Kein Anfall
- An- und Umbau des Kindergartens Marktwiese
hier: Beauftragung weiterer Baugewerke (Trockenbau, Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Schlosserarbeiten)
A. Sachverhalt
Die Baumaßnahme des An- und Umbaus des Kindergarten Marktwiese wurde im September 2023 begonnen. Der Zeitplan sieht vor, dass die
Baumaßnahme bis Ende des Jahres 2024 fertiggestellt ist. Dann stehen eine weitere Kindergartengruppe mit Funktionsräumen und eine
neue Mensa mit bis zu 48 Plätzen zur Verfügung.
Nun wurden weitere Baugewerke mit dem Trockenbau, den Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelags- und Schlosserarbeiten in
beschränkter Form ausgeschrieben.
Die Submission (Angebotseröffnung) fand am Donnerstag, 25.04.2024, statt.
Aufgrund dieser Submission haben sich folgende Ergebnisse eingestellt:
Trockenbau
Hier hat die Firma Rossaro Gipsbau GmbH mit einer Angebotssumme von 71.408,71 € (einschl. MwSt.) unter den sechs vorliegenden
Angeboten das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Estricharbeiten
Dazu hat die Firma Ade Fußbodenbau GmbH mit ihrer Angebotssumme von 20.548,27 € (einschl. MwSt.) unter den vier vorliegenden
Angeboten das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Fliesenarbeiten
Hier hat die Firma Gehrung Fliesen GmbH mit einer Angebotssumme von 13.956,36 € (einschl. MwSt.) unter den vier vorliegenden
Angeboten das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Bodenbelagsarbeiten
Die Firma Ade Fußbodenbau GmbH hat mit der Angebotssumme von 30.572,41 € (einschl. MwSt.) unter den vier vorliegenden
Angeboten das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Schlosserarbeiten
Hier hat die Firma Brendle Metallbau GmbH mit einer Angebotssumme von 24.289,27 € (einschl. MwSt.) unter den vier
vorliegenden Angeboten das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Diese fünf Gewerke liegen insgesamt unter der Kostenschätzung.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium einstimmig, die fünf Gewerke wie vorgeschlagen zu vergeben.
- Friedhof Bartholomä
Neufassung der Friedhofssatzung und des Gebührenverzeichnisses (ehemals Bestattungsgebührenordnung), Neukalkulation und Anpassung der Friedhofsgebühren
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist gehalten, in regelmäßigen Abständen ihre Gebühren zu überprüfen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf
die seit dem Jahr 2020 eingeführte Doppik im Rahmen des neuen Kassen- und Haushaltsrechts (NKHR). Rechtliche Grundlage für die
Erhebung von Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren ist das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG), insbesondere §§ 13, 14.
Die in der Gebührenkalkulation ermittelten Sätze stellen Obergrenzen dar, die nach § 14 Abs. 1 KAG nicht überschritten werden
dürfen. Die Ergebnisse der Gebührenkalkulation sind als Beratungsgrundlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die beigefügte Kalkulation wurde auf Grundlage der Durchschnittskosten der doppischen Jahre 2020-2022 erstellt. Durch die neue
Kostenzuordnung im NKHR über Steuerungsumlage und Bauhofverrechnung, sowie starken allgemeinen Kostensteigerungen im Vergleich zur
weit zurückliegenden Kalkulation ergeben sich deutlich gestiegene Kosten im Friedhofsbereich.
Neben der eigentlichen Kalkulation der Grabnutzungsgebühren wurden auch die Gebührensätze für die Benutzung der Aussegnungshalle
und einer neu einzuführenden Pflegegebühr für das Gemeinschaftsgrabfeld ermittelt. Mit der Pflegegebühr beim Gemeinschaftsgrab soll
der Mehraufwand dieser Grabart im Vergleich zu anderen Gräbern abgegolten werden. Beim Gemeinschaftsgrab erfolgt die Grabpflege im
Gegensatz zu allen anderen angebotenen Grabarten nicht durch den Nutzer, sondern wird durch die Gemeindeverwaltung (Bauhof)
erledigt. Durch die verpflichtende Gebühr wird diese Pflege über den gesamten Nutzungszeitraum abgegolten.
Diese Kosten werden für die Kalkulation der Grabnutzungsgebühr in Abzug gebracht. Die verbleibenden Durchschnittskosten der Jahre
2020-2022 belaufen sich auf 78.802,06 €. Für die Kalkulation auf die Jahre 2024-2028 wird daher mit einer Prognose von
78.900,00 € gerechnet. Dieser Betrag wäre bei einem Kostendeckungsgrad von 100% jährlich über die Grabnutzungsgebühr
einzunehmen.
In Vorberatungen wurden die zukünftigen Gebührentatbestände festgelegt (welche Grabarten werden künftig noch angeboten). Auf diese
müssen nun die prognostizierten Kosten verteilt werden. Grundsätzlich sind Benutzungsgebühren nach dem Umfang der Benutzung zu
bemessen. Bei ungefähr gleicher Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtung sind also etwa gleich hohe Gebühren zulässig und bei
unterschiedlicher Benutzung entsprechend unterschiedlich hohe Gebühren. Durch die Unterscheidung der Gräber in Fläche, Anzahl der
maximalen Belegung und Nutzungsdauer sind dies geeignete Maßstäbe für die Kostenverteilung. Diese werden in Form von
Äquivalenzziffern in die Kalkulation einbezogen und gegeneinander gewichtet.
Die Kosten können hier nach sogenannten grabartidentischen Kosten oder/und grabartspezifischen Kosten verteilt werden. Die
Gewichtung dieser steht im Ermessen des Gemeinderates.
Eine grabartidentische Aufteilung erfolgt rein anhand der Nutzungsdauer des Grabes. Gräber mit gleicher Nutzungsdauer kosten bei
einer 100% grabartidentischen Aufteilung also auch immer gleich viel, unabhängig von verbrauchter Fläche oder Anzahl der möglichen
Bestattungen.
Eine grabartspezifische Aufteilung erfolgt anhand einer Verteilung nach Fläche und möglicher Maximalbelegung. Auch die Gewichtung
dieser beider Faktoren gegeneinander steht im Ermessen des Gemeinderates. Große und mehrfachbelegbare Gräber werden daher über
diese Aufteilung teurer. Zudem wird in der Regel noch ein erhöhender Faktor für die Wahlgräber gesetzt um den Vorteil den diese
bieten weiter einzupreisen.
Die vorliegende Kalkulation geht aufgrund der Vorberatungen von einer Aufteilung nach 30% grabartidentisch und 70%
grabartspezifisch Aufteilung aus. Zudem erfolgt die grabartspezifische Aufteilung mit der doppelten Gewichtung der Belegungsanzahl
im Vergleich zur Fläche. Der Vorteil der Wahlgräber wird im Vergleich zu Reihengräbern mit einem Faktor von 1,2 bepreist.
Im Übrigen wird auf die beigefügte Kalkulation verwiesen.
Für die Aussegnungshalle beträgt die rechnerisch kostendeckende Gebühr 1.354,55 €. Dies würde voraussichtlich dazu führen,
dass die Aussegnungshalle überhaupt nicht in Anspruch genommen wird, da private Dienstleister eine vergleichbare Leistung um ein
vielfacheres günstiger anbieten können. Die Gemeinde hätte keine Möglichkeit ihre Kosten der Aussegnungshalle zu decken. Daher soll
für die Nutzung der Aussegnungshalle eine geringere Gebühr als bisher festgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Anpassung der Gebühren wird auch die Friedhofssatzung neu gefasst. In der neuen Satzung sind vor allem die
Grabarten definiert, die jetzt noch angeboten werden. Außer den redaktionellen Änderungen sind auch Änderungen zur Gestaltung
enthalten. (gelbe Eintragungen: Ergänzungen; rote Eintragungen: Streichungen).
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerer Thomas Kiwus erläuterte die Kalkulation und die Änderungen in der Satzung.
Aus der Mitte des Gremiums wurde die Erhöhung der Gebühren stark kritisiert.
Nach intensiver Diskussion und Beratung stimmte das Gremium, bei drei Gegenstimmen, mehrheitlich den Kalkulationen und den
Änderungen der Friedhofssatzung zu.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 30.04.2024 und der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 02.05.2024
1. Baugesuche:
a.) Um- und Anbau bestehendes Wohnhaus, Grundstück Flst.Nr. 247/2, Wiesenweg
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 247/2 den Um- und Anbau an das bestehende Wohnhaus durch Aufstockung eines
weiteren Stockwerks. Ein Anbau eines Wintergartens und eines Carports ist ebenfalls geplant. Hierzu werden Befreiungen für die
Vollgeschossigkeit, der Kniestockhöhe und der Überschreitung der Baugrenze benötigt. Der Technische Ausschuss hat sein kommunales
Einvernehmen zu dem Vorhaben, insbesondere wegen der deutlichen Überschreitung der Kniestockhöhe und damit resultierenden weiteren
Vollgeschosses, nicht erteilt.
b.) Nutzungsänderung: Gaststätte in 5 Wohneinheiten, Grundstück Flst.Nr. 81/1, Heubacher Straße
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 81/1, Heubacher Straße, die Nutzungsänderung von einer Gaststätte in ein
5-Familienhaus. Der Technische Ausschuss hat sein kommunales Einvernehmen zu dem Vorhaben nicht erteilt, da die zuerst Frage nach
der rechtlichen Voraussetzung des Stellplatznachweises zu klären ist.
c.) Errichtung Modulbau für Besprechungsräume / Showraum und Büros, Grundstück Flst.Nr. 673, Zum Flugplatz
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 673 eines Modulbaus für Besprechungsräume, Ausstellungsraum (Showraum) und Büros.
Hierzu wird eine Befreiung für die Grundflächenzahl (GRZ) benötigt. Es ist laut Lageplan geplant, ein Teil der versiegelten Flächen
zu entsiegeln und diese als Grünfläche herzustellen. Der Technische Ausschuss hat sein kommunales Einvernehmen zu dem Vorhaben
erteilt, da bisherige versiegelte Flächen in Grünflächen umgewandelt werden.
d.) Befreiung Holzzaun, Grundstück Flst.Nr. 776, Trakehnerstraße
Der Bauherr beantragt eine Befreiung für die Errichtung eines Holzzauns mit einer Höhe von 1,2 m. Aus Sicht der Verwaltung kann den
Vorhaben zugestimmt werden, da der Zaun den Vorgaben der seitherigen Regelungspraxis (< 1,20 m Höhe, Holzzaun, Mindestabstand zur
öffentlichen Straße) entspricht. Der Technische Ausschuss hat daher sein kommunales Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt.
e.) Befreiung Holzzaun, Grundstück Flst.Nr. 712/6, Hannoveranerweg
Der Bauherr beantragt eine Befreiung für die Errichtung eines Holzzauns mit einer Höhe von 1,2 m. Da die vorgelegten Unterlagen
nicht beurteilt werden konnten, hat der Technische Ausschuss sein kommunales Einvernehmen nicht erteilt.
2. Umbau altes Rathaus zur Arztpraxis - Fachplanung
Zur Sicherung der ärztlichen Versorgung unserer Gemeinde ist geplant, das alte Rathaus zu einer Arztpraxis umzubauen. Die Gemeinde
Bartholomä hat das Büro 4 + 5, Ulm beauftragt, das Baugesuch auszuarbeiten. Der Bauantrag wurde im Februar 2024 eingereicht, eine
Baugenehmigung ist noch nicht erteilt. Das Planungsbüro 4 + 5 schlägt vor, jetzt Fachplaner hinzuzuziehen. Im Wesentlichen geht es
darum, mit einem Elektroplaner und einem Planungsbüro für Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) erste Grundlagen und Planungen zu
besprechen. Der Technische Ausschuss beauftragte das Büro P 2 für die Elektrofachplanung und das Büro Engelhart für die
HLS-Planung.
3. Kindergartenangelegenheiten - Anpassung der Elternentgelte für das Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben
sich auf die erforderlichen Erhöhungen der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 verständigt. Dabei
halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung
anzustreben. Die oben genannten Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, die Kostensteigerung zu einem
gewissen Teil zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu berücksichtigen und empfehlen eine
Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent empfohlen.
Die landesweiten Empfehlungen der Elternbeiträge für Kindergärten folgen seit Jahren dem sog. Württembergischen Erhebungs-System:
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt nach der sog. Familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden
Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ziel ist es dabei, Familien mit mehreren Kindern zu
entlasten.
In den vergangenen Jahren hat die katholische sowie die evangelische Kirche den Abrechnungsrhythmus mit 12 Monaten durchgeführt.
Somit ist die Berechnungsgrundlage mit 12 Monaten. Die ausgearbeiteten Elternbeiträge wurden beim Runden Tisch am 23.04.2024 mit den
Trägern der Kindergärten besprochen.
Der Verwaltungsausschuss hat der Anpassung der Elternentgelte für die Kindergartenjahre 2024/25 und 2025/26 einstimmig zugestimmt.
4. Ausschreibung einer Stelle Direkteinstieg sozialpädagogische Assistenz (Kindergarten Arche Noah)
Der Verwaltungsausschuss hat der Ausschreibung einer Stelle für den Direkteinstieg als sozialpädagogische Assistenz im Kindergarten
Arche Noah einstimmig zugestimmt.
5. Gebührenerhöhung der STB-Halle
Die Gemeinde Bartholomä hat für den Vereinssport, für Kindergarten und Schule ein Belegungsfenster von 13 Stunden/Woche in der
STB-Halle, Brunnenfeldstraße, angemietet. Hierfür war bisher eine Jahresmiete von 15.000,--€ zu entrichten. Der STB teilt mit,
dass durch Inflation, Sanierung und generell gestiegenen Kosten die Gebühren neu berechnet wurden. Die aktuelle Belegung liegt bei
13 Stunden in der Woche. Berechnet werden 38 Wochen, die Ferien von 14 Wochen wurden abgezogen. Der STB würde aufgrund
Dauerbelegung einen Rabatt für Kinder / Jugendliche im Verein und einen Rabatt für Kindergarten und Schule geben. Nach nochmaliger
Rücksprache des STB mit der Geschäftsführung erhalten die Kinder / Jugendliche im Verein ebenfalls einen Rabatt.
Dies gibt dann den endgültigen Betrag von 25.920,75 € Miete/Jahr.
Der Verwaltungsausschuss hat nach ausführlicher Diskussion der Gebührenerhöhung in der STB-Halle einstimmig zugestimmt.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
Kein Anfall
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte über die nachfolgenden Punkte:
a.) Breitbandausbau in Bartholomä – Beseitigung der Weißen Flecken
b.) ELR-Antrag für eine Modernisierung Wohngebäude im Wentalweg
c.) 2. Wirtsbergfestival am Samstag, 13.07.2024
d.) Radrennen „Deutschlandtour“ am Freitag, 23.08.2024
- Anfragen der Gemeinderäte
Kein Anfall
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.35 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.