Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2024
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 9
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 20.35 Uhr
 
  1. Einwohnerfragestunde
Ein Zuhörer erkundigte sich über die geplante Trafostation der ODR im Wohngebiet Hirschrain. Der Vorsitzende erläuterte, dass ohne die geplante Trafostation die Sicherheit im Stromnetz nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Er verwies auf die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats, in deren Rahmen die Entwidmung der Teilfläche des Feldweges beraten wird. Weiter wies der Bürgermeister darauf hin, dass sich der Bürger bei Bedenken an den Betreiber der Station, die Netze ODR wenden kann.
Eine weitere Bürgerin monierte, dass sie von der Gemeinde eine Rechnung über die Sanierung des Bassenwegs erhalten hat. Sie bemängelte, dass andere Anlieger und Nutzer des Weges keine Rechnung erhalten haben. Der Bürgermeister erläuterte die individuelle Situation, und verwies auf die konkrete Vereinbarung, welche mit der Bürgerin geschlossen wurde.
  1. Anlegung eines Geh- und Radweges „Gänsteich-Nord“
    - Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2024 mehrheitlich den Ausschreibungsbeschluss für die Anlegung eines Geh- und Radweges an der Otto-Höfliger-Straße beschlossen und dazu die Verwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern, bzw. Gewerbetreibenden vorab die Zufahrten zu besprechen.
Auf dieser Grundlage wurde die Unterlagen vom Büro stadtlandingenieure ausgearbeitet und eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Der Ausschreibungstext wurde im Mitteilungsblatt Bartholomä am Freitag, 17.05.2024, in den Tageszeitungen der Region am Samstag, 18.05.2024 veröffentlicht.
Insgesamt haben sechs Firmen die Angebotsunterlagen einschließlich des Leistungsverzeichnisses angefordert.
Am Donnerstag, 13.Juni 2024, fand die Angebotseröffnung (Submission) statt. Dort lagen fristgerecht fünf Angebote zur Öffnung vor. Das günstigste Angebot betrug 295.500,28 €
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister informierte über die sehr hohen Angebote. Er verwies auf die Möglichkeit, die Ausschreibung aufzuheben, da die Kostenberechnung des Ingenieurbüros deutlich geringer war.
Nach kurzer Beratung entschied der Gemeinderat einstimmig, diese Ausschreibung aufzuheben.
  1. Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Ostwürttemberg „Windenergie 2025“
    - Stellungnahme der Gemeinde Bartholomä
A. Sachverhalt
Mit einer Vielzahl neuer Gesetzespakete und -änderungen auf Bundes- und Landesebene wurden in den vergangenen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Energiewende bereitet. Ein Grundstein der Energiewende stellt die Nutzung erneuerbarer Energien dar. Aus diesem Grund wurden mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erstmalig verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land definiert. Ziel ist es, bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 2% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die Windenergienutzung an Land zu sichern. Dafür soll jedes Bundesland einen festgelegten prozentualen Anteil seiner jeweiligen Landesfläche (sogenannte Flächenbeitragswerte) als Windenergiegebiete ausweisen. In Baden-Württemberg beträgt der verbindliche Flächenbeitragswert, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist, 1,8% der Landesfläche. Durch die Regionale Planungsoffensive, die am 17. März 2022 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg gestartet wurde, wurden die auf Landesebene geltenden Rahmenbedingungen zur Erreichung des Flächenziels festgelegt und im Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) verankert: Demnach sollen die Träger der Regionalplanung – die 12 Regionalverbände des Landes Baden-Württemberg – jeweils 1,8% ihrer Regionsfläche (= verbindliche Teilflächenziele) als Windenergiegebiete bis zum 30. September 2025 ausweisen und diese bis zum genannten Stichtag als Satzung beschließen lassen.
Mit der Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ aus dem Jahr 2014 wurden bereits 1,5% der Regionsfläche Ostwürttembergs als Standorte für raumbedeutsame Windkraftanlagen (VRG) raumordnerisch festgesetzt. Damit ist die Region bereits ein landesweiter Vorreiter bei der Bereitstellung von Flächen für die Windenergienutzung.
Vor diesem Hintergrund liegt der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien in Ostwürttemberg, neben den gesetzlichen Zielvorgaben auf Bundeseben und der Planungsoffensive auf Landesebene, im Interesse der beiden Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hatte daher in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Planentwurf der Teilfortschreibung fertiggestellt. In ihrer Sitzung am 22. März 2024 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg die erste Offenlage zum Planentwurf beschlossen.
Im Rahmen dieser Teilfortschreibung hat der Regionalverband Ostwürttemberg auf der Grundlage eines umfangreichen Kriterienkatalogs und durch Information an allen Kommunen der Region geeignete regionalbedeutsame Gebiete zur Nutzung der Windenergie ermittelt und die unterschiedlichen raumordnerischen Belange abgewogen.
Die Aussagen zu Windenergiegebieten und -anlagen beziehen sich im Regionalplan auf regionalbedeutsame Windenergieanlagen. Die Flächen für die Nutzung der Windenergie werden im Regionalplan als Vorranggebiete festgesetzt. In diesen Vorranggebieten sind alle Vorhaben ausgeschlossen, die einer möglichen Nutzung der Flächen als Standort für regionalbedeutsame Windenergieanlagen einschließlich Repowering entgegenstehen.
Mit der Festlegung von 30 neuen Vorranggebieten für raumbedeutsame Windenergieanlagen werden weitere 4.537 ha der Regionsfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung gestellt. Bei einer Gesamtfläche der Region von 2.138,53 km² ergibt dies einen zusätzlichen Flächenanteil von 2,1%. In Verbindung mit dem Flächenanteil von 1,5% der Vorranggebiete aus der Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ (2014) des Plansatzes 4.2.2.1 (1)) wird das verbindliche Teilflächenziel (KlimaG BW) von mindestens 1,8% für die Region Ostwürttemberg erfüllt.
Es ist zu beachten, dass die im Regionalplan festgelegten Vorranggebiete maßstabsbedingt, nur gebiets- und nicht parzellenscharf abgegrenzt sind. Die Festlegung der konkreten Anlagenstandorte sind nicht Regelungsgegenstand der regionalen Planungsebene.
Innerhalb der Gemarkung und direkt an der Gemarkung Bartholomä ist die Ausweisung von mehreren Vorranggebieten durch den Regionalverband Ostwürttemberg geplant.
Es handelt sich um nachfolgende Bereiche:
  • 58 – Erweiterung Lauterburg mit weiteren ca. 77 ha. Mit dem bestehenden Vorranggebiet „Lauterburg“ (mit bereits 55 ha Größe) entsteht ein Gesamtgebiet mit 132 ha
  • 59 – Utzenberg mit ca. 54 ha Größe
  • 60 – Rechberger Buch mit ca. 100 ha Größe
  • 61 – Erweiterung Falkenberg mit weiteren ca. 100 ha Größe. Mit dem bestehenden Vorranggebiet Falkenberg (mit bereits ca. 60 ha Größe) entsteht ein Gesamtgebiet mit 160 ha
Die Gemeinde Bartholomä hat im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion und Beratung beschloss das Gremium, bei einer Enthaltung, mehrheitlich die seitens der Verwaltung vorbereitete Stellungnahme, wonach sich die Gemeinde Bartholomä gegen die Teilfortschreibung wendet, gegenüber dem Regionalverband Ostwürttemberg abzugeben.
  1. Breitbanderschließung in Bartholomä
    - Bildung eines Förderclusters „West-Süd“ für die Antragsstellung im Förderprogramm „Graue Flecken“
A. Sachverhalt
Die Breitbandförderung des Bundes wird im Jahr 2024 mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 30.04.2024 – „Gigabit-RL 2.0“ fortgesetzt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Bartholomä versucht, über die Bildung von Förderclustern in das Förderprogramm aufgenommen zu werden.
So hatte der Gemeinderat im Mai 2023 in seiner öffentlichen Sitzung dem Beitritt zu einem Fördercluster Süd zugestimmt.
Beim Projektträger für die Gigabit-RL 2.0 wurde daher ein Förderantrag für das „Cluster Süd“, dem die Gemeinden Bartholomä, Eschach, Essingen, Göggingen, Täferrot und Waldstetten angehören, gestellt. Dieser Förderantrag hatte in der nachfolgenden Prüfung nur 280 Punkte erreicht und damit keine Einstufung in die erforderliche „fast lane“-Förderung.
Sehr kurzfristig wurde infolgedessen unter einer Neuabgrenzung beteiligter Gemeinden im Oktober 2023 ein „Cluster Süd/West“ gegründet, das eine geänderte Zusammensetzung mit den Gemeinden Bartholomä, Eschach, Essingen, Göggingen, Gschwend, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot beinhaltet hatte. Dieser Förderantrag hatte sodann in der nachfolgenden Prüfung nur 220 Punkte erreicht und damit wieder keine Einstufung in die erforderliche „fast lane“-Förderung.
Nun wird im Jahr 2024 die Förderrichtlinie fortgesetzt. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, sich wiederum um die Aufnahme in dieses Förderprogramm zu bemühen. Dazu wäre die Bildung eines Förderclusters Voraussetzung. Die künftigen Kooperationspartner in diesem Cluster vereinbaren daher die Bildung eines Förderantragsclusters für das Gebiet „Cluster WestSüd“, das folgende Gemeinden umfasst:
Mutlangen, Bartholomä, Eschach, Göggingen, Gschwend, Ruppertshofen und Täferrot
Die Gemeinde Mutlangen nimmt die Rolle des Geschäftsbesorgers in diesem Förderantragscluster ein. Die Förderanträge müssen bis zum 27.09.2024 gestellt werden.
Um den Förderantrag stellen zu können, muss vorab ein sog. Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Diese Markterkundung gibt privaten Firmen und Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, sich für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zu melden und definitiv das Interesse an einem Ausbau zu erklären.
Diese Markterkundung wird aktuell derzeit parallel mit der Landkreisverwaltung bzw. der neugegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts „Breitband Ostalb“ vorbereitet und nach außen gegeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen, mehrheitlich dem Fördercluster „West/Süd“ beizutreten.
  1. An. Und Umbau Kindergarten Marktwiese
    - Vergabe der Innentüren
A. Sachverhalt
Die Baumaßnahme des An- und Umbaus des Kindergarten Marktwiese wurde im September 2023 begonnen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Baumaßnahme bis Ende des Jahres 2024 fertiggestellt ist. Dann stehen eine weitere Kindergartengruppe mit Funktionsräumen und eine neue Mensa mit bis zu 48 Plätzen zur Verfügung.
Im Mai hat der Gemeinderat weitere fünf Gewerke an Baufirmen vergeben (Trockenbau, den Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelags- und Schlosserarbeiten).
Weitere Gewerke stehen zur Ausschreibung an; aktuell sollen nun die Schreinerarbeiten für die Herstellung der Innentüren vergeben werden.
Hier hat die Firma Schäble GmbH, 73469 Goldburghausen mit einer Angebotssumme von 38.414,39 € (einschl. MwSt.) unter den zwei vorliegenden Angeboten das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Insgesamt wurden sieben Firmen für ein Angebot aufgefordert.
Dieses Angebot liegt unter der Kostenschätzung (41.295,92 €).
B. Beratung und Beschlussfassung
Ohne weitere Beratung entschied das Gremium einstimmig, die Schreinerarbeiten an die Firma Schäble GmbH zu vergeben.
  1. Straßenverkehrliche Angelegenheiten
    - Geschwindigkeitsreduzierung Orstdurchfahrt
    - Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage
    - Kenntnisnahme Ergebnisse Straßenverkehrsschau
A. Sachverhalt
Am 17. April 2024 fand unter Federführung der unteren Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Gemeinde Bartholomä und dem Polizeipräsidium Aalen eine Straßenverkehrsschau in Bartholomä statt.
Überprüfung des Antrags auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen im Zuge der Ortsdurchfahrt
Die Gemeinde Bartholomä hat am 28.12.2021 beim Landratsamt einen Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen in der Ortsdurchfahrt Bartholomä gestellt.
Nach Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt aufgrund der nur sehr geringfügigen Überschreitung nicht verhältnismäßig. Die verkehrlichen Interessen der Verkehrsteilnehmer auf den Landesstraßen können hier, wegen einer nur geringfügigen Überschreitung, nicht zurückgestellt werden. Eine Anordnung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen kann daher von der Straßenverkehrsbehörde nicht in Aussicht gestellt werden.
Im Bereich der Beckengasse von den Hausnummern 18 - 42 wurden die höchsten Überschreitungen festgestellt. Hier wäre lediglich nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde und unter bestimmten noch vorzunehmenden Abwägungsschritten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h im Bereich von der Einmündung Gaisgasse bis zur Heubacher Straße denkbar.
Antrag auf eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der Heubacher Straße 15 (L 1162)
An der Ortsdurchfahrt der L 1162 in der Heubacher Straße stand vor der Sanierung eine Geschwindigkeitsmessanlage. Im Zuge der Sanierung der Heubacher Straße im 1.Bauabschnitt wurde Vorbereitungen getroffen, auf Höhe Heubacher Straße 15 eine neue Station zu errichten. Die Gemeinde Bartholomä beantragte daher im Jahr 2023 die Überprüfung einer neuen stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der Heubacher Straße 15 (L1162).
Die zentrale Bußgeldstelle hatte im Zeitraum vom 08.05. – 14.05.2024 eine mobile Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Hier ergab sich in beide Fahrtrichtungen ein V85-Wert von 51,2 km/h, welcher sich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde im akzeptablen Bereich befindet.
Im Hinblick auf die festgestellten tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten sieht die Straßenverkehrsbehörde keinen verkehrsrechtlichen Handlungsbedarf zur Errichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage. Die Untere Straßenverkehrsbehörde spricht sich daher gegen die Einrichtung einer Messanlage aus.
Falls der Wunsch nach einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage, trotz der von der Behörde durchgeführten und im Ergebnis unbedenklichen gemessenen tatsächlichen Geschwindigkeiten besteht, so bittet die Straßenverkehrsbehörde um entsprechende Rückmeldung der Gemeinde.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Straßenverkehrsschau vom 17.04.2024 zur Kenntnis. Das Gremium entschied sich nach Abwägung der unterschiedlichen Gesichtspunkte, einstimmig gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der Ortsdurchfahrten. Für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage in der Heubacher Straße auf Höhe des Gebäude 15 folgt das Gremium der Einschätzung der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, wonach an dortiger Stelle keine generelle Überschreitung der Geschwindigkeiten erkannt wird. Es wird jedoch bei der unteren Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Geschwindigkeitsmessung auf Höhe des Ortseingangs gestellt. Weiterhin wird nach dem Beschluss des Gremiums ein Kostenangebot für die Gehwegverlängerung „An der Heide“ eingeholt.
  1. Bestellung von Frau Holz zur Standesbeamtin
A. Sachverhalt
Frau Holz wurde vom Gremium einstimmig als Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bartholomä bestellt.
  1. Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen 2020, 2021 und 2022
A. Sachverhalt
Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen wurde in der Gemeinde Bartholomä zum 01.01.2020 eingeführt und wird seitdem angewendet.
Mit den Jahresabschlüssen 2020 – 2022 werden die ersten (doppischen) Jahresabschlüsse vorgelegt, die auf dem NKHR basieren. Die einzelnen Komponenten des Jahresabschlusses sind weitgehend gesetzlich vorgegeben. Der Aufbau und Umfang unterscheidet sich erheblich von den bisherigen kameralen Rechnungsabschlüssen bis 2019.
Für alle drei Jahresabschlüsse (2020 – 2022) gilt, dass der jeweilige Zahlenteil unter hohem Zeitdruck bis September 2023 fertiggestellt wurde. Vorrang hatte dabei der Abschluss der steuerrechtlich relevanten Produkte und Kostenstellen, da die fehlenden Steuererklärungen bereits unter Festsetzung von Zwangsgeldern seitens des Finanzamtes eingefordert wurden.
Bei der finalen Erstellung der Jahresrechnungen im Frühjahr 2024 wurden verschiedene Positionen entdeckt, bei denen notwendige Umbuchungen nicht vorgenommen wurden (Aufteilung der VG-Verbandsumlage, Verbuchung der Afa-Umlage an den AZV). Das Gesamtergebnis wird aber dadurch nicht berührt. Allerdings erschwert dies bei einzelnen Produkten den Vergleich mit Vorjahren.
Aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen am 09.06.2024 sollten aber möglichst viele Rechnungsjahre noch mit dem bestehenden Gemeinderat festgestellt und beschlossen werden. Daher wurden die fehlerhaften Buchungen nicht mehr korrigiert.
Die gleichzeitige Vorlage von drei Jahresabschlüssen bietet aber auch die Chance wichtige Eckdaten in einem direkten Jahresvergleich darzustellen. Dies erfolgt auf den nächsten Seiten:
Eckdaten der Jahresabschlüsse 2020 - 2022:
Übersicht Rechnungsergebnisse 2020 2021 2022
Ergebnishaushalt
(Ordentliches Ergebnis)
-172.555,97 € 574.957,32 € 305.983,35 €
Ergebnishaushalt
(außerordentliches Ergebnis)
überwiegend aus
Grundstückserlösen
387.982,58 € 637.574,84 € 112.259,06 €
Ergebnishaushalt
gesamt
215.426,61 € 1.212.532,16 € 418.242,41 €
Finanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss
375.722,12 € 1.198.612,11 € 396.425,32 €
 
Bilanzsumme
zum 31.12.
32.220.332,04 € 33.597.091,56 € 33.801.355,52 €
In der Gesamtbetrachtung konnten die drei Rechnungsjahre insgesamt jeweils mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen werden.
Stand der Ergebnisrücklagen zum 31.12.2022 1.846.201,18 €
Stand des Zahlungsmittelbestands zum 31.12.2022 5.058.215,02 €
Übersicht über die Verschuldung
Jahr 2020 2021 2022
Schuldenstand 31.12. 101.897,05 € 91.269,05 € 80.604,78 €
Pro Kopf Verschuldung 50,00 € 44,72 € 38,18 €
Landesdurchschnitt
Pro Kopf Verschuldung
784 € 845 € 896 €
(1.000 bis 3.000 EW mit Eigenbetrieben)
Übersicht über das Stiftungsvermögen KUSPO
Jahr 2020 2021 2022
Stiftungsvermögen 01.01. 182.245,85 € 186.867,73 € 187.730,67 €
Zugang / Abgang 3.821,88 € 862,94 € 5.694,49 €
Zahlwegkorrektur notwendig 800,00 €    
 
Stiftungsvermögen 31.12. 186.867,73 € 187.730,67 € 193.425,16 €
Wasserversorgung (Produkte 53300000)
Jahr 2020 2021 2022
Erträge 324.782,48 € 339.960,55 € 376.527,18 €
Aufwand
(inkl. Verrechnungen)
270.410,77 € 324.209,91 € -432.143,66 €
 
Wassermenge
(Verkauf)
101.959 cbm 97.964 cbm 99.919 cbm
Wassereinkauf 111.412 cbm 112.617 cbm 126.725 cbm
Wasserverlust 9.453 cbm 14.653 cbm 26.806 cbm
Abmangel(-)
Überschuss (+)
54.371,71 € 15.750,64 € -55.616,48 €
Kostendeckungsgrad 120,1 % 104,8 % 87,1 %
Abwasserreinigung/-beseitigung (Produkte 53800xxx)
Jahr 2020 2021 2022
Erträge 291.670,13 € 358.162,50 € 396.618,48 €
Aufwand
(inkl. Verrechnungen)
391.632,40 € 401.308,05 € 404.314,44 €
 
Abwassermenge 93.461 cbm 90.581 cbm 92.591 cbm
Versiegelte Fläche 192.443 qm 214.239 qm 199.126 qm
Abmangel(-)
Überschuss (+)
-99.962,27 € -43.145,55 € -7.695,96 €
Kostendeckungsgrad 74,5 % 89,2 % 98,1 %
Friedhof und Bestattungswesen (Produkt 55300000)
Jahr 2020 2021 2022
Erträge 43.121,21 € 56.909,86 € 65.164,86 €
Aufwand
(inkl. Verrechnungen)
114.946,59 € 102.321,73 € 135.107,76 €
 
Bestattung pro Jahr 17 13 29
 
Abmangel(-)
Überschuss (+)
-71.825,38 € -45.411,87 € -69.942,90 €
Kostendeckungsgrad 37,51 % 55,62 % 48,23 %
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeiderat nahm die Erläuterungen zu den Jahresabschlussen 2020-2022 zur Kenntnis.
  1. Feststellung der Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022
Das NKHR wurde in der Gemeinde Bartholomä zum 01.01.2020 eingeführt und wird seitdem angewendet. Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ein Jahresabschluss aufzustellen.
Gemäß § 95b GemO BW ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten und der Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Bürgermeister unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres, der Gesamtabschluss innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Diese gesetzlichen Fristen konnten für die Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 leider nicht eingehalten werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat stellte der vorgelegten Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 der Gemeinde Bartholomä fest und stimmte den über-/außerplanmäßigen Ausgaben zu.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 11.06.2024
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2024 nachfolgende Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Anschaffung eines Mähroboters im Gemeindebauhof
Der Technische Ausschuss hat die Anschaffung des Mähroboters bei der Fa. Landtechnik Hägele beauftragt. Das Gerät wird an der Laubenhartschule eingesetzt.
2. Baugesuche:
a.) Um- und Anbau bestehendes Wohnhaus, Grundstück Flst.Nr. 247/2, Wiesenweg
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 247/2 den Um- und Anbau an das bestehende Wohnhaus durch Aufstockung eines weiteren Stockwerks. Ein Anbau eines Wintergartens und eines Carports ist ebenfalls geplant.
Hierzu werden Befreiungen benötigt.
Der Technische Ausschuss hat das Vorhaben zurückgestellt, da noch rechtliche Fragen zu klären sind.
b.) Neubau eines Gebäudes zur Nahwärmeversorgung mit Hackschnitzel-Lager, Grundstück Flst.Nr. 579, Böhmenkircher Straße
Der Bauherr hat hierzu bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Der Technische Ausschuss hat hier sein Einvernehmen wie in der Bauvoranfrage erteilt.
c.) Freistellung für einen Container, Grundstück Flst.Nr. 459/6, Falkenbergweg
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 459/6 die Errichtung eines Containers als Gerätegartenhaus. Hierzu hat er einen Antrag auf Befreiungen der Festsetzungen des Bebauungsplans eingereicht.
Der Technische Ausschuss hat sein kommunales Einvernehmen erteilt.
d.) Errichtung Dachgaube, Grundstück Flst.Nr. 28/0, Lauterburger Straße
Der Bauherr hat die Errichtung einer Dachgaube im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingereicht.
Der Technische Ausschuss hat sein kommunales Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm die Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 11.06.2024 zur Kenntnis.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
Der Gemeinderat beschloss die Annahme von Spenden und Sponsoring in Höhe von 11.370,60 €.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte über die nachfolgenden Punkte:
12.1. Biotopverbundplanung – Öffentlichkeitsveranstaltung im Juli 2024
12.2. Sanierung Heubacher Straße – Ergebnisse der Bohrkernuntersuchung
Der Vorsitzende informierte, dass nun endlich alle Untersuchungsergebnisse vorliegen und nun die Ergebnisse der Bohrkernuntersuchung dem Regierungspräsidium Stuttgart – Straßenbau – zur Prüfung weitergeleitet werden konnte.
12.3. Einladung zum TC-Tennisturnier am 9. und 10. August 2024
  1. Anfragen der Gemeinderäte
13.1. Breitbandausbau Ortsmitte
Ein Mitglied des Gremiums erkundigte sich nach den im Jahr 2014 bzw. 2009 vorverlegten Leerrohren in der Gaisgasse und Beckengasse und wollte wissen, wann hier eine Glasfaserleitung verlegt wird.
Der Bürgermeister meinte, dass die Gemeinde nicht selber Glasfaser einblasen dürfe. Er werde bei einem der Telekommunikationsunternehmen nochmals nachfassen.
13.2. Gehwegabsenkung Böhmenkircher Straße
Ein weiterer Gemeinderat meinte, dass nach der Einlegung von Breitband in der Böhmenkircher Straße noch ein Teil des Gehwegbelags offen sei. Der Vorsitzende informierte, dass dort die Baufirma den Gehweg absenken müsse und die Verwaltung bereits bei der Baufirma diese Arbeiten angemahnt habe.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.35 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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