Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: -
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 19.30 Uhr
 
  1. Finanzzwischenbericht 2024
A. Sachverhalt
Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs in den Teilhaushalten und im Gesamthaushalt zu unterrichten.
Der Finanzzwischenbericht basiert auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung des Bundes und der anschließend erfolgten Regionalisierung (= Berechnung der Auswirkungen innerhalb des Bundeslandes).
Der Bericht teilt sich in die Bereiche Erträge, Aufwendungen, Investitionstätigkeiten/ Liquidität und Zielerreichung auf:
Erträge
Zu den wichtigsten Erträgen des Haushalts gehören die Einkommensteuer, die Leistungen aus dem Finanzausgleich und die Gewerbesteuer.
a) Einkommensteuer
Bundesweit ist das Aufkommen der Einkommensteuer rückläufig. Allerdings weicht die Entwicklung in Baden-Württemberg davon deutlich ab. Beim Gemeindeanteil an der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Abgeltungsteuer ist mit geringen Zuwächsen von 20 Mio. Euro bzw. 0,2 % auf 7,815 Mrd. Euro im Vergleich zur Oktobersteuerschätzung zu rechnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist mit Mehreinnahmen von 141 Mio. Euro zu rechnen.
Für Bartholomä bedeutet dies umgerechnet Mehreinnahmen von rd. 4.000 Euro.
b) Leistungen aus dem Finanzausgleich
Die Schlüsselmassen des Finanzausgleichs sind leider rückläufig. Es ist mit Verschiebungen der einzelnen Zuweisungsbeträge zu rechnen. Saldiert dürfte sich bezüglich der Gesamtzuweisung aus dem FAG ein Minderbetrag von rd. 25.000 Euro ergeben (FAG-Zuweisung - 18.000 Euro und komm. Investitionspauschale - 7.000 Euro).
c) Gewerbesteuer
Das Aufkommen der Gewerbesteuer liegt mit rd. 1.337.000 Euro Anfang Sept. deutlich über dem Planansatz von 924.000 Euro. Die Mehreinnahmen beruhen fast ausschließlich auf Nachzahlungen der Jahre 2022 und 2023 und werden voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Erhöhung des Sockelaufkommens beitragen. Der Sockelbetrag liegt weiterhin derzeit bei rd. 950.000 Euro. Die aktuelle Ergebnisverbesserung (abzüglich Gewerbesteuerumlage) beträgt rd. 410.000 Euro (ohne Berücksichtigung der Abschöpfung in den Folgejahren durch den mehrjährigen Umlagezyklus).
d) Zweitwohnungssteuer
Die gesteckten Ziele bei der Überarbeitung der Besteuerungsgrundlagen bei der Zweitwohnungssteuer konnten noch nicht erreicht werden. Obwohl die Personalsituation in der Verbandskämmerei seit März 2024 verbessert werden konnte, liegt die Priorisierung zunächst auf der Fertigstellung der Jahresabschlüsse und Abgabe der notwendigen Steuererklärungen.
Das Steueraufkommen bei der Zweitwohnungssteuer von 25.000 Euro wird sich daher 2024 nicht realisieren lassen. Hier werden zum Jahresende Mindereinnahmen von 13.000 Euro zu berücksichtigen sein.
Aufwendungen
Alle wesentlichen Aufwandspositionen (wie z.B. Personal, Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen, Geschäftsausgaben und Transferaufwendungen (Umlagen an Kirchengemeinden, VG Rosenstein, Abwasserzweckverband) haben sich bisher plangemäß entwickelt bzw. liegen unter den Planansätzen.
Starke Abweichungen von der Haushaltsplanung liegen aber im Bereich der Wasserversorgung vor. Hohe Unterhaltungskosten (Rohrbrüche/Hausanschlüsse) führten bisher schon zu überplanmäßigen Aufwendungen von rd. 42.000 Euro. Der Aufwand für Steuerzahlungen (Nachforderungen aus Vorjahren und Vorauszahlungen für 2024) liegt derzeit rd. 28.000 € über dem Planansatz.
Investitionstätigkeiten/ Liquidität
Von den geplanten Investitionen mit 4,06 Mio. Euro sind bis Ende August rd. 2,08 Mio. Euro abgeflossen. Für den Umbau des Kindergartens sind noch rd. 1,4 Mio. Euro nicht abgerufen worden. Beim Breitband stehen noch Rechnungen mit rd. 950.000 Euro aus, an Zuweisungen wurden bisher rd. 685.000 Euro abgerufen.
Außerplanmäßig wurde der Kauf eines Grundstücks (Düngemittellager) finanziert.
Die Liquidität ist von 4,0 Mio. Euro auf aktuell 2,8 Mio. Euro gesunken.
Inzwischen werden wieder Festgeldzinsen am Kapitalmarkt erwirtschaftet. Der Planansatz mit 30.000 Euro Zinserträgen wurde bereits komplett erreicht. Aktuell sind Mehrerträge von 12.000 Euro bei den Geldanlagen erwirtschaftet worden.
Finanzwirtschaftliches Fazit
Trotz bundesweiter Eintrübung der Wirtschaftsentwicklung kann für die Gemeinde Bartholomä zum Stand September 2024 ein insgesamt positiver Finanzstatus erreicht werden. Dies ist ausschließlich einem hohen Betrag an Gewerbesteuer-Nachzahlungen zu verdanken. Zinserträge bei Geldanlagen konnten überplanmäßig erwirtschaftet werden.
Beide Faktoren sind aber als „Einmal-Effekte“ (wenn auch sehr positive) einzustufen.
Erreichen der Zielvorgaben im Haushaltsjahr
Im Haushaltsplan 2024 wurden als Zielvorgaben für das Haushaltsjahr folgende Bereiche genannt:
1) Sicherung der ärztlichen Versorgung
2) Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung
3) Konsolidierung des Ergebnishaushaltes
Alle Zielvorgaben stehen im Mittelpunkt des bisherigen Verwaltungshandeln. Wegen der Komplexität der verschiedenen Themen konnte bis jetzt auch noch keine Zielvorgabe vollständig erfüllt werden.
Zusammenfassung
In allen wichtigen Finanzbereichen verläuft die eigene Haushaltswirtschaft derzeit plangemäß bzw. mit erheblichen Verbesserungen (Gewerbesteuer, Zinserträge) und bereitet vorerst keinen Anlass zur Sorge.
Allerdings dürfen dabei die jüngsten Berichte zur Krankenhausfinanzierung im Ostalbkreis und die Gefahr einer signifikanten Erhöhung der Kreisumlage nicht außer Acht gelassen werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende legte dar, dass zwar der Bartholomäer Finanzzwischenbericht solide sei und zur Zufriedenheit ausfalle; jedoch müsse auch gesehen werden, dass sich die Gemeinde aktuell in größeren Investitionsmaßnahmen befinden würde und somit ein ständiger Abfluss liquider Mittel erfolge. Allgemein sei immer noch ein großer Stau bei Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen vorhanden.
Verbandskämmerer und Geschäftsführer Thomas Kiwus meinte im Rahmen seines Sachvortrags, dass der Kreistag die Kreisumlage wegen des hohen Abmangels bei den drei Kliniken erheblich erhöhen wolle. Es drohe der Gemeinde ein Betrag von bis zu 400.000,--€ zusätzlicher Umlage. Damit würden verschiedenen Aufgaben in der Gemeinde nicht erledigt werden können, da dafür schlicht das Geld fehle.
Von einem Gemeinderat wurde sodann kritisch gesehen, dass sich der Landkreis ein neues Landratsamt leiste und zudem ein neues zentrales Regionalklinikum bauen wolle. Die Gemeinde müsse auf der Hut sein, was hier seitens des Landkreises passiere. Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats richtete den Appell an die Verwaltung, dass sich die Bürgermeister im Ostalbkreis zusammenschließen, um gegen die angekündigte Erhöhung der Kreisumlage in dem geplanten Ausmaß zu kämpfen.
Nach weiterer Diskussion nahm sodann der Gemeinderat den Finanzzwischenbericht einstimmig zur Kenntnis.
  1. Sanierung des Regenüberlaufbeckens 1, Brunnenfeld
    hier: Vergabe der Sanierungsarbeiten
A. Sachverhalt
Das Regenüberlaufbecken Brunnenfeld 1 (RÜB 1) muss saniert werden. Insbesondere ist das RÜB elektrotechnisch so auszurüsten, dass das Betriebs- und Entlastungsverhalten der Anlage überwacht werden kann. Weiterhin sind bauliche Sanierungsarbeiten am Regenüberlaufbecken notwendig.
Die Wasserwirtschaft des Landratsamt Ostalbkreis setzt der Gemeinde Bartholomä seit geraumer Zeit Fristen zur Umsetzung, ein geeignetes Erfassungsgerät zu installieren, um das Betriebs- und Entlastungsverhalten des RÜB´s prüfen zu können. Die Frist ist bis Ende des Jahres 2024.
Der Gemeinderat hatte im Oktober 2023 die Beauftragung für die elektrotechnische Ausrüstung des RÜB 1 beauftragt und dazu das Angebot der Fa. Stoll, Eschach zum Angebotspreis von 68.876,24 € beschlossen.
Eine im Frühjahr 2024 durchgeführte Angebotsabfrage für den Tiefbau und die Bauwerkssanierung des RÜB´s führte zum Ergebnis, dass nur ein Angebot vorgelegen hatte und dieses mit einer Angebotssumme von über 85.000,--€ (einschl. MwSt.) in Teilen deutlich über den damals aktuellen Marktpreisen gelegen hatte und daher nicht beauftragt werden konnte.
Nun wurde Anfang August 2024 eine erneute Angebotsabfrage bei drei Tiefbaufirmen für die Sanierungsarbeiten durchgeführt.
Der Gemeindeverwaltung ging erneut nur ein (1) Angebot fristgerecht zu. Die Firma Georg Strauss, Königsbronn, bietet die Leistungen zum Preis von 63.274,63 € (einschl. MwSt) an. Zwar liegt damit auch dieses Angebot über der Kostenberechnung (49.007 €, einschl. MwSt.), jedoch ist die Gemeindeverwaltung der Ansicht, dass derzeit offensichtlich kein günstigeres Angebot erreicht werden. Da für die Verwirklichung der Gesamtmaßnahme zusätzlich noch ein baulicher Anschluss des RÜB´s an die Stromversorgung herzustellen ist, wurde seitens der EnBW ODR ein Angebot eingeholt, das für den Stromanschluss ein Kostenangebot mit 13.974,87 € vorgelegt hat.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn erklärte, dass in dem Angebot der Firma Strauss auch Teile für den Tiefbau der Stromtrasse enthalten seien. Es zeige sich, dass die ODR leicht günstiger anbiete. Daher schlug er dem Gremium vor, den Tiefbau für die Stromtrasse aus „einer Hand“ komplett an die ODR zu beauftragen. Das Angebot der Fa. Strauss reduziert sich dann entsprechend.
Nach kurzer Diskussion beauftragte schließlich der Gemeinderat einstimmig die Fa. Strauss mit den Sanierungsarbeiten und die EnBW ODR für die Arbeiten des Stromanschlusses.
  1. Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters für den Verwaltungsrat der Breitband Ostalb KAöR
A. Sachverhalt
Bisher waren der Ostalbkreis und seine Kommunen Beteiligte bei Komm.Pakt.Net. Somit lagen die Verpachtung und Verwaltung der Breitbandinfrastruktur als vertraglich übertragene Aufgabe bei der Komm.Pakt.Net. Diese Kommunalanstalt öffentlichen Rechts wurde zum 30.06.2024 aufgelöst.
Die Kommunen des Ostalbkreises haben gemeinsam mit dem Landkreis am 30.04.2024 beschlossen, zum 1. Juli 2024 die Breitband Ostalb KAöR zu gründen, um die Rechtsnachfolge für die Pachtverträge und den Netzbetriebsvertrag sicherzustellen.
Die Änderungsvereinbarung zum Netzbetriebsvertrag wurde mit der NetCom BW bereits unterschrieben. Die Breitband Ostalb KAöR hat ihren Sitz in Aalen.
Organe der Kommunalanstalt öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Der Verwaltungsrat der Komm.Pakt.Net ist in der Regel einmal im Jahr zusammengekommen. Da die Breitband Ostalb KAöR neu gegründet wurde, ist es vorstellbar, dass anfangs nicht nur eine Sitzung pro Jahr stattfindet. Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind die Beratung, Förderung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes und der Beschluss von Satzungsänderungen. Der Vertreter sowie der Stellvertreter müssen gemäß der Satzung durch den Gemeinderat der Mitgliedskommune bestellt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Als Vertreter der Gemeinde im Verwaltungsrat wurde sodann einstimmig Bürgermeister Thomas Kuhn und als Stellvertreter GR Rudi Grimmbacher bestellt.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 31.07.2024 und vom 16.09.2024
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.07.2024 und am 16.09.2024 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
4.1. An- und Umbau des Kindergartens Marktwiese
hier: Beauftragung der Maler- und Tapezierarbeiten und einer PV-Anlage

Maler- und Tapezierarbeiten
Hier hat die Firma Schmid GmbH & Co KG aus Göppingen mit einer Angebotssumme von 21.016,91 € (einschl. MwSt.) als günstigere Anbieterin abgegeben.
Insgesamt wurden sieben Firmen für ein Angebot aufgefordert; lediglich zwei Angebote gingen fristgerecht ein. Das andere Angebot lag bei einer Angebotssumme von 26.098,08 €.
Das zu beauftragende Angebot liegt unter der Kostenschätzung (24.175,90 €).
PV-Anlage
Hier hat das Büro Beierle die Ausschreibung vorbereitet und eine Ausschreibung durchgeführt.
Es wurden 11 Firmen um die Abgabe eines Angebots aufgefordert; schließlich lagen bei der Submission lediglich zwei Angebote vor.
Hierbei liegt das Angebot der Fa. Zipser GmbH, Bartholomä, preisgünstiger als das andere Angebot, das bei 46.830,50 € lag.
Der Verwaltungsausschuss hat der Vergabe der Maler- und Tapezierarbeiten an die Firma Schmid GmbH & Co. KG einstimmig zugestimmt. Ebenfalls einstimmig wurde der Auftrag für die PV-Anlage an die Firma Zipser GmbH vergeben.
4.2. Seniorenadventsfeier am Sonntag, 15.12.2024
- Vorbereitende Beschlüsse

Wie in den vergangenen sechs Jahrzehnten wird die Seniorenadventsfeier am dritten Adventssonntag (also am Sonntag, 15. Dezember 2024) stattfinden. Der Verwaltungsausschuss hat das Programm und die Organisation der Veranstaltung festgelegt. Dies Besonderheit der Bartholomäer Seniorenadventsfeier liegt in der Tatsache, dass die Veranstaltung vom Gemeinderat vorbereitet und durchgeführt wird. Wie im vergangenen Jahr soll am Abend an die Gäste ein Vesper gereicht werden.
4.3. Essensbelieferung der künftigen Mensa
Es wird geplant, die Mensa nach Fertigstellung der Baumaßnahmen (voraussichtlich Januar 2025) in Betrieb zu nehmen.
Insgesamt wurden 16 Unternehmen für die Essens-Belieferung angefragt.
Schlussendlich ist ein (1) Angebot fristgerecht der Gemeindeverwaltung zugegangen. Bei dem Angebot handelt es sich um den STB (Campus Bartholomä).
Der Verwaltungsausschuss hat Kenntnis über das Angebot erlangt und den Auftrag zur Essensbelieferung zu 5,50 €/Essen einstimmig an den STB erteilt.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17.09.2024
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 nachfolgende Beschlüsse gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
5.1 Baugesuche:
a.) Anbau einer Garage an bestehende Garage, Grundstück Flst. Nr. 1240, Äußerer Kitzinghof
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst. Nr. 1240 einen Anbau einer Garage an eine bestehende Garage.
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 35 Abs. 1 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Alle öffentlichen Belange sind eingehalten.
Der Technische Ausschuss hat daher sein kommunales Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt.
b.) Tankstellensanierung mit Errichtung einer Preisanzeige, Flst.Nr. 99/2 und 99/3, Hauptstraße
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 99/2 und 99/3 die Tankstellensanierung mit Errichtung einer Preisanzeige.
Für das Baugrundstück liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit gemäß § 34 BauGB nach der Umgebungsbebauung.
Auf dem Grundstück sind die Sanierung der vorhandenen Tankstelle und die Errichtung einer Preisanzeigetafel geplant. Entsprechend den eingereichten Planungen finden die Sanierungen hauptsächlich im Untergrund durch Erneuerung der Tankstellentechnik statt.
Der Technische Ausschuss hat sein kommunales Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Punkt informierte der Bürgermeister zu nachfolgenden Themen:
6.1. An- und Umbau Kindergarten Marktwiese – zusätzliche Leistungen
Der Bemusterungsausschuss des Gemeinderats hat verschiedene Farbmaterialien zu Oberflächen der Mensaküche und weitere gestalterische Elemente, wie Schriftzüge usw. ausgesucht und festgelegt. U.a. hat das Gremium entschieden, die gesamte Einrichtung als „Kindergarten Marktwiese“ zu bezeichnen. Ein entsprechender Schriftzug wird nun am Gebäude angebracht.
Darüber hinaus informierte der Bürgermeister, dass bei dem Termin aufgefallen sei, dass die Fassade des Bestandsgebäudes nicht mehr zu dem neuen Anbau und seiner sehr modernen Fassade passt. Die farbige Holzverschalung am bisherigen Gebäude ist zu überarbeiten. Ähnliches gilt für den Innenanstrich des bisherigen Kindergartengebäudes.
Daher hat der Architekt ein Angebot bei dem beauftragten Malerbetrieb, Fa. Schmid, eingeholt, das die Überarbeitung der Außenfassade und einen Neuanstrich im Innenbereich des Bewegungsraumes, einschl. der beiden Garderoben, beinhaltet.
Der Gemeinderat diskutierte sodann sehr kritisch diese zusätzlichen Leistungen und das vorliegende Angebot.
Schließlich wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob anstatt der Außenholzverschalung – analog der Fassade des Neubaus/Anbaus – eine neue Fassade angebracht werden kann, auch zu prüfen, ob gar ein zusätzlicher Wärmeschutz aufgebracht wird, um mit entsprechenden Zuschüssen, eine kostengünstigere Lösung zu erreichen. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Malerarbeiten bei einem örtlichen Betrieb günstiger beauftragt werden können.
Sodann informierte der Vorsitzende, dass der Fachplaner „Elektro“ feststellte, dass mit Blick auf die Zukunft ein stärkerer Strom-Hausanschluss erforderlich sei. Das Fachbüro geht von tatsächlichen Mehrkosten für den stärkeren Anschluss von 2.684,--€ aus. Die Kosten für den Tiefbauer für den Leitungsbau sind noch nicht bekannt.
Nach weiterer Diskussion und teils kritischen Nachfragen des Gremiums, nahm sodann der Gemeinderat die durch den Bürgermeister bereits erteilte Beauftragung des zusätzlichen Strom-Hausanschlusses zur Kenntnis.
6.2. Breitbandausbau „Weiße Flecken“ – Abnahme der Arbeiten
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Arbeiten zur Erschließung der „Weißen Flecken“ aktuell formal abgenommen wurden. Die Dokumentation wird alsbald der Gemeinde übergeben. Dann habe der künftige Betreiber, die NetCom BW GmbH Zeit, die Unterlagen zu prüfen und innerhalb von fünf Monaten das Netz freizuschalten.
6.3. Breitbandausbau „Graue Flecken“ – Ergebnis der Markterkundung
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren für die „Grauen Flecken“ hat ergeben, dass sich kein privates Telekommunikationsunternehmen für Bartholomä gemeldet hat, um die Grauen Flecken in unserer Gemeinde privatwirtschaftlich auszubauen. Damit verbleibt diese Aufgabe offensichtlich bei der Gemeinde, die diese Erschließung nur mit höchstmöglichen
Zuschüssen überhaupt darstellen kann. Es wurde daher nun der Förderantrag eingereicht und die Gemeindeverwaltung rechnet im November mit einer Entscheidung des Projektträgers.
6.4. Bevölkerungsfortschreibung „Zensus 2022“ – weniger Einwohner
Der Bürgermeister informierte, dass das Ergebnis aus dem Zensus der Gemeinde Bartholomä 21 Einwohner weniger zuordnet. Das wiederum bedeute laut Aussage der Kämmerei ca. 25.000 Euro geringeren Zuweisungen des Landes.
6.5. Laubenhartschule – Einschulung Erstklässler
Im neuen Schuljahr 2024/2025 wurden insgesamt 24 neue Erstklässler, davon erstmals nach vielen Jahren keine Lauterburger Kinder in die erste Klasse der Laubenhartschule eingeschult.
6.6. Neuaufnahme von Geflüchteten in der Hauptstraße
Der Vorsitzende informierte, dass zwei Familien, davon jeweils zwei Erwachsene mit zwei Kindern und zwei Erwachsene mit vier Kindern, seit dem 12.08.2024 bei uns als Geflüchtete aus der Ukraine Aufnahme gefunden haben. Die Familien werden vom Integrationsmanager des Landkreises betreut, die Gemeindeverwaltung steht für alle Fragen zur Verfügung.
6.7. VG Rosenstein - Verbandsversammlung am 10.10.2024
Am 10. Oktober 2024 findet die Verbandsversammlung der VG Rosenstein statt. Der Bürgermeister ging auf die vorgesehene Tagesordnung ein und stellte inhaltlich die wesentlichen Punkte der geplanten Sitzung dem Gremium vor.
6.8. Wirtsbergfestival am 12.10.2024
Und am 12. Oktober 2024 findet das 2. Wirtsbergfestival statt; dazu lud der Bürgermeister die Damen und Herren Gemeinderäte herzlich zu der Veranstaltung ein.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
7.1. Mängelbeseitigung „Sanierung der Heubacher Straße, 1.BA“ - Sachstand
Bürgermeister Kuhn meinte, dass die Frage des Umfangs der Mängelbeseitigung unter Mitwirkung des Straßenbaulastträgers, dem Regierungspräsidium Stuttgart, noch nicht abschließend festgelegt wurde. Dazu benötige die Behörde noch Unterlagen, die momentan von der Gemeinde bei der Baufirma und dem Ingenieurbüro angefordert sind.
7.2. Solarpark Rötenbach – Baubeginn
Mit dem Baubeginn kann wohl im kommenden Jahr gerechnet werden, wenn dann hoffentlich die Frage der Trassenführung für die Stromeinspeisung geregelt ist, so der Bürgermeister.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sieben Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 Gemeindeverwaltung Bartholomä | Brunnenfeldstraße 1 | 73566 Bartholomä | Tel.: 07173 97820-0 | Fax: 07173 97820-22 |  Kontakt |  Datenschutz