- Kein Anfall
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2025
hier: Einbringung und Beratung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan-Entwurf 2025 wurde auf Basis der aktuellen Ergebnisse der Steuerschätzung (Okt. 2024), den Orientierungsdaten des
Landes vom 07.11.2024 und dem Haushaltserlass des Landratsamtes vom 17.10.2024 erstellt.
Der Ergebnishaushalt verfehlt die Einhaltung der geänderten gesetzlichen Vorgaben des NKHR (neuen kommunalen Haushaltsrechts) um
rd. 362.540 Euro. Der Schuldendienst kann aber aus dem Zahlungsmittelüberschuss finanziert werden.
Die Investitionen wurden entsprechend der Priorisierung durch den Gemeinderat in früheren Sitzungen in der mittelfristigen
Finanzplanung entsprechend berücksichtigt.
Für die Finanzierung der geplanten Investitionen 2025 wird voraussichtlich eine Kreditaufnahme von rd. 1,1 Mio. Euro notwendig
sein.
In den kommenden Jahren werden aber für Fortsetzungsmaßnahmen und neu begonnene Maßnahmen erhebliche Kreditaufnahmen erforderlich
sein.
Der prognostizierte Zahlungsmittelüberschuss wird voraussichtlich schon im Jahr 2026 nur knapp ausreichen, um den Schuldendienst
aus den laufenden Erträgen heraus zu finanzieren. Kurzfristig können zwar andere Finanzmittel dafür verwendet werden. Mittelfristig
muss aber der Ergebnishaushalt wieder einen auskömmlichen Zahlungsmittelüberschuss erwirtschaften.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister legte dar, dass die Haushaltsdaten bereits in einer Finanzklausur des Gemeinderats Mitte November vorberaten
wurden. Im Ergebnishaushalt sollen sich die Erträge und Aufwendungen ausgleichen. Der Haushaltsentwurf zeige, dass es im
Ergebnishaushalt im Jahr 2025 nicht gelingt – und mittelfristig in den kommenden Jahren noch viel weniger – die
Aufwendungen durch ebenso hohe Erträge zu decken.
Während die ordentlichen Erträge für das kommende Jahr 2025 bei rd. 6,4 Mio. € geplant sind, werden die ordentliche
Aufwendungen gut 6,77 Millionen Euro betragen, das bedeutet, dass der Ergebnishaushalt negativ ist und planmäßig ein Minus von gut
360.000,--€ einkalkuliert ist.
„Wir schaffen es die kommenden Jahre nicht, diese Ergebnislücke zu schließen“, so der Bürgermeister. Das Problem liege
darin, dass mit der gesetzlichen Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts wir verpflichtet sind, auf unser Anlagenvermögen
Abschreibungen zu erzielen. Wir können aber diese Abschreibungsbeträge nicht erwirtschaften. Hier müsse das Land endlich reagieren
und die Städte und Gemeinden so stellen, dass ein finanzieller Ausgleich im Ertragshaushalt möglich ist. Denn: wir sind in der
Gemeinde Bartholomä damit nicht allein mit diesem Problem des unausgeglichenen Ertragshaushalts. Weite Teile der Städte und
Gemeinden in Baden-Württemberg kämpfen mit der gleichen Herausforderung.
Im Entwurf des Finanzhaushalts ist ein sehr hohes Investitionsprogramm abgebildet, so der Bürgermeister. Geplant sind 6,7 Millionen
Euro an Ausgaben.
Der Breitbandausbau „Weiße Flecken“ ist bis auf die Restarbeiten zwar baulich fertig, jedoch noch nicht endabgerechnet.
Der An- und Umbau des Kindergarten Fantadu wird aktuell im Januar im Innenausbau fertig – diese Maßnahme ist jedoch ebenfalls
noch nicht abgerechnet.
Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED und die Sicherung der ärztlichen Versorgung mit dem geplanten Umbau des alten
Rathauses, genauso wie die Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung (– hier: die Sanierung des Regenüberlaufbeckens
mit Anbindung an das Fernwirksystem und die Anlegung von großen Bodenfilteranlagen) stehen genauso auf dem Investitionsprogramm. Am
Ende der Laufzeit der mittelfristigen Planung ist eine Sanierung des Feuerwehrhauses dargestellt, während im Haushaltsplan 2025 der
Grunderwerb für ein neues Baugebiet enthalten ist.
Bartholomä – als Teil der öffentlichen Hand – verhält sich in wirtschaftlicher Hinsicht zurecht antizyklisch, d.h. in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten, leistet die Gemeinde hohe Investitionsbeträge. Auf der Einnahmenseite stehen den hohen Ausgaben
rd. 1,5 Millionen zur Finanzierung (Landeszuschüsse, Verkaufserlöse) gegenüber.
Damit verbleibt jedoch ein Finanzierungsbetrag mit rd. 5 Millionen Euro. Ein Blick in die Finanzplanung zeigt, dass nun mit diesem
Jahr 2025 unsere liquiden Mittel aufgebraucht sind. Und mit einer erforderlichen Kreditaufnahme erhöhen wir unseren Schuldenstand,
der zum Jahresende 2025 damit auf 566 €/Einwohner anwächst.
Ein Ausblick auf die weiteren geplanten Investitionsprojekte der mittelfristigen Finanzplanung würde die Gemeinde Bartholomä
finanziell überfordern: es entstehen ab den Jahren 2026/27 große Finanzierungsbedarfe, die aufgrund der ausbleibenden liquiden
Mittel komplett über Fremdfinanzierungen gedeckt werden müssten. Damit jedoch würde unsere Verschuldung/Einwohner in Dimensionen
vorstoßen, die wir finanziell nicht eingehen dürfen (im Jahr 2028: 2.000,-- € Verschuldung/Einwohner).
Bereits jetzt und mittelfristig müssen wir prüfen, Investitionen günstiger umzusetzen, Alternativen zu erörtern und Investitionen
zeitlich deutlich nach hinten schieben, so der Bürgermeister.
Sodann stellten Herr Zauner und Herr Kiwus von der Verbandskämmerei die Daten und Zahlen gemäß einer vorbereiteten
Power-Point-Präsentation vor. Beide gingen auf die sich verschlechternden Finanzdaten bei geringeren Zuweisungen des Landes
einerseits und höheren Umlagen (vor allem die höhere Kreisumlage) andererseits ein.
Verbandskämmerer Thomas Kiwus warnte eindringlich vor einer Verschuldungsfalle, in die die Gemeinde Bartholomä drohe hineinzugehen.
Ein Gemeinderat bewertete den Umbau des alten Rathauses zur Arztpraxis als finanziell sehr herausfordernde Maßnahme. Nachdem die
Raiffeisenbank Rosenstein Mitte November angekündigt habe, ab 1.2.2025 ihre Geschäftsstelle Bartholomä mit den allgemeinen
Öffnungszeiten für den Besucherverkehr zu schließen, regte er einen Einbau der Arztpraxis in das bestehende Bankgebäude
grundsätzlich an. Er schlug daher vor, mit dem Bankinstitut zu prüfen, die Arztpraxis in die Räumlichkeiten der Raiffeisenbank
unterzubringen.
Nach weiterer Beratung beauftragte sodann der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, die Frage des Einbaus der Arztpraxis in die
Räumlichkeiten der Geschäftsstelle der Raiffeisenbank Rosenstein, Hauptstraße, mit dem Bankvorstand zu prüfen.
Nachdem es zum Entwurf des Haushaltsplans 2025 ansonsten keine weiteren Anregungen aus dem Gremium gab, beauftragte der Gemeinderat
einstimmig die Verwaltung, den Haushaltsplan 2025 mit den dargestellten Zahlen zur Beschlussfassung im Januar vorzubereiten.
- Entschädigung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025
A. Sachverhalt
Die Bundestagswahl wird voraussichtlich vom geplanten Termin am 28.09.2025 auf den 23.02.2025 vorverlegt.
Für diese Bundestagswahl sind in Bartholomä wiederum ein (1) allgemeiner Wahlbezirk (Wahlraum im Rathaus, EG, barrierefrei) und ein
(1) Briefwahlbezirk vorgesehen.
In dem allgemeinen Wahlbezirk sollen die ehrenamtlichen Mitglieder – Wahlvorsteher, Schriftführer, deren jeweiligen
Stellvertreter und weitere Wahlhelferinnen und -helfer – aufgeteilt in zwei Schichten – eingeteilt werden. Eine
entsprechende Anzahl ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger wird im Briefwahlbezirk eingesetzt.
In der Bundeswahlordnung ist für die Wahlhelfer/innen eine Entschädigung (Erfrischungsgeld) vorgesehen. Für die Mitglieder der
Wahlvorstände sind je 35 Euro vorgesehen. Für die übrigen Mitglieder 25 Euro.
Da die Bundeswahlordnung in der zeitlichen Inanspruchnahme nicht differenziert, vielmehr zwischen den Mitgliedern des
Wahlvorstandes und den „übrigen Mitgliedern“ unterscheidet, wird vorgeschlagen, die Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit“ anzuwenden. Diese Anwendung hat sich in den vergangenen Wahlen sehr bewährt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer weiterer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung für die
Wahlhelfer anzuwenden.
- Befreiung für die Errichtung eines KfZ-Stellplatzes, Grundstück Flst.Nr. 785, Ponyweg
A. Sachverhalt
Der Bauherr plant die Anlegung eines Stellplatzes. Dazu wurde ein Antrag auf Ausnahme der Festsetzungen im Bebauungsplan
„Feriendorf Amalienhof“ eingereicht.
Stellplätze sind auf den Wochenendhausgrundstücken grundsätzlich nicht zulässig, ausnahmsweise kann im Einvernehmen mit der
Gemeinde ein Stellplatz zugelassen werden.
Nach kurzer Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig der Anlegung des Stellplatzes zugestimmt.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
Der Bürgermeister dankte namens des Gremiums allen Spenderinnen und Spendern, die zugusten des Sozialprojekts
„miteinander-füreinander in Bartholomä“, für die Gemeindebücherei, für die Freiwillige Feuerwehr, für die Kultur- und
Sporstiftung Bartholomä und für die Laubenhartschule in einer Gesamtsumme von rd. 3.488 € Spenden geleistet haben. Der
Gemeinderat beschloss sodann einstimmig die Annahme der Spenden und des Sponsorings.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte über die nachfolgenden Punkte:
6.1. Seniorenadventsfeier am Sonntag, 15.12.2024
6.2. Veranstaltung „Heilig Abend nicht allein“
- Anfragen der Gemeinderäte
7.1. Ordnungsgemäßes Parken auf den Straßen im Amalienhof
Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass parkende Fahrzeuge auf dem Amalienhof die Zufahrten und Straßen teilweise
versperrten. Aktuell kam es offensichtlich zu einer kniffligen Situation, bei der ein Rettungseinsatz deshalb behindert wurden,
weil Fahrzeuge falsch geparkt waren und ein schneller Rettungseinsatz somit nicht möglich war.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.35 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.