Entwidmungsabsicht
02.02.2024
Die Gemeinde Bartholomä beabsichtigt gemäß § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg eine Teilfläche des öffentlichen Feldweges
Flurstücks Nr. 625, Gemarkung Bartholomä, Bereich Bärenbergblick, einzuziehen.
Bei dieser Teilfläche handelt es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg.
Die betroffene Teilfläche ist auf beiliegendem Kartenausschnitt schraffiert eingezeichnet.
Gegen diese beabsichtigte Verfügung kann innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntgabe, schriftlich, in elektronischer Form
oder zur Niederschrift, bei der Gemeindeverwaltung Bartholomä, Brunnenfeldstraße 1, 73566 Bartholomä, Widerspruch eingelegt werden.