Kein Anfall
- Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
- Änderung
A. Sachverhalt
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde vom Gemeinderat am 04.12.2001 beschlossen. Diese
rechtskräftige Satzung sieht unterschiedliche Entschädigungssätze, je nach Dauer der zeitlichen Inanspruchnahme der Ehrenamtlichen
vor.
Die Verwaltung hält nach der langen Gültigkeit eine Anpassung der Entschädigungssätze für dringend geboten. Es wird vorgeschlagen,
diese Sätze analog dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg wie folgt zu erhöhen.
Bei Einsätzen bis zu 3 Stunden: 25,00 € bisher: 15,--€
mehr als 3 Stunden bis zu 6 Stunden: 45,00 € bisher: 25,--€
mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz): 52,00 € bisher: 40,--€
Dazu ist die Satzung im § 1 Absatz 2 zu ändern.
Mit dem Änderungsbeschluss der Satzung und der öffentlichen Bekanntmachung der Änderungssatzung könnte die Satzung zum 01.05.2024
in Kraft treten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde ein erweiterter Beschlussantrag beantragt. Nach ausführlicher Beratung stimmte das Gremium bei
fünf Gegenstimmen, mehrheitlich einer Erhöhung der Entschädigungssätze bei Einsätzen bis zu 3 Stunden auf 30,00 €, bei mehr als 3
Stunden bis zu 6 Stunden auf 50,00 € und einem Tageshöchstsatz von 60,00 € zu.
Entschädigungsssatzung
(PDF 45 KB)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorberatung der Verbandsversammlung
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus stellte die Tagesordnung der Verbandsversammlung Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein vom 22.04.2024
vor.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Flächennutzungsplan VG Rosenstein – Solarpark Rötenbach
2. Sachstand Digitalisierung
3. Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
4. Musikschule
5. Verbandssatzung
6. Feststellung der Jahresabschlüsse 2020-2022
7. Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung
8. Spendenannahme
9. Verschiedenes
Nach ausführlicher Beratung ermächtigte das Gremium die Vertreter der Verbandsversammlung die Beschlüsse analog der vorgetragenen
Beschlussanträge zu fassen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 19.03.2024
A. Sachverhalt
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurde:
Anschaffung eines Kleingeräteträgers und Ausstattung im Gemeindebauhof
Beim Gemeindebauhof Bartholomä ist ein Kleingeräteträger Iseki vorhanden.
Der Geräteträger wird sowohl im Sommer (vor allem zu Mäharbeiten) und im Winterdienst eingesetzt und ist damit im
Ganzjahreseinsatz.
In jüngster Zeit ist das Gerät teilweise ausgefallen und stand zeitweise in der Reparatur. Für diese Zeitphasen müssen entweder
kurzfristig Geräte angemietet werden oder Aufgaben und Arbeiten zeitlich geschoben werden.
Die Gemeindeverwaltung hat sich daher um eine Anschaffung eines weitere Kleintraktors (Iseki) umgeschaut.
Im Haushaltsplan 2024 ist beim Produkt „Anschaffungen bewegliches Anlagenvermögen“ im Gemeindebauhof ein Betrag in Höhe
von 42.000,00 € eingestellt.
Der Technische Ausschuss hat beschlossen, den Kleingeräteträger zum Preis von 32.500,00 € abzüglich einer Inzahlungnahme des
vorhandenen Laubsammlers (mit 1.500,00 €) bei der Fa. Schmid, Heidenheim, zu tätigen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung nahm das Gremium die Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 19.03.2024 zur Kenntnis.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Beratung und Beschlussfassung:
Bürgermeister Kuhn erläuterte den Sachverhalt und dankte allen Spenderinnen und Spendern. Nach kurzer Beratung beschloss das
Gremium einstimmig die förmliche Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 50,00 €.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
6.1: Haushaltsplan 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung
Bürgermeister Kuhn teilte mit, dass der Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2024 von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.
6.2: Straßenverkehrsschau am 17.04.2024
Hauptamtsleiterin Sarah Ferschmann informierte das Gremium über die anstehende Straßenverkehrsschau am 17.04.2024 und legte die zu
begutachtenden Punkte dar.
6.3: Satzungsänderungen
Die Änderungen der Wasser- und Abwassersatzung, der Hundesteuersatzung, sowie die Änderungen des Hebesatzes, der Grundsteuer und
der Gewerbesteuer wurden von der Kommunalaufsicht geprüft und nicht beanstandet.
6.4 Windkraftanlagen: Finanzielle Beteiligung der Kommune
Die Firma Albwerke bietet der Gemeinde Bartholomä eine Leistungsbeteiligung von 0,2 ct pro kw/h an den von ihnen betriebenen
Windkraftanlagen auf Gemarkung Lauterstein, Landkreis Göppingen an. Bürgermeister Kuhn informierte über diesen Vertragsentwurf, der
vom Gremium gebilligt wurde.
6.5 Prüfung einer Bebauungsplanänderung „Feriendorf Amalienhof“
Der Bürgermeister gab bekannt, dass es seit geraumer Zeit Überlegungen im Gemeinderat über eine Bebauungsplanänderung im Bereich
Amalienhof gibt. Dies stellt mit Blick auf die rechtskräftigen Festsetzungen eines Feriendorfs eine Herausforderung dar. Zur
Darstellung des derzeitigen Bestandes werden zwei Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bzw. der Baurechtsbehörde Begehungen der
einzelnen Grundstücke durchführen, so der Vorsitzende weiter.
6.6 Erneuerung der Heizungsanlage im Kindergarten Arche Noah
Der Vorsitzende informierte, dass die Ölheizung im kath. Kindergarten Arche Noah nicht mehr richtig funktioniert. Von diesem
Sachverhalt wurde die Gemeinde erst nach der Haushaltsaufstellung informiert, weshalb keine Mittel zur Erneuerung der
Heizungsanlage im Haushaltsplan bereitgestellt sind. Die Gemeinde ist laut dem Kindergartenvertrag an Investitionen beteiligt; die
Investitionssumme beläuft sich auf über 80.000,--€ Bei einer Enthaltung beschloss das Gremium, dem Kirchengemeinderat den
Auftrag zur Beschaffung der neuen Heizungsanlage zu geben.
- Anfragen der Gemeinderäte
Kein Anfall
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.