Kein Anfall
- Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2024 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom Landratsamt Ostalbkreis – Wald und Forstwirtschaft – wurde für den Gemeindewald Bartholomä der Bewirtschaftungsplan
2024 aktuell aufgestellt und der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt. Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis
mit einem geplanten Überschuss von 8.822,00 € (Vorjahr: 7.822,00 €; 2022: 5.570,00 €) vor. Planmäßig sind
Einnahmen durch den Einschlag von Holz und durch dessen Verkauf in Höhe von 20.650,00 € (Vorjahr: 23.900,00 €, 2022:
15.750,00 €) vorgesehen. Damit bewegen sich das geplante Betriebsergebnis und die geplanten Einnahmen 2024 unter den
geplanten Zahlen des Vorjahres. Einschließlich einer Förderung wird mit Einnahmen von insgesamt 25.217,--€ gerechnet. Auf der
Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Kosten von insgesamt 16.395,00 € (VJ: 16.645,00 €, 2022: 10.747,00 €)
eingeplant. Die geplanten Ausgaben bewegen sich unter denen des Vorjahres. Der geplante Forstverwaltungsbeitrag ist darin enthalten
und wird dabei mit 2.645,00 € (VJ: 2.645,00 €) ausgewiesen.
Insgesamt ist das Volumen des gesamten Bewirtschaftungsplans 2024 größer als der Vorjahresplan.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium den Bewirtschaftungsplan 2024 einstimmig.
- Digitalisierungsstrategie der Gemeinde Bartholomä
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä steht vor einer großen Herausforderung:
Es gilt, die Verwaltung zu digitalisieren ohne dabei die täglichen Aufgaben und Herausforderungen aus den Augen zu verlieren.
Um diese Herausforderung meistern zu können, hat die Gemeinde Bartholomä, gemeinsam mit der VG Rosenstein und den weiteren vier
Mitgliedsgemeinden (Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen), bei Komm.ONE das Leistungspaket
„DigitaleZukunft.Ready“ beauftragt. Die Gruppenbestellung führte zu einer deutlichen Kosteneinsparung gegenüber einer
Einzelbestellung. Der Gemeinde Bartholomä entstanden für die Beauftragung von Komm.ONE Kosten in Höhe von ca. 6.000 €
(anstelle von 10.000 € bei Einzelbestellung).
Ziel dieser Beauftragung im Verbund war unter anderem, Abhängigkeiten und Synergien innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft im
Bereich der Digitalisierung herauszuarbeiten, gleichzeitig aber für jede Verwaltung ein maßgeschneidertes, individuelles
Strategiepapier zu entwickeln.
Das Paket „Ready“ umfasste eine grundlegende Strategieberatung, die Erhebung eines digitalen Reifegrades und die daraus
folgende Ableitung erster konkreter Umsetzungsmaßnahmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Christian Wadephul von Komm.ONE erläuterte die wichtigsten Umsetzungsmaßnahmen der Digitalisierungsstrategie.
Aus der Mitte des Gremiums wurden insbesondere Fragen zu der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems gestellt. Es wurde
erörtert, dass die Einführung eines Ratsinformationssystems erst nach der Einführung des Dokumentenmanagementsystems sinnvoll ist.
Nach weiterer Diskussion und Beratung nahm das Gremium, bei einer Enthaltung, mehrheitlich von der Digitalisierungsstrategie der
Gemeinde Bartholomä Kenntnis.
- Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
- Beteiligung der Gemeinde Bartholomä
A. Sachverhalt
Das am 01.02.2023 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land
(Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) legt für jedes Bundesland ein umzusetzendes Flächenziel fest. Für
Baden-Württemberg beträgt dieses Ziel zum Endzeitpunkt am 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche. Bei Nicht-Erreichen dieses Zieles bis
zum angegebenen Stichtag stehen Ziele der Raumordnung der Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr entgegen. Für die Region
Stuttgart würde dies den Verlust der planerischen Koordination über das Instrument des Regionalen Grünzugs zur Folge haben.
Aufgrund des Nachholbedarfes in Baden-Württemberg bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energieträger und hinsichtlich der
Klimaschutzambitionen der Landesregierung, wird darüber hinaus ein zeitliches Vorziehen der Zielerreichung durch einen
Satzungsbeschluss für fortgeschriebene Regionalpläne bis 30.09.2025 festgelegt. Der Verband Region Stuttgart hat dazu eine
Teilfortschreibung des Regionalplanes eingeleitet. Die Gemeindeverwaltung Bartholomä wurde mit Schreiben vom 27.10.2023 über diese
Teilfortschreibung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Gemeinde Bartholomä liegt nicht im Gebiet der Region Stuttgart,
vielmehr innerhalb des Regionalverbandes Ostwürttemberg; die Region Stuttgart grenzt allerdings an der südlichen Gemarkungsgrenze
Bartholomäs an. Daher erhält die Gemeinde Bartholomä Gelegenheit zu der vorgesehenen Teilfortschreibung des Regionalplans bis
spätestens 2. Februar 2024 Stellung zu nehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt. Er stellte zugleich einen Entwurf einer Stellungnahme vor, die inhaltlich die Bündelung
am bestehenden Standort „Windpark Lauterstein“ zwar begrüßt, jedoch die Größe des geplanten Gebiets mit über 1.200 ha
als deutlich zu groß kritisiert. Aus der Mitte des Gremiums wurden die ungenauen und wenigen Informationen seitens des
Regionalverbands Stuttgart bemängelt.
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat die vorbereitete Stellungnahme und beauftragte die Verwaltung
gegenüber dem Regionalverband Stuttgart die Stellungnahme fristgerecht einzureichen.
- Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
- Beauftragung Machbarkeitsstudie
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä baut Schritt für Schritt ihre Straßenbeleuchtung auf LED um. Selbstverständlich kamen in den Neubaugebieten
LED-Straßenbeleuchtung zum Einsatz. Im Zuge der Sanierung der Gaisgasse wurde in den Jahren 2013 und 2014 die bestehende
Straßenbeleuchtung auch auf LED umgebaut. In der Ortsdurchfahrt (Beckengasse, Böhmenkircher Straße, Hauptstraße, Heubacher Straße,
Lauterburger Straße, Im Schopf und Steinheimer Straße wurden im Jahr 2016 ebenfalls LED-Leuchten installiert.
Aus den Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative erhielt die Gemeinde Bartholomä für das Jahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von
7.700 € zweckgebunden für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Bereich des Wohngebiets „Westliches
Brunnenfeld“, wo im Frühjahr 2020 ebenfalls die LED-Umrüstung erfolgt ist.
Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 ist ein Ansatz mit 135.000,--€ für die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf
LED eingestellt.
Um die Umstellung angehen zu können, sollen technische und organisatorische Möglichkeiten geprüft werden. Insbesondere hat die
Gemeindeverwaltung im Blick, vorab Zuschussmittel zu beantragen. Dafür sind zunächst technische Daten der geplanten Umstellung
erforderlich. Auf Basis der Ergebnisse der beauftragten Planungsleistungen kann seitens der Gemeinde der Förderantrag gestellt
werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde die Notwendigkeit einer Machbarkeitsstudie hinterfragt. Bürgermeister Kuhn erläuterte, dass die
Machbarkeitsstudie als Grundlage für den Förderantrag benötigt wird.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss das Gremium, bei einer Enthaltung, mehrheitlich, den Planungsauftrag an die
EnBW ODR AG zu vergeben.
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung 2025-2027
- Satzungsbeschluss
Der Haushaltsplan 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in der Gemeinderatsitzung am 13.12.2023 eingebracht und beraten.
Nach Redaktionsschluss beschloss der Kreistag die Kreisumlage von 30,90% auf 32,75 % anzuheben. Im Haushaltsplan wurde noch mit
einem Kreisumlage-Hebesatz von 33,25 gerechnet. Der Planansatz wurde damit rd. 16.000 Euro zu hoch veranschlagt. Der
Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt -350.100 Euro (Vorjahr -264.000 Euro)
und das veranschlagte Sonderergebnis 0 Euro. Deshalb bleibt es bei einem veranschlagten Gesamtergebnis von -350.100 Euro. Der
Ergebnishaushalt erwirtschaftet aber insgesamt einen Zahlungsmittelüberschuss von 11.700 Euro (Vorjahr 78.000 Euro).
Ergebnishaushalt 2024
Die gesamten Erträge belaufen sich auf 6.000.600 Euro (Vorjahr 5.578.400 Euro).
Die Aufwandsseite steigt gegenüber dem Jahr 2023 um rd. 508.300 € auf 6.350.700 €.
Damit steigen die Aufwendungen mit 8,7 % in größerem Maße als die Erträge (Saldo 86.100 €).
Finanzhaushalt 2024
Im Finanzhaushalt wurden alle geplanten oder bereits begonnene Maßnahmen erneut veranschlagt, da in den Vorjahren keine
Ermächtigungsübertragungen beschlossen und durchgeführt worden sind.
Die größten Investitionsvorhaben der Gemeinde sind (Gesamtkosten ohne Zuschüsse):
| Geplante Investitionsvorhaben 2024 |
| ab 100.000 € (insges. 5,9 Mio. €) |
Gesamtkosten |
Eigenanteil 2024 |
| Umbau „altes Rathaus“ zu Arztpraxis (1,6 Mio. €) |
500.000 € |
500.000 € |
| Grunderwerb Bauland |
200.000 € |
200.000 € |
| Kita-Erweiterung Marktwiese (2,6 Mio.€) mit PV und Nahwärmeanschluss |
1.842.000 € |
1.042.000 € |
| Heubacher Straße 1.BA Restabwicklung |
488.000 € |
188.000 € |
| Breitband weiße Flecken |
1.200.000 € |
660.000 € |
| RÜB und Kanalsanierung (EKVO) |
410.000 € |
410.000 € |
| Endausbau Geh-/Radweg Gänsteich, Bassenweg, An der Heide |
300.000 € |
300.000 € |
| Straßenbeleuchtung auf LED umstellen |
135.000 € |
108.000 € |
| Wanderparkplatz |
117.000 € |
41.000 € |
|
5.192.000 € |
3.449.000 € |
Kreditaufnahme
Für die Jahre 2020 bis 2023 waren keine Kreditaufnahmen erforderlich.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Kreditaufnahme mit 560.500 € vorgesehen.
Der Schuldenstand steigt von 70.000 € auf rd. 621.000 € zum 31.12.2024. Das entspricht einem Anstieg der
Pro-Kopf-Verschuldung von 33 € auf 296 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus erläuterte den Haushaltsplan für das Jahr 2024. Aus der Mitte wurde darauf aufmerksam gemacht, dass
die Haushaltsplanungen für das Jahr 2025 frühzeitiger stattfinden sollten.
Nach kurzer Aussprache wurde die Haushaltssatzung 2024 und die Finanzplanung 2025-2027 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
- Baugesuch:
Ausbau des Betriebsgeländes und Neubau eines Hackschnitzellagers, Einzäunung, Grundstück Flst.Nr. 1071, Gewann „Hinterfeld“
A. Sachverhalt
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 1071 den Ausbau seines Betriebsgeländes mit einem Neubau eines Hackschnitzellagers
sowie die Einzäunung mit Zugangstoren seines Betriebsgeländes. Das Grundstück liegt im Außenbereich; es handelt sich um ein sog.
„sonstiges Vorhaben“
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung und Beschluss erteilte der Gemeinderat, bei einer Enthaltung, und unter der Annahme, dass durch das Vorhaben
keine öffentlichen Belange berührt sind, das kommunale Einvernehmen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
- Jahresbericht 2023
Der Gemeinderat nahm gemäß gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen, von einer
Gesamtspendensumme in Höhe von 4.340,46 € Kenntnis.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
9.1: Aktualisierung des Sitzungsplans
Bürgermeister Kuhn informierte über die Aktualisierung des Sitzungsplans 2024 für den Gemeinderat.
9.2: Ergebnisse des Bemusterungsausschusses Kindergarten Marktwiese vom 20.12.2023
Der Vorsitzende informierte über die Ergebnisse des Bemusterungsausschusses im Rahmen des Umbaus des Kindergartens Marktwiese. Bei
der Mensaküche muss mit Mehrkosten gerechnet werden. Bei den Böden und technischen Details konnten hingegen Einsparungen erzielt
werden.
9.3: Jugendbeiratssitzung vom 22.01.2024
Der Bürgermeister erläuterte die Ergebnisse der Jugendbeiratssitzung. Die Jugendlichen hatten den Vorschlag angebracht, ein
„Jugend-Hearing“ mit dem Gemeinderat zu veranstalten. Als möglicher Termin wurde der 10.07.2024 genannt.
- Anfragen der Gemeinderäte
10.1: Wanderparkplatz Adelheids Stoile
Aus der Mitte des Gremiums wurde eine aktualisierte Kostenberechnung für die Sanierung des Wanderparkplatzes „Adelheids
Stoile“ und die Behandlung des Themas in der nächsten Sitzung angeregt.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.