Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2023 sind im Rathaus eingetroffen. Sie können diese ab sofort im Zimmer 2.3
abholen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2023 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2023 insgesamt
40 Mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten
Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben Auf der Homepage des
Ministeriums für Soziales und Integration
ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen
Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Die Kindergeldberechtigung ist bei der Antragstellung nachzuweisen, ebenso die Berechtigung von Hartz IV bzw. Kinderzuschlag
durch einen Leistungsbescheid.
Bei Verlust der Gutscheinkarten können diese nicht ersetzt werden.
Hinweis zur Coronalage:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der derzeitigen Coronalage bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen/Schließungen oder
besondere Hygienemaßnahmen für den Besuch eintreten. Informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters ob
und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann.