Gemeinde Bartholomä

Entwidmung einer Teilfläche des Feldweges, Grundstück Flst.Nr. 625
02.08.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 24.07.2024, beschlossen, gemäß § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg eine Teilfläche des öffentlichen Feldweges Flurstücks Nr. 625, Gemarkung Bartholomä, einzuziehen.
Diese Entwidmung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Bei dieser Teilfläche von Flurstück Nr. 625 handelte es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg.
Die betroffene Teilfläche ist auf beiliegendem Kartenausschnitt schraffiert eingezeichnet.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift, bei der Gemeindeverwaltung Bartholomä, Brunnenfeldstraße 1, 73566 Bartholomä, Widerspruch eingelegt werden.
Gemeindeverwaltung Bartholomä | Brunnenfeldstraße 1 | 73566 Bartholomä | Tel.: 07173 97820-0 | Fax: 07173 97820-22 | Kontakt | Datenschutz