Gemeinde Bartholomä

Wegfall Kinderreisepass ab dem 01.01.2024
03.11.2023
Gemeinde Bartholomä
Ostalbkreis
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Für vor dem 31.12.2023 beantragte Kinderreisepässe bzw. deren Verlängerung, beträgt die Gültigkeit demnach 12 Monate ab Ausstellungsdatum, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag des Kindes.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend.
Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen bezüglich der Beantragung von Ausweisdokumenten finden sie  hier oder telefonisch  07173 97820-40.
Ein Kinderreisepass führt in der Regel binnen zwölf Monaten zu einem Folgetermin des Kindes und zumindest eines Elternteils in der Behörde, weil die Ausweisbeantragung – wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten aufgrund verbindlichen EU-Rechts – wegen der erforderlichen Identifizierung stets nur persönlich vorgenommen werden kann.
Die Anerkennung des Kinderreisepasses ist in den Staaten weltweit nicht mehr uneingeschränkt gegeben, insbesondere verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe werden von einer Anzahl von Staaten als Einreisedokument nicht mehr akzeptiert.
Empfehlung als Reisedokumente für Kinder das Ausstellen regulärer, mehrjährig gültiger Reisepässe oder – sofern Reisen nur innerhalb der EU geplant sind – das Ausstellen von Personalausweisen.
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