-kein Anfall-
- Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
Wahl des Kuratoriums
A. Sachverhalt
Seit 1996 besteht in der Gemeinde Bartholomä die „Kultur- und Sportstiftung Bartholomä“.
Bei der Stiftung handelt es sich um eine nicht rechtsfähige treuhändische Stiftung, die auf einem Treuhandvertrag zwischen dem
Stifter, Herrn Heinz Höfliger und der Gemeinde Bartholomä und der dazu ergangenen Satzung der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
fußt.
Wahl der Kuratoren
Im § 5 „Kuratorium“ ist geregelt, dass das Kuratorium aus dem jeweiligen amtierenden Bürgermeister der Gemeinde
Bartholomä und zwei vom Gemeinderat zu wählenden Vertrauenspersonen besteht. Weiterhin ist geregelt, dass die vom Gemeinderat zu
wählenden Kuratoriumsmitglieder für die Dauer von drei Jahren gewählt werden.
Die Dauer der Amtsperiode beträgt damit drei Jahre. Zuletzt wurde die Wahl im Jahr 2020 durchgeführt. Damit endet die Amtszeit in
diesem Jahr und es ist eine Wahl für die neue Amtszeit erforderlich.
Sehr erfreulich ist, dass der Stifter unserer Kultur- und Sportstiftung, Herr Heinz Höfliger zur Wiederwahl erneut vorgeschlagen
werden kann. Ebenso ist seit zwei Amtszeiten Herr Karl Magenau im Kuratorium gewählt, der ebenfalls kandidiert.
Für die aktuelle Wahl des Kuratoriums stehen daher zur Verfügung:
- Herr Heinz Höfliger
- Herr Karl Magenau
- Bürgermeister Thomas Kuhn (von Amts wegen)
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung wählte das Gremium wählt für die neue Amtsperiode 2024-2026 die nachfolgenden Kuratoren in die Kultur- und
Sportstiftung Bartholomä:
- Herr Heinz Höfliger
- Herr Karl Magenau
- Bürgermeister Thomas Kuhn (von Amts wegen)
- Wasserversorgung Bartholomä
hier: Kalkulation und Änderung der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2024
A. Sachverhalt
Verbrauchsgebühren:
Die Wasserversorgungsgebühr soll von 3,62 € auf 3,88 € /cbm zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt
werden, um einen angemessenen Ertrag für den Haushalt gemäß § 14 Abs.1 Satz 2 KAG zu erhalten.
Es wird mit einem Ertrag von rund 15.000 € im Haushaltsplan 2024 gerechnet.
Bei prognostizierten Durchschnittskosten von 3,62 €/cbm (Vorjahr 3,50 €) ab 2024 würde bei unverändertem Gebührensatz
ein Verlust von rd. 12.700 € erwirtschaftet werden. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht sollte neben der Kostendeckung auch ein
zusätzlicher Ertrag erzielt werden (Vorschlag 15.000 €). Um diese Vorgaben zu erfüllen, müsste die Wassergebühr von
3,62 € auf 3,88 € erhöht werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat machte sich die vorgelegte Kalkulation zu eigen und stimmte den darin enthaltenden Prognosen zu.
Zur Reduzierung der Steuerlast blieb der Wasserzins unverändert bei 3,62 €.
Die Ergebnisse der Rechnungsjahre 2020ff werden auf die neue Rechnung vorgetragen.
- Wasserversorgung Bartholomä
hier: Änderung der Wasserversorgungssatzung
-kein Anfall-
- Abwasserbeseitigung Bartholomä
hier: Änderung der Abwassergebühren
- Feststellung der Ergebnisse der Jahre 2020-2022
- Kalkulation der Abwassergebühren 2024
A. Sachverhalt
Für 2024 zeichnet sich eine Kostenerhöhung ab, da die kalkulatorischen Kosten auf Grund der durchgeführten Kanalauswechslungen
steigen.
Die Kostenobergrenze für die Schmutzwassergebühr liegt danach bei 3,11 € (Vorjahr 2,92 €) und beim
Niederschlagswasser bei 0,42 € (Vorjahr 0,34 €). Diese Werte beziehen sich auf die laufenden Kosten ohne
Berücksichtigung der Überschuss- und Verlustvorträge.
Es sollten dringend Verluste aus den Vorjahren ebenfalls aufgeholt werden. Der unten stehende Vorschlag geht von einem Betrag
insgesamt von 50.903,25 € aus, der aus den Jahren 2020 und 2021 aufgeholt werden sollte.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Verlustabbau des Jahres 2022 wird im Jahr 2024 zugunsten der Beitragshöhe und zur Steuerentlastung ausgesetzt.
Weiterhin soll bei der Kalkulation 2024 vorerst ein Teil des Verlustes 2021 berücksichtigt werden.
Die Gebührensätze werden wie folgt verändert. Sie betragen ab 01.01.2024:
- Schmutzwassergebühr je cbm Schmutzwasser mit 3,55 €
- Niederschlagswassergebühr je qm versiegelter Fläche 0,46 €
Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3 Abwassersatzung)
beträgt ab 01.01.2024:
a. bei Abwasser aus Kleinkläranlagen je cbm 4,97 €
b. bei Abwasser aus geschlossenen Gruben 4,97 €
c. soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist 4,97 €
- Abwasserbeseitigung Bartholomä
hier: Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
A. Sachverhalt
Wegen der gebührenrechtlichen Anpassungen (siehe TOP 5) soll die Abwassersatzung angepasst werden.
bisheriger Satzungstext |
neuer Satzungstext |
§ 42 Höhe der Abwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 2,92 €
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,34 €
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser: 2,92 €
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3
Abwassersatzung) beträgt je m³ Abwasser:
a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen 3,32 €
b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben 3,32 €
c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist 3,32 €
(5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes, wird
für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
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§ 42 Höhe der Abwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 3,65 €
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,45 €
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser: 3,65 €
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3
Abwassersatzung) beträgt je m³ Abwasser:
a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen 5,11 €
b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben 5,11 €
c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist 5,11 €
(5) Beginnt oder endet die gebühren-pflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes, wird
für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
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B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat die Änderungssatzung der Abwassersatzung (Anlage) mit Wirkung zum 01.01.2024.
- Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035
- Beteiligung der Gemeinde Bartholomä zur 2. Offenlage
A. Sachverhalt
Mit der Gesamtfortschreibung des neuen Regionalplans 2035 soll der Regionalplan 2010 für Ostwürttemberg, der seit dem Jahr 1998
verbindlich ist, abgelöst werden.
Mit einem erneuten formellen Beteiligungsverfahren räumt der Regionalverband erneut die Möglichkeit zu einer Stellungnahme ein. Der
Inhalt der Planungsdokumente des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 umfasst den Textteil mit Plansätzen, Begründungen und Anhängen,
die Raumnutzungskarte, die Strukturkarte sowie den Umweltbericht.
Der aktuelle Beteiligungszeitraum der Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurde auf 3. November bis 17. Dezember 2023
festgesetzt.
Die Gemeinde Bartholomä wird als Trägerin öffentlicher Belange, nach § 9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 2 LplG bis spätestens 17. Dezember
2023 um Stellungnahme gebeten. Dazu solle sich die Gemeinde bei ihren Anmerkungen auf die geänderten Aspekte beschränken.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung der Gemeinderat im Rahmen der Stellungnahme nochmals explizit auf die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen
Grünflächen hinzuweisen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gegenüber dem Regionalverband fristgerecht bis spätestens 17.Dezember 2023 eine entsprechende
Stellungnahme der Gemeinde Bartholomä vorzulegen.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Punkt „Verschiedenes/Bekanntgaben“ berichtete der Bürgermeister zu den nachfolgenden Angelegenheiten:
8.1. Annahme von Spenden und Sponsoring
Der Vorsitzende informierte, dass insgesamt 5.545,00 € gespendet wurden.
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss das Gremium einstimmig die förmliche Annahme der Spenden.
8.2. Baugesuche
Anbau Wintergarten und Abstellraum an Wochenendhaus, Grundstück Flst.Nr. 789, Wolf-Hirth-Straße
Die Gemeinde Bartholomä hatte bisher die Verwaltungspraxis so gehandhabt, dass für die sog. kleinen Grundstücke im Gebiet
Amalienhof, die unter 300 m² Flächengröße liegen, eine Befreiung der GRZ bis zu 0,25 möglich sei, sofern dadurch nach Ansicht der
Gemeinde keine städtebaulichen Gründe dagegensprächen, die Abweichung auch der Würdigung der nachbarlichen Interessen standhalte
und dennoch mit den öffentlichen Interessen vereinbart werden könnten. Diese Voraussetzungen wurden bis zu einer Größe der GRZ von
0,25 anerkannt, wofür dann eine Befreiung ausgesprochen wurde.
Die Baurechtsbehörde der VG Rosenstein kommt nun auf eine GRZ von bis zu 0,38. Dies deshalb, weil bei stringenter Anwendung der
Baunutzungsverordnung 1990 sämtliche Nebenflächen, bis hin zu den Dachüberständen, zu dieser GRZ mitgerechnet werden müssten.
Nach weiterer kurzer Diskussion und Beratung stellte der Gemeinderat ausdrücklich fest, die GRZ von 0,38 zu befreien.
8.3. An- und Umbau Kindergarten Marktwiese
Der Bürgermeister informierte, dass das Gremium den Kindergarten in Heuchlingen vor Ort besichtigt und sich vor allem die
Küchenplanung der Mensa näher angeschaut hat. Änderungen und Wünsche der Beteiligten werden in der Ausschreibung berücksichtigt
werden. Insgesamt wird der Zeitplan der Baumaßnahme eingehalten, erklärte der Vorsitzende weiter.
8.4. Winterdienst 2023/2024
Der Vorsitzende erläuterte, dass die Firma Fischer den Gemeindebauhof beim Winterdienst unterstützen wird. Diese Zusammenarbeit
hatte bereits im letzten Jahr sehr gut funktioniert.
8.5. Asphaltierung des Bassenwegs
Die Firma Scharpf hat die Baustelle am Bassenweg eingerichtet, so der Bürgermeister. Der Kanal soll im offenen Verfahren saniert
werden. Die Asphaltierung des Bassenwegs ist vom Wetter abhängig. Grundsätzlich soll der Weg 2-lagig einschließlich der Deckschicht
aufgebaut werden.
8.6. Glasfaserausbau Heubacher Straße/ Beckengasse
Der Bürgermeister informierte, dass es gegenwärtig Probleme beim Glasfaserausbau in der Heubacher Straße und in der Beckengasse
gibt. Da im Gehweg Leitungen verlegt sind, welche auf den Bestandsplänen nicht vermerkt waren, muss nun doch der komplette Gehweg
aufgegraben werden. Am 23.11.2023 wird ein Ortstermin zur Klärung des Problems stattfinden.
8.7. Aktion „Heilig Abend nicht allein“
Die Stadt Heubach bietet diese Jahr ein Projekt für Menschen an, welche den Heilig Abend nicht alleine verbringen möchten. Der
Vorsitzende informierte, dass sich die Gemeinde Bartholomä an diesem Projekt beteiligt. Fahrdienste nach Heubach werden von den
Mitgliedern des Projekts „miteinander-füreinander“ angeboten.
- Anfragen der Gemeinderäte
Dazu gab es die nachfolgende Anfrage:
Ein Gemeinderat machte darauf aufmerksam, dass die Asphaltarbeiten im Zuge des Breitbandausbaus noch vor Wintereinbruch
abgeschlossen werden sollten, damit keine Winterbaustelle entsteht.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.