rahmen einer Finanzklausurtagung eine neue Priorisierung diskutiert werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandsgeschäftsführer Thomas Kiwus stellte dem Gremium den Zwischenbericht vor. Der Gemeinderat nahm nach kurzer Aussprache den
Finanzbericht zur Kenntnis.
- Altes Rathaus zu einer Arztpraxis
- Vorstellung des Vorentwurfs
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä möchte die ärztliche Versorgung nachhaltig für unser Dorf sichern, vor allem die seit dem Jahr 2020
praktizierende junge Ärztin, Frau Nicole Hauptmann in ihrer Ausübung unterstützen. Diese Unterstützung liegt im hohen öffentlichen
Interesse, um eine ärztliche Versorgung im Dorf zu sichern.
Ursprünglich war die vom Gemeinderat beschlossene Aufstellung des Bebauungsplans „Lauterburger Straße – Stern“
dadurch motiviert, u.a. das Baurecht für die Errichtung einer neuen Arztpraxis dort zu schaffen. Da dieser Bebauungsplan seit Mitte
des letzten Jahres Rechtskraft erreicht hat, besteht grundsätzlich für die Arztpraxis im Bereich „Lauterburger Straße –
Stern“ auch Baurecht.
Private Initiatoren planen nun aktuell, dort eine Gesamtidee voranzubringen: Verteilt auf drei Baukörper mit jeweils einer
dreigeschossigen Bebauung soll eine moderne Form des „Pflegewohnens“ entstehen.
Mit den privaten Initiatoren wurde durch die Gemeinde die Frage zur Realisierung einer neuen Arztpraxis am Standort Lauterburger
Straße erörtert. Diese Ärzteräumlichkeiten wären am dortigen Standort grundsätzlich realisierbar.
Doch hatte sich gezeigt, dass es aus mehreren Gründen, nicht zuletzt aus Platzgründen heraus, als sinnvoll erscheint, die geplante
Arztpraxis an einem anderen Standort zu realisieren.
Als möglicher Standort der neuen Praxis kommt das „alte Rathaus“ in den Blick. Da das Gebäude leer steht und die
Verwendung des bebauten Grundstücks nicht abschließend und verbindlich beschlossen ist, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen
Sitzung am 17. Mai 2023 beschlossen, den Standort „Beckengasse 14“ mit Blick auf eine dort mögliche Realisierung einer
Arztpraxis untersuchen zu lassen.
Dazu hat die Gemeinde beim Büro 4plus5 GmbH, Ulm, eine Voruntersuchung in Auftrag gegeben, um die Frage zu beantworten, ob ein
Umbau des alten Rathauses zur Nutzung als hausärztliches Zentrum dort grundsätzlich infrage kommen kann.
Der Planer, zugleich Geschäftsführer des Büro 4plus 5, Gustav Rennertz, hat einen Vorentwurf für eine Hausarztpraxis im alten
Rathaus entwickelt, der in enger Abstimmung mit Frau Hauptmann entwickelt wurde.
Hierbei sind die voraussichtlichen Baukosten (das Büro geht aufgrund der ersten Voruntersuchung von Baukosten von rd. 1.582.510,--
€ einschl. MwSt. aus) von grundlegender Bedeutung, vor allem die Frage nach der möglichen Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist
entscheidend, die die Gemeinde ohne Zuschüsse wird schwerlich leisten können.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister begrüßte Herrn Gustav Rennertz und Herrn Peter Steiner vom Büro 4+5, Ulm.
Herr Rennertz stellte sodann den Vorentwurf für den Einbau der Arztpraxis in die Räumlichkeiten des alten Rathauses vor. Weiterhin
ging er auf die voraussichtlichen Kosten ein, die er geschätzt mit knapp 1,6 Millionen Euro für den Umbau bezeichnet. Auch stellte
er einen Kostenvergleich zu einem Neubau dar und meinte, dass der Neubau teurer wäre, als der Umbau im Bestand. Er schätzte den
vergleichbaren Neubau auf rd. 2,28 Millionen Euro.
Herr Kiwus ging auf die Finanzierung ein. Im Haushalt 2023 sei zwar ein Betrag für eine „Arztpraxis“ eingestellt. Doch
ohne Zuschüsse verbleibe nach der aktuellen Kostenschätzung ein nicht gedeckter Anteil von rd. 1.050.000,-- €.
Zur Finanzierung solle ein Antrag beim ELR platziert werden. Weiterhin seien Zuschüsse aus einschlägigen Bundesmitteln zu
Energieeinsparung möglich. Im Folgenden wurden verschiedene Verständnisfragen vom Gemeinderat an das Planungsbüro gestellt, etwa
danach, wie sicher sich das Büro in Bezug auf die genannten Kosten sei und wie die Sanierung der Bestandmauern mit Blick auf die
geforderte Wärmedämmung erfolgen könne.
Herr Rennertz meinte, dass die Kostenunsicherheit momentan bei etwa bis zu 30 % liege, sich i.ü. nicht zwischen Bestand und Neubau
unterscheide. Herr Steiner ergänzte, dass die Gebäudesubstanz des Rathauses allem Anschein nach gesund sei. Eine Sanierung im
Bestand habe Vorteile, denn es könne mit dem vorhandenen Material gearbeitet werden.
Die Hausärztin Nicole Hauptmann zeigte sich in ihrem Wortbeitrag sehr zufrieden mit dem Vorentwurf.
Nach weiterer Beratung nahm sodann der Gemeinderat von der Kostenschätzung Kenntnis und billigte die Vorentwurfsplanung. Das Büro
4+5 wurde mit der weiteren Planung beauftragt, genauso wie die Verwaltung, die den ELR-Antrag ausarbeitet und fristgerecht für das
Programmjahr 2024 einreicht.
- An- und Umbau des Kindergartens „Fantadu“, Marktwiese
- Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Die Entwurfsplanung für den An-.und Umbau des Kindergartens „Fantadu“ wurde in der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderats im Januar 2022 durch das Architekturbüro Hermann erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Gemeinderat billigte diese Planung und beauftragte die Gemeindeverwaltung, einen Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe
aus dem Ausgleichstock zu stellen. Schon damals zeichnete sich der Bedarf an der Schaffung weiterer Betreuungsplätze im
Kindergartenbereich in unserer Gemeinde ab. Zeitgleich erhielt die Gemeinde Informationen über ein mögliches zusätzliches
Förderprogramm (Ganztagesbeschleunigungsprogramm GTS-B). Teile des geplanten Erweiterungsbaus wären demnach dort als förderfähig
einzustufen.
Da die öffentlichen Fördertöpfe stets zeitlich und inhaltlich miteinander „korrespondieren“, zog die Gemeinde mit der
Aussicht auf die neu entstehende Fördersituation den Ausgleichstockantrag 2022 zunächst zurück. Dies wurde mit dem
„Zurückstellungsbescheid“ vom 16.08.2022 entsprechend durch das Regierungspräsidium dokumentiert.
Leider konkretisierte sich das Förderprogramm GTS-B im gesamten Jahr 2022 und zu Beginn des Jahres 2023 nicht in der Form, dass für
das gesamte Projekt ein zusätzlicher Förderantrag gestellt werden konnte.
Die Gemeinde hat daher erneut im Programmjahr 2023 fristgerecht einen erneuten Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem
Ausgleichstock gestellt.
Anfang November 2022 wurde die bereits im Frühjahr 2022 eingereichten Bauantrag erforderliche Baugenehmigung für die Realisierung
des An- und Umbaus des Kindergartens durch die Baurechtsbehörde erteilt.
Der Zeitdruck zur Schaffung der zusätzlichen Betreuungsplätze ist weiter gestiegen. Kurzfristig wurde Anfang Februar offenkundig,
dass die ursprünglich kalkulierten Plätze im Kindergartenbereich nicht ausreichen werden. Daher hat sich die Gemeinde Bartholomä
gemeinsam mit der Trägerin des Kindergartens unverzüglich um eine Lösung gekümmert, bereits ab September 2023 weitere Plätze
bereitstellen zu können.
Ein Konzept zu einer Interimslösung, bestehend bis zur Fertigstellung und Betriebsfreigabe der An- und Umbaumaßnahmen am
Kindergarten Fantadu wurde kurzfristig entwickelt, das dazu erforderliche Personal gesichert, ein Bauantrag für die Umnutzung des
Pfarrsaales eingereicht und die Betriebserlaubnis durch den zuständigen Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS in Stuttgart)
eingeholt. Der Gemeinde wird es mit der Unterstützung der ev. Kirchengemeinde gelingen, trotz der kurzen Fristen und gebotenen
Genehmigungen und Erlaubnisse, bis September eine Interimslösung zu schaffen, um allen Familien für deren gemeldeten Kindern eine
Betreuungsmöglichkeit in Bartholomä zu geben!
Um eine Vergabe der wichtigsten Gewerke des Um- und Anbaus noch vor den Sommerferien 2023 zu tätigen und damit einen
„winterfesten“ Rohbauzustand zu erreichen, hat die Gemeinde im März die Genehmigung für den vorzeitigen,
förderunschädlichen Maßnahmenbeginn beim Regierungspräsidium angefragt und von dort „grünes Licht“ erhalten.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 05.04.2023 hat sodann das Gremium nach nochmaliger Vorstellung der Gesamtplanung
beschlossen, die Ausschreibung der Arbeiten in Auftrag zu geben.
Nun wurden verschiedene Arbeitsgewerke ausgeschrieben. Dort, wo nach den Vorschriften erforderlich, wurde eine öffentliche
Ausschreibung durchgeführt, ansonsten hat der Auftraggeber eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Am Dienstag, 11.07.2023, fand die Angebotseröffnung (Submission) statt.
Die beauftragten Büros, das Architekturbüro Hermann, Lorch, das Ingenieurbüro Streit, Schechingen (Heizung-Lüftung-Sanitär) und das
Büro für Elektrotechnik Beirle, Iggingen, haben die jeweiligen Angebote geprüft.
Dazu schlägt nach dieser Prüfung die Gemeindeverwaltung die nachfolgenden Vergaben wie folgt vor (Preise, einschl. MwSt.):
Gewerke lt. Planung Architekturbüro Hermann, Lorch:
Erd- und Rohbauarbeiten:
Fa. Irdenkauf Bau GmbH & Co KG, Schwäbisch Gmünd 343.421,21 €
Zimmererarbeiten
Fa. Roland Bleicher – Holzbau, Heuchlingen 316.249,27 €
Verglasung – Pfosten-Riegel-Holz-Alu
Fa. Braun Fensterbau GmbH, Steinheim 174.984,94 €
Verglasung – Kunststofffenster
Fa. Braun Fensterbau GmbH, Steinheim 19.104,27 €
Sonnenschutz
Fa. Lutz Rollladen, Urbach 43.427,02 €
Klempnerarbeiten
Fa. Ummenhofer GmbH & Co KG, Göggingen 43.211,44 €
Gerüstbauarbeiten
Fa. Pratschke Gerüstbau GmbH, Neresheim 14.500,17 €
Dachabdichtungsarbeiten
Fa. Scholz GmbH & Co KG, Aalen 176.148,69 €
Gewerk Elektro lt. Fachplanung Büro Beirle, Iggingen:
Elektroarbeiten:
Fa. SEA Erhard Schuller, Steinheim 183.170,75 €
Gewerke lt. Fachplanung Büro Streit, Schechingen:
Heizungsarbeiten:
Fa. Borst GmbH, Essingen 74.892,21 €
Sanitärarbeiten:
Fa. Borst GmbH, Essingen 94.339,78 €
Lüftungsarbeiten:
Fa. Borst GmbH, Essingen 59.600,56 €
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister wartete mit einer positiven Nachricht auf: Der Verteilerausschuss des Ausgleichsstock habe nämlich am heutigen
Tage entschieden, dass die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 1 Million Euro für den An- und Umbau des Kindergartens erhalte. Der
Gemeinderat nahm nach weiterer Beratung von den Ausschreibungsergebnissen und den Erläuterungen des Architekturbüro Hermann, Herrn
Jochen Hermann und von Herrn Moritz Pientok, Büro Beirle, Kenntnis und beschloss einstimmig, an die o.g. preisgünstigsten Firmen
den Auftrag zu erteilen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
Gemäß den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen, beschloss der Gemeinderat zugunsten der
„Aktion Loipe“ und für „Miteinander-Füreinander in Bartholomä“ in einem Gesamtbetrag von 330,-€
Spenden anzunehmen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 18.07.2023
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
5.1. Baugesuche
a.) Neubau Schafstall, Schuppenanbau und 3 Schiffscontainer, Grundstück Flst.Nr. 1188, Kreuzburren/Storrenhalde (Äußerer Möhnhof)
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 1188 den Neubau eines Schafstalles, Schuppenanbaus sowie die Errichtung von
Schiffscontainern zu Lagerzwecken. Hierzu wurde eine Bauvoranfrage gemäß § 57 der LBO eingereicht.
Bei Einhaltung aller öffentlicher Belange sieht die Gemeindeverwaltung keine Bedenken.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen zur Bauvoranfrage erteilt.
b.) Anbau im Dachgeschoss an bestehendes Wohnhaus, Grundstück Flst.Nr. 189/1, Untere Bärenbergstraße
Auf seinem Grundstück Flst. Nr. 189/1, Untere Bärenbergstraße, möchte der Bauherr den Anbau eines Dachgeschosses. Daher wurde ein
Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Der Technische Auschuss hat das kommunale Einvernehmen erteilt.
c.) Befreiung für Pavillon, Grundstück Flst.Nr. 458/5, Falkenbergweg
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück Flst. Nr. 458/5, Falkenbergweg, die Errichtung eines Pavillons außerhalb des Baufenster.
Dazu wurde ein Befreiungsantrag eingereicht.
Da in der Vergangenheit schon Nebenanlagen befreit wurden, hat der Technische Ausschuss sein Eivernehmen erteilt.
d.) Planungsrechtliche Zulässigkeit / Bebauungstiefe für Wohnhaus bzw. Reihenhaus, Grundstück Flst.Nr. 32, Lauterburger Straße
Auf dem Grundstücken Flst. Nr. 32, Lauterburger Straße hat der Interessent verschiedene Varianten vorgestellt, mit einem Neubau von
Einfamilienhäusern bzw. von Reihenhäusern. Eine Bauvoranfrage soll klären, wie die Zulässigkeit der Bebauungstiefe für die
geplanten Wohnhäuser ist.
Eine Wohnbebauung muss sich nach der Art der Nutzung und Maß in die Umgebung einfügen.
Der Technische Ausschuss hat sein kommunales Einvernehmen lediglich für eine „Variante 3“ in Aussicht gestellt.
e.) Nutzungsänderung einer Gaststätte in 5-Familienhaus, Grundstück Flst.Nr. 81/1, Heubacher Straße
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 81/1, Heubacher Straße, die Nutzungsänderung von einer Gaststätte in ein
5-Familienhaus. Dazu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.
Die Verwaltung legt Wert darauf, dass der erforderliche Stellplatznachweis für die künftige Nutzung auf dem Vorhabengrundstück
nachgewiesen werden kann.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen solange zurückgestellt, bis dieser Stellplatz-Nachweis vorliegt.
f.) Befreiung für einen Sichtschutz, Grundstück Flst.Nr. 640/12, Hirschrain
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 640/12, Hirschrain die Errichtung eines Sichtschutzes.
Der Ausschuss hat die Befreiung für die Einfriedung erteilt, sofern die Einfriedung mit mind. 1 m Abstand zur öffentlichen
Verkehrsfläche, die tote Einfriedung max. bis 1,80 m hoch und die Länge der „toten Einfriedung“ nicht mehr als 1/3 der
Länge des Grundstücks zur öffentlichen Verkehrsfläche beträgt.
g.) Erweiterung bewohnter Raum, Neubau Terrasse, Eingangsüberdachung und Stellplatz mit Zufahrt, Grundstück Flst.Nr. 728/0, Araberweg
Auf den Grundstücken Flst. Nr. 728/0, Araberweg möchte der Bauherrn den bewohnten Raum vergrößern. Daher wurde ein Antrag auf
Baugenehmigung eingereicht.
Der Technische Ausschuss versagte das kommunales Einvernehmen zur Ausnahme des Stellplatzes, insbesondere wegen der nicht
erforderlichen breiten Zufahrt und stellte vorerst den Bauantrag zurück.
5.2. Leitungsverlegung der Netze ODR und Errichtung einer Trafostation, Hirschrain
Die Netze ODR, Ellwangen plant eine Verbesserung der Stromversorgung im Bereich „Hirschrain“.
Dazu sind Tiefbauarbeiten in einem offenen Verlegeverfahren im Bereich zwischen der Einmündung Hirschgasse und der Einmündung
Rehweg geplant.
Im Zusammenhang mit der Verstärkung der Stromversorgung ist eine neue Trafostation geplant.
Gegen den Standort der neuen Trafostation sieht die Gemeindeverwaltung keine grundsätzlichen Bedenken.
Der Technische Ausschuss hat von der geplanten Baumaßnahme der Netze ODR Kenntnis genommen seine Zustimmung zur Trafostation
vorbehaltlich dem Ergebnis eines Entwidmungsverfahrens erteilt.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 19.07.2023
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
6.1. Kindergartenangelegenheiten
- Anpassung der Elternentgelte für das Kindergartenjahr 2023/2024
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben
sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt.
Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung
anzustreben.
Aktuell gibt es infolge der allgemeinen Kostensteigerungen, der Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den
Sozial- und Erzieherdienst und der zunehmend verbesserten Ausstattung und Qualität ständig steigende Personal- und Sachkosten.
Die oben genannten Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zu einem gewissen Teil
zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der
Elternbeiträge pauschal um 8,5 Prozent.
Die landesweiten Empfehlungen der Elternbeiträge für Kindergärten folgen seit Jahren dem sog. Württembergischen Erhebungs-System:
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt nach der sog. Familien bezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt
lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ziel ist es dabei, Familien mit mehreren Kindern
zu entlasten.
In den vergangenen Jahren hat die katholische sowie die evangelische Kirche den Abrechnungsrhythmus jeweils mit 12 Monaten
durchgeführt. Somit ist die Berechnungsgrundlage mit 12 Monaten.
Der Verwaltungsausschuss hat einstimmig beschlossen, den kirchlichen Kindergartenträgern für die Betreuung ab dem Kindergartenjahr
2023/2024 die Beträge die aus den Tabellen der Anlage 1 hinterlegt sind, zu übernehmen.
6.2. E-Mobilität
- Umrüstung der Ladestation am Rathaus
Mit Einführung eines Car-Sharing-Modells in Bartholomä wurde zugleich auch eine Ladestation für dieses E-Fahrzeug am Carport beim
Rathaus, Brunnenfeldstraße 1, errichtet.
Diese Ladesäule war bisher nicht öffentlich zugänglich, vielmehr ausschließlich für das Fahrzeug (Nissan Leaf) des Sharing-Modells
konfiguriert.
Aufgrund der mangelnden Nachfrage und der nur sehr geringen Nutzung des E-Fahrzeugs wurde das Car-Sharing-Modell-Angebot nach rund
dreieinhalbjähriger Zeit im Sommer 2022 wieder eingestellt.
Die Ladestation ist vorhanden und soll nun von der bisherigen Funktion der ausschließlichen Beladung des E-Fahrzeugs des
Car-Sharing Modells geöffnet werden und zu einer öffentlichen Ladesäule umgebaut werden.
Dazu muss die Station auf eine eichrechtskonforme Wallbox mit der Möglichkeit zur externen Abrechnung durch einen Dienstleister
umgebaut werden.
Unter der Maßgabe, grundsätzlich die Investition einer Ladesäule mit rd. 3.000 € vorzunehmen und grundsätzlich das Thema mit
den aufgeworfenen Punkten weiter zu verfolgen hat der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, eine öffentliche Ladestation zu
installieren.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
7.1. Verkauf des Baggers Mecalac und Ersatzbeschaffung durch Radlader
Die Gemeinde Bartholomä hatte durch Beschluss des Gemeinderats vom 24.07.2001 ein Vorführgerät der Firma Mecalac, Typ 10 MX zum
Preis von 156.600 DM (80.068,31€) erworben.
Der vielseitige Bagger war in verschiedenen Arbeitsvorgängen und Aufgaben des Gemeindebauhofs in den zurückliegenden Jahren
eingesetzt. Zuletzt war der nun 22 Jahre alte Bagger jedoch zunehmend Reparatur anfällig.
Im Technischen Ausschuss wurde die Sachlage am 18.07.2023 vorberaten. Das Gremium hat empfohlen, keine weitere Reparatur am Mecalac
durchzuführen, ihn vielmehr zu verkaufen und als Ersatzbeschaffung einen gebrauchten Radlader, Marke Kramer, anzuschaffen.
Der Gemeinderat beschloss den Verkauf des Baggers Mecalac und stimmte der Ersatzbeschaffung des Radladers, einschl. der Anbauteile
(Schaufel, Schild) zu. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, den Verkauf des Mecalac bestmöglichst zu verhandeln. Weiterhin wurde
die Verwaltung ermächtigt, bis zu einem Betrag von max. 80.000,-- € die Ersatzbeschaffung eines Radladers, einschl. den
Anbaugeräten, vorzunehmen.
7.2. Breitbandausbau „Weiße Flecken“ – Gehwegeausbau Böhmenkircher Straße
Die Gemeinde hat die Fa. AWUS-Bau in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.07.2023, die unter dem Vorbehalt der
abschließenden Zustimmung der pwc, mit den Arbeiten zur Erschließung der Weißen Flecken beauftragt. Die Baufirma könne
grundsätzlich mit den Bauarbeiten ab Montag, 11. September 2023, beginnen. Geplant sei, dass zwei Bautrupps die Tiefbauarbeiten
durchführen. Ein Trupp werde im Kreuzungsbereich im Gehweg der Böhmenkircher Straße beginnen.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung im Zuge der Breitbandarbeiten, den kompletten Gehweg an der Böhmenkircher Straße vom
Kreuzungsbereich Heubacher Straße bis zur Landesstraße L 1221 neu zu asphaltieren.
7.3. Sanierung der Heubacher Straße – Teilabnahme der Straße
Der Bürgermeister informierte, dass am heutigen Tag der Deckbelag auf die Straße abschließend aufgebracht wurde.
Einzelne Bereiche in den Gehwegen seien noch nicht fertig gestellt. Unter Beteiligung des Regierungspräsidiums und der
Straßenmeisterei werde dennoch eine vorläufige Abnahme der Straße erfolgen, um bald den Verkehr wieder freizugeben.
- Anfragen der Gemeinderäte
8.1. Asphaltierung des Bassenweges – Frage nach dem Baubeginn
Der Vorsitzende bestätigte, dass dies von der Baufirma Scharpf eingeplant sei, dass sie nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten
in der Heubacher Straße die Kanalsanierungs- und Asphaltierungsarbeiten im Bassenweg angehe.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.