Gemeinde Bartholomä

Mittagsruhe bei Haus- und Gartenarbeiten von 12 bis 14 Uhr
26.05.2023
Viele Bürgerinnen und Bürger beachten und respektieren die Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr. Diese Regelung der Ruhezeiten trägt zu einer größeren Lebens- und Wohnqualität im Ort bei. Ganz viele Menschen schätzen in einer immer mehr hektischen und lauten Welt genau dieses, dass es diese Zeiten der Ruhe gibt.
Diese Regelung trägt auch zu einem besseren nachbarschaftlichen Miteinander bei. Dabei appelliert die Gemeindeverwaltung, die bestehenden Regelungen im eigenen und im Interesse aller anderen zu beachten.
Im Einzelnen gilt:
Gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Bartholomä dürfen private Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 21 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen n i c h t ausgeführt werden.
Zu den privaten Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise die Rasenmäharbeiten oder das Sägen und das Spalten von Holz.
Den genauen Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch hier nachlesen.
Für Ihr Verständnis und der gegenseitigen, nachbarschaftlichen Rücksichtnahme danken wir Ihnen.
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