Bei der Einwohnerfragestunde richtete ein Bürger die Frage nach dem aktuellen Sachstand zum „Pflegewohnprojekt Lauterburger
Straße – Stern“.
Dazu erläuterte der Bürgermeister, dass die Gemeinde Bartholomä auf den privaten Grundstücken durch die Erstellung des
Bebauungsplans „Lauterburger Straße – Stern“ die Voraussetzungen geschaffen hat, dass ein soziales
Nutzungsprojekt gebaut werden könne. Bekanntlich planen private Initiatoren eine Gesamtidee auf dem Stern-Areal voranzubringen, um
eine moderne Form des „Pflegewohnens“ zu erstellen.
Geplant ist, dass das Servicehaus Sonnenhalde als künftiger Betreiber die Trägerschaft der sozialen Einrichtung übernimmt und die
Finanzkanzlei Stuttgart für die Beratung und den Vertrieb zuständig ist. Die Finanzkanzlei habe nun der Gemeinde mitgeteilt, dass
sich nach der Informationsveranstaltung im Mai in der TSV-Halle bereits 34 Interessenten direkt angemeldet hätten. Dies ist laut
der Kanzlei eine vergleichsweise sehr hohe Nachfrage. Daher ist das Kanzleibüro auch sehr schnell an die Firmen Weissenburger
Projekt und Weissenburger Bau herangetreten. Diese beide Firmen haben großes Interesse, die Grundstücke zu erwerben und den Bau zu
realisieren. Geplant sei ein KfW-40-Standard. Momentan befänden sich die Parteien in den Grundstücksverhandlungen. Sofern diese zum
Abschluss gebracht sind, könne es mit dem Vorhaben sehr schnell weiter vorangehen, so der Bürgermeister. Daher sei er
zuversichtlich, dass das private Vorhaben weiter ausgearbeitet werden könne, um dann allen Interessenten konkretere Informationen
zu geben.
- Friedhof Bartholomä
- Vorstellung des Entwicklungskonzepts
A. Sachverhalt
Seit vielen Jahren besteht beim Friedhof Bartholomä die Möglichkeit, die Urne als Grabart zu wählen. Seit dem Jahr 2015 sind
Urnenstelen als neue Grabart angeboten, die neben den klassischen Sarggräbern genutzt werden können.
Im Jahr 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, ein Gemeinschaftsurnengrabfeld anzulegen, das 2021 umgesetzt wurde.
Schon im Rahmen der damaligen Beratung wurden weitere Grabarten, wie Wiesen- und Baumgräber, u.a. im Gremium diskutiert.
Im Haushaltsplan 2023 ist für die Entwicklung neuer Grabarten ein Kostenansatz enthalten.
Die Gemeindeverwaltung hat die freie Garten- und Landschaftsarchitektin Margot Rieg-Zweig beauftragt, eine Gesamtkonzeption für den
Friedhof zu entwickeln, um mögliche Standorte für die weiteren Grabarten zu identifizieren.
B. Beratung und Beschlussfassung
Architektin Margot Rieg-Zweig stellte dem Gremium ihre Entwurfskonzeption vor. Diese sieht vor, die zentrale Grünfläche stärker als
grünes Mitteloval zu betonen. Dort könne das Soldatengrab platziert werden, um die Bedeutung dieses Grabes stärker hervorzuheben.
Die für den historischen alten Friedhof markante Eibenhecke solle als Gestaltungselement aufgegriffen und sich im neuen Teil
wiederspiegeln. Es sollen neue Grabarten, wie Wiesengräber und Baum-Wiesengräber ermöglicht werden. Der südliche Zugang zum
historischen alten Friedhof könne durch das Spiegeln der bestehenden Urnenstelen auch rechts des Zugangs stärker betont werden.
Dafür sei eine Erweiterungsfläche für Urnenstelen rechts des Zugangs vorgesehen. Teilweise sollen neue Wegebeziehungen angelegt
werden. Die Kindergräber könnten durch eine ca. 1 Meter hohe Natursteinmauer schöner eingefasst werden. Schließlich ging Frau
Rieg-Zweig auf die voraussichtlichen Kosten ein, die sie auf insgesamt 198.730,--€ schätzte. Der Vorsitzende meinte, dass das
Gesamtkonzept sehr viele positive Aspekte beinhalte. Freilich seien auch die damit verbundenen Kosten zu berücksichtigen, die eine
schrittweise Umsetzung aufgeteilt auf mehrere Jahre bedingen.
In der weiteren Beratung wurde im Gremium ganz überwiegend das Gesamtkonzept als sehr ansprechend gelobt. Es gab darüber hinaus
Anregungen aus der Mitte des Gremiums, wie z.B. zur Parkierung, zu weiteren Sitzmöglichkeiten oder zum Sonnenschutz. Kritisch wurde
hinterfragt, ob die Gemeinde Bartholomä in Bezug auf die weiteren Grabarten jede Nachfrage und jeden Bedarf abdecken müsse, da
nicht nur die Investition, vielmehr auch die damit verbundenen Folgekosten durch eine erhöhte Grünpflege berücksichtigt werden
müsse.
Abschließend der Beratung verständigte sich das Gremium darauf, im Rahmen der Anfang November stattfindenden Finanzklausur des
Gemeinderats zu beraten, ob mit Blick auf die Vielzahl an Aufgaben und Investitionen eine Möglichkeit erkannt wird, einen
Finanzierungsansatz für eine Teilumsetzung des Gesamtkonzepts zu finden.
- Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
- Fortschreibung der Bewertungseckpunkte
A. Sachverhalt
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wurde zum 01.01.2020 das Rechnungswesen von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Haushalts-
und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Das Projekt „Erstellung Eröffnungsbilanz“ ist mittlerweile abgeschlossen. Ein
zentraler Ansatz des NKHR ist, dem Gemeinderat und der Führungsebene bessere Steuerungsinformationen zur Verfügung zu stellen. Der
permanente Werteverzehr des kommunalen Vermögens muss dargestellt werden. Die Gemeinde ist durch das NKHR verpflichtet, eine
komplette Vermögenserfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens durchzuführen. Wenn diese nicht oder nur mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand ermittelt werden können, bestehen Vereinfachungsmöglichkeiten.
Diverse Bewertungsregelungen des kommunalen Vermögens bzw. gesetzliche Vereinfachungsvorschriften hierzu unterliegen der
Beschlussfassung des Gemeinderats. Regelungen in den Bewertungseckpunkten sind insbesondere dann erforderlich, wenn ein Wahlrecht
des Gemeinderats besteht. Diese Regelungen werden in den „Bewertungseckpunkten“ dargestellt und geregelt.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.12.2015 wurden die Bewertungseckpunkte, welche ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften
bzw. den Vorgaben des Bilanzierungsleitfadens für die Vermögensbewertung angewendet werden, beschlossen.
Die Bewertungseckpunkte und der Leitfaden zur Bilanzierung wurden bei der Vermögensbewertung erfolgreich angewendet. Die Bewertung
des kommunalen Vermögens ist abgeschlossen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass in manchen Bereichen die Bewertungseckpunkte
angepasst bzw. fortgeschrieben werden müssen, was einen Beschluss des Gemeinderats erforderlich macht.
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus stellte dem Gremium die Änderungen der Bewertungseckpunkte vor. Nach kurzer Beratung nahm der
Gemeinderat den Sachverhalt zur Fortschreibung der Bewertungseckpunkte zur Kenntnis und beschloss einstimmig diese Änderungen.
- Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
- Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020
A. Sachverhalt
Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 und der damit verbundenen Änderung der Gemeindeordnung sowie
der Gemeindehaushaltsverordnung wurde das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg verpflichtend
eingeführt. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg wurden hierdurch verpflichtet, ihr Rechnungswesen bis zum Jahr 2016
umzustellen.
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalwahl- und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften hat der Landtag am 11. April 2013 das
Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert und die Umstellungspflicht bis zum Jahr 2020 verlängert.
Das NKHR wurde in der Gemeinde Bartholomä zum 01.01.2020 eingeführt und wird seitdem angewendet. Mit der Einführung des NKHR zum
01.01.2020 ist gemäß der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg auch eine Eröffnungsbilanz zu diesem Stichtag zu erstellen.
Die Bilanz ist nach § 52 GemHVO in Kontenform aufzustellen. Die weiteren Pflichtangaben werden in § 53 GemHVO geregelt. Die
Bewertung der Bilanzpositionen erfolgte auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Bewertungseckpunkte und dem Leitfaden zur
Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungs-wesens (NKHR) in Baden-Württemberg (3.Auflage).
Die Eröffnungsbilanz ist Grundlage für alle darauffolgenden Jahresabschlüsse der Gemeinde Bartholomä. Die Eröffnungsbilanz ist
nach Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom Gemeinderat zu beschließen und der
Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt) vorzulegen.
Die Bilanzsumme der Gemeinde Bartholomä beträgt zum Jahresbeginn 2020 insgesamt 31.189.538,50 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister verwies darauf, dass mit der heutigen Vorstellung und Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz eine langjährige,
sehr aufwändige und detaillierte Verwaltungsarbeit zu einem zielführenden Abschluss gebracht werden kann. Er dankte der Kämmerei
der Verwaltungsgemeinschaft und allen Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die an dem umfassenden Zahlenwerk in den vergangenen
Jahren mitgewirkt haben.
Thomas Kiwus stellte sodann die Zahlen der Eröffnungsbilanz 2020 im Einzelnen vor und bezeichnete die heutige Beratung als
historisch, denn noch nie zuvor wurde in einem Bartholomäer Gemeinderat eine Eröffnungsbilanz der Gemeinde festgestellt.
Der stellvertretende Bürgermeister, Rudi Grimmbacher, sprach gleichfalls den Dank und den Respekt für diese Arbeit an Kämmerei und
Verwaltung aus.
Nach weiterer kurzer Beratung stellte sodann der Gemeinderat einstimmig die vorgelegte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bartholomä zum
Bilanzstichtag 01.01.2020 fest.
- Bestellung von Frau Sarah Ferschmann zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bartholomä
A. Sachverhalt
Frau Sarah Ferschmann ist seit dem 01.05.2022 bei der Gemeinde Bartholomä als Hauptamtsleitung beschäftigt.
Nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes (PStG) in Verbindung mit der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des
Personenstandsgesetzes kann zum Standesbeamten bestellt werden, wer mindestens die Befähigung zum mittleren nicht technischen
Verwaltungsdienst erworben hat. Ebenso ist der erfolgreiche Besuch eines zweiwöchigen Einführungsseminars für Standesbeamte und die
Sachbearbeitung bei einem Standesamt für die Dauer von mindestens drei Monaten Voraussetzung.
Frau Ferschmann erfüllt die Voraussetzungen für eine Bestellung zum Standesbeamten. Insbesondere hat sie aktuell sehr erfolgreich
das Einführungsseminar für Standesbeamten in der Fachakademie absolviert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, Frau Ferschmann als Standesbeamtin zu bestellen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 19.09.2023
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
6.1. Baugesuche
a.) Erweiterung Wohnraum, Neubau Terrasse, Eingangsüberdachung und Stellplatz, Grundstück Flst. Nr. 728, Araberweg
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 728, Araberweg den Wohnraum zu vergrößern. Daher wurde ein Antrag auf
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht. Der Technische Ausschuss hat das
kommunale Einvernehmen zu den Befreiungen erteilt.
b.) Ausnahme für Brennholzlagerung (Hütte), Grundstück Flst. Nr. 819/1, Trakehnerstraße
Der Eigentümer beantragt auf dem bebauten Grundstück Flst.Nr. 819/1 die Errichtung eines Lagerschuppens. Dazu wurde ein Antrag auf
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen zu der Befreiung erteilt.
c.) Bauvoranfrage: Neubau Einfamilienhaus, Grundstück Flst. Nr. 115/6, Hauptstraße
Der Eigentümer plant auf dem Grundstück Flst.Nr. 115/6 die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Eine Bauvoranfrage soll klären,
wie sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Wohnbebauung fügt sich nach Art der Nutzung und Maß in die Umgebung
ein.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen erteilt.
d.) Befreiung Gartenhütte, Sichtschutz und Zaun, Grundstück Flst.Nr. 61/3, Wiesenweg
Der Bauherr beantragt auf den Grundstücken Flst. Nr. 61/3, Wiesenweg, die Errichtung einer Gartenhütte, eines Sichtschutzes und die
Errichtung eines Zaunes. Hierzu wurde ein Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 49 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht.
Der Technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen zur Gartenhütte mit Flachdach. Der Technische Ausschuss stellte in Aussicht,
den Sichtschutz bzw. die Einfriedung zu befreien, sofern die Höhe von 1,80 m nicht überschritten wird, ein Abstand zur öffentlichen
Fläche von 1 m eingehalten und der Sichtschutz/Einfriedung zur öffentlichen Seite nicht länger als 1/3 der Gesamtlänge des
Grundstücks darstellt.
6.2. Errichtung einer Trafostation durch die Netze ODR im Baronenbergweg
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hatte sich in der öffentlichen Sitzung am 18.07.2023 zu einem geplanten Standort einer
neuen Trafostation im Bereich Hirschrain beraten und aufgrund der erforderlichen Versorgungssicherheit grundsätzlich zugestimmt.
Im Zusammenhang mit der Verstärkung und der Sicherung der Stromversorgung ist auch eine neue Trafostation im Gebiet des
„Westliches Brunnenfeld“ erforderlich.
Nach intensiver Suche eines geeigneten Standortes schlägt die Netze ODR vor, die vorhandene öffentliche Grünanlage umzubauen, um
auf einer öffentlichen Fläche die Station zu errichten.
Gegen den Standort der neuen Trafostation sieht die Gemeindeverwaltung keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die Kosten des Umbaus
und der Errichtung durch die Netze ODR getragen werden.
Der Technische Ausschuss stimmte dem geplanten Standort der Trafostation im Baronenbergweg zu.
6.3. Kommunaler Krisenstab
- Neuanschaffung eines Notstromerzeugers
Der Kommunale Krisenstab hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21. Juni 2023 über seine Arbeit berichtet.
Nun hat sich in der Beratung innerhalb des Stabs gezeigt, dass eine Neuanschaffung eines Notstromaggregats sehr ratsam ist und dem
Gemeinderat bzw. dem Technischen Ausschuss eine jetzige Beauftragung empfohlen wird. Mit einer solchen Anschaffung eines einzelnen
Gerätes sollen dabei in der Ortsmitte gleich mehrere öffentliche Gebäude im Notfall mit Strom versorgt werden können.
Die Freiwillige Feuerwehr/Gemeindeverwaltung hat dazu drei vergleichbare Angebote eingeholt.
Es zeigt sich, dass das Angebot der Fa. Zenessis/Fa. KW-Generator GmbH, Schwäbisch Gmünd, mit einem Betrag von 24.240,30 €
(einschl. MwSt.) das deutlich günstigere Angebot darstellt.
Die Lieferzeit des Geräts beträgt aktuell ca. 4 – 6 Wochen, sodass der Stromerzeuger vor dem Winter 2023/24 betriebsbereit
vor Ort sein könnte.
Im Haushaltsplan 2023 ist kein Ansatz für die Anschaffung enthalten. Die Finanzierung kann zu einem größeren Teil durch
Einsparungen im Bereich Brandschutz, Produkt 1260 und Produkt 2520 (Brandwarnanlage Museum) erreicht werden.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig dieses Angebot beauftragt.
6.4. Wasserrechtliche Erlaubnis für das Regenrückhaltebecken (RÜB)
Die Gemeindeverwaltung informierte den Technischen Ausschuss in der Sitzung am 18.07.2023 darüber, dass sich das Landratsamt
Ostalbkreis – Wasserwirtschaft – mit Schreiben vom 19.06.2023 zu der wasserrechtlichen Erlaubnis des RÜB 1 gemeldet
hat.
Die Wasserwirtschaft setzt der Gemeinde Bartholomä nun Fristen zur Umsetzung, ein geeignetes Erfassungsgerät zu installieren, um
das Betriebs- und Entlastungsverhalten des RÜB's prüfen zu können.
Zudem kritisiert das Landratsamt die bisher eingereichten Unterlagen über das beauftragte Ingenieurbüro: Die vorgelegten
Planunterlagen zu einem erforderlichen neuen AKP sind unvollständig. Da die Unterlagen nicht auf der aktuellsten Kamerabefahrung
aufgebaut seien, könne eine Beurteilung nicht erfolgen. Die Wasserwirtschaft fordert von der Gemeinde Bartholomä, den neuen AKP
umgehend fertigzustellen.
Das Büro Kolb Ingenieure hat daraufhin ein Honorarangebot für die Sanierung des RÜB vorgelegt.
Für das Gewerk Ingenieurbauwerke setzt das Büro ein Honorar mit 5.271,01 € an; für das Gewerk Technische Ausrüstung beträgt
das Honorar voraussichtlich 10.082,39 €.
Die Technische Ausschuss hat einstimmig dieses Angebot angenommen und die Verwaltung beauftragt, mit dem Büro einen Honorarvertrag,
einschließlich eines verbindlichen Zeitplans zu schließen.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Punkt „Verschiedenes/Bekanntgaben“ berichtete der Bürgermeister zu den nachfolgenden Angelegenheiten:
7.1. Seniorenadventsfeier
Wie in den vergangenen sechs Jahrzehnten wird die Seniorenadventsfeier am dritten Adventssonntag (also am Sonntag, 17. Dezember)
stattfinden. Der Verwaltungsausschuss habe das Programm festgelegt und dabei erstmals organisiert, dass gegen 17 Uhr ein Vesper
angeboten werde.
7.2. Ehrungsabend
Am Donnerstag, 9. November, werde lt. Beschluss des Verwaltungsrates ein Ehrungsabend gefeiert, an dem ehrenamtlich engagierte
Personen für ihren ehrenamtlichen Einsatz ausgezeichnet werden sollen.
7.3. Ausschreibung des Gas-Konzessionsvertrages
Der Bürgermeister informierte, dass der Konzessionsvertrag Ende 2024 auslaufen werde. Daher sei jetzt die Bekanntmachung über die
Ausschreibung im Bundesanzeiger erfolgt. Die Frist für die Interessensbekundung ende am 15.11.2023. Danach werde der Gemeinderat
über die Neuerteilung der Gas-Konzession beraten und entscheiden.
7.4. Sanierung der Heubacher Straße
Im Zuge der Sanierung der Heubacher Straße wurden gemeinsam mit der Baufirma und dem begleitenden Planungsbüro insgesamt 18 offene
Punkte bzw. Restarbeiten identifiziert, die die Baufirma noch zu erledigen hat, so der Bürgermeister. Teilweise werden dazu vom
Gemeindebauhof kleinere Punkte/Arbeiten übernommen. Es wird zudem vor der Abnahme der Maßnahme eine Ebenheits- und
Griffigkeitsprüfung des Oberbelags durchgeführt. Es sind zudem Mängel beim Übergang Gehweg/Fahrbahn festgestellt worden, da sich an
drei Stellen Pfützen bilden. Die Baufirma ist aufgefordert, diese zu beseitigen. Der Bürgermeister informierte, dass allein die
Entsorgung des zwischengelagerten Aushubmaterials Kosten von über 675.000,--€ verursacht habe. Hier habe die Gemeinde eine
rechtliche Klärung des Sachverhalts in Auftrag gegeben, ob und wie die Baufirma und das Ingenieurbüro bei der Lagerung des Aushubs
korrekt gearbeitet haben, bzw. diese ein Verschulden trifft.
7.5. Verlängerung des Gehweges „An der Heide“
Für die geplante Gehwegverlängerung „An der Heide“ liegt ein Angebot vor. Der Gemeinderat stimmt zu, weitere
Kostenangebote anderer Firmen einzuholen.
7.6. Umbau des alten Rathauses zur Arztpraxis
Der Bürgermeister informierte, dass die Verwaltung fristgerecht den ELR-Antrag beim Regierungspräsidium eingereicht hat. Mit der
Entscheidung zur Bewilligung könne im Frühjahr 2024 gerechnet werden.
7.7. Breitbandausbau in Bartholomä – Beseitigung der „Weißen Flecken“
Mit der Baumaßnahme wurde Mitte September durch die Firma AWUS-Bau begonnen, die zwischenzeitlich mit zwei Bautrupps arbeite. Am
4. Oktober findet der offizielle Spatenstich statt, so der Bürgermeister.
7.8. Baubeginn „An- und Umbau Kindergarten „Marktwiese“
Die Firma Irdenkauf hat mit der Anlegung einer Baustraße auf der Marktwiese begonnen. Am vergangenen Montag sei mit dem
symbolischen Spatenstich die Baumaßnahme gestartet worden, so der Vorsitzende in seiner Information.
7.9. Kindergarten „Fantadu“ – Interimsgruppe in Betrieb
Der Vorsitzende zeigte sich dankbar, dass es in sehr kurzer Zeit gelungen sei mit Unterstützung durch die ev. Kirchengemeinde und
den örtlichen Handwerksbetrieben, den Pfarrsaal umzubauen und eine Interimsgruppe einzurichten. Die Einrichtung ist im August in
Betrieb gegangen. Damit könne jedem Kind in Bartholomä ein Kindergartenplatz garantiert werden.
7.10. Grünsammelcontainer am Gemeindebauhof
Der Vorsitzende informierte, dass die Arbeiten zur Anlegung eines neuen Standorts für den Grünsammelcontainer Anfang September
abgeschlossen werden konnte. Der neue Standort erlaube ein bequemes Entsorgen des Grünguts, indem der Container baulich abgesenkt
ist und ein Einwurf von oben erfolgt. Es ist sogar eine direkte Zufahrt mit dem PKW ermöglicht.
7.11. Wärmeleitung Laubenhartschule-Kindergarten
Die Arbeiten zur Herstellung der Wärmeleitung sind abgeschlossen. Hierfür haben die Firmen AWUS-Bau (Tiefbau) und Gmünder Rohrbau
(Leitungsbau) für eine unkomplizierte Leitungsverlegung – einschließlich einer Spülbohrung – gesorgt. Damit kann
zukünftig der Kindergarten von der Heizungszentrale der Schule versorgt werden.
- Anfragen der Gemeinderäte
Dazu gab es die nachfolgenden Anfragen:
Ein Gemeinderat erinnerte an die Wiederherstellung der Plätze/Standorte der Zwischenlagerflächen für das Aushubmaterial aus den
Sanierungsarbeiten der Heubacher Straße. Während für die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Wiesenfläche ein Behördentermin
erforderlich werde, werde sich wegen des Standorts am Schotterplatzes die Gemeinde an die Baufirma wenden, so der Vorsitzende.
Ein anderer Gemeinderat sprach erforderliche Restarbeiten beim neuen Sammelgrüncontainer am Gemeindebauhof an. Dazu informierte die
Verwaltung, dass diese Arbeiten in Auftrag gegeben seien.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.