Ein anwesender Bürger erklärte, dass er eine E-Mail der Finanzkanzlei Stuttgart erhalten habe und erkundigte sich über den
aktuellen Planungsstand des Pflegewohnheims auf dem Stern-Areal.
Bürgermeister Kuhn erklärte, dass die Planungen für das private Vorhaben Ende Januar bis Anfang Februar abgeschlossen werden
sollen. Die Mail der Finanzkanzlei Stuttgart diente lediglich als Information an alle Interessierten, so der Vorsitzende weiter.
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2024
- Einbringung und Beratung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplanentwurf 2024 wurde auf Basis der aktuellen Ergebnisse der Steuerschätzung (Okt. 2023), dem Haushaltserlass des
Landes vom 18.07.2023 und dem Haushaltserlass des Landratsamtes vom 12.10.2023 erstellt.
Der Ergebnishaushalt verfehlt die Einhaltung der geänderten gesetzlichen Vorgaben des NKHR (neuen kommunalen Haushaltsrechts) um
rd. 306.000 Euro. Der Schuldendienst kann aber aus dem Zahlungsmittelüberschuss finanziert werden.
Die Investitionen wurden entsprechend der Priorisierung durch den Gemeinderat in früheren Sitzungen in der mittelfristigen
Finanzplanung entsprechend berücksichtigt.
Für die Finanzierung der geplanten Investitionen 2024 wird voraussichtlich eine Kreditaufnahme von rd. 1,0 Mio. Euro notwendig
sein. Allerdings besteht hier die Aussicht, dass sich die liquiden Mittel bis zur Beratung des Gemeinderats im Dezember um etwa
0,5 Mio. Euro positiv verändern könnte.
In den kommenden Jahren werden aber für Fortsetzungsmaßnahmen und für alle neu begonnenen Maßnahmen erhebliche Kreditaufnahmen
erforderlich sein.
Der Zahlungsmittelüberschuss in den Folgejahren wird aktuell nicht ausreichen, um den Schuldendienst aus den laufenden Erträgen
heraus zu finanzieren. Kurzfristig können zwar andere Finanzmittel dafür verwendet werden. Mittelfristig muss aber der
Ergebnishaushalt wieder einen auskömmlichen Zahlungsmittelüberschuss erwirtschaften.
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus erläuterte das Zahlenwerk und verwies darauf, dass Anfang 2024 eine erneute Klausurtagung notwendig
sein wird.
Nach kurzer Beratung und Diskussion wurden für den Posten „Digitalisierung“ weitere 10.000€ im Haushalt 2024
bereitgestellt. Anschließend beauftragte das Gremium einstimmig die Verwaltung die endgültige Fassung des Haushaltsplans 2024
auszuarbeiten.
- Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
A. Sachverhalt
Die Haushaltsplanung 2024 zeigt eine deutliche Verschlechterung der Finanzlage ab 2024. Im Rahmen der Klausurtagung wurden mögliche
Maßnahmen zur Verbesserung der Erträge diskutiert.
Dazu gehörte auch der Vorschlag zur Anpassung der Hebesätze. Die Hebesätze werden üblicherweise im Zusammenhang mit der
Haushaltssatzung (geplante Beschlussfassung 24.01.2024) beschlossen.
Um den Druck eines Änderungsbescheides bezüglich der Grundsteuer zu vermeiden, sollten die Hebesätze vorab festgelegt werden.
Bereits am Donnerstag, 14.12.2023, muss die Veranlagung der Grund- und Gewerbesteuer und der damit verbundene Druck der Bescheide
beauftragt werden.
Die Hebesätze für Bartholomä wurden zuletzt geändert:
Gewerbesteuerhebesatz: ab 2002 370 %
Grundsteuer A: ab 2011 400 %
Grundsteuer A: ab 2022 410 %
Grundsteuer B: ab 2009 380 %
Grundsteuer B: ab 2011 400 %
Grundsteuer B: ab 2022 410 %
Bei einer Anpassung um 10 Hebesatzpunkte könnten zusätzliche Erträge erzielt werden:
Grundsteuer A 410 % auf 420 % 500,00 €
Grundsteuer B 410 % auf 420 % 6.200,00 €
Gewerbesteuer 370 % auf 380 % 24.300,00 €
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss das Gremium, bei einer Enthaltung, mehrheitlich die Hebesätze der Grundsteuer A und
B von 410 % auf 420 % anzuheben.
Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat, bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme, mehrheitlich den Hebesatz für die
Gewerbesteuer von 370 % auf 380 % zu erhöhen.
- Hundesteuer
Hier: Änderung der Steuersätze
A. Sachverhalt
Die Gemeinden können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des KAG örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, soweit sie nicht
bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind oder es sich nicht um Steuern handelt, die vom Land erhoben werden oder die
den Stadt- und Landkreisen vorbehalten sind (sog. Steuerfindungsrecht).
Die Hundesteuer stellt eine solche örtliche Aufwandssteuer dar. Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Vermögens- oder
Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Steuerpflichtigen. Sie sollen einen besonderen Aufwand, also eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende
Verwendung von Einkommen und Vermögen erfassen. Es darf sich bei der Hundesteuer nur um eine örtliche Aufwandsteuer handeln. Der
örtliche Charakter der Steuer wird dadurch gewahrt, dass von der Hundesteuerpflicht nur das Halten von Hunden im jeweiligen
Gemeindegebiet erfasst wird.
Steuern dienen vorrangig der Erzielung von Einnahmen. Dies schließt nicht aus, dass die Einnahmeerzielung zum Nebenzweck wird. Dies
ist dann der Fall, wenn – was grundsätzlich als zulässig angesehen wird – Steuern für Lenkungszwecke eingesetzt werden,
um mit ihnen wirtschafts- oder gesellschaftspolitische Wirkungen zu entfalten. So wird beispielsweise die Hundesteuer nicht nur
wegen ihres finanziellen Ertrags, sondern in zulässiger Weise auch zu dem ordnungsbehördlichen Zweck der Eindämmung der
Hundehaltung und der damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit (Verschmutzung von Gehwegen,
Kinderspielplätzen, Parkanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen durch Hundekot, Gefährdung von Kindern, Fußgängern und
Radfahrern, die von Hunden angefallen und verletzt werden, Gefährdung des Straßenverkehrs, Lärmbelästigung durch Gebell in
Wohngebieten usw.) erhoben.
Mit einem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde darf das Ziel verfolgt werden, die Haltung von sog. Kampfhunden wegen ihrer besonderen
Gefährlichkeit für die Allgemeinheit einzudämmen.
Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Bartholomä wurde letztmals am 01.12.2010 angepasst.
Die aktuellen Steuersätze in Bartholomä betragen:
- Ersthund: 90,- €
- Zweithund: 180,- €
- Zwinger: 180,- €
- Kampfhund: 600,- €
- Weiterer Kampfhund: 1.200,- €
Eine Aufstellung bzw. ein Vergleich von Hundesteuersätze in der VG Rosenstein:
- Böbingen 102,00 €
- Heubach 84,00 €
- Heuchlingen 96,00 €
- Mögglingen 90,00 €, Erhöhung auf 108,- € ab 2024
Die Gemeinde wird durch die aktuell großen Projekte sämtliche Einnahmearten überprüfen und im Rahmen der Möglichkeiten erhöhen
müssen. Auch im Hinblick auf den gestiegenen Aufwand der Verwaltung (Verwaltungsaufwand, Aufwand für Hundetoiletten, Aufwand
Ordnungsamt, …) werden folgende Steuersätze vorgeschlagen:
- Ersthund: 102,- €
- Zweithund: 204,- €
- Zwinger: 204,- €
- Kampfhund: 672,- €
- Weiterer Kampfhund: 1.344,- €
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn erläuterte, dass die Hundesteuer seit 2010 nicht angepasst wurde. Aus der Mitte des Gremiums wurde bemängelt,
dass die Erhöhung ohne jede Grundlage beschlossen werden soll. Ein anderes Mitglied forderte stärkere Kontrollen bei nicht
gemeldeten Hunden im Gemeindegebiet.
Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium, bei einer Gegenstimme, mehrheitlich die Erhöhung der Hundesteuer.
- Organisation des Breitbandausbaus ab 2024 im Ostalbkreis
Hier: Auflösung von Komm.Pakt.Net und Gründung einer neuen Anstalt für den Ostalbkreis „Breitband Ostalb KAöR“
A. Sachverhalt
Der Landkreis und seine 42 Städte und Gemeinden verfolgen gemeinsam das Ziel, eine flächendeckend gut ausgebaute
Glasfaserinfrastruktur zu errichten. Bislang hat Komm.Pakt.Net die Aufgabenausführung, Planung und den Ausbau der Netze übernommen.
einer geplanten Verschmelzung von Komm.Pakt.Net (KPN) plant nun eine Verschmelzung mit OEW-Breitband GmbH. Der Ostalbkreis ist der
einzige Landkreis, der als Beteiligter bei KPN nicht zugleich Mitglied bei der OEW ist. Für die Mitglieder der OEW ist dies kein
Nachteil, da sie am Gesamtergebnis der OEW partizipieren. Für den Ostalbkreis und seine Kommunen ist die Ausgangslage dagegen eine
grundsätzlich andere. Da sie nicht Mitglied bei der OEW sind, profitieren sie auch nicht indirekt vom positiven Geschäftsergebnis
der OEW. Herr Landrat Dr. Bläse und die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen im Ostalbkreis haben
sich darauf geeinigt, dass sie im Falle der Auflösung von Komm.Pakt.Net aus den genannten Gründen nicht der OEW beitreten, sondern
eine eigene Anstalt des öffentlichen Rechts für die Aufgabe des Breitbandausbaus errichten wollen. Der Ostalbkreis und die Kommunen
des Landkreises wollen einer Nachfolgeorganisation von KPN mit der OEW-Breitband GmbH nicht beitreten.
Die Gründung der Breitband Ostalb KAöR sollte zeitnah zum Austritt aus Komm.Pakt.Net erfolgen, um einen reibungslosen Übergang und
die übergangslose Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
Auch die Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Breitband Ostalb finanziert sich über jährliche Mitgliedsbeiträge, ein anteiliges
Pachtclearing und Dienstleistungen.
Der Ostalbkreis hat in seinem Breitband-Kompetenzzentrum nicht nur den Ausbau des Backbone-Netzes vorangetrieben und weitestgehend
zum Abschluss gebracht, sondern insbesondere übergreifende Schwerpunktaufgaben und koordinierende Aufgaben für die Kommunen
übernommen. Im Einzelfall hat das Breitbandkompetenzzentrum über die Beratung und Unterstützung hinaus auch im Rahmen eines
Dienstleistungsvertrages weitergehende Aufgaben übernommen. Diese übergeordneten Aufgaben gehen auf die „Breitband Ostalb
KAöR“ über. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ostalbkreises wollen voraussichtlich mehrheitlich den Arbeitgeber nicht
wechseln und beim Ostalbkreis bleiben. Einige der Mitarbeitenden sind jedoch bereit, im Wege einer Abordnung die Aufgabe des
Breitbandausbaus auch bei der KAöR wahrzunehmen. Die Personalkosten des Breitbandkompetenzzentrums hat bisher der Ostalbkreis
getragen. Da es sich auch künftig um übergeordnete Aufgaben aller Kommunen handeln wird, schlägt die Verwaltung vor, diese
Personalkosten auch weiterhin zu übernehmen, solange die Mitarbeitenden des Breitbandkompetenzzentrums überlassen werden.
Zusätzliches bzw. künftig eigenes Personal hätte die Kommunalanstalt auf eigene Kosten einzustellen.
Für die Gemeinde Bartholomä beträgt die Stammkapitaleinlage 1.048,50 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn erläuterte den Sachverhalt. Aus der Mitte des Gremiums wurde vor allem die unzureichende Personalplanung
bemängelt.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion stimmte der Gemeinderat der Auflösung von Komm.Pakt.Net und einem Beitritt zur Breitband
Ostalb KAöR zu.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 05.12.2023
A. Sachverhalt
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche
a.) Errichtung Garagenreihe, Grundstück Flst. Nr. 194, Am Waldberg
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 194, Am Waldberg die Errichtung einer Garagenreihe. Daher wurde ein Antrag auf
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht.
Die Gemeinde hat die Befreiungen für die Errichtung erteilt.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen erteilt.
b.) Errichtung Glockenturm, Grundstück Flst. Nr. 1193, Innerer Kitzinghof
Die Gemeinde als Eigentümer beantragt auf der bestehenden Kapelle die Errichtung eines Glockenturms auf Flst.Nr. 1193. Dazu wurde
ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 der Landesbauordnung (LBO) eingereicht.
Der Technische Ausschuss hat seine Zustimmung erteilt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium nahm die Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 05.12.2023 zur Kenntnis.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter dem Punkt „Verschiedenes/Bekanntgaben“ berichtete der Bürgermeister zu den nachfolgenden Angelegenheiten:
7.1 Kommunalabgabe Windpark
Der Bürgermeister gab bekannt, dass mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz nun eine Vergütung an die Kommunen möglich ist,
welche die wpd für den Windpark Lauterstein bezahlen wird. Durch die sogenannte „Kommunalabgabe“ rechnet die Gemeinde
Bartholomä mit jährlichen Einnahmen von rund 30.000 €.
7.2 An- und Umbau Kindergarten Marktwiese
Die Firma Irdenkauf hat nach einer wetterbedingten Pause nun die Arbeiten am Kindergarten wieder aufgenommen, so der Bürgermeister.
Die Bodenplatte soll noch dieses Jahr betoniert werden.
7.3 Breitbandausbau „Weiße Flecken“
Der Vorsitzende informierte, dass sich beim Breitbandausbau in der Beckengasse Probleme ergeben haben. Die vorhandenen
Telekom-Leitungen liegen zu hoch und mittig im Gehweg, so dass deren Verlegung nun erst durch die Telekom genehmigt werden muss.
7.4 Asphaltierung des Bassenwegs
Die Kanalsanierung im Bassenweg ist abgeschlossen. Die Asphaltarbeiten werden im Frühjahr beginnen.
- Anfragen der Gemeinderäte
Dazu gab es die nachfolgende Anfrage:
Ein Mitglied des Gremiums machte darauf aufmerksam, dass sich am Orteingang von Lauterburg kommend ein Loch in der Fahrbahn der
Landesstraße 1165 befindet.
Hauptamtsleiterin Frau Sarah Ferschmann führte in einer kurzen Bilderpräsentation durch das Jahr 2023.
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung wurde Frau Gemeinderätin Knoblauch für ihre 10-jährige Arbeit im Gremium geehrt. Herr
Bürgermeister Kuhn sprach ihr die herzlichen Glückwünsche auch im Namen des Gemeindetags Baden-Württemberg aus.
Weiter dankte der Vorsitzende allen Gemeinderäten, Mitarbeitern, Vereinen, den Kirchengemeinden und allen Bürgern für die gute
Zusammenarbeit im vergangenen Jahr 2023.
Herr Gemeinderat Grimmbacher dankte im Namen der Gemeinderäte dem Bürgermeister, den Gemeindemitarbeitern und der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für ihre Arbeit im letzten Jahr.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.