Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2024 sind im Rathaus eingetroffen. Sie können diese ab sofort im Zimmer 2.3
abholen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2024 insgesamt
40 Mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten
Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben Auf der Homepage des
Ministeriums für Soziales und Integration
ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen
Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Die Kindergeldberechtigung ist bei der Antragstellung nachzuweisen, ebenso die Berechtigung von Hartz IV bzw. Kinderzuschlag durch einen Leistungsbescheid.