Gemeinde Bartholomä

Landesfamilienpass 2024
12.01.2024

Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2024 sind im Rathaus eingetroffen. Sie können diese ab sofort im Zimmer 2.3 abholen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2024 insgesamt 40 Mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Die Kindergeldberechtigung ist bei der Antragstellung nachzuweisen, ebenso die Berechtigung von Hartz IV bzw. Kinderzuschlag durch einen Leistungsbescheid.

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