Qualifizierter Mietspiegel für Bartholomä
06.12.2024
Bei der Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels zum Stichtag 01.07.2022 wurden erstmals neben den bisher beteiligten Städten
und Gemeinden auch die beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä,
Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen
mitbeteiligt.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558
Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung
vereinbart oder geändert worden sind.
Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für
die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.
Er wurde unter Beteiligung des EMA-Instituts für empirische Marktanalysen erstellt. Die personenbezogenen Daten werden nach
Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht.
2024 wurde nun die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die Jahre 2024-2026 vorgenommen
und mit Hilfe einer reduzierten Stichprobenerhebung an die aktuelle Marktentwicklung angepasst.“
Der Mietspiegel tritt rückwirkend am 1. Juli 2024 in Kraft mit einer Gültigkeit von zwei Jahren und wurde zum 1. Dezember 2024
veröffentlicht.